Nachtwei zur deutschen OEF-Beteiligung: Nicht mehr dringlich und nicht mehr verantwortbar!
Von: Webmaster amDi, 07 November 2006 13:35:08 +02:00Zu dem Schluss, dass "eine weitere deutsche Beteiligung an OEF/Afghanistan für die Absicherung des Stabilisierungsprozesses nicht nur nicht mehr notwendig, sondern auch nicht mehr verantwortbar", kommt Winfried Nachtwei in seiner Stellungnahme für die grüne Bundestagsfraktion.
Nach fünf Jahren Beteiligung an Enduring Freedom:
Nicht mehr dringlich und nicht mehr verantwortbar!
(Winni Nachtwei, 7.11.2006)
Am 10. November wird der Bundestag abschließend über den Antrag der Bundesregierung. über die weitere deutsche Beteiligung an der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF) debattieren und beschließen.
Das OEF-Mandat soll im Kern unverändert bleiben und nur im Umfang von 2.800 auf 1.800 reduziert werden: Marinekräfte für die Seeraumüberwachung am Horn von Afrika (bisher bis zu 1.500, jetzt 1.100 Soldaten, real 330); Spezialkräfte (bis 100 Mann KSK) in Afghanistan; je 200 Lufttransport-, Sanitäts- und Unterstützungskräfte statt bisher 500/250/450.
Zum inzwischen sechsten Mal ist sorgfältig zu prüfen, ob die deutsche Beteiligung an OEF
- § sicherheitspolitisch dringlich,
- § im Hinblick auf die Eindämmung von internationalem Terrorismus und Gewalt wirksam
- § und hinsichtlich der Folgen und der dabei eingesetzten Soldaten verantwortbar ist.
Dabei lassen sich die deutschen Beiträge sinnvoll nur im Kontext der Gesamtoperation Enduring Freedom bewerten.
Im Jahr 2001 wie in den Folgejahren kam ich nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis, die Bundeswehrbeteiligung an OEF zu befürworten und zu empfehlen: „Ohne OEF kein ISAF". Ich habe das jeweils ausführlich begründet. (vgl. meine Stellungnahmen vom November 2001, vom 14.11.2002 zusammen mit Claudia Roth, vom 6.11.2005 „Umfassende Terrorismusbekämpfung statt ´Krieg gegen den Terror`", http://www.nachtwei.de/)
Heute kann ich vor allem angesichts einer erheblich veränderten Lage in Afghanistan und der kontraproduktiven Rolle von OEF dabei eine Zustimmung nicht mehr empfehlen.
1. Klarstellungen
- § Auch fünf Jahre nach dem 11. September hält die Bedrohung der internationalen Sicherheit durch Netzwerke und Akteure des internationalen Terrorismus an. Der Irak-Krieg und eine primär militärische und vielfach gegen Menschen- und Völkerrecht verstoßende Art der Terrorbekämpfung gaben dem internationalen Terrorismus sogar erheblichen Auftrieb.
- § Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus bleibt eine zentrale Herausforderung für die internationale Gemeinschaft und die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der VN, der EU, NATO und OSZE. Sie ist nicht kurzfristig, sondern nur mit langem Atem, mit Augenmaß und Konsequenz zu bewältigen.
- § Vielfach bestätigt hat sich die seit 2001 von rot-grüner Bundesregierung und Bundestag vertretene Grundposition, dass Terrorismus nur wirksam eingedämmt und bekämpft werden kann, wenn die direkte Verfolgung mutmaßlicher Täter und Unterstützer, Gefahrenabwehr und Maßnahmen zur Austrocknung der Nährböden für internationalen Terrorismus Hand in Hand gehen und nicht einander zuwiderlaufen. Terrorbekämpfung muss sich strikt an die Normen der Menschenrechte und des Völkerrechts halten. Alles andere zerstört die Glaubwürdigkeit und Legitimation von Terrorbekämpfung und beeinträchtigt ihre politische Wirksamkeit dort, wo es strategisch um Köpfe und Herzen geht.
