AWACS: Karlruhe stärkt Rechte des Parlaments

Von: Webmaster amMi, 07 Mai 2008 17:07:56 +01:00
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher, erklären:

Wir begrüßen die Stärkung der Rechte des Parlamentes durch das Bundesverfassungsgericht.

Das Signal aus Karlsruhe kommt ausgerechnet an einem Tag, an dem die Union in ihrem Sicherheitspapier dafür wirbt, bewaffnete Einsätze künftig schneller und ohne Parlamentsbeteiligung zu beschließen. Diese Umgestaltung der Parlamentsarmee in eine Regierungsarmee kann die Union jetzt ad acta legen.

Rot-Grün hat die - unbewaffneten - AWACS-Aufklärungsflüge seinerzeit auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als unbewaffneten Einsatz bewertet, der - wie dann auch nicht geschehen - keine bewaffnete Auseinandersetzung nach sich zieht. Insofern war die Prognose der rot-grünen Regierung seinerzeit richtig.

Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine konkrete Gefahr für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dennoch vorgelegen habe, ist zu respektieren.

Für die Zukunft heißt das: Im Zweifel für den Parlamentsvorbehalt und das ist gut.