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Nachtwei: Kölner Urteil beschleunigt Ende der Wehrpflicht

Veröffentlicht von: Webmaster am 21. April 2004 17:30:30 +01:00 (21135 Aufrufe)
Zum heutigen Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts in einem Klageverfahren, das von Christian Pohlmann (21 Jahre alt) aus Kerpen gegen seine Einberufung zum Wehrdienst angestrengt worden war, erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher:

"Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts ist der Anfang vom Ende der Wehrpflicht. Es wird eine Entwicklung erheblich beschleunigen, die im Rahmen der Reform und der Verkleinerung der Bundeswehr unausweichlich ist.

Seit vielen Jahren haben wir Grünen die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte junger Männer sowie den Verstoß gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit in den Mittelpunkt unserer Kritik am Festhalten an der Wehrpflicht gestellt. Das Urteil aus Köln bestätigt nun unsere Rechtsauffassung. Bereits heute werden lediglich 51% der der Bundeswehr zur Verfügung stehenden Männer zum Wehrdienst einberufen. Dieser Anteil soll nach Planungen des Bundesverteidigungsministers bis 2010 bis auf 35,8% absinken. Dies ist unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht bereits 1978 erhobenen Anspruch, die Wehrpflicht müsse als "gleichbelastende Pflicht" ausgestaltet sein. An der "Stellschraube" der Einberufung von Wehrpflichtigen wird vom Bundesverteidigungsministerium inzwischen regelrecht gekurbelt: So wurde die Zahl der eingezogenen Wehrpflichtigen von Januar bis Dezember 2003 um 25% abgesenkt (von 106.000 auf 81.000). In diesem Jahr sollen die Einberufungen erneut um 50% gesenkt werden. Zurzeit kommen demnach nur noch ca. 17% eines gesamten männlichen Jahrgangs zur Bundeswehr.

Vor diesem Hintergrund ist dringend angezeigt, dass die Bundeswehr einen Plan für ein rasches Auslaufen der Wehrpflicht und für einen Umstieg in die Freiwilligenarmee entwickelt. Die im Koalitionsvertrag mit der SPD für die laufende Legislaturperiode vereinbarte Überprüfung der Wehrform muss die neue Situation, die das Kölner Urteil geschaffen hat, berücksichtigen."