- § Notwendig ist ein Gesamtansatz von politischen, polizeilichen, nachrichtendienstlichen, entwicklungs- wie kulturpolitischen und anderen Mitteln. Militärische Mittel waren und sind dabei sowohl zur Eindämmung terroristischer Gefahren (Stabilisierungs- und Überwachungseinsätze) wie auch zur direkten Bekämpfung terroristischer Gruppen und Infrastruktur notwendig, dürfen aber nur eine unterstützende und nie eine primäre Rolle spielen Diese Notwendigkeit bestand seit 2001 in Afghanistan angesichts der äußerst gewalttätigen Gruppen von Taliban und Al Quaida Resten. Diese Notwendigkeit besteht grundsätzlich auch heute zumindest gegenüber Teilen der Aufständischen im Süden. Der explizite „Krieg gegen den Terror" ist ein Irrweg.
- § Einsätze von KSK-Soldaten im Rahmen von OEF sind klar von Einsätzen im Rahmen von ISAF in Afghanistan zu unterscheiden. Letztere sind notwendig und beim Schutz eigener ISAF-Kräfte ausgesprochen hilfreich.
Zur militärischen Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat die Bundesrepublik in den zurückliegenden Jahren in zweifacher Hinsicht beigetragen:
- § Indirekt zur Eindämmung terroristischer Gefahren durch den ISAF-Stabilisierungseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan;
- § indirekt und direkt durch Beteiligung an der US-geführten Anti-Terror-Operation Enduring Freedom durch Bereitstellung von Marinekräften zur Überwachung des Seeraums am Horn von Afrika, durch Bereitstellung von bis zu 100 Spezialsoldaten (Kommando Spezialkräfte/KSK) für OEF/Afghanistan sowie durch Bereitstellung von Lufttransport-, Sanitäts- und Unterstützungskräften.
Im Laufe der Jahre wurde das deutsche OEF-Kontingent um eine ABC-Schutzkomponente (Kuwait), Marineaufklärer und hinsichtlich der Gesamtobergrenzen von ursprünglich 3.900 Soldatinnen und Soldaten schrittweise reduziert. Die deutschen Beiträge zu OEF waren von Anfang an vergleichsweise zurückhaltend. Die Obergrenzen wurden bei weitem nicht ausgeschöpft.
2. Parlamentarische Unterrichtung
Die OEF-Teiloperation am Horn von Afrika unterlag über die Jahre keiner besonderen Geheimhaltung. Noch kürzlich konnten sich die Obleute vor Ort umfassend über die Operation unterrichten. (vgl. mein Bericht „Heiß in jeder Hinsicht" vom Oktober 2006)
Die OEF-Teiloperation in AFG, d.h. der Einsatz des Kommando Spezialkräfte, unterliegt demgegenüber einer umfassenden und strikten Geheimhaltung:
- - im Einsatzgebiet gegenüber anderen Bundeswehrkräften,
- - in der Bundeswehr (das vom Einsatzführungskommando separierte Kommando „Führung Operationen von Spezialkräften"/FOSK),
- - im parlamentarischen Raum (Unterrichtung nur der Obleute),
- - gegenüber der Öffentlichkeit.
Nachdem es unter Minister Scharping im ersten Halbjahr 2002 nicht einmal Unterrichtungen der Obleute gab, wurde mit Minister Struck und der Vorgabe des neuen Koalitionsvertrages („Die parlamentarische Kontrolle von Spezialeinsätzen wird gewährleistet") eine Geheimunterrichtung der Obleute des Verteidigungsausschusses eingeführt. Im Jahr 2005 gab es sieben solcher Unterrichtungen, an denen dreimal die Kollegen des Auswärtigen Ausschusses beteiligt waren, im Jahr 2003 acht.
Die gründliche Unterrichtung war eine entscheidende Voraussetzung unserer damaligen Zustimmung. Auf Drängen der damaligen Regierungsfraktionen hat am 14. November 2001 der Bundesminister des Auswärtigen im Namen der Bundesregierung zu Protokoll gegeben (BT-Drs. 14/7447):
„Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag und den beteiligten Ausschüssen kontinuierliche Unterrichtung über alle den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen dieses Mandats betreffende Fragen zu. Spätestens nach der Hälfte des in Ziffer 4 des Antrags der Bundesregierung genannten Zeitraums wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen bilanzierenden Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen Streitkräfte vorlegen."
