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Genauer Hinsehen: Sicherheitslage Afghanistan (Lageberichte + Einzelmeldungen) bis 2019
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WAS TUN, wenn Tausenden Zivilisten Massengewalt droht? Wegsehen? Scharf verurteilen + wegducken? Dazu die Studie "Schutzzonen: Möglichkeiten, Grenzen, Dilemmata" - Zusammenfassung + Kommentar

Veröffentlicht von: Nachtwei am 16. März 2021 21:21:24 +01:00 (24592 Aufrufe)

Die Studie wurde im Auftrag des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung von Andras Heinemann-Grüder, Rainer L. Glatz und Philipp Rotmann verfasst. Sie füllt eine gravierende Lücke in der deutschen Außen-, Sicherheits-, Friedens- und Menchenrechtspolitik. Seit 2017 gilt, das "Verhindern von Völkermord und schweren Menschenechtsverletzungen gehört zur deutschen Staatsraison", so die Leitlinien "Krisen verhindern, Frieden fördern " der Bundesregierung. Nur: Wie umsetzen, wenn Prävention nicht gelang, wenn es um den Schutz akut bedrohter abertausender Menschen geht? Darauf gab es bisher keine Antworten. Die Studie bringt sie. Dazu meine Zusammenfassung mit Kommentar.   

Neue Studie „Schutzzonen: Möglichkeiten, Grenzen, Dilemmata“ -

Ein bedeutender Anstoß für die Politik, die Schutzverantwortung

konsequent und realitätstüchtig wahrzunehmen

Winfried Nachtwei, 16.03.2021

Die Studie wurde im Auftrag des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung von den Beiratsmitgliedern Prof. Dr. Andreas Heinemann-Grüder und  Generalleutnant a.D. Rainer L. Glatz sowie Philipp Rotmann vom Global Public Policy Institute (GPPi) verfasst. Ich gehörte zu den fünf Personen, die den Entwurf der Studie ausführlich kommentierten.[1]

Die Studie ist veröffentlicht auf der Seite des Peacelab-Blog / Beirat Zivile Krisenprävention: https://peacelab.blog/uploads/Studie_3_Schutzzonen_M%C3%B6glichkeiten_Grenzen_Dilemmata_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_web.pdf   

Im Jahr 2017 betonten die vom Bundeskabinett beschlossenen Leitlinien „Krisenverhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ die Schutzverantwortung Deutschlands so deutlich wie kein anderes  Grundsatzdokument deutscher Regierungspolitik:

„Deutschland bekennt sich zu der besonderen Verantwortung, die ihm aus seiner Geschichte erwächst. Die Vermeidung von Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen, das Verhindern von Völkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen und das Eintreten für bedrohte Minderheiten sowie für die Opfer von Unterdrückung und Verfolgung gehören zur deutschen Staatsraison.“ (Leitlinien, 2. Kapitel „Friedenspolitisches Leitbild“, S. 47)

Dringender Klärungsbedarf

Deutsche und europäische Außen- und Sicherheitspolitik war seit Ende des Ost-West-Konflikts mehrfach mit Situationen  konfrontiert, wo in Europa und der europäischen Nachbarschaft Eskalation von Massengewalt internationales Krisenmanagement erforderte – und EU-Europa sich als wenig handlungsfähig erwies: Nordirak ab 1991, Bosnienkrieg 1992-1995 und der parallele und nachfolgende Bosnieneinsatz von NATO bzw. EU, Kosovokrieg und –einsätze  ab 1998/99, Mazedonien 2001, Ituri/DR Congo mit Artemis 2003, Libyen und Elfenbeinküste 2011, Syrien ab 2011, Südsudan ab 2013, Ukraine ab 2014. Neben der Gewalt- und Krisenprävention, humanitärer Hilfe, Bemühungen um politische Konfliktlösung und multinationalen Kriseninterventionen spielte dabei der Schutz bedrohter Menschengruppen – teilweise durch sog. Schutzzonen – immer wieder eine zentrale Rolle.

Die Schutzzone im Nordirak ab 1991 steht für eine Schutzzone, die  vielen kurdischen Menschen das Leben rettete, die UN-Schutzzone Srebrenica 1995 für ein desaströses Scheitern der Staatengemeinschaft.

In den letzten Jahren bezogen sich die meisten Vorschläge zu Schutzzonen auf Syrien. Angesichts der Millionen Binnenvertriebenen und Großoffensiven gegen letzte Oppositionsgebiete war das sehr begründet. Zu früheren diesbezüglichen Anregungen der USA, Türkei oder aus der Zivilgesellschaft hatte deutsche Politik weitgehend geschwiegen. Im Herbst 2019 forderte dann die deutsche Verteidigungsministerin eine „international kontrollierte Sicherheitszone“. Die Feststellung der Autoren, die Debatten um Schutzzonen seit 2018 seien „regelmäßig hilflos“ und die deutschen Vorstöße ein „Strohfeuer“ gewesen, treffen nach meiner Beobachtung voll zu. Von einer sorgfältigen, verschiedene Optionen durchbuchstabierenden und abwägenden Debatte war nichts zu hören und zu sehen. Es dominierte ein Wegsehen und Wegducken vor der härtesten und riskanten Herausforderung akuter humanitärer Nothilfe und Großgefahrenabwehr.

