Tornado-Urteil: Derbe Schlappe für die Fraktion Die Linke.

Von: Webmaster amDi, 03 Juli 2007 14:19:42 +01:00
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Rechtmäßigkeit des Tornado-Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan erklärt Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher:

Unabhängig vom politischen Streit um den deutschen Tornado-Einsatz in Afghanistan, begrüßen wir ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Unmissverständlich stellen die Verfassungsrichter klar, dass der deutsche ISAF-Einsatz dem Stabilisierungs- und Aufbauprozess in Afghanistan dient und damit dem Friedenswahrungsauftrag des Grundgesetzes entspricht. Die Nato-geführte ISAF-Operation dient ausdrücklich der Sicherheit des euro-atlantischen Raumes.

Das Urteil ist eine deutliche Niederlage für die Fraktion Die Linke. und insbesondere ihren Vorsitzenden Lafontaine, der den ISAF-Einsatz immer wieder als "völkerrechtswidrigen Angriffskrieg" denunziert und die Realität in Afghanistan völlig verzerrt hat. Dieser Bewertung haben die Verfassungsrichter eine klare Absage erteilt. Die Fraktion und die Partei die Linke können nicht länger den politischen Schlüsselfragen darüber ausweichen, welche Pflichten Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen zur kollektiven Friedenssicherung hat und wie Deutschland konkret zur Gewalteindämmung in Afghanistan beitragen soll.

Angesichts des von den Verfassungsrichtern eingeräumten weit bemessenen Spielraums in der Außenpolitik trägt die Bundesregierung besondere Verantwortung. Bei jeder Veränderung des ISAF-Mandates muss der Bundestag umfassend und zeitnah einbezogen werden.

Mit der Entscheidung des höchsten Gerichtes ist der politische Streit um die Fortsetzung des Afghanistaneinsatzes keineswegs erledigt. Die weitere deutsche Teilnahme an der Operation Enduring Freedom ist nicht mehr verantwortbar. Ihre Operationsweisen haben sich immer mehr als kontraproduktiv erwiesen. Längst kann die Bundesregierung nicht mehr glaubhaft nachweisen, dass die Einsatzrealität von OEF der Friedenswahrung dient.