Die Bundesregierung hat bei jeder Verlängerung zugesagt, sich an die Protokollnotiz zu halten. Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich nicht daran gehalten und erst nach unserer diesbezüglichen Mahnung bei der ersten Lesung von OEF im Bundestag gerade (6.11.) einen bilanzierenden Gesamtbericht vorgelegt.
Zu OEF/Afghanistan fehlt weiterhin jede genauere Unterrichtung durch die Bundesregierung. Trotz vielfacher mündlicher und schriftlicher Anforderungen durch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde keine bewertende Zwischenbilanz von fünf Jahren OEF Afghanistan und des deutschen Beitrags dazu erbracht. Der diesbezügliche Brief von Jürgen Trittin und mir an die vier Minister Steinmeier, Jung, Schäuble und Wieczorek-Zeul vom 5. September wurde auf den letzten Drücker am 6. November beantwortet.
Bei der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 25. Oktober blieb der Spitzenvertreter eines zuständigen deutschen Dienstes jede Antwort auf Fragen zur Gesamtoperation OEF schuldig. Auch bei der ersten Lesung des Antrags der Bundesregierung am 26. Oktober 2006 verzichteten die Minister des Auswärtigen und der Verteidigung auf jede konkrete Bewertung von OEF. Die Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden und Obleute durch die beiden Minister am 7. November brachte hier keine Besserung. Damit entzieht die Bundesregierung einer fundierten und verantwortlichen Parlamentsbeteiligung die Grundlage.
3. OEF (Marine) - Horn von Afrika
Die OEF-Teiloperation am Horn von Afrika soll Terroristen den Zugang zu Rückzugsgebieten verwehren und potenzielle Verbindungswege abschneiden. Dieser grundsätzlich sinnvolle, in seiner Wirksamkeit aber schwer messbare Teilauftrag hat sich inzwischen zu einer Überwachungsoperation an einer für den Welthandel strategisch wichtigen Seepassage (Öl, Container) ausgeweitet.
Das Problem der Seesicherheit in einem Seeraum von höchster Bedeutung und hohen Gefährdungen ist ein Thema kollektiver Sicherheit und nicht der Landes- oder Bündnisverteidigung. OEF/Horn von Afrika ist eine Coalition of the Willing und insofern auch kein Einsatz im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit. Insofern sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen dieses Einsatzes sehr problematisch und klärungsbedürftig.
Darüberhinaus stellt sich die Frage nach der Dringlichkeit und Leistbarkeit des Einsatzes am Horn von Afrika angesichts der Tatsache, dass die Bundesmarine mit dem Libanon-UNIFIL-Einsatz umfassend und auf längere Zeit gebunden sein wird.
4. OEF (KSK) - Afghanistan
In den zurückliegenden Jahren war der deutsche Beitrag schon immer zurückhaltend - hinsichtlich Einsatzdauer, Einsatzarten, Zahl der eingesetzten Soldaten. Laut Medienberichten wurden die Soldaten überwiegend in der sog. Spezialaufklärung eingesetzt. Die Belastungen und Risiken für die Soldaten waren nichts desto weniger extrem. Der Minister teilte der Öffentlichkeit mit, dass es seit Oktober 2005 keinen KSK-Einsatz im Rahmen von OEF mehr gegeben habe.
Nicht in Frage steht für mich, dass ein Teil der „Oppositionellen Militanten Kräfte" in Afghanistan, so die Kern-Taliban, angesichts ihrer Kriegsziele und Kriegsfähigkeit ohne militärische Mittel nicht eingedämmt werden können, also militärisch bekämpft werden müssen. Nach aller Erfahrung lässt sich aber eine solche Guerilla, zumal sie über solche Rückzugsgebiete wie die Stammesgebiete in Pakistan verfügt, auch nicht militärisch besiegen. Umgekehrt gilt: Eine solche Art von Guerilla hat schon dann politisch gewonnen, wenn sie nur lange genug durchhält und einen Stabilisierungs- und Aufbauprozess blockiert.
Seit der ISAF-Ausweitung nach Süden und damit in die Hauptunruheprovinzen stehen britische, kanadische, us-amerikanische, australische und niederländische ISAF-Truppen in schweren Kämpfen mit aufständischen Kräften.