Die Autoren der Studie stellen sich der Schlüsselfrage:

„Was also tun beim nächsten Krieg der Größenordnung Syrien, Libyens oder Jemens, wenn der Kriegsausbruch nicht verhindert werden konnte, wenn die  Diplomatie keine kurz- oder mittelfristigen Lösungen verspricht, wenn Menschen zu Tausenden zu sterben drohen oder vertrieben werden, wenn die Aufnahmebereitschaft der Nachbarländer überdehnt ist und Europa diese Menschen nicht aufnehmen will?“ (S. 20)

INHALT

(1) Einführung: Können Schutzzonen Leben retten und Massenvertreibung begrenzen? Schutzzonen: notdürftige Antwort auf das Dilemma der Massengewalt

Schutzzonen in der deutschen Außenpolitik

Worüber sprechen wir?

Überblick über die Studie

(2)  Entscheidungsgrundlagen: Zur Legitimation von Schutzzonen

Rechtfertigungsverhältnisse

Art und Umfang von Verantwortung

Völkerrecht: Gewaltverbot versus humanitärer Imperativ

Die Schutzverantwortung

Schutzzonen

Der UN-Sicherheitsrat: Alleinige Legitimationsinstanz?

Erweiterung der Legitimationsgrundlagen

Schlussfolgerungen

(3) Szenarien der Massengewalt

Völkermord (Ruanda-Szenario)

Massenvertreibung (Rohingya-Szenario)

Terrorkrieg (Syrien-Szenario)

Anarchie.

(4) Praktische Optionen für Schutzzonen

Beobachtung

Negative Schutzzonen: Pufferzonen, entmilitarisierte Zonen, Flugverbotszonen, Ausschlusszonen für schwere Waffen

Positive Schutzzonen

Intendierte und nicht-intendierte Effekte

(5) Informations- und Analysebedarf

Phase 1: Früherkennung möglicher Massengewalt, Prävention und Kontingenzplanung

Phase 2: Beginn von Massengewalt, Eskalationsprävention und weitere Kontingenzplanung

Phase 3: Einrichtung & Durchsetzung einer Schutzzone

Schlussfolgerungen

(6) Ressourcenbedarf

Ausgangspunkt: Vernetzt und multilateral

Ressourcenanforderungen in konkreten Fällen

Planungsparameter für die hier betrachteten Einsatzoptionen.

(7) Empfehlung und Umsetzungsvorschläge: Schutzzonen als strategische Option

Zentrale Empfehlung: Schutzzonen als politische Option rehabilitieren

Vorschläge zur Umsetzung

ZUSAMMENFASSEND: Die Autoren wollen einen „Anstoß für eine fundierte Diskussion der Möglichkeiten, Grenzen und unvermeidlichen Dilemmata von Schutzzonen geben.“ Diesen Anspruch erfüllt die Studie in überzeugender und herausragender Weise:

Ihr glaubwürdig leitendes Erkenntnis- und Beratungsinteresse ist der wirksamere Schutz von Zivilbevölkerung vor Massengewalt. Dabei gehen sie auch heiklen Fragestellungen der akuten Großgefahrenabwehr nach, die im deutschen Diskus um Krisenverhütung und Konfliktbewäl-tigung eher gemieden werden.

Unter Einbeziehung der internationalen Fachdiskussion und auf umfassender empirischer Grundlage untersuchen sie die Legitimation und Voraussetzungen, mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen, Chancen, Grenzen und Dilemmata verschiedener Arten von Schutzzonen gegenüber unterschiedlichen Szenarien von Massengewalt.

Als unbedingte Voraussetzung eines wirksamen Schutzes erläutern die Autoren differenziert den anspruchsvollen Informations- und Analysebedarf im Rahmen von strategischer Vorausschau und Krisenfrüherkennung in den verschiedenen Konfliktphasen sowie den Ressourcenbedarf in konkreten Fällen.

Die Studie verdeutlicht, dass Schutzzonen ein notwendiges, zugleich anspruchsvolles, kompliziertes, aber auch riskantes Mittel sind, um große Zahlen von bedrohten Menschen befristet vor Massengewalt zu schützen. Dabei reden die Autoren ganz und gar nicht einem gutmeinenden humanitären Interventionismus das Wort. Ihre Untersuchungen konkretisieren und bekräftigen vielmehr den dringlichen Bedarf an Präventionsfähigkeiten.

Die Studie erleichtert politische Entscheidungsfindung zu Schutzzonen keineswegs. Aber sie macht konkrete Vorschläge, die Schutzverantwortung in Kernbereichen zu operationalisieren und sie viel sorgfältiger, kompetenter, wirksamer und entschlossener wahrnehmen zu können. Die Empfehlungen sind beispielhaft umsetzungs- und wirkungsorientiert.

