ENDLICH! Bundestag votiert mit sehr großer Mehrheit für die überfällige Stärkung deutscher Beiträge zu Internationalen Polizeimissionen
Von: Nachtwei amMi, 28 September 2016 00:14:17 +02:00Bei der Feierstunde für aus Auslandseinsätzen zurückgekehrte PolitistInnen betonten mehrere Redner die Notwendigkeit, die sehr nachgefragten deutschen Beiträge zu stärken. ERSTMALIG beschloss nun eine sehr große Mehrheit des Bundestages umfasssende Forderungen zur nachhaltigen Stärkung der deutschen Polizei in internationalen Friedensmissionen. Zum Beispiel: An der Dt. Hochschule der Polizei in Münster soll ein Fachgebiet für internationale Polizeimissionen entstehen
ENDLICH!
Bundestag votiert mit sehr großer Mehrheit für die überfällige Stärkung deutscher Beiträge zu Internationalen Polizeimissionen
Winfried Nachtwei, MdB a.D. (28.09.2016)
(1) Seit 27 Jahren beteiligen sich deutsche PolizistInnen an internationalen Friedensmissionen, bisher waren es weit über 9.000. In den verschiedenen Einsatzländern haben sie einen besonders guten Ruf. Das habe ich bei vielen Besuchen vor Ort immer wieder erfahren. (Deutsche Beteiligungen an Internationalen Polizeimissionen, Stand 25.9.2016: http://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/04Internationale-Aufgaben/uebersicht_dt_beteiligung_int_polizeimissionen.pdf?__blob=publicationFile&v=32 )
(2) Feierstunde für Einsatzrückkehrer: Am 7. September wurden bei einer Feierstunde des Bundesinnenministeriums im Berliner Estrel Congress Center mehrere Hundert aus Auslandsverwendungen zurückgekehrte Polizistinnen und Polizisten der Jahre 2014 bis 2016 geehrt. (Fotos auf www.facebook.com/winfried.nachtwei ) Etliche Bundestagsabgeordnete nahmen an der Feier teil.
Nach der Rede des Bundesinnenministers Thomas de Maiziére und einem Grußwort des Leiters der neuen, hochaktuellen Abteilung S (Stabilisierung) im Auswärtigen Amt, Rüdiger König, schilderte Felix Schwarz, Kriminaloberrat beim LKA Hamburg, Chef des Stabes und Leiter des deutschen Polizeikontingents bei MINUSMA (Mali), sehr anschaulich und überzeugend die Arbeit von UN-Polizisten unter den dortigen schwierigen Bedingungen.
Die Big Band des Bundespolizeiorchesters präsentierte eine musikalische (und bebilderte) Reise durch die Einsatzgebiete Afghanistan, Libyen, Mali und Somalia, die einem zu Herzen gehen konnte. Die Feierstunde schloss eine Gesprächsrunde mit Polizisten von GPPT Afghanistan und MINUSMA sowie einem grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Ägypten ab, moderiert von Dieter Wehe, Leiter der AG „Internationale Polizeimissionen“, Inspekteur der Polizei NRW. Beim anschließenden gemeinsamen Essen und Trinken war zu spüren, wie sehr die PolizistInnen mit Auslandserfahrungen eine Community bilden. (Bericht von der Feierstunde: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/09/feierstunde-auslandsrueckkehrer-2016.html Rede des Bundesinnenministers https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2016/09/feierstunde-auslandsrueckkehrer.html ).
Eine Medienberichterstattung war für mich im Nachhinein nicht erkennbar. Ungebrochen blieb also die unverständliche Tradition, das Licht besonders dieser engagierten PolitzistInnen unterm Scheffel zu halten.
(3) Zähe politische Rahmenbedingungen – neuer Schub? Die hervorragende Arbeit der entsandten Beamten wurde bisher politisch überschattet durch die Tatsache, dass die deutsche Entsendebereitschaft zu Polizeimissionen seit Jahren weit hinter der gestiegenen Nachfrage (quantitativ und qualitativ) vor allem der UN und hinter den bundesdeutschen Möglichkeiten zurückblieb. Gerade mal 24 deutsche PolizistInnen sind zzt. bei UN-Missionen eingesetzt (bei mehr als 14.000 UN-Polizisten insgesamt). In Auslandseinsätzen einschließlich bilateralen Projekten wie GPPT Afghanistan sind zzt. 138 PolizistInnen eingesetzt, 37 von Bundespolizei und BKA, 101 von den Länderpolizeien.
Im November 2013 hatten CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen verbessern (zu wollen).“
Bei einer Öffentlichen Anhörung von Innenausschuss und Unterausschuss Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln am 3. November 2014 wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Beiträge zu Polizeimissionen klar benannt. Im Juni 2015 erstellten Abgeordnete von Großer Koalition und Grünen einen ersten Antragsentwurf, der viele Monate von fachfremden Haushältern in der Koalition blockiert wurde, der jetzt endlich in den Bundestag eingebracht und am 23. September von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen der Linken verabschiedet wurde.
Zentrale Forderungen sind:
- Die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bundesrepublik die Verpflichtung vom Europäischen Rat in Santa Maria de Feira im Jahr 2000 (Verfügbarkeit von 5.000 PolizistInnen für Friedensmissionen insgesamt, d.h. 910 aus Deutschland) erfüllen kann;
- eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Verbesserung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die polizeiliche Beteiligung an Friedensmissionen zu schließen, die der außenpolitischen Verantwortung des Bundes angemessen Rechnung trägt;
- für eine Verbesserung der bereits guten Qualität der Ausbildung der eingesetzten PolizistInnen zu sorgen. Dabei ist von besonderer Bedeutung „die Einrichtung eines Fachgebiets Internationale Polizeimissionen an der Deutschen Hochschule der Polizei“ in Münster-Hiltrup. Dass dies nur als „erstrebenswert“ bezeichnet wird, ist ein Türöffner, aber viel zu bescheiden formuliert. Denn im Klartext geht es hier darum, eine bisherige strategische Lücke anzugehen: Bisher gibt es in Deutschland – und anderen EU-Staaten – für das Feld internationaler Polizeiarbeit und –missionen keinen zentralen Ort, wo systematisch Erfahrungen ausgewertet werden und konzeptionelle Kompetenz wachsen kann. (vgl. Bericht
Von der Tagung zu Internationalen Polizeimissionen an der Evangelischen Akademie Loccum im Herbst 2013, wo der dringende Bedarf klar formuliert wurde: http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1256 );
- Eine jährliche Debatte im Bundestag über die deutsche Beteiligung an internationalen Polizeimissionen. Das ist sehr notwendig und sinnvoll, weil die bisher 27 Jahre Auslandseinsatzpraxis der deutschen Polizei im Bundestag über viele Jahre kein Thema war und auch bei Mandatsdebatten zu Bundeswehreinsätzen nur marginal – wenn überhaupt – berücksichtigt wurde.
Treibende Kraft hinter dem Parlamentsbeschluss war der Unterausschuss Zivile Krisenprävention mit seiner Vorsitzenden Franziska Brantner, MdB Bündnis 90/Die Grünen, und Edelgard Bulmahn, MdB SPD. Wahrscheinlich wäre es ohne die Bemühungen des Unterausschusses nicht zu dem fraktions- und koalitionsübergreifenden Antrag gekommen.
Der Bundestagsbeschluss könnte dem Instrument Internationale Polizeieinsätze den lange überfälligen neuen Schub bringen. Jetzt kommt es darauf an, dass endlich auch die Bund-Länder-Vereinbarung zustande kommt. Hier muss vor allem der Bund liefern.
(4) Die Bundestagsdebatte am 23. September 2016, Plenarprotokoll TOP 21,
Deutsches Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen stärken und ausbauen, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18191.pdf#P.19063
(5) Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/9662 vom 20.09.2016): Deutsches Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen stärken und ausbauen, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809662.pdf
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für die friedliche und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ist Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung. Wichtiger Garant von Rechtsstaatlichkeit ist eine gut ausgebildete Polizei. Deutsche Polizistinnen und Polizisten zeichnen sich insbesondere durch ihr rechtsstaatliches Selbstverständnis und ihre Verankerung in unserer Gesellschaft aus. Eine dem Bürger und der Verfassung und nicht einzelnen Interessen oder Machthabern verpflichtete Polizeiarbeit ist essentiell für das Vertrauen in einen solchen Rechtsstaat und um Selbstjustiz und Korruption vorzubeugen. Vor dem
Hintergrund dieses Selbstverständnisses können deutsche Polizistinnen und Polizisten viele wichtige Kompetenzen und Fähigkeiten gewinnbringend in internationale Polizeimissionen einsetzen.