In Frage zu stellen ist aber, ob eine deutsche Beteiligung an der US-geführten Coalition of the Willing OEF/Afghanistan wie in den Vorjahren noch notwendig, zielführend und verantwortbar ist.
Gegenüber 2005 hat sich die Lage in Afghanistan in mehrfacher Hinsicht erheblich geändert:
- § Die afghanischen Parlamentswahlen im September 2005 erforderten in besonderem Maße eine großräumige Absicherung. Hierfür waren OEF und deutsche Kräfte dabei notwendig und hilfreich. OEF/AFG umfasste bis vor kurzem ca. 19.000 US-Soldaten plus 1.500 Soldaten aus 17 Nationen, darunter hauptsächlich Spezialsoldaten aus sechs Ländern (ohne Deutschland).
Nach der West-, Süd- und Osterweiterung in diesem Jahr ist die NATO-geführte und VN-mandatierte Unterstützungstruppe ISAF inzwischen in ganz Afghanistan aktiv und stationiert. Ihre Kräfte wurden deshalb mehr als verdreifacht auf ca. 31.000 Soldatinnen und Soldaten. (Regional Command North 2.700 SoldatInnen, RC West 1,800, RC South 9.800, RC East 10.000, RC Capital 4.500) Mit der Unterstellung eines großen Teils der US-Kräfte unter ISAF reduziert sich der Umfang von OEF in Afghanistan auf ca. 8.000. Das eigenständige US-OEF-Headquarter „Combined Forces Land - AFG" wird nach dem 30. November deaktiviert. Die geschrumpfte OEF-AFG wird dann in „Doppelhut-Funktion" vom stellvertretenden ISAF Kommandeur (Deputy Commander/ DCOM) Security, einem US-General, geführt, der mit separaten Kommandostrukturen und Verbänden einerseits für Sicherheitsoperationen von ISAF und Antiterroroperationen von OEF andererseits zuständig ist. (Der Deputy Commander Stabilisation wird von GB gestellt, der DCOM Air von Niederlanden, der Chef des Stabes von Deutschland.) Viele lebenswichtige Unterstützungen (Evakuierung, Luftnahunterstützung), die früher von OEF für ISAF bereit gestellt wurden, werden nun von ISAF selbst gestellt. - § Aussagen von zivilen und militärischen Afghanistan-Experten und afghanischen Parlamentarierinnen laufen übereinstimmend darauf hinaus, dass OEF/Afghanistan durch die Art und Weise des Auftretens gegenüber der Zivilbevölkerung (mangelnder Respekt vor Tradition und Werten) und durch die Art und Weise der Operationsführung (Hinweise auf vernichtende und oft unverhältnismäßige Luftangriffe mit wenig Interesse, Gefangene zu machen, und mit wenig Rücksicht auf zivile Opfer) mehr zur Eskalation von Hass und Gewalt beiträgt als zur Eindämmung von Terrorismus und seiner Nährböden. Dass sich die einzelnen Attacken der „Oppositionellen Kräfte" in den Südprovinzen von einer „Patt-Situation" im Vorjahr zu einem regelrechten Aufstand in diesem Jahr entwickelt haben, wird nicht nur, aber in erheblichem Maße auch der kontraproduktiven Operationsführung von OEF zugeschrieben.
- § Eine selbstverständliche Voraussetzung einer deutschen Beteiligung an Maßnahmen der direkten Terrorismus-Bekämpfung muss die Einhaltung rechtsstaatlicher und völkerrechtlicher Standards sein. Der Umgang der US-Seite mit unter Terrorverdacht stehenden Gefangenen begründete schon in den zurückliegenden Jahren erhebliche Kooperationshindernisse zwischen deutschen und US-Streitkräften. Wegen des Risikos einer völker- und menschenrechtswidrigen Behandlung von Gefangenen in US-Gewahrsam („Beihilfe zu Guantanamo") durften Bundeswehrsoldaten nach Mitteilung der Bundesregierung Verhaftete nicht an die US-Streitkräfte übergeben. Dieses Kooperationshindernis wird verstärkt mit Inkrafttreten des Military Commissions Act im Oktober. Hiermit wird der US-Armee die uneingeschränkte willkürliche Verhaftung von Terrorverdächtigen sowie die Anwendung folterähnlicher Verhörmethoden erlaubt. Dem US-Präsidenten wird das Recht eingeräumt, „Inhalt und Anwendung der Genfer Konvention zu interpretieren". Die SZ titelte am 10. Oktober : „Das neue Terror-Recht in den USA verhöhnt alle demokratischen Errungenschaften des Landes." Hierzu dürfen deutsche Soldaten selbstverständlich weder direkt noch indirekt beitragen.