Die Autoren schaffen mit ihrer Studie einen ausgesprochen fundierten und differenzierten Anstoß dafür, dass deutsche Politik ihre Schutzverantwortung im internationalen Verbund viel konsequenter und realitätstüchtiger wahrnehmen und operationalisieren kann.

IM EINZELNEN

(1) Worum geht es?

Von vorneherein wird klarer Wein eingeschenkt und überhöhten Erwartungen vorgebeugt:

Schutzzonen können eine Notlösung sein, sie liefern keine Konfliktlösung, können aber „Menschen dichter an ihrer Heimat schützen, Zeitfenster für Verhandlungen öffnen und das Leiden mindern, das den Weg zum späteren Frieden versperrt.“ Zugleich sind sie mit hohen Kosten und Risiken verbunden.

Schutzzonen sind geografisch definierte Räume in Konfliktgebieten, in deren Grenzen für begrenzte Zeiträume besondere Maßnahmen zum physischen Schutz der Zivilbevölkerung vor organisierter Massengewalt getroffen werden. Zu unterscheiden sind Flugverbotszonen sowie Entmilitarisierte Zonen, /Deeskalationszonen und humanitäre Korridore, die zumindest zur Reduzierung von Gewalt beitragen können.

(2) Legitimation von Schutzzonen

Die Autoren entwickeln ihre Position aus der Auseinandersetzung mit Argumenten, wie sie auch für und gegen Interventionen aus humanitären Beweggründen vorgebracht werden. Dabei berücksichtigen sie die zwiespältige Staatenpraxis seit Ende des Ost-West-Konflikts, die Erosion des humanitären Völkerrechts, die zunehmende Bedeutung des Schutzes von Zivilisten bei Kriseneinsätzen der VN und der NATO, die aus Erfahrung gewachsene Interventionsmüdigkeit vieler VN- und NATO-Mitglieder, die Blockade des VN-Sicherheits-rates bei Gewaltkonflikten, wo Interessen der P5 gegeneinander stehen.

Schutzverantwortung: Der im politischen Alltag oft pauschal-diffuse Verantwortungsbegriff wird im Hinblick auf den Schutz vor extremer Gewalt differenziert und konkretisiert durch neun Dimensionen von Verantwortung, vom Schutz wovor bis zur Verantwortung für die kurz- und langfristigen Konsequenzen eigenen Handelns. Diese Dimensionen lassen sich

einer „Logik der Angemessenheit“ und „Logik der Konsequenz“ zuordnen.

Deutlich und zu Recht wenden sich die Autoren gegen die weitgehende völkerrechtliche Relativierung der Responsibility to Protect  durch am Status quo orientierte Völkerrechtler und gegen eine Entkoppelung von Friedenssicherung und Menschenrechtsschutz generell. Denn „systematische, massenhafte Menschenrechtsverletzungen bedrohen unweigerlich früher oder später den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit. Syrien zeigt: Nichteinmischung ist keine Lösung.“

Schutzzonen

Vor dem Hintergrund bisherigen Erfahrungen mit Schutzzonen werden sieben elementare Kriterien benannt, die die Anforderungen an Schutzzonen konkretisieren.

Dass es für bisherige Schutzzonen „nur grobe Schutzzonenideen (gab), die Umsetzung des Schutzes jenen Staaten oder Peacekeeping-Truppen überlassen (blieb), die den militärischen Auftrag wahrnahmen“, unterstreicht, wie überfällig diese Studie ist.

Der VN-Sicherheitsrat als alleinige Legitimationsinstanz?

Die ausschließliche Zuständigkeit des VN-Sicherheitsrates für Interventionen aus humanitären Beweggründen, d.h. eine Mandatierung durch den Sicherheitsrat sei, so die Autoren, „nicht selbst evident, sondern begründungspflichtig, denn die ´systemischen` Wirkungen des Nicht-Handelns können ihrerseits eine Laissez-faire-Haltung gegenüber Massenverbrechen nach sich ziehen“ - so wie Selbstmandatierungen Präzedenzfallwirkung haben und das internationale Gewaltverbot schwächen können.

Angesichts der verbreiteten politischen Kurzzeitvergesslichkeit ist die Erinnerung an die Operation Provide Comfort von USA. Großbritannien, Frankreich u.a. zum Schutz der Kurden im Nordirak ab 1991 wichtig: Die vom Saddam Husein-Regime und dem damaligen VN-Generalsekretär de Cuellar als Einmischung in die inneren Angelegenheiten zurückge-wiesene Intervention retteten Tausenden Kurdinnen und Kurden das Leben.

