Bundesregierung hält weiterhin an Streumunition fest

Von: Webmaster amFr, 01 September 2006 02:21:34 +01:00
Vor dem Hintergrund der aktuellen Streumunition-Diskussion erklärt der sicherheits- und abrüstungspolitische Sprecher, Winfried Nachtwei:

Entgegen anders lautenden Agenturmeldungen will die Bundesregierung leider kein Verbot von Streumunition durchsetzen. Im Gegenteil: Die Bundesregierung bekräftigt in der jetzt vorgelegten und über weite Strecken lückenhaften Antwort auf unsere Kleine Anfrage, dass sie weiterhin an Streumunition festhalten will und sich "bei zwingendem Erfordernis" auch den Einsatz übelster Streumunitionstypen vorbehält. Dazu gehört auch die, vermutlich von Israel im Libanon eingesetzte, Rakete M26. Deren Submunition M77 hat eine Blindgängerquote von angeblich bis zu 30 Prozent. Die Bundeswehr dürfte noch tausende dieser Raketen mit Millionen Submunitionen in ihrem Bestand haben. Genauere Auskünfte hat die Bundesregierung verweigert.

Vor diesem Hintergrund ist die verhaltene Kritik aus den Reihen der Bundesregierung an dem massiven israelischen Streuwaffeneinsatz im Libanon wenig überzeugend. Wir können die Entwicklungshilfeministerin und den Fraktionsvorsitzenden der SPD nur ermutigen, nicht nur den israelischen Streuwaffeneinsatz zu kritisieren, sondern auch die eigene Streuwaffenpolitik der Bundesregierung, vor allem des Verteidigungsministeriums zu korrigieren. Die Bundeswehr weigert sich beharrlich, auf jegliche Streumunition zu verzichten. Die Bundesregierung will im Kern lediglich, dass die Blindgängerrate auf 1 Prozent reduziert wird. Das ist zu wenig.

Mit ihrem Antrag "Gefährliche Streumunition verbieten" streut die Koalition der Öffentlichkeit Sand in die Augen. Wie der Einsatz im Libanon erneut gezeigt hat, gibt es keine "ungefährliche" Streumunition. Einem Blindgänger ist von außen nicht anzusehen, ob er sich mit 99-prozentiger Sicherheit entschärft hat oder ob er mit 100prozentiger Sicherheit explodiert. Nicht explodierte Streumunition wirkt wie die geächteten Anti-Personen-Minen. Deshalb treten wir dafür ein, dem belgischen Beispiel zu folgen und Streumunition gesetzlich und völkerrechtlich zu ächten.