Zusammengefasst:
OEF schadet dem prekären Stabilisierungsprozess und darin ISAF inzwischen auf der politisch-psychologischen Ebene mehr als dass sie ISAF auf der operativen Ebene nutzt. Die Art und Weise von OEF ist für die Glaubwürdigkeit und Legitimation des Engagements der Internationalen Gemeinschaft in Afghanistan inzwischen eine erhebliche Belastung. Überdies steht die „Exterritorialität" von OEF in einem immer deutlicheren Widerspruch zum Anspruch der Afghan Ownership, wie sie von der Londoner Konferenz mit dem Afghanistan Compact Anfang des Jahres betont und bekräftigt wurde.
Angesichts dieser erheblich veränderten Rahmenbedingungen ist eine weitere deutsche Beteiligung an OEF/Afghanistan für die Absicherung des Stabilisierungsprozesses nicht nur nicht mehr notwendig, sondern auch nicht mehr verantwortbar. Als Parlament können wir nicht einerseits Untersuchungsausschüsse zu Rechtsverstößen im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes und möglichen deutschen Beteiligungen auf den Weg bringen und andererseits Soldaten in immer dickere rechtliche „Grauzonen" schicken.
Unbenommen von einer OEF-Nichtbeteiligung ist der Einsatz von Spezialsoldaten im Rahmen von ISAF. Eine Beteiligung deutscher bewaffneter Streitkräfte an direkter Terrorismusbekämpfung kann nur dann verantwortet werden, wenn hierbei die Einhaltung völker- und menschenrechtlicher Standards gewährleistet ist und der Ansatz und die Umsetzung der Operation geeignet ist, tatsächlich zur Eindämmung von Gewalt und Terror beizutragen.
5. Bündnispolitische Implikationen
Deutsche Sicherheitspolitik agiert grundsätzlich nicht unilateral, sondern in Systemen kollektiver Sicherheit im Sinne eines effektiven Multilateralismus. Insofern spielen bündnispolitische und transatlantische Erwägungen bei Einsatzentscheidungen immer eine erhebliche Rolle. Sie können bei solchen Entscheidungen aber nicht das primäre und ausschlaggebende Argument sein. An erster Stelle muss immer die Frage nach der sicherheitspolitischen Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit, der völkerrechtlichen Legalität und Verantwortbarkeit eines Einsatzes stehen. Das ist beim Irak-Krieg besonders deutlich geworden.
Auch wenn sich die Bundesregierung in ihrem Antrag zur weiteren deutschen OEF-Beteili-gung u.a. auch auf Artikel 5 des NATO-Vertrages (Bündnisfall) bezieht, so ist OEF doch ausdrücklich keine Bündnisoperation, sondern eine US-geführte Coalition of the Willing. Im Unterschied dazu ist die VN-mandatierte Unterstützungstruppe ISAF seit August 2003 eine NATO-geführte Bündnisoperation mit 26 NATO-Mitgliedsstaaten und 13 Nichtmitgliedern als Truppenstellern. Die USA sind erst neuerdings bei ISAF dabei.
Die (Nicht-)Beteiligung an OEF hat deshalb eventuell transatlantische, nicht aber bündnispolitische Implikationen. Angesichts der gigantischen Chaospotenziale, die US-Politik bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus produziert hat, und angesichts der einseitigen Distanzierung der Bush-Administration von der proklamierten Wertegemeinschaft müssten transatlantische Irritationen verkraftbar sein.