Erweiterung der Legitimationsgrundlage

Die zwangsweise Einrichtung von Schutzzonen und ihre Sicherung greift völkerrechtlich in die Rechte des Gaststaates ein. Das kann nur unter strengen Kriterien geschehen

Zusammenfassend kommen die Autoren zu spannenden und im Sinne der Schutzverantwor-tung weiterführenden Ergebnissen:

„Aus der bisherigen Diskussion völkerrechtlicher Argumentationsketten lassen sich mehrere Schlussfolgerungen ziehen. Die internationale völkerrechtliche Interpretationsdebatte ist mehrdeutig, es gibt nicht eine opinio juris. Im Falle einer Blockade des UN-Sicherheitsrates stehen der Staatensouveränität und dem exklusiven Kompetenzanspruch des UN-Sicherheitsrates vielfältige Rechtsverletzungen, Schutznormen und erhebliche negative Konsequenzen für höchste Rechtsgüter gegenüber. Dies gilt sowohl für Menschenleben und verfolgte Gruppen als auch für die internationale Ordnung, die Sicherheit und den Frieden, deren Verletzung der blockierte UN-Sicherheitsrat mit ermöglicht. Die Blockade der Rechtsdurchsetzung unterminiert das Recht selbst. Dem zuzusehen kann nicht im Interesse Deutschlands und Europas liegen, deren Gesellschaftsmodell auf einem gemeinsamen menschenrechtlich geprägten Wertesystem und einer stabilen internationalen Ordnung beruht.“ (S. 51)

- „Es gibt mehr Optionen, als nur die schrittweise Demontage des Völkerrechts zu konstatieren. Das Mandat zur Mandatierung von Schutzzonen liegt primär beim UN-Sicherheitsrat. Allerdings ist er in seinem Handeln und Nichthandeln vor dem Hintergrund des humanitären Völkerrechts, des Rechtes des bewaffneten Konflikts, der Straftatbestände nach dem Rom-Statut und im Sinne des Friedenssicherungsrechtes begründungspflichtig und sollte entsprechend unter politischen und völkerrechtlichen Legitimationsdruck gesetzt werden. Kommt der SR seiner Verantwortung systematisch nicht nach, kann den Opfern von Massenverbrechen ein Schutzanspruch gleichwohl nicht verwehrt werden. Die Aufgabe des Rechtes, Gewalt, insbesondere Massengewalt zu verhindern, bleibt bestehen, selbst wenn die rechtssetzende Instanz unfähig oder unwillig ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. (…)   

-  Kommt der UN-Sicherheitsrat seiner Pflicht zur Friedenssicherung systematisch nicht nach, können nach hier vertretener Auffassung die UN- Generalversammlung oder Regionalorganisationen eine Schutzintervention legitimieren. Die Legitimität und die Legalität von Schutzzonen ist in jedem Fall an strenge Kautelen gebunden (…) , um das allgegenwärtige Missbrauchsrisiko einzuhegen. (S. 51)

(3) Szenarien der Massengewalt

Völkermord (Ruanda-Szenario): Die Massengewalt, der Massenmord ist einseitig und unterschiedslos und gegen alle Mitglieder einer Opfergruppe gerichtet. Täter sind vor allem Staaten, Militärs mit überlegener Zerstörungsmacht.

Massenvertreibung (Rohingya-Szenario): Zwangsweise, unterschiedslose Entfernung Vertreibung einer ethnischen oder religiösen Gruppe von einem bestimmten Territorium.

Terrorkrieg (Syrien-Szenario): Systematischer Einsatz von Kriegsverbrechen als Kriegswaffe, unterschiedslose, weitgehend asymmetrische Gewalt, Zermürbung vor allem der Zivil-bevölkerung durch Distanzwaffen

Anarchie: Unüberschaubare Vielzahl und Profileration von Gewaltakteuren, Zusammenbruch des staatlichen Gewaltmonopols, hohe Machtdiffusion(4) Praktische Optionen zum Schutz von Zivilbevölkerung

Das Kapitel beruht auf einer umfassenden Auswertung der bestehenden internationalen Literatur zu Schutzzonen. Die Optionen sind keine Blaupausen, sondern illustrieren ein breites Feld politischer Handlungsmöglichkeiten.

Erneut stellen die Autoren klar, dass Schutzzonen einen räumlich und zeitlich begrenzten Schutz in einer konkreten Gefahrensituation gewährleisten sollen, wenn eine direkte Beendigung von Gewalt nicht möglich ist. Sie leisten keine Konfliktlösung und können nur ein Element in einem politischen Prozess (Verhandlungen, Mediationsversuche, Sanktionen etc.) sein. Schutzzonen können unrealistische Erwartungen wecken. In den meisten Fällen versuchen sie nur schwerste Bedrohungen zu neutralisieren. Lokale Akteure können weiterhin für Sicherheit und Unsicherheit sorgen. Schutzzonen seien nie gänzlich neutral oder unparteiisch.

Schutzzonen seien mit all ihren Nachteilen nur dann vertretbar und angemessen, wenn bei allen anderen Alternativen schwerwiegendere Folgen absehbar seien.

