Einzelne Regelungen im Gesetzesentwurf, wie die Stärkung des Rechtsschutzes für Bundeswehrsoldaten oder die Verbesserung der Berufsförderung für UnterÂoffiziere des Militärmusikdienstes, sind richtig. Dass die im ursprünglichen Gesetzesentwurf von der BundesÂregierung geplanten massiven Verschlechterungen für Wehrpflichtige, die sich im Studium oder in der AusbilÂdung befinden, auf Druck aus Verbänden, den Kirchen und der Wirtschaft, aber auch von uns Grünen nun mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen teilweise zurückgeholt werden sollen, ist dringend notwendig. AnÂders als ursprünglich von der Bundesregierung geplant, sollen nun doch Wehrpflichtige in Meister-, Fachwirt- und Technikerausbildungen mit Auszubildenden gleichÂgestellt und vor Einberufung geschützt werden. Auch der geplanten Einberufung von Wehrpflichtigen wähÂrend ihres Masterstudiums wurde ein Riegel vorgeschoÂben. Bachelor- und Masterstudiengänge sollen nun doch als Einheit betrachtet werden.
Diese Änderungen sind aber längst nicht ausreichend. Vor allem für Absolventen dualer Studiengänge, einer Kombination von Studium und betrieblicher AusbilÂdung, soll es bei nicht hinzunehmenden Nachteilen bleiÂben. Wehrpflichtige in dualen Studiengängen sollen nur dann vor Einberufung geschützt werden, wenn sie ihr Studium spätestens drei Monate nach Beginn der beÂtrieblichen Ausbildung aufgenommen haben. Diese ReÂgelung steht in völligem Gegensatz zu den AnforderunÂgen eines dualen Studiums. Es bleibt ausgeklammert, dass ein duales Studium auch eine betriebliche AusbilÂdung einschließt. Zudem werden vor allem diejenigen dualen Studiengänge benachteiligt, die mit einem längeÂren Praxisanteil beginnen. Nicht zu vergessen, dass dadurch Betriebe, die diese anspruchsvollen AusbilÂdungsmöglichkeiten anbieten, massiv bestraft und abgeÂschreckt werden. Angesichts des massiven FachkräfteÂmangels und den wohlfeilen Reden der Bundesregierung über bessere Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten in Deutschland ist das geradezu ein Offenbarungseid. Sehr nachvollziehbar kritisieren daher Unternehmen und Verbände den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und erwarten eine völlige Gleichstellung von Absolventen dualer Studiengänge mit Auszubildenden. Sie befürchten zu Recht, dass sie sonst ihre Auszubildenden mit der Einberufung zum Wehrdienst mitten in der Ausbildung bzw. gleich zu Beginn der Ausbildung verlieren könnten.
Wir Grünen werden deshalb auch dem geänderten Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen. In unserem Antrag „Wehrpflichtige in Studium und AusÂbildung vollständig vor Einberufung schützen" fordern wir die Bundesregierung auf, künftig alle Studenten und Auszubildenden uneingeschränkt vor der Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst zu schützen. Wir wollen, dass der Schutz vor Einberufung von dem Tag an gilt, an dem ein Wehrpflichtiger sein zulassungsfreies Studium aufgenommen oder ihm ein zulassungsbeschränkter StuÂdiumsplatz oder ein Ausbildungsplatz verbindlich zugeÂsichert wurde. Ausbildungs- und Bildungsinteressen dürfen nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen tatsächlich auch Vorrang haben.
Wir werden dem Gesetzesentwurf der BundesregieÂrung aber auch aus einem zweiten Grund nicht zustimÂmen: Wir halten den Umgang der Großen Koalition mit der Wehrpflichtfrage weder für die von der Wehrpflicht betroffenen jungen Männer noch für die Bundeswehr für politisch verantwortbar. Wenn binnen fünf Jahren die Untauglichkeitsquote von 17 Prozent auf 45 Prozent hochschnellt, dann wird die Tauglichkeitsprüfung zu eiÂnem Scheunentor der Manipulation: So wird künstlich der Anteil der für den Wehrdienst zur Verfügung stehenÂden jungen Männern kleingerechnet, um den Anschein von Wehrgerechtigkeit zu simulieren. In Wirklichkeit verstößt die reale Restwehrpflicht massiv gegen die VorÂgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach die WehrÂpflicht eine gleich belastende Pflicht sein muss.
Wo sich die Wehrpflichtrealität auf so dünnem verfasÂsungsrechtlichem Eis bewegt, wo die Wehrpflichtigen für die Bundeswehr mehr Lasten als Nutzen sind und ihr Beitrag zur Integration der Streitkräfte in die GesellÂschaft marginal ist, da ist der Abschied von der WehrÂpflicht überfällig. Der verantwortliche Ausstieg aus der Wehrpflicht darf nicht länger auf die lange Bank geschoÂben werden.
Bereits das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 21. April 2004 hat bestätigt, dass längst nicht mehr der überwiegende Teil der Wehrpflichtigen einberufen, die neue Einberufungspraxis willkürlich und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verstoße. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil revidiert, aber vom Gesetzgeber gefordert, die Tauglichkeitskriterien neu zu regeln. Dieser Forderung ist die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der ÄnÂderung des Zivildienstgesetztes nachgekommen, indem sie die Tauglichkeitskriterien nach oben geschraubt hat. Seitdem werden nur noch T1- und T2-Gemusterte eingeÂzogen. Quantitativ wurde damit der Grundrechtseingriff der Wehrpflicht zwar relativiert, gleichzeitig aber diejeÂnigen, die ihren Wehrdienst ableisten müssen, doppelt bestraft. Mit dieser krassen Wehrungerechtigkeit muss endlich Schluss sein. Hier helfen auch keine ideologiÂschen Bekenntnisse zur Wehrpflicht. Wehrgerechtigkeit lässt sich angesichts der neuen Aufgaben der BundesÂwehr und damit verbunden eines massiv gesunkenen BeÂdarfes an Grundwehrdienstleistenden auch in absehbarer Zukunft nicht herstellen.
Unsinnig und kontraproduktiv sind Ãœberlegungen wie die von der CSU zu einer Gemeinschaftsdienstpflicht. Sowohl das Grundgesetz als auch die allgemeine ErkläÂrung der Menschenrechte und der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbieten eine allgemeine Dienstpflicht. Es muss endlich Schluss sein mit jeder Art von Zwangsdiensten. Wer richtigerweise junge Menschen für die Bundeswehr „gewinnen und nicht kaufen" will und an einem möglichst hohen AusÂtausch zwischen Bundeswehr und Gesellschaft interesÂsiert ist, sollte sich endlich auf unseren Vorschlag eines freiwilligen, flexiblen und attraktiven Kurzdienstes für Männer und Frauen einlassen. Damit ließe sich der Ãœbergang von der Wehrpflicht- hin zu einer FreiwilliÂgenarmee verantwortlich gestalten - zum Vorteil aller Beteiligten.
Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.
1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.
Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)
Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.
Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.: