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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Beratung zum neuen GrÃ¼nen Grundsatzprogramm: Meine Anmerkungen + VorschlÃ¤ge zu friedens- und sicherheitspolitischen Passagen  </title>
        <link>http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;catid=120&amp;aid=1652</link>
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    <span class="xar-mod-title">Internationale Politik und Regionen</span>

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        <h1>
            Beratung zum neuen GrÃ¼nen Grundsatzprogramm: Meine Anmerkungen + VorschlÃ¤ge zu friedens- und sicherheitspolitischen Passagen           </h1>
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       <div class="xar-mod-content">
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 21. August 2020 14:36:21 +02:00 (136421 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Am 26. Juni stellten Annalena Baerbock und Robert Habeck den Entwurf des neuen Grundsatzprogramms 2020 vor. Bis Ende Juli konnten Mitglieder Anmerkungen, Vorschl&auml;ge, Kritiken an den Bundesvorstand schicken. 1.145 Vorschlagspapiere kamen dort an, eines von mir. Hier meine Anmerkungen zu den friedens- und sicherheitspolitischen Passagen, insbesondere zum Unterkapitel &quot;Globale Sicherheit&quot;. Am 28. August will der Bundesvorstand seine Schlussfassung des Grundsatzprogramms als Antrag f&uuml;r die Bundesdelegiertenversammlung Ende November der &Ouml;ffentlichkeit vorstellen. &nbsp;</p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>Anmerkungen zu den friedens- und sicherheitspolitischen Passagen im Entwurf des Grundsatzprogramms 2020 von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen</strong></p>
<p align="center">Winni Nachtwei<a title="" href="#_ftn1">[1]</a>, 28.07.2020</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">I. Entwurf&nbsp; des Gr&uuml;nen Grundsatzprogramms:</span></strong></p>
<p><strong>&bdquo;&hellip;zu achten und zu sch&uuml;tzen &hellip;&ldquo; &ndash; Ver&auml;nderung schafft Halt,</strong></p>
<p><strong>vorgestellt am 26.06.2020</strong></p>
<p><a href="https://cms.gruene.de/uploads/documents/202006_B90Gruene_Grundsatzprogramm_Entwurf.pdf">https://cms.gruene.de/uploads/documents/202006_B90Gruene_Grundsatzprogramm_Entwurf.pdf</a></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">II. Meine Anmerkungen</span></strong><strong>(v.a. zum 9. Kapitel &bdquo;International zusammenarbeiten&ldquo;, Unterkapitel &bdquo;Globale Sicherheit&ldquo;)</strong></p>
<p>ALLGEMEIN</p>
<p>Der Anspruch eines Grundsatzprogramms scheint mir jetzt erstmalig ernst genommen zu sein:</p>
<p>Der Zeithorizont ist mittelfristig und reicht deutlich &uuml;ber die sonstige Legislaturperioden-Orientierung hinaus.</p>
<p>Das Programm bietet grunds&auml;tzliche Orientierung und Leitlinien nach vorne, einen &bdquo;Kompass mit &Uuml;bersichtskarten&ldquo;, keine Wegbeschreibung. Die muss ein Wahlprogramm liefern.</p>
<p>Das Programm richtet sich als B&uuml;ndnisangebot erkennbar an die Breite der demokratisch-, sozial-, &ouml;kologisch- und friedensorientierten Gesellschaft, nicht nur an die engere eigene Klientel. (2002 ging es im au&szlig;enpolitischen Teil vorrangig um Selbstverst&auml;ndigung nach Umbr&uuml;chen). Die Sprache ist offen, nicht besserwisserisch oder im&nbsp; &uuml;blicher Polit-Sprech. Umfang (57 statt 181 Seiten) und Textform&nbsp; verbessern die Lesbarkeit und Zug&auml;nglichkeit.</p>