Die Schutzzonen-Optionen sind verschiedenen Konfliktphasen zugeordnet und werden differenziert und konkret mit ihrem Zweck, ihren Voraussetzungen, ihren Instrumenten, Wirkungsmöglichkeiten, Grenzen und Risiken beschrieben. Exkurse in Konflikte der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart illustrieren die Herausforderungen in der Praxis.

Beobachtung: Sie sind ein realistisches und niedrigschwelliges Mittel, um vor Eskalationen zu organisierter Massengewalt die weitere Eskalation zusammen mit anderen Akteuren und Maßnahmen zu bremsen. Politische, militärische, polizeiliche, menschenrechtliche Beobachtung wird breit bei internationalen Friedenseinsätzen praktiziert, aber auch in inoffiziellen zivilgesellschaftlichen Kontexten. In Deutschland bisher weniger bekannt ist das Zivile Peacekeeping, das sich bisher in etlichen Konfliktregionen bewährt hat.[2]

Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit von Beobachtermissionen ist, dass die Gewaltakteure und insbesondere die zuständige Regierung sehr von internationaler Anerkennung abhängig ist. Bei den meisten autokratischen und populistischen Machthabern zzt. ist eine solche „Ansprechbarkeit“ kaum bis gar nicht gegeben.

Beobachtungszonen können aber auch für alle Beteiligte und die Staatengemeinschaft zu einem recht bequemen Mittel werden und zum Einfrieren von Konflikten beitragen.

Negative Schutzzonen: Pufferzonen, entmilitarisierte Zonen, Flugverbotszonen, Ausschlusszonen für schwere Waffen.

Hier sollen Konfliktparteien bzw. Tätergruppen und bestimmte Waffensysteme aus definierten Räumen ferngehalten werden. Dafür sind militärische Mittel erforderlich. Solche Zonen können tatsächlich deeskalierend und gewaltmindernd wirken und extreme Eskalationen (Massenvertreibung, Terrorkrieg, Genozid) verhindern. Solche Zonen werden als die problematischsten Handlungsoptionen bewertet, um schwerste Massengewalt zu begrenzen.

Positive Schutzzonen: Schutzzonen, die zeitweilig mit politischen, militärischen und ggf. polizeilichen Mitteln ein tatsächliches Gewaltmonopol errichten, können ein realistisches Mittel gegen schwerste Massengewalt sein. Die dazu erforderlichen militärischen Fähigkeiten richten sich nach denen der Täter und müssen ihnen gegenüber durchsetzungsfähig sein. (Alles das war in Srebrenica nicht gegeben.) Geschützt werden kann nie mehr als ein Teil der bedrohten Menschen.

Zwingende Voraussetzungen für den Erfolg einer Schutzzone sind eine wirksame Unter-stützung konstruktiver Kräfte in politischer Führung und Sicherheitsapparat vor Ort und eine politische und militärische Durchhalterfähigkeit über Monate bis Jahre. Realistisch ist eine längere Verweildauer. Erfolgreiche Schutzzonen können Tausenden bis Millionen bedrohter Menschen Zuflucht bieten und damit Abertausende Leben retten.

Intendierte und nicht-intendierte Effekte: Die realistische Wirkungsorientierung der Studie wird hier besonders deutlich.

(5) Informations- und Analysebedarf

Die allgemeine Erfahrung aus dem Politikfeld Krisenprävention mit der Schnelligkeit destruktiver und der Langsamkeit konstruktiver Prozessen gilt besonders auch im Fall von Massengewalt: Diese kann schnell eskalieren, während die Staatengemeinschaft eher verzögert reagiert und ein Eingreifen mehr Zeit braucht. Das Kind, das in den Brunnen fällt, kann man kaum noch auffangen.

Für ein frühes und wirksames Engagement kommt strategischer Vorausschau und Krisen-früherkennung eine Schlüsselrolle zu.

Sehr hilfreich sind die detaillierten Ausführungen zu Beobachtungen und Lageanalysen für drei Phasen S. 72-85.:

Phase 1: Früherkennung möglicher Massengewalt, Prävention und Kontingenzplanung

Phase 2: Beginn von Massengewalt, Eskalationsprävention und weitere Kontingenzplanung

Phase 3: Einrichtung & Durchsetzung einer Schutzzone

Schlussfolgerungen:

- Der gesamt Analysevorgang („Intelligence Fusion“) sollte in einer dazu geschaffenen Organisationsstruktur zusammengeführt werden. Die Ergebnisse müssen den jeweiligen Entscheidungsträgern zeitnah zur Verfügung stehen.

