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Rede Nachtweis zur Streumunition

Veröffentlicht von: Webmaster am 19. März 2009 16:37:24 +01:00 (59416 Aufrufe)

Folgende Rede zur Streumunitionsproblematik gab Winfried Nachtwei zu Protokoll:

Winfried Nachtwei (BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN):

Wir haben nicht vergessen: Diese Bundesregierung war in der Frage der Streumunitionspolitik mit ihrer Hal­tung lange Zeit Bremser einer umfassenden und raschen Ächtung. Umso erfreulicher ist es, dass man sich im Mai vergangenen Jahres auf einen Kurswechsel eingelassen hat und im Dezember zu den 94 Unterzeichnern des Oslo-Abkommens gehörte. Die grüne Bundestagsfraktion be­grüßt, dass die Bundesregierung dem Parlament nun bin­nen vergleichsweise kurzer Zeit den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Osloer Streumunitionsabkommens vor­legt.

Wir möchten, dass das Abkommen so schnell wie mög­lich in Kraft tritt. Obwohl es eine Reihe offener Fragen gibt, auf die ich später eingehen werde, sind wir an einer zügigen Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag in­teressiert. Wir werden der Bundesregierung keine Steine in den Weg legen, sondern konstruktiv mitwirken. Ich denke, es wäre ein gutes Zeichen, wenn die Bundesregie­rung, sozusagen beseelt vom Geist der Abrüstung, die Ur­kunde zu Pfingsten hinterlegen könnte. Das macht sich auch für den bevorstehenden Wahlkampf gut. Dann kann man von abrüstungspolitischen Sündenfällen, ich nenne hier nur den indischen Nukleardeal, die Nichtratifizie­rung des AKSE-Vertrags und die verheerende Rüstungs­exportpolitik, ein wenig ablenken.

Ich möchte an dieser Stelle nicht wiederholen, was wir in den vorangegangenen Debatten oder in unseren parla­mentarischen Anfragen und Anträgen zum Thema zu Pro­tokoll gegeben haben. Das kann man nachlesen. Lassen Sie mich zunächst nur noch einmal betonen, wie wichtig dieses Zeichen von Oslo auch über den Streumunitions­bereich hinaus ist. Im Abrüstungsbereich ist die weitge­hende Ächtung dieser besonders grausamen Waffe ein Licht in der Finsternis. Das Oslo-Abkommen stärkt die Hoffnung, dass auch hier ein Wandel möglich ist.

Dass die größten Streumunitionsstaaten, wie die USA, Russland, China, Indien, Pakistan usw., nicht dabei sind und damit nur etwa 10 Prozent der weltweiten Bestände unter das Abkommen fallen, ist zweifellos ein Manko. Aber wir sind zuversichtlich, dass sich künftig kein Staat mehr erlauben kann, diese Waffen einzusetzen, ohne als Schurkenstaat an den Pranger gestellt zu werden. Wir ha­ben das schon im Georgienkrieg gesehen. Und wir wissen aus der Landminenerfahrung, dass solche Abkommen auch auf Nichtmitglieder eine hemmende Wirkung entfal­ten. Die Ankündigung der US-Administration, künftig eine restriktivere Exportpolitik im Bereich der Streumuni­tion verfolgen zu wollen, ist sicherlich eine erste, wenn auch nicht hinreichende Reaktion auf Oslo.

Der von Norwegen eingeleitete Prozess zeigt uns: Der Ansatz, immer auf die USA oder andere zu warten, hilft uns oft nicht weiter. Die USA und andere führende Ak­teure mitzunehmen, ist zweifellos wichtig. Aber wir dür­fen uns, gerade wenn es um Fragen humanitärer Rüs­tungskontrolle geht, nicht ausbremsen oder elementare Standards verwässern lassen. Der Ottawa- und Oslo-Prozess zeigen, dass wir in bestimmten Bereichen mit ei­nem Avantgarde-Ansatz wesentlich erfolgreicher sind. Daraus müssen wir für die Zukunft - zum Beispiel im Be­reich von Uranmunition oder Atomwaffen - Lehren zie­hen. Und es wäre gut, wenn Deutschland mit zu den Vor­reitern und nicht zu den Bremsern gehören würde.