<p>Die relativ hohe &bdquo;Flugh&ouml;he&ldquo; von Werteorientierung und Leitlinien geht nach dem Vorwort einher mit maximal punktuellen Aussagen zu Problemlagen und&nbsp; Herausforderungen. Auf die Einordnung wichtiger Staaten (Partner, Konkurrenten, Kontrahenten) und die Benennung grundlegender au&szlig;en- und sicherheitspolitischer Erfahrungen der letzten 20 Jahre wird ganz verzichtet.</p>
<p>Es ist einerseits wohltuend zukunftsgewandt, nicht &uuml;berwiegend &ndash; wie oft bei Oppositionellen - mit sich auft&uuml;rmenden Problemgebirgen konfrontiert zu werden.</p>
<p>Andererseits beinhaltet aber die erhebliche Flugh&ouml;he des GSP-Entwurfs zugleich das Risiko, &uuml;ber die Wolken zu geraten, Bodenkontakt/Realit&auml;tsbezug zu verlieren, mit vagen Aussagen weniger Farbe zu bekennen&nbsp; und ggfs. in Wunschdenken zu geraten.</p>
<p>Umso positiver empfinde ich, dass die friedens- und sicherheitspolitische Passagen &uuml;ber weite Strecken klar und pr&auml;zise formuliert sind.</p>
<p>Dass der Programmentwurf am 26. Juni der &Ouml;ffentlichkeit vorgestellt wurde, war &ndash;wenn vielleicht auch nicht bewusst &ndash; sehr passend: Es war der 75. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Charta durch die Gr&uuml;ndungsmitglieder. ( &bdquo;Lichtblick in der Menschheitsgeschichte&ldquo;, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1643">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1643</a> )</p>
<p>INHALTLICH</p>
<p><strong>Die Werte, die uns einen </strong>(S. 9-13</p>
<p>(2) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Frieden als einer der f&uuml;nf Grundwerte: Das ist v&ouml;llig richtig! Das entspricht auch der VN-Charta, die ein umfassendes Verst&auml;ndnis von Frieden entwickelt: Internationales Gewaltverbot und Kriegsverh&uuml;tung, friedlicher Interessenausgleich, internationale Zusam-menarbeit, Achtung der Menschenrechte, positiver Frieden. F&uuml;r das Grundgesetz sind Frieden und Menschenw&uuml;rde die h&ouml;chsten Werte. Frieden schlie&szlig;t das Ziel Gewaltfreiheit ein. Das langl&auml;ufige Verst&auml;ndnis von Gewaltfreiheit als Verhaltensnorm schlie&szlig;t Frieden keineswegs ein.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; <strong>Frieden</strong></p>
<p>(45) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: &bdquo;Wo Gewalt friedliche Politik verneint, k&ouml;nnen Menschenrechte und Gewaltfreiheit in Konflikt geraten. (+ Folgesatz)&ldquo;. Das klingt mir reichlich verschwiemelt formuliert, geeignet als Vorlage f&uuml;r Gr&uuml;n-Bashing in &bdquo;extra 3&ldquo;, und ist obendrein falsch. Das Ziel Gewaltfreiheit schlie&szlig;t f&uuml;r Auftraggeber und Tr&auml;ger des staatlichen Gewaltmonopols&nbsp; den Schutz vor illegaler Gewalt ein! Prinzipielle Gewaltfreiheit k&ouml;nnen Individuen und Gruppen vertreten, nicht aber Menschen und Parteien in staatlicher Verantwortung. Auf dieser Ebene hei&szlig;t Gewaltfreiheit Gewalt- und Krisenverh&uuml;tung, Deeskalation, Schutz vor illegaler Gewalt, Rechtsdurchsetzung&nbsp; und Anwendung rechtsstaatlich eingehegter Gewalt nach dem Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgrundsatz.</p>