 Ob ein ressortübergreifendes Gremien zu bilden ist oder der Bundessicherheitsrat gestärkt werden soll, wird der Politik überlassen. Ein entsprechendes Gremium mit belastbarem Zugriff auf die Ressourcen der beteiligten Ressorts und Behörden wird jedoch als zwingend angesehen. (S. 85)

(6) Ressourcenbedarf

Vernetzt und multilateral: Die Umsetzung des deutschen Staatszieles Verhinderung von Massenverbrechen ist angewiesen auf die dafür  notwendigen deutschen zivilen und militärischen Ressourcen im multilateralen Verbund. Wenn es in der Studie heißt, bestehende Planungen zur Stärkung der notwendigen Kapazitäten seien mit großer Dringlichkeit umzusetzen, ist das sehr richtig, aber mit einem Haken: Solche Planungen sind mir für zivile Fähigkeiten nicht bekannt. Um genau eine solche Planung auf den Weg zu bringen, empfahl der Beirat im Januar 2017 der späteren Großen Koalition die Erarbeitung einer Konzeption „Fähigkeiten „Krisen verhindern, Frieden fördern (zivil)“.

Die Grunderfahrung von Jahrzehnten internationaler Kriseneinsätze ist: Keiner schafft es allein, keine Nation, kein Ressort, kein Akteur. Krisenengagements sind deshalb immer multilateral und multidimensional. Das multinationale Zusammenwirken verschiedener nationaler Militärs ist aber im Rahmen von NATO und UN viel länger eingespielt als das Zusammenwirken von Diplomatie, Militär, Entwicklungszusammenarbeit und Polizei im Rahmen des vernetzten Ansatzes. Unterhalb der Rhetorik des Comprehensive Approach gibt es noch viel mehr an Ressortdenken und Alleingängen. Vor diesem Hintergrund ist das Drängen der Studie auf ressortübergreifende Lagebeurteilungen, gemeinsam entwickelte Strategien, gemeinsame (Planungs-)Prozesse, Kommunikation, Koordinierung, Zusammen-arbeit und Übungen von besonderer Dringlichkeit.

Richtigerweise wird hier die ressortgemeinsame Übung „Common Effort“ des Deutsch-Niederländischen Korps angesprochen, das seit 2011 Pionier eines vernetzten Ansatzes auf gleicher Augenhöhe ist.[3]

Schutzzonen sollten durch Resolutionen nach Kapitel VII autorisiert und militärisch zu tatsächlichem Schutz und zur Sicherung der humanitären Versorgung in der Lage sein. Ergänzend sollte der Sicherheitsrat Flugverbots- und Sperrzonen für schwere Waffen anordnen. Effektive Schutzzonen benötigen also umfangreiche militärische Fähigkeiten. Wird dies verweigert, wird ein Szenario wie Srebrenica riskiert, wo eine Schutzzone zu einer Falle für Schutzsuchende, zu einem Trauma für Blauhelme und zu einer Schande der Staatengemeinschaft wurde.[4]

Der Überblick über militärische Ressourcenanforderungen in den konkreten Fällen Irak 1991 ff.,  Syrien 2011 ff., Libyen 2011 veranschaulicht die jeweiligen Ressourcenbedarfe und ihre Dimensionen. Deutlich wird dabei, dass die Europäer allein kaum eine effektive Schutzzone in Syrien hätten schaffen und halten können. Fazit: Verantwortungsvoller Schutz erfordert hohen Ressourceneinsatz.

Mit Planungsparametern für hier betrachtete Einsatzoptionen wird ein weiterer wichtiger Schritt zur professionellen Umsetzung der verschiedenen Schutzoptionen getan. Nachdem bei den Ressourcenanforderungen in konkreten Fällen nur die militärischen Kräfteansätze genannt wurden, kommen hier auch die zivilen Kräftebedarfe zur Sprache. Das ist ausbau-fähig, weil bei Beobachtungszonen und vor allem Schutzzonen der Bedarf an ziviler Expertise erheblich sein kann (vgl. Beginn des KFOR- und UNMIK-Einsatzes 1999), diese aber viel weniger schnell verfügbar sind.

Die Bereitschaft „sich auf eine solch komplexe und risikobehaftete Herausforderung wie das Errichten von Schutzzonen einzulassen“, hängt wesentlich davon ab, wieweit die erforderlichen Kräfte und Mittel gesichert sind. Angesichts der vielen anderen multinationalen Verpflichtungen reichen die militärischen Fähigkeiten Deutschlands und seine europäischen Partner für ein robustes Schutzzonen-Szenario kaum aus. Es gelte also zu priorisieren.

Das Positionspapier „Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft“ von Verteidigungsministerin und Generalinspekteur, erschienen im Februar diesen Jahres, verdeutlicht, wo die die politische und militärische Spitze der Bundeswehr zzt. die erste Priorität sieht: bei der Wiederherstellung der Fähigkeit zur Bündnisverteidigung.

(7) Empfehlung und Umsetzungsvorschläge

Die Studie mündet in die zentrale Empfehlung, „das Instrument der Schutzzone als strategi-sche Option zu rehabilitieren und strategiefähig zu werden, um Völkermord und schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern – als Teil der deutschen Staatsraison“ (Leitlinien).

