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„Vorratsbeschluss“ für neues Afghanistan-Mandat wäre Schnellschuss: Schwächung von Parlamentsbeteiligung und Rechtsunsicherheit für Soldaten

Veröffentlicht von: Webmaster am 9. August 2005 13:20:01 +01:00 (58573 Aufrufe)
Zur Unionsforderung eines "Vorratsbeschlusses" für ein neues Afghanistan-Mandat erklärt Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Wir weisen die Forderung der Union, einen "Vorratsbeschluss" für ein neues Afghanistanmandat zu fassen, als überflüssig und politisch schädlich zurück. Ein "Vorratsbeschluss" würde Rechtsunsicherheit statt Rechtsklarheit fördern und durch die geforderte "offene" (Union) Formulierung im Mandatsbeschluss die Parlamentskontrolle schwächen.  Zugleich begrüßen wir die Klarstellung von Verteidigungsminister Struck, dass noch der alte Bundestag im Oktober das neue Afghanistanmandat beschließen solle.

Nach aller Erfahrung mit Auslandseinsätzen sind "Vorratsbeschlüsse" grundsätzlich zu vermeiden. In diesem Fall ist ein solcher Beschluss in keiner Weise notwendig, im Gegenteil.

Falsch ist, dass durch die möglichen vorgezogenen Neuwahlen Rechtsunsicherheit, gar Sicherheitslücken für den laufenden Afghanistaneinsatz im Rahmen von ISAF entstehen würden. Das Mandat vom Herbst 2004 beinhaltet unverändert eine klare Rechtsgrundlage.

Zweckmäßig ist es, Kabinetts- und Bundestagsbeschlüsse in Kenntnis der im Oktober anstehenden Resolution des VN-Sicherheitsrates zu fassen. Bei dieser Resolution sind Modifikationen zu erwarten angesichts der Fortführung des internationalen Engagements nach den Parlamentswahlen am 18. September, angesichts der ISAF-Ausweitung und des künftigen Verhältnisses zur Operation Enduring Freedom, angesichts der weiteren Drogenbekämpfung. Das alles muss ein Kabinetts- und Bundestagsbeschluss berücksichtigen. Das kann nicht einen Monat vor der Entscheidung des VN-Sicherheitsrates entschieden werden. Die Forderung der Union, den "Vorratsbeschluss" "sehr offen" anzulegen, schafft eher Rechtsunsicherheit für die Soldaten und schwächt auf jeden Fall die Parlamentsbeteiligung. Nachdem die Union in den Vorjahren gegenüber der notwendigen Ausdehnung der Provincial Reconstruction Teams (PRT) über die Maßen zögerlich war, gibt die Union mit ihrer neuen Forschheit einen Vorgeschmack auf ihren Willen, die Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen insgesamt zu verdünnen.

Es dient der Auftragsklarheit und Rechtssicherheit der weiteren deutschen Beteiligung an ISAF, wenn der alte Bundestag nach der möglichen Neuwahl und vor Konstituierung eines nächsten Bundestages über das neue Afghanistanmandat beschließt.