<p>(47) Gut, wie Gewaltfreiheit und Frieden mit den wichtigsten Feldern der konstruktiven Friedensf&ouml;rderung&nbsp; durchbuchstabiert werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Dass in diesem Unterkapitel wie in (313) bis &acute;(317) au&szlig;er in der Formulierung &bdquo;Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg&ldquo; keine Rede ist von der Herausforderung Krieg und Kriegsverh&uuml;tung, ist angesichts von 128 Gewaltkonflikten weltweit (2018, Verdreifachung seit den 2010er Jahren), ihrer Ausweitung und Radikalisierung in der europ&auml;ischen Nachbarschaft, angesichts wuchernder komplexer und grenz&uuml;berschreitender Krisenlandschaften &auml;u&szlig;erst unverst&auml;ndlich. Vorsicht vor einer semantischen Abschaffung der Realit&auml;t Krieg! (Unter anderen Vorzeichen geschah das hierzulande zurzeit des Kalten Krieges, als nur noch von V-Fall die Rede war.)</p>
<p><strong>&nbsp;9. Kapitel&nbsp; International Zusammenarbeiten</strong></p>
<p>&nbsp;&nbsp; <strong>Frieden und internationale Ordnung </strong></p>
<p>Fundamental wichtig sind die Betonung von Kooperation, St&auml;rke des Rechts und Multilateralismus und die vorrangige Rolle von VN und EU.</p>
<p>(313) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Die &bdquo;gro&szlig;en politischen Herausforderungen&ldquo; werden im gesamten Kapitel nur punktuell angesprochen.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; <strong>Europ&auml;ische Union und B&uuml;ndnispolitik</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Ausgeblendet bleibt der rapide politische Klimaabsturz in den internationalen Beziehungen: Strategische Rivalit&auml;ten, Konfrontationen, wo regelbasierte Ordnung, V&ouml;lkerecht, Multilateralismus massiv unter Druck stehen, wo mehr gro&szlig;e M&auml;chte auf Dialog, friedlichen Interessenausgleich pfeifen, ihre egozentrischen Interessen r&uuml;cksichtslos durchsetzen und ggfs. auch auf milit&auml;rische Konfliktl&ouml;sungen setzen. Eine zunehmende Verwilderung der internationalen Beziehungen.</p>
<p>(331) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Richtig ist, dass bei Blockaden Vorreiter &bdquo;im Sinne der St&auml;rkung des internationalen Rechts und der internationalen Ordnung&ldquo; gebraucht werden. Es liegt auf der Hand, dass damit keine Kavallerie gemeint ist.</p>
<p><strong>&hellip;Globale Sicherheit</strong></p>
<p>(336) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Auch gr&uuml;ne MinisterInnen werden Sicherheit nicht nur &bdquo;von jedem einzelnen Menschen her&ldquo;, sondern auch ein wenig &bdquo;von nationalen Grenzen&ldquo; her denken. Laut Art. 56 GG schw&ouml;ren Bundesminister in ihrem Amtseid, ihre &bdquo;Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (&hellip;) werden.&ldquo;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Auml;nderungsvorschlag</span>: Zu den Grundlagen nachhaltiger Sicherheitspolitik (warum nicht <em>Friedens- und</em> Sicherheitspolitik?) geh&ouml;rt zwingend auch die <em>europ&auml;ische Integration und Beteiligung an Systemen kollektive Sicherheit</em> (Pr&auml;ambel und Art. 24 GG).</p>
<p>(338) Zentrale Teilf&auml;higkeiten der zivilen Krisenpr&auml;vention sind gut und kompakt benannt.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Auml;nderungsvorschlag</span>: &bdquo;Wo sich multiple Krisen h&auml;ufen, kommt es besonders darauf an, <em>bei der Krisenpr&auml;vention schneller besser zu werden.&ldquo;</em></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung</span>: Die Betonung von Pr&auml;vention ist seit Jahren auch in der Regierungsrhetorik angekommen. Dahinter bleibt aber der Ausbau entsprechender F&auml;higkeiten weit zur&uuml;ck, vor allem angesichts der Schere zwischen schnellen destruktiven Krisenentwicklungen und sehr langsamen konstruktiven Prozessen der Stabilisierung und Friedensf&ouml;rderung.</p>
<p><em>&nbsp;</em></p>
<p>(339) Gut!</p>
<p>(340) Die zivilen &bdquo;Sonder&ldquo;f&auml;higkeiten der EU sind gut herausgearbeitet. Offen bleibt aber ihr WOF&Uuml;R, dass sie der Krisenverh&uuml;tung, Konfliktbearbeitung und Friedensf&ouml;rderung im Kontext fragiler Staatlichkeit dienen sollen. Von dieser strukturellen friedens- und sicherheitspolitischen Herausforderung ist nirgendwo im Entwurf die Rede.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Erg&auml;nzungsvorschlag am Ende</span>: &bdquo;<em>Die deutschen zivilen Pr&auml;ventionskr&auml;fte (oder &ndash;f&auml;higkeiten) sind bedarfsorientiert und planm&auml;&szlig;ig auf der Zeitachse auszubauen</em>.&ldquo;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung</span>: Seit dem rot-gr&uuml;nen Aktionsplan Zivile Krisenpr&auml;vention von 2004 vers&auml;umten es Bundesregierungen und Koalitionsmehrheiten, die neuen, aber noch &bdquo;unterern&auml;hrten&ldquo;&nbsp; F&auml;higkeiten der ZKP orientiert am Bedarf von VN, EU, OSZE&nbsp; planm&auml;&szlig;ig auf der Zeitachse auszubauen. Der Beirat ZKP der Bundesregierung forderte bei den letzten Koalitionsverhand-lungen eine Konzeption &bdquo;F&auml;higkeiten Krisenverh&uuml;tung/Friedensf&ouml;rderung (zivil)&ldquo;.</p>
<p>(347) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkungen</span>: Die Formulierung &bdquo;milit&auml;rische Kriegsgewalt&ldquo; ist richtig, weil pr&auml;ziser. Zu milit&auml;rischer Kriegsgewalt kommt es bei Peaceenforcement-Eins&auml;tzen wie Beendigung der Sarajevo-Belagerung 1995 oder Kosovo-Luftkrieg 1999, normalerweise nicht bei Stabilisie-rungs- und Peacekeeping-Eins&auml;tzen.</p>
<p>Wichtig ist die RtoP-Bekr&auml;ftigung.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Hinweis</span>: Im Kontext der Schutzverantwortung sind &Auml;nderungsantr&auml;ge zu erwarten. Vor dem Hintergrund der Studie &bdquo;Sicherheit neu denken. Von der milit&auml;rischen zur zivilen Sicher-heitspolitik &ndash; Ein Szenario bis zum Jahr 2040&ldquo; (initiiert von der Evangelischen Landeskirche in Baden) wird als &auml;u&szlig;erstes Mittel zur Bew&auml;ltigung von Gewaltkonflikten und zum Schutz vor Gewaltakteuren der Aufbau einer VN- und OSZE-Polizei gefordert (&bdquo;just policing&ldquo;). Diese sollen Milit&auml;r &ndash; auch in VN-Missionen &ndash; generell &uuml;berfl&uuml;ssig machen und ersetzen.</p>
<p>Eine solche Forderung ignoriert die Realit&auml;ten und Erfahrungen aus Konfliktl&auml;ndern, von VN-mandatierten und VN-gef&uuml;hrten Kriseneins&auml;tzen, die inzwischen fast alle &uuml;ber eine wachsende Polizeikomponente verf&uuml;gen.</p>
<p>Eine auf sich gestellte internationale Polizeitruppe w&auml;re schon gegen&uuml;ber Milizen, die&nbsp; mit M&ouml;rsern, Maschinengewehren, Raketen und Eigenbau-Drohnen bewaffnet sind, v&ouml;llig ungesch&uuml;tzt, nicht &uuml;berlebensf&auml;hig und erst recht nicht durchsetzungsf&auml;hig. Erst recht nicht gegen&uuml;ber wenigen Panzern, etlichen Artilleriegesch&uuml;tzen und Raketenwerfern, wie sie vor 25 Jahren von serbischen Kr&auml;ften bei der Besetzung der VN-Schutzzone Srebrenica und der Massakrierung von &uuml;ber 8.000 M&auml;nnern &bdquo;erfolgreich&ldquo; eingesetzt wurden.</p>
<p>Will man hingegen eine &uuml;berlebens- und durchsetzungsf&auml;hige internationale Polizei f&uuml;r heutige Konfliktregionen, dann w&uuml;rde das zwangsl&auml;ufig zu einer Militarisierung von Polizei f&uuml;hren, weit &uuml;ber bisherige Gendarmerie-Truppen hinausgehend. Gebrochen werden m&uuml;sste daf&uuml;r mit der j&uuml;ngeren bundesdeutschen Tradition von ausdr&uuml;cklicher Zivilpolizei.</p>
<p>Ein solcher deutscher Sonderweg (im Szenario 2040 zusammen mit &Ouml;sterreich, Schweden und den Niederlanden) w&uuml;rde von den allermeisten europ&auml;ischen Nachbarn mit ihrer kollektiven Erinnerung an 1939 ff. mit Sicherheit nicht mitgegangen. Er w&uuml;rde vielmehr als Aufk&uuml;ndigung von Grundsolidarit&auml;t verstanden und die europ&auml;ische Integration und die transatlantische Partnerschaft in einem Kernbereich zerst&ouml;ren sowie die VN-Friedens-sicherung schw&auml;chen.</p>
<p>(348) <span style="text-decoration: underline;">&Auml;nderungsvorschlag</span>: &bdquo;Die Bundeswehr ist eine <em>im Grundgesetz und</em> in internationalen B&uuml;ndnissen verankerte Parlamentsarmee. Daraus erw&auml;chst eine F&uuml;rsorgepflicht des Parlaments gegen&uuml;ber <em>aktiven und ehemaligen</em> Soldat*innen <em>und Zivilbesch&auml;ftigten</em> sowie die Verpflichtung (&hellip;). Der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr orientieren sich an den realen <em>und strategisch bedeutsamen</em> Herausforderungen f&uuml;r <em>kollektive</em> Sicherheit und Friedenssicherung. (&hellip;) <em>Bei internationalen Krisenengagements</em> haben direkte Eins&auml;tze im Rahmen der VN Vorrang vor Eins&auml;tzen der EU oder der NATO.&ldquo;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung</span>: Die verfassungsrechtliche Verankerung der Bundeswehr, die Orientierung auf kollektive Sicherheit und strategische Herausforderungen jenseits des Horizonts sind dringend notwendig. Bisher fallen die ehemaligen Soldat*innen bei der F&uuml;rsorgepflicht oft unter den Tisch. Das knappe Drittel der zivilen Bundeswehrangeh&ouml;rigen sollte nicht ignoriert werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Die Betonung der &bdquo;realen Herausforderungen f&uuml;r Sicherheit&ldquo; ist richtig als Forderung nach einer n&uuml;chternen Risiko- und Bedrohungsanalyse ohne Feindbilder und D&auml;monisierungen, aber auch ohne Realit&auml;tsverweigerung und Wunschdenken. Verk&uuml;rzt w&auml;re, unter realen Herausforderungen nur die aktuellen zu verstehen. Ein Hauptmerkmal der Risiko- und Bedrohungsentwicklung der letzten Jahre ist ihre Komplexit&auml;t und ihre dynamische Entwicklung mit viel Unberechenbarkeit dabei. Zu ber&uuml;cksichtigen ist, dass z.B. die F&auml;higkeit zur Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung (Art. 87a GG) als komplexeste F&auml;higkeitsstufe sich nicht kurzfristig runter- oder hochfahren l&auml;sst, sondern in Ausbildung, &Uuml;bung, Ausr&uuml;stung viele Jahre braucht. Einmal abgeschafft w&auml;re Verteidigungsf&auml;higkeit in &uuml;berschaubarer Zeit nicht r&uuml;ckholbar.</p>
<p>Nachdem Deutschland sich bei VN-gef&uuml;hrten Missionen lange sehr zur&uuml;ckgehalten hat, ist jetzt umfassenderes personelles Engagement gefordert. Wer die VN st&auml;rken will, muss gerade auch auf dieser Ebene mehr beitragen. Insofern begr&uuml;&szlig;e ich den geforderten Vorrang bei Krisenengagements. F&auml;lle von B&uuml;ndnisverteidigung m&uuml;ssten aber ggfs. vorgehen.</p>
<p>(349) <span style="text-decoration: underline;">&Auml;nderungsvorschlag (a) nach Satz 1</span>: &bdquo;<em>Sie sind mit Extremismus jeder Art unvereinbar</em>.&ldquo;</p>
<p>(b) Letzter Satz: &bdquo;<em>Die Bundeswehr ist die am st&auml;rksten bewaffnete S&auml;ule des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols</em>. In ihr darf kein Platz f&uuml;r Rechtsextremismus gelassen werden.&ldquo;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung</span>: Praktizierte Innere F&uuml;hrung ist die beste Abwehrkraft gegen jeden Extremismus.</p>