Noch im Weißbuch 2016 der Bundesregierung war von der Schutzverantwortung keine Rede gewesen. Diese Lücke entsprach einer Grundströmung im erinnerungs-, friedens- und sicherheitspolitischen Diskurs der Bundesrepublik, wo beim fundamentalen Gelöbnis des doppelten „Nie wieder!“ die Ablehnung von Krieg, Nationalismus, Rassismus, Antisemi tismus im Mittelpunkt stand, die Verhinderung von Völkermord und schwersten Menschenrechtsverbrechen aber meist im Plakativen stecken blieb. Während Nazi-Deutschland hochprofessionell beim Völkermorden war („Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“), waren in der Vergangenheit die Beiträge des rechtsstaatlichen und integrierten Deutschlands zur operativen Völkermordbekämpfung weder entschieden noch besonders substanziell. Auffällig ist, wie insbesondere in friedensbewegten Zusammenhängen die berechtigte Warnung vor dem Missbrauchsrisiko meist dazu führt, die Schutzverantwortung  generell als ideologischen Türöffner zu Interventionen zu denunzieren.

Vor diesem Hintergrund ist die Studie ein anspruchsvolles wie eindringliches  Angebot an die Politik, bei der Verhinderung von Massengewalt das heikle Feld des  akuten Schutzes von Zivilbevölkerung, der Großgefahrenabwehr, nicht weiter auszublenden, sondern schutzpoliti-sche Politik- und Strategiefähigkeit zu entwickeln, sich selbst zu ertüchtigen.

Die Studie untersucht die Legitimation, Möglichkeiten, Herausforderungen und Dilemmata von Schutzzonen auf solider empirischer Grundlage, ungeschminkt dicht an verzwickten Realitäten.

Der drängenden Herausforderung Schutz vor Massengewalt angemessen ist die deutliche Umsetzungs- und Wirkungsorientierung der Autoren. Sie richten ihren Diskussionsaufschlag an die verschiedenen Akteure und Foren der außenpolitischen Willensbildung im Wahljahr und empfehlen richtigerweise einen Ausbau der Politik- und Strategiefähigkeit im Sinne der Leitlinien insgesamt. Messlatte soll dabei sein, nicht wie bisher nur reaktiv über die (Nicht-)Beteiligung an Initiativen von Partnern zu entscheiden (das habe ich seit Jahren als eine Art „Verstecken im Multilateralismus“ empfunden), sondern auch in der Lage zu sein, „eine Führungsrolle bei der Konzeption und Implementierung einer multilateralen Schutzzone (oder eines Friedens- oder Ausbildungseinsatzes)“ (S. 101) zu übernehmen.

Realpolitisch präzise wird der nächste Koalitionsvertrag als  d a s  Fenster der Gelegenheit markiert.

Die Empfehlungen zu konkreten Schritten zur Schaffung von Strategiefähigkeit beginnen mit  

- der Identifizierung und Behebung von Ressourcen- und Fähigkeitslücken. Eine solche Bestandsaufnahme sollte in einen Koalitionsvertrag im Herbst einfließen können. Weiterhin:

- Völkerrechtsdebatten internationalisieren

- Übungs- und Planungsmechanismus schaffen.

Das Jahr 2021 bietet für die Schutzzonen-Initiative Chancen und Risiken: Unter einem US-Präsidenten Biden wird es beim Multilateralismus zumindest partiell eine Schubumkehr geben. Der NATO-Einsatz in Afghanistan geht nach fast 20 Jahren seinem Ende entgegen. Dass bei dem größten, teuersten und opferreichsten NATO-Einsatz zentrale Ziele nicht erreicht wurden und er in großen Teilen der Öffentlichkeit als gescheitert gilt, wird in der Politik eine Offenheit gegenüber der Schutzzonen-Initiative sicher nicht beflügeln.

Zugleich aber spricht für die Initiative, dass sie sich vor schwierigsten sicherheitspolitischen Herausforderungen und Verantwortungen nicht weg duckt, sondern sie ernst nimmt, sie „rücksichtslos“ realitätstüchtig durchdekliniert und ohne jedes Wunschdenken und Symbolpolitik umsetzbare Handlungsoptionen entwickelt.

Deshalb wünsche ich der Studie eine breite und ernsthafte Resonanz und Aufnahme.