Friedenseinsätze sind eines der besten zur Verfügung stehenden Instrumente, um Gewalt in Konfliktsituationen einzudämmen. Einsätze der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) müssen daher weiter gestärkt werden. Bilaterale Polizeieinsätze können ebenfalls ein wichtiges Instrument deutscher Außenpolitik sein, falls internationale oder multilaterale Organisationen nicht tätig werden.
Obwohl sich Deutschland bereits substanziell an VN Missionen beteiligt, sollte sein personelles Engagement gerade für diese Einsätze noch zunehmen. Denn insbesondere VN Einsätze genießen die höchste Legitimität bei der lokalen Bevölkerung.
Einsätze in Friedensmissionen sind multidimensional, das heißt sie finden fast immer unter Mitwirkung sowohl von zivilem Personal als auch von Polizei und Militär und immer unter komplexen Rahmenbedingungen statt. Zudem wird die Arbeit in den Missionen oft dadurch erschwert, dass es noch keinen Frieden gibt, den man sichern kann, dass die Konflikte und Interessen nicht klar definierbar und voneinander abgrenzbar und die Bedrohungen in den Einsätzen oft asymmetrischer und transnationaler Natur sind.
Auch wenn kurzfristig aufgrund des zu Ende gehenden Afghanistan-Einsatzes weniger Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeieinsätzen gebraucht werden, wird dieser Trend sich mittel- bis langfristig umkehren. Der Bedarf an Friedensmissionen wird angesichts der Entwicklungen, besonders in Afrika, wie auch im Nahen Osten, steigen. Gerade auch die Definition dieser Regionen als Interessensschwerpunkte unserer Außenpolitik macht es notwendig, dass wir uns dort substanziell engagieren. Damit die gewonnen Erfahrungen aus bereits abgelaufenen oder aktuellen Missionen zu einer Fortentwicklung der Einsatzpraxis in der Zukunft führt, ist es wichtig, für eine umfassende und intensive Vor- und Nachbereitung der Einsätze zu sorgen. Das beinhaltet vor allem auch eine institutionalisierte Weitergabe von im Ausland erworbenen Fertigkeiten und Erfahrungen sowie interkultureller Basiskompetenzen an den Aus- und Weiterbildungsstätten der Polizei. Die entsprechenden Ressourcen sind zur Verfügung zu stellen. Auslandseinsätze deutscher Polizistinnen und Polizisten sind eine gemeinsame Aufgabe der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Landespolizeien. Eine faire und transparente Lastenverteilung zwischen allen Akteuren ist die Basis für ein funktionierendes Entsendesystem.
Nach Artikel 73 des Grundgesetzes sind die Vertretung der Auswärtigen Angelegenheiten und die Verteidigung der Grenzen einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung allein Aufgabe des Bundes. Daraus leitet sich auch die Zuständigkeit des Bundes für internationale Polizeimissionen ab. Die Koordinierung und der größte Teil der Finanzierung der Auslandseinsätze obliegen dem Bund. Die Personalgestellung erfolgt auf Grundlage des in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 12. Juni 2008 vereinbarten Verteilerschlüssels
bei internationalen Polizeimissionen durch den Bund und die Länder.
II . Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
- sich dafür einzusetzen, dass eine bessere Lastenverteilung zwischen den Staaten, die sich bereits an VN Missionen beteiligen und denen, bei denen dies noch nicht der Fall ist, stattfindet, und dass sich dadurch die Zahl der Kräftestellerstaaten im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten der einzelnen Mitglieder weiter erhöht,
- die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung, die sie beim Europäischen Rat in Santa Maria de Feira im Jahr 2000 zugesagt hat, erfüllen kann,
- eine Bund-Länder Vereinbarung zur Verbesserung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen zu schließen, die der außenpolitischen Verantwortung des Bundes angemessen Rechnung trägt,
- für eine Verbesserung der bereits guten Qualität der Ausbildung der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten zu sorgen. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Um eine gute Vorbereitung, die systematische Auswertung von erfolgten Einsätzen und die Sicherung des dabei gewonnen Wissens sowie Kompetenzen und die konzeptionelle Weiterentwicklung internationaler Polizeimissionen zu gewährleisten, ist die Einrichtung eines Fachgebiets für internationale Polizeimissionen an der Deutschen Hochschule der Polizei erstrebenswert.