<p>Beim Schlusssatz ist das historische Argument sekund&auml;r. Prim&auml;r ist die Zukunft des demokratischen Rechtsstaates und die Verl&auml;sslichkeit wesentlicher Staatsorgane.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span> zum 2. Satz, die Bundeswehr m&uuml;sse die Diversit&auml;t der Gesellschaft abbilden. Richtig, aus gr&uuml;nem Mund allerdings nur begrenzt glaubw&uuml;rdig: Denn zur politischen Diversit&auml;t/Pluralit&auml;t der Bundeswehr tragen das linksliberale und gr&uuml;ne Spektrum ausgesprochen wenig bei. Vorherrschende Tradition ist &ndash; die wenigen FachpolitikerInnen ausgenommen -, die Bundeswehr den Konservativeren bis Rechten zu &uuml;berlassen und &ndash; in nicht wenigen F&auml;llen &ndash; althergebrachte Stereotypen zu pflegen..</p>
<p>(350) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Das internationale Gewaltverbot der VN-Charta und ihre Vorgabe, &bdquo;dass Waffengewalt nur noch in gemeinsamem Interesse angewendet wird&ldquo; (Pr&auml;ambel), ist ein historischer Friedensfortschritt, der nicht auf`s Spiel gesetzt werden darf.&nbsp; Als Gr&uuml;ne 1998/99 NATO-Luftoperationen &bdquo;zur Verhinderung einer humanit&auml;ren Katastrophe&ldquo; im Kosovo ohne VN-Mandat zustimmten (hier ist immer die Rede von Sicherheitsrats-Mandaten), war der Zielkonflikt zwischen &bdquo;Verhinderung eines zweiten Bosnien&ldquo; und der Mandatspflichtigkeit dieses Einsatzes, die nicht erf&uuml;llt werden konnte, sehr bewusst, und dass dies keinesfalls ein Pr&auml;zedenzfall werden sollte. Danach war es wesentlich ein Verdienst des gr&uuml;nen Au&szlig;enministers Joschka Fischer, &uuml;ber den sog. &bdquo;Fischer-Plan&ldquo; Russland wieder ins Boot des Kosovo-Krisenmanagements zu holen und den VN-mandatierten KFOR-Gro&szlig;einsatz mit NATO und Russland zu erm&ouml;glichen. Zwei Jahre sp&auml;ter dr&auml;ngte die Bundesregierung im Fall Mazedonien auf ein VN-Mandat, kam damit angesichts der Haltung der mazedonischen Regierung nicht durch, die keine Souver&auml;nit&auml;tseinschr&auml;nkung durch ein VN-Mandat und lieber Truppensteller selbst einladen wollte.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund halte ich die Formulierung f&uuml;r angemessen differenziert und in der Benennung des m&ouml;glichen Dilemmas f&uuml;r ehrlich. Solche Dilemmata in der praktischen Politik k&ouml;nnen nicht alle im Vorhinein und bis zuletzt geregelt werden. Hier sind in der Politik gewissensstarke Entscheidungstr&auml;ger*innen gefragt.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">&Auml;nderungsvorschlag anschlie&szlig;end an (350) oder (351 neu):</span></p>
<p><em>&bdquo;Die Erfahrungen mit der Wirksamkeit auch VN-legitimierter Krisen- und Friedensmissionen sind ern&uuml;chternd. Im besten Fall k&ouml;nnen sie Ausbruch von Kriegsgewalt verhindern, Zivilbev&ouml;lkerung sch&uuml;tzen und Voraussetzungen f&uuml;r politische Konfliktl&ouml;sung schaffen. Daf&uuml;r bedarf es klarer und erf&uuml;llbarer Auftr&auml;ge, angemessener personeller Ausstattung und Ausr&uuml;stung, ausgewogener ziviler und milit&auml;rischer F&auml;higkeiten und einer unabh&auml;ngigen Wirksamkeitskontrolle. Der Schutz von Zivilisten muss gew&auml;hrleistet werden k&ouml;nnen.