Beiträge zur Schutzverantwortung

- Srebrenica (III) - Was damals geschah: Dokumente, Videos, Zeitzeugenberichte, Auszüge von „Die letzten Tage von Srebrenica“ (David Rohde/1997), Juli 2020). http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1647 

- Srebrenica vor 25 Jahren (II): Verweigerte Schutzverantwortung – Anstoß zur Schutzverantwortung. Beiträge aus dem Bosnien-Streit der Grünen 1995 ff. – Erfahrungen + Lehren,  04./08.07.2020, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1645 - Rückblende Kosovokrieg vor 20 Jahren (VI): Letzte 6 Kriegswochen, erste 12 KFOR-Wochen, mit persönlichen Nachbemerkungen, 25.04.2019, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1584

- „Nie wieder!“ Nie wieder? Verantwortung zum Schutz vor Krieg und Massengewalt, Podcast des Vortrages auf der Internat. Tagung des Exzellenzclusters Religion und Politik“ im Rahmen der Ausstellung „FRIEDEN: Von der Antike bis heute“, 12.08.2018 auf Deutschlandfunk Nova, https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/krisenpraevention-wie-man-frieden-schaffen-kann

- Eröffnung des zweiten Abschnitts der Gedenkstätte Malyj Trostenez/Minsk in Belarus (größte NS-Vernichtungsstätte auf dem Boden der damaligen Sowjetunion) am 29. Juni 2018, Bericht, www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1534 

- Menschen retten – Menschenschlachthaus: Gegensätzliche Militärwelten. Planspiel ressortgemeinsames Handeln CERASIA an der FüAkBw (in den Tagen, als vor 75 Jahren die Schlacht von Stalingrad endete), 04.02.2018, www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1516

- Krisenfrüherkennung und Vorausschau in der Friedens- und Sicherheitspolitik: Früher, entschiedener, substanzieller agieren! In: STRATEGIC FORESIGHT: Mehr Weitblick, weniger Krisen? E-Journal Ethik und Militär, Ausgabe 01/2018, Zentrum Ethische Bildung in den Streitkräften/zebis Hamburg,  www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1530 , http://www.ethikundmilitaer.de/de/themenueberblick/20181-strategic-foresight/

- Hoch organisierter Massenmord: Der "Rigaer Blutsonntag" vor 75 Jahren - der monströse Tatverlauf lt. Landgericht Hamburg, November  2016, www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1439

- Wider das schnelle Vergessen: Am Hang von Sarajevo und das „Gelöbnis von Banja Luka“ – Unsere Schlüsselerfahrungen im Oktober 1996, 22. Oktober 2016, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1431 ,; Grünen Bosnien-Reise vor 20 Jahren: Schlüsselerfahrungen und was daraus wurde – Bilanz und Lehren angesichts heutiger Krisenstürme, Vortragsangebot, je nach Bedarf unterschiedliche Länge und Akzentuierung, 12. September 2016, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1426 - Schutzverantwortung akut gegenüber dem Terrorkrieg der IS-Milizen: Anmerkungen zur militärischen Nothilfe („Mass Atrocity Response Operation“/MARO), 13. August 2014, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1306 

- Völkermord in Ruanda – Auch wir sahen weg, Kommentar April 2014, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1279

- Schwerste Menschenrechtsverbrechen verhüten - Die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) zwischen Notwendigkeit, Tücken und Umsetzung - Herausforderung für deutsche Friedens- und Sicherheitspolitik, Stellungnahme, Juni 2012 (www.nachtwei.de/index.php/articles/1145

- Gedenken an den Deutsch-Herero-Krieg in Namibia (damals Deutsch-Südwestafrika): Hundert Jahre danach Durchbruch für Versöhnung, Bericht August 2004, http://nachtwei.de/downloads/gedenken_herero.pdf



[1] Mein Hintergrund ist die forschende und politische Befassung mit den Themenfeldern Spurensuche und Erinnerungsarbeit zum deutschen Vernichtungskrieg in Osteuropa (Belarus, Baltikum, Riga-Deportationen, Polizeibataillone), Balkankriege der 1990er Jahre und politische Entscheidungsfindung zu deutschen Beiträgen zu multinationaler Krisenbewältigung (Sarajevo, Srebrenica, Kosovo, Mazedonien, 20 Jahre KFOR), Massengewalt in der DR Congo,  Diskussion um die Verankerung der RtoP in der deutschen Politik (Grüne Programmatik, Leilinien), Recherchen zur Krisenfrüherkennung auf Ebene der Bundesregierung, Zivile Krisenprävention insgesamt..

 

[2] W. Nachtwei, Ziviles Peacekeeping als Alternative zu Militäreinsätzen? Januar 2015,  http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1338

[3] W.N., Comprehensive Approach fördern – Die Rolle der Politik bei Kriseneinsätzen üben, Skizze für den Kommandierenden General des 1. Deutsch-Niederländischen Corps, Ton van Loon, August 2010

W.N., Vernetzter Ansatz in der Kontroverse, Impuls beim Beirat Zivile Krisenprävention der Bundesregierung, Dezember 2011, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1101

[4] Vgl. Srebrenica (III) - Was damals geschah: Dokumente, Videos, Zeitzeugenberichte, Auszüge von „Die letzten Tage von Srebrenica“ (David Rohde/1997), Juli 2020). http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1647 ; W.N., Srebrenica vor 25 Jahren (II): Verweigerte Schutzverantwortung – Anstoß zur Schutzverantwortung. Beiträge aus dem Bosnien-Streit der Grünen 1995 ff. – Erfahrungen + Lehren,  04./08.07.2020, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1645

 


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Tagebuch