Von erheblicher bündnispolitischer Bedeutung und Brisanz ist demgegenüber die Frage der nationalen Vorbehalte (caveats) und der (Nicht-)Einsetzbarkeit von nationalen ISAF-Kontingenten im umkämpften Süden Afghanistans. Weitgehend unbeachtet von der internationalen Öffentlichkeit steht hier die NATO zum ersten Mal in ihrer Geschichte seit Monaten in harten Bodenkämpfen. Angesichts der erheblichen Opfer der kanadischen und britischen ISAF-Truppen im Süden und einer ungleichen Risikoverteilung wachsen in ISAF und NATO die Spannungen zwischen Großbritannien, USA, Kanada einerseits und Frankreich, Spanien, Deutschland andererseits. Der Knall beim bevorstehenden NATO-Gipfel in Riga ist absehbar. (vgl. die jüngste Studie der International Crisis Group „Countering Afghanistan`s Insurgency: No Quick Fixes", 2.11.2006)
Die deutsche Haltung, über begrenzte logistische Unterstützungsleistungen für ISAF-Süd keine Kampftruppen zu schicken, ist wohl begründet und richtig. Die Vorwürfe an die deutsche Adresse sind zum Teil ausgesprochen unglaubwürdig.
Nicht vergessen ist, dass die Bundesrepublik über Jahre der größte und besonders verlässliche Truppensteller von ISAF war. Als in 2003 die Notwendigkeit einer ISAF-Ausweitung in die Provinzen deutlich wurde - und von vielen internationalen NGO`s vehement gefordert wurde -, da begann die Bundesrepublik mit dem Aufbau der Provincial Reconstruction Teams/PRT in Kunduz, dann Feyzabad. Viele andere NATO-Verbündete hielten sich demgegenüber in Afghanistan sehr zurück und engagierten sich lieber im verheerenden Irak-Krieg. So ging wichtige Zeit für die landesweite Stabilisierung verloren.
Die Nordregion ist strukturell günstiger als die Süd- und Ostprovinzen. Deshalb ist aber ISAF-Arbeit im Norden weder leicht noch risikolos. Das deutsch geführte Regional Command North umfasst eine Fläche, die größer ist als Deutschland, aber über weite Teile extrem unwegsam ist. Wo vielfach Warlords und Drogenwirtschaft das Sagen haben, sollen fünf PRT`s mit insgesamt 1.430 Soldaten (davon 460 für den Einsatz draußen) in Kooperation mit Afghanischer Nationalarmee und Polizei für schrittweise mehr Sicherheit sorgen. Von diesen knapp bemessenen Kräften welche in den Süden abzuordern, würde die relativen Aufbauerfolge auf`s Spiel setzen, die im Norden unverkennbar sind.
Hinzu kommt, dass eine deutsche Beteiligung am Kampfeinsatz im Süden das besondere Ansehen Deutschlands unter den Afghanen massiv beschädigen würde: Denn wer dort kämpft, so die Perzeption auch bei der Internationalen Gemeinschaft wohl gesonnenen Afghanen, kämpfe „gegen die Paschtunen" - und nicht gegen Taliban, Terroristen etc. So bekamen es wir Obleute des Verteidigungsausschusses bei unserem kürzlichen Besuch in Kabul sehr deutlich zu hören.
Schließlich: Über die Art und Weise der ISAF-Operationsführung im Süden wissen wir seitens der Bundesregierung praktisch nichts. Es heißt auch, die Englisch-Muttersprachler USA, GB, CAN und AUS würden sich in ihrer Informationspolitik abschotten. Angesichts der Übernahme des ISAF-Kommandos an einen US-General ab Februar und des Zusammenrückens von ISAF-Sicherheitsoperationen und OEF-Einsätzen beim DCOM Sec besteht das erhebliche Risiko, dass ISAF „amerikanisiert" wird. Dieser Verdacht wird noch nicht dadurch entkräftet, dass der jetzige ISAF-Kommandeur Richards und der NATO-Befehlshaber Jones immer mehr betonen, dass der Kampf im Süden nicht militärisch, sondern nur durch verstärkten Aufbau gewonnen werden könne.
Trotzdem: Die deutsche Position wird in den nächsten Monaten immer stärker unter Druck geraten und immer schwerer zu halten sein. Mir ist ein Rätsel, wie diese Art von Bundesregierung diese Gradwanderung schaffen will.
