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Rede von Nachtwei zum Wehrrechtsänderungsgesetz

Veröffentlicht von: Webmaster am 10. April 2008 09:46:25 +01:00 (42478 Aufrufe)
Folgende Rede von Winfried Nachtwei zum Wehrrechtsänderungsgesetz wurde zu Protokoll gegeben:
Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das von der Bundesregierung vorgelegte Wehrrechts­änderungsgesetz soll wehrrechtliche Vorschriften, die Wehrpflichtigen oder Dritten Einschränkungen oder Er­schwernisse aufbürden, kritisch hinterfragen und an die geänderten sicherheitspolitischen Anforderungen oder Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen. Dieser Anspruch ist anerkennenswert.

Einzelne Regelungen im Gesetzesentwurf, wie die Stärkung des Rechtsschutzes für Bundeswehrsoldaten oder die Verbesserung der Berufsförderung für Unter­offiziere des Militärmusikdienstes, sind richtig. Dass die im ursprünglichen Gesetzesentwurf von der Bundes­regierung geplanten massiven Verschlechterungen für Wehrpflichtige, die sich im Studium oder in der Ausbil­dung befinden, auf Druck aus Verbänden, den Kirchen und der Wirtschaft, aber auch von uns Grünen nun mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen teilweise zurückgeholt werden sollen, ist dringend notwendig. An­ders als ursprünglich von der Bundesregierung geplant, sollen nun doch Wehrpflichtige in Meister-, Fachwirt- und Technikerausbildungen mit Auszubildenden gleich­gestellt und vor Einberufung geschützt werden. Auch der geplanten Einberufung von Wehrpflichtigen wäh­rend ihres Masterstudiums wurde ein Riegel vorgescho­ben. Bachelor- und Masterstudiengänge sollen nun doch als Einheit betrachtet werden.

Diese Änderungen sind aber längst nicht ausreichend. Vor allem für Absolventen dualer Studiengänge, einer Kombination von Studium und betrieblicher Ausbil­dung, soll es bei nicht hinzunehmenden Nachteilen blei­ben. Wehrpflichtige in dualen Studiengängen sollen nur dann vor Einberufung geschützt werden, wenn sie ihr Studium spätestens drei Monate nach Beginn der be­trieblichen Ausbildung aufgenommen haben. Diese Re­gelung steht in völligem Gegensatz zu den Anforderun­gen eines dualen Studiums. Es bleibt ausgeklammert, dass ein duales Studium auch eine betriebliche Ausbil­dung einschließt. Zudem werden vor allem diejenigen dualen Studiengänge benachteiligt, die mit einem länge­ren Praxisanteil beginnen. Nicht zu vergessen, dass dadurch Betriebe, die diese anspruchsvollen Ausbil­dungsmöglichkeiten anbieten, massiv bestraft und abge­schreckt werden. Angesichts des massiven Fachkräfte­mangels und den wohlfeilen Reden der Bundesregierung über bessere Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten in Deutschland ist das geradezu ein Offenbarungseid. Sehr nachvollziehbar kritisieren daher Unternehmen und Verbände den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und erwarten eine völlige Gleichstellung von Absolventen dualer Studiengänge mit Auszubildenden. Sie befürchten zu Recht, dass sie sonst ihre Auszubildenden mit der Einberufung zum Wehrdienst mitten in der Ausbildung bzw. gleich zu Beginn der Ausbildung verlieren könnten.

Wir Grünen werden deshalb auch dem geänderten Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen. In unserem Antrag „Wehrpflichtige in Studium und Aus­bildung vollständig vor Einberufung schützen" fordern wir die Bundesregierung auf, künftig alle Studenten und Auszubildenden uneingeschränkt vor der Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst zu schützen. Wir wollen, dass der Schutz vor Einberufung von dem Tag an gilt, an dem ein Wehrpflichtiger sein zulassungsfreies Studium aufgenommen oder ihm ein zulassungsbeschränkter Stu­diumsplatz oder ein Ausbildungsplatz verbindlich zuge­sichert wurde. Ausbildungs- und Bildungsinteressen dürfen nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen tatsächlich auch Vorrang haben.

Wir werden dem Gesetzesentwurf der Bundesregie­rung aber auch aus einem zweiten Grund nicht zustim­men: Wir halten den Umgang der Großen Koalition mit der Wehrpflichtfrage weder für die von der Wehrpflicht betroffenen jungen Männer noch für die Bundeswehr für politisch verantwortbar. Wenn binnen fünf Jahren die Untauglichkeitsquote von 17 Prozent auf 45 Prozent hochschnellt, dann wird die Tauglichkeitsprüfung zu ei­nem Scheunentor der Manipulation: So wird künstlich der Anteil der für den Wehrdienst zur Verfügung stehen­den jungen Männern kleingerechnet, um den Anschein von Wehrgerechtigkeit zu simulieren. In Wirklichkeit verstößt die reale Restwehrpflicht massiv gegen die Vor­gabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Wehr­pflicht eine gleich belastende Pflicht sein muss.

Wo sich die Wehrpflichtrealität auf so dünnem verfas­sungsrechtlichem Eis bewegt, wo die Wehrpflichtigen für die Bundeswehr mehr Lasten als Nutzen sind und ihr Beitrag zur Integration der Streitkräfte in die Gesell­schaft marginal ist, da ist der Abschied von der Wehr­pflicht überfällig. Der verantwortliche Ausstieg aus der Wehrpflicht darf nicht länger auf die lange Bank gescho­ben werden.

Bereits das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 21. April 2004 hat bestätigt, dass längst nicht mehr der überwiegende Teil der Wehrpflichtigen einberufen, die neue Einberufungspraxis willkürlich und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verstoße. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil revidiert, aber vom Gesetzgeber gefordert, die Tauglichkeitskriterien neu zu regeln. Dieser Forderung ist die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der Än­derung des Zivildienstgesetztes nachgekommen, indem sie die Tauglichkeitskriterien nach oben geschraubt hat. Seitdem werden nur noch T1- und T2-Gemusterte einge­zogen. Quantitativ wurde damit der Grundrechtseingriff der Wehrpflicht zwar relativiert, gleichzeitig aber dieje­nigen, die ihren Wehrdienst ableisten müssen, doppelt bestraft. Mit dieser krassen Wehrungerechtigkeit muss endlich Schluss sein. Hier helfen auch keine ideologi­schen Bekenntnisse zur Wehrpflicht. Wehrgerechtigkeit lässt sich angesichts der neuen Aufgaben der Bundes­wehr und damit verbunden eines massiv gesunkenen Be­darfes an Grundwehrdienstleistenden auch in absehbarer Zukunft nicht herstellen.

Unsinnig und kontraproduktiv sind Überlegungen wie die von der CSU zu einer Gemeinschaftsdienstpflicht. Sowohl das Grundgesetz als auch die allgemeine Erklä­rung der Menschenrechte und der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbieten eine allgemeine Dienstpflicht. Es muss endlich Schluss sein mit jeder Art von Zwangsdiensten. Wer richtigerweise junge Menschen für die Bundeswehr „gewinnen und nicht kaufen" will und an einem möglichst hohen Aus­tausch zwischen Bundeswehr und Gesellschaft interes­siert ist, sollte sich endlich auf unseren Vorschlag eines freiwilligen, flexiblen und attraktiven Kurzdienstes für Männer und Frauen einlassen. Damit ließe sich der Übergang von der Wehrpflicht- hin zu einer Freiwilli­genarmee verantwortlich gestalten - zum Vorteil aller Beteiligten.


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

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