- Insbesondere zur Vorbereitung auf Auslandseinsätze ist der Erwerb von Zusatzqualifikationen von Polizistinnen und Polizisten zu fördern, etwa durch die Teilnahme an Sprachkursen für Französisch und Englisch.
- Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund sind weiterhin zu fördern, um insbesondere ihre interkulturellen Kompetenzen für Friedenseinsätze nutzbar zu machen.
- Die Ausbildung und die Vorbereitung für geschlossene Einheiten und für die im Alltagsdienst eingesetzten Kräfte muss vereinheitlicht werden. Es sind Vorbereitungs- und Ausbildungsstandards zu entwickeln, die den jeweiligen Einsatzbedingungen und dem Zielgebiet möglichst praxisnah Rechnung tragen;
5. sich für mehr deutsche Polizistinnen und Polizisten in Führungspositionen bei internationalen Missionen einzusetzen, indem die Bundesregierung
- eine Verlängerung der Entsendung von Polizistinnen und Polizisten in das Ausland auf bis zu vierundzwanzig Monate zukünftig regelmäßig ermöglicht,
--im Rahmen der beamtenrechtlichen Möglichkeiten auch diensterfahrenen Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, Führungspositionen im Ausland zu besetzen. Für pensionierte Beamtinnen und Beamte sollten die Möglichkeiten besonderer Anstellungsverhältnisse zum Beispiel über eine Sekundierung durch das Auswärtige Amt genutzt werden;
- entsprechend dem Bedarf mehr spezialisierte Polizistinnen und Polizisten auszubilden und ins Ausland zu entsenden etwa auf dem Gebiet der organisierten Kriminalität oder der Korruptionsbekämpfung. Je nach Einsatzort können die im Einsatz gewonnenen Erkenntnisse gerade in diesen Bereichen auch wertvoll für das Heimatland sein;
- eine Anpassung des für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten im Ausland geltenden Dienstrechts des Bundes und der Länder anzustreben, indem
- eine Angleichung der Versorgung von Polizistinnen und Polizisten im Schadensfall und Absicherung der Hinterbliebenen mindestens an das derzeit geltende höchste Niveau erfolgt. Das beinhaltet auch eine Angleichung der Anerkennung von Auslandsdienstzeiten,
- eine noch bessere Nachsorge sichergestellt wird, etwa im Hinblick auf die weitere Sicherstellung und gegebenenfalls den Ausbau der psychologischen Betreuung,
- ein Auslandseinsatz ein bedeutender Bestandteil der Personalentwicklungskonzepte wird und im Rahmen von Beurteilungen und Beförderungsentscheidungen angemessen berücksichtigt wird, um so Anreize für einen Dienst im Ausland zu schaffen, damit sich die Zahl der freiwilligen Auslandsverwendungen erhöht;
- mehr Polizistinnen zu ermutigen, in Friedenseinsätze zu gehen, da Frauen in den Einsatzgebieten oftmals besonders von mangelnder Rechtsstaatlichkeit betroffen sind. Auch im Rahmen der Umsetzung der Resolution 1325 der Vereinten Nationen ist ein größeres Engagement von Frauen in Friedenseinsätzen wünschenswert;
- international darauf hinzuwirken, dass Mandate von Missionen realistische Zielvorgaben beinhalten, die turnusmäßig überprüft und angepasst werden;
10. den Polizistinnen und Polizisten nach ihrer Rückkehr mehr Wertschätzung für ihre Leistungen entgegenzubringen, indem der Deutsche Bundestag jährlich über die deutsche Beteiligung an internationalen Polizeimissionen unterrichtet wird und institutionalisierte und strukturierte Debriefings und ein Erfahrungsaustausch eingerichtet wird, der auch die Akteure der Bundeswehr und die zivilen Experten und Expertinnen des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze, ebenso wie bei Bedarf ehrenamtliche Helfer, etwa des Technischen Hilfswerkes, einschließt. Der Deutschen Bundestag soll über diese Unterrichtung eine prominente Debatte führen.