Zur Erinnerung sei nur gesagt: Wir Grüne haben uns immer gegen die Augenwischerei von vermeintlich unge­fährlicher Streumunition gewehrt und uns für eine rasche Ächtung jeglicher Streumunition ausgesprochen. Was uns hier die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen als ungefährliche Streumunition unterjubeln wollten, war haarsträubend. Und wir waren es auch, die - übrigens als einzige Fraktion im Bundestag - schon früh gefordert ha­ben, nicht nur auf den mühsamen Weg über die VN-Waf­fenkonvention zu setzen, sondern dem Ottawaer Modell zu folgen. Ziel muss es sein, das Oslo-Übereinkommen zu einem universell gültigen Abkommen mit größtmöglicher Mitgliedschaft zu machen. Die Standards sind jedenfalls gesetzt. Ein neues VN-Waffenprotokoll zu Streumunition kann und darf nicht hinter den Osloer Konsens zurückfal­len.

Lassen Sie mich zum Schluss noch zu einigen kriti­schen Punkten Stellung nehmen und unsere Erwartungen darlegen.

Sie wissen, dass wir uns bei der Definition, ab wann man von Streumunition sprechen kann, für eine möglichst umfassende Lösung eingesetzt haben. Die Bundesregie­rung hat mit Erfolg durchgesetzt, dass wir jetzt eine wei­chere Definition haben, die die sogenannte Punktzielmu­nition wie die von Diehl und Rheinmetall hergestellte SMArt-Munition erlaubt. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, zweifelsfrei nachzuweisen, dass diese Muni­tion auch unter ungünstigsten Bedingungen nicht den­noch wie Streumunition wirkt und das Leben von Zivilis­ten bedroht. Im Übrigen, das sei hier erlaubt, habe ich kein Verständnis dafür, dass ein Rüstungsunternehmen, das in nicht unerheblichem Umfang Mittel aus dem Bun­deshaushalt erhält, einen Journalisten vor Gericht zerrt, nur weil er eine Meinung vertritt, die dem Unternehmen nicht passt.

Obwohl 18 der 26 NATO-Staaten und 19 der 27 EU-Staaten die Konvention unterzeichnet haben, hat sich die Bundesregierung für eine Ausnahmeklausel für Bündnis­partner eingesetzt. Wir haben große Bedenken, dass der „Artikel 21" dazu führt, dass andere Staaten Streumuni­tion einsetzen und wir nichts dagegen unternehmen oder uns gar unterstützend beteiligen. Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung in der Denkschrift dafür einsetzt, dass die Bündnispartner auf den Einsatz von Streumuni­tion verzichten und dem Abkommen beitreten. Allerdings untergräbt die gleichzeitige Ankündigung, dass man im Rahmen der Befehlsstruktur Befehle zum Streumuni­tionseinsatz ohne Vertragsverstoß weitergeben könne, diese Zusicherung. Dies erschwert uns die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sollten unmissverständlich klarstellen: Es ist nach dem Oslo-Abkommen kein Zeichen von Bünd­nisfähigkeit, wenn Bündnispartner weiterhin diese beson­ders verheerend wirkenden Streuwaffen einsetzen und wir wegschauen oder gar die Einsatzbefehle weitergeben. Die Bundesregierung muss in der NATO und in der EU darauf hinwirken, dass Streumunition nicht mehr zum zu­lässigen Waffenarsenal auch im Rahmen von bündnisge­meinsamen Operationen gehört.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im Dezember unter anderem aufgefordert, das Oslo-Abkom­men in Deutschland binnen vier Jahren umzusetzen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die in Deutschland vorhandenen Streumunitionsbestände offenlegt, zügig vernichtet und auch anderen Staaten bei der Vernichtung ihrer Bestände und Opferfürsorge behilflich ist. Deutsche dürfen sich nicht mehr an der Entwicklung, Herstellung, Lagerung, dem Erwerb und dem Einsatz dieser Waffen beteiligen. Das heißt für uns: auch keine Zulieferung von streumunitionsrelevanten Komponenten. Wir erwarten, dass es auch hinsichtlich der Investmentpolitik klare Richtlinien gibt, sich nicht mehr an Projekten zu beteili­gen, die die Entwicklung, Herstellung, Lagerung und den Einsatz von Streumunition unterstützen.

Lassen Sie mich zum Schluss all jenen danken, die dazu beigetragen haben, dass es zu diesem Abkommen und zum Kurswechsel innerhalb der Bundesregierung ge­kommen ist. Unser Dank geht dabei ausdrücklich auch an Nichtregierungsorganisationen wie landmine.de und Handicap International, die sich beharrlich für dieses wichtige Thema eingesetzt und im besten Sinne Lobbyar­beit betrieben haben. Lassen Sie uns weiterhin gemein­sam und entschieden für die rasche und weltweite Umset­zung dieses Abkommens werben.


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Tagebuch