&ldquo;</em></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung</span>: Ein notorischer Mangel der Debatten um Auslandseins&auml;tze ist (a) ihre Fokussierung nur auf die milit&auml;rische Dimension und Ausblendung ihres multidimensionalen Charakters, (b) die Dominanz des Rechtfertigungsdiskurses und die Vernachl&auml;ssigung des Wirksamkeitsdiskurses (so auch im Fall des innergr&uuml;nen Mandats-Streits) . Dass es in Deutschland nach 25 Jahren Teilnahme an bewaffneten und multidimensionalen Auslandseins&auml;tzen keine unabh&auml;ngige, systematische und ressort&uuml;bergreifende Evaluierung gibt, bedeutet eine Verweigerung von Verantwortung sondergleichen &ndash; gegen&uuml;ber dem Auftrag und der Bev&ouml;lkerung des Einsatzlandes, gegen&uuml;ber den in Risiken entsandten Einsatzkr&auml;ften und den Steuerzahlern.</p>
<p>Der Erg&auml;nzungsvorschlag stimmt mit dem Tenor der Empfehlungen des Friedensgutachtens 2020 zu Friedensmissionen (S. 46 ff.) &uuml;berein.</p>
<p>(351) <span style="text-decoration: underline;">Anmerkung</span>: Mit der Forderung, Europa m&uuml;sse &bdquo;seiner Verantwortung f&uuml;r die eigene Sicherheit und Verteidigung gerecht werden&ldquo;, wird eine sicherheitspolitische Grundtatsache konstatiert, die&nbsp; mit dem Paradigmenwechsel einer schrittweisen R&uuml;ckkehr der B&uuml;ndnisverteidigung offensichtlich wird, unter Gr&uuml;nen und unseren W&auml;hler*innen aber keineswegs Konsens ist. Aus Sicht der Friedensbewegung ist schon jeder Schritt zur Wiederherstellung begrenzter Verteidigungsf&auml;higkeit, auch wenn grunds&auml;tzlich in Art. 87a GG verankert,&nbsp; Aufr&uuml;stung und Kalter Krieg, Kriegsvorbereitung.</p>
<p>(353) <span style="text-decoration: underline;">&Auml;nderungsvorschlag</span>: &bdquo;Die NATO ist auf absehbare Zeit ein unverzichtbarer und&nbsp; <em>sicherheitspolitischer</em> Renationalisierung entgegenwirkender Bestandteil (&hellip;)&ldquo;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung</span>: Bei der BAG wurde die Anti-Renationalisierungswirkung als allgemeine missverstanden, die NATO sozusagen als Mittel gegen Nationalismus generell. Das ist nat&uuml;rlich Unsinn.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Zur Vertiefung</span></p>
<p><strong>- Schl&uuml;sselfragen und Bausteine zur Friedens- und Sicherheitspolitik </strong>(03/2020)</p>
<p>Stellenwert von Friedens- und Sicherheitspolitik, b&uuml;ndnisgr&uuml;ne Erfahrungsprozesse und Umbr&uuml;che,</p>
<p>Ziele gr&uuml;ner Friedens- und Sicherheitspolitik,&nbsp; Risiken, Bedrohungen, Chancen (Lage),</p>
<p>Krisenpr&auml;vention und Friedensf&ouml;rderung,&nbsp; Friedensbewegung/Bewegungen f&uuml;r den Frieden,</p>
<p>VN-Friedenssicherung und Peacekeeping, RtoP/Schutzverantwortung,</p>
<p>Welche Bundeswehr und wof&uuml;r?</p>
<p>ANHANG: Blick zur&uuml;ck nach vorn:&nbsp; Bilanz und Lehren bisheriger Auslandseins&auml;tze, Wirkungen, Leistungen und Defizite;&nbsp; Wunde Punkte Kosovo und Afghanistan</p>
<div><br clear="all" /><hr align="left" size="1" width="33%" />
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref1">[1]</a> Gr&uuml;ndungsmitglied der BAG Frieden &amp; Internationales, Mitglied im Beirat Zivile Krisenpr&auml;vention der Bundesregierung, Beirat Innere F&uuml;hrung/BMVg, Vorstand Deutsche Gesellschaft f&uuml;r die Vereinten Nationen, &bdquo;Gegen &ndash; Vergessen &ndash; F&uuml;r Demokratie&ldquo;, AG Gerechter Frieden der Katholischen Kommission Justitia et Pax, MdB 1994-2009</p>
</div>
</div></div>


           <br />
                        </div>
   </div>
</div></channel>
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