6. Der andere Bündnistest
Für den Übergang von extern durch ISAF gestützter Sicherheit zu selbst tragender Sicherheit ist der Aufbau einer funktionsfähigen Polizei und Justiz von strategischer Bedeutung. Deutschland hat seit 2002 die internationale Lead-Rolle beim Polizeiaufbau. Mit relativ geringen Kräften und Mitteln (inzwischen 40 Polizeibeamte, 12 Mio Euro/Jahr) leistete die Bundesrepublik qualitativ hervorragende Beiträge. Angesichts der riesigen Herausforderungen und des quantitativ ungleich höheren, qualitativ aber umstrittenen US-Engagements (600 Berater, 1,6 Mrd $ in 2006!) müssen Deutschland und die EU vom guten Kleckern zum besseren Klotzen kommen: Der deutsche Beitrag muss schnell und erheblich aufgestockt (Verdoppelung bis Verdreifachung) und in eine ESVP-Mission überführt werden. Dasselbe gilt für Justizaufbau und Drogenbekämpfung, womit Italien und Großbritannien als die anderen Lead-Nationen ebenfalls überfordert sind.
7. Begrenzte Kapazitäten und andere Friedenseinsätze
Bei jeder Einsatzentscheidung ist der Gesamtkontext deutscher Beteiligungen an multinationalen Friedenseinsätzen, der anderen Herausforderungen an internationale Sicherheit sowie der überall begrenzten Kapazitäten für Friedenseinsätze zu beachten. Schon jetzt sind die multinationalen Engagements und „Investitionen" auf dem Balkan, im Irak, in Afghanistan, bei VN-geführten Friedensmissionen in Afrika höchst ungleich.
In Darfur grassiert ein schleichender Völkermord. Hier ist die Internationale Gemeinschaft ganz besonders und unausweichlich gefordert - angesichts der Dimension von Gewalt und menschlicher Not, angesichts der Verpflichtung der Internationalen Gemeinschaft, gegen Völkermord und völkermörderische Entwicklungen einzuschreiten.
Wenn irgendwo ein robuster Friedenseinsatz heutzutage dringlich, geboten und legitim ist, dann in Darfur. Bisher fehlen die politischen Voraussetzungen für eine stärkere VN-geführte Mission, die die bisherige zu schwache Mission der Afrikanischen Union ablösen könnte. Woran aber weder eine VN-Mission noch eine verstärkte AU-Mission scheitern darf, sind die notwendigen militärischen Kapazitäten. Von den Europäern werden hier nicht Bodentruppen, sondern vor allem Unterstützungskräfte (Logistik, Transport, Sanitätsversorgung) benötigt.
Die Bereitstellungen für die deutsche Beteiligung an OEF nennen genau solche Fähigkeiten. Warum sollen Kapazitäten noch für ein ein im o.g. Sinne äußerst fragwürdiges Mandat vorgehalten und damit gebunden werden, wo sie doch viel besser bei einem dringlichen Rettungseinsatz Verwendung finden könnten?
8. Konsequenzen
Die Bundesregierung ist aufgefordert,
- § unverzüglich eine bewertende Zwischenbilanz zu fünf Jahren OEF als Gesamtoperation und der deutschen Beteiligung daran vorzulegen;
- § der Unterrichtungs- und Evaluierungspflicht für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte unverzüglich und umfassend nachzukommen;
- § - die Geheimhaltung von bewaffneten Einsätzen auf das auf den Schutz von Operationen und Personen notwendige Maß zu beschränken und Parlament und Öffentlichkeit soweit wie möglich über Spezialeinsätze zu informieren; notwendig ist eine institutionalisierte Kontrolle von geheimhaltungsbedürftigen Militäreinsätzen mit direkten Kontrollmöglichkeiten;
- § - gegenüber Bündnispartnern bei der gemeinsamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Kriegsvölkerrechts zu drängen;
- § - die deutschen personellen und finanziellen Beiträge zum Polizeiaufbau deutlich aufzustocken und in der EU auf eine Polizeimission der ESVP für Afghanistan hinzuwirken.