Ungehorsam von Soldaten verdient Respekt

Von: Webmaster amMi, 22 Juni 2005 14:18:54 +01:00
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das einen Berufssoldaten vom Vorwurf der Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg freigesprochen und seine Degradierung aufgehoben hat, erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktions­vorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher:

Wir sind hoch erfreut über dieses Urteil, mit dem der Mut und die Rechtstreue eines Berufssoldaten anerkannt werden. Wir begrüßen es ebenso ausdrücklich, dass der Berufssoldat als verantwortlicher und kritischer Staatsbürger in Uniform sehr genau wissen wollte, ob seine Mitarbeit an der Entwicklung eines militärischen Software-Programms, eine indirekte Unterstützung des Irak-Krieges möglich gemacht hätte. Es verdient Respekt und Anerkennung, wenn Soldaten aus einer Gewissensentscheidung heraus eine potenzielle Unterstützung des Irak-Krieges ablehnen und bereit sind, dafür auch ein zustehen. Gegen Vorbereitungen auf einen völkerrechtwidrigen Krieg und gegen atomares Wettrüsten sind Aktionen des zivilen Ungehorsams gerechtfertigt. Das war unsere Position in den achtziger Jahren. Das ist unsere Position gegenüber dem Irak-Krieg. Aufgaben und Einsätze der Bundeswehr sind begrenzt durch Völkerrecht und unsere Verfassung, Grenzen setzt eine umfassende und multilateral eingebundene Außen- und Sicherheitspolitik, in der Streitkräfte nur im Rahmen der UN-Charta zur Landesverteidigung, zur Friedenssicherung und Friedensdurchsetzung eingesetzt werden dürfen. Zu Recht haben wir eine deutsche Beteiligung am Irak-Krieg abgelehnt.