Künftige Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Von: Webmaster amDo, 13 April 2006 12:10:03 +01:00

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen brachte folgende von Winfried Nachtwei initiierte Kleine Anfrage zur "Künftigen Nutzung der Kritz Ruppiner Heide" ein:



Deutscher Bundestag Drucksache 16/1230

16. Wahlperiode

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Terpe, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Künftige Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Seit 1992 währt der Streit um die militärische oder zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide. Trotz erheblicher militärpolitischer Einwände und trotz einer breiten und parteiübergreifenden Protestbewegung in der Region, der ablehnenden Haltung an- und umliegender Gemeinden, vieler Unternehmer, Bürgermeister und Landräte in der Region sowie der Parlamente und Landesregierungen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) unverändert, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz der sowjetischen Streitkräfte einen Luft-/Boden-Schießplatz mit 1700 Einsätzen pro Jahr und jeweils etwa fünf bis sieben Flugrunden pro Einsatz einzurichten.

Die Kyritz-Ruppiner Heide ist ein einmaliges Natur- und Landschaftsgebiet. In der Region sind fünf Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Gemeinschaft als Schutzgebiete zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nach der Vorgelschutz-Richtlinie ausgewiesen. Hierzu zählen der Müritz-Nationalpark und angrenzende Gebiete, die u.a. als Brut- und Lebensraum für seltene Großvögelarten wie Seeadler, Fischadler und Kraniche dienen sowie die Wittstock-Ruppiner Heide mit seltenen schützenswerten Pflanzen und Tieren. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998 wurde die FFH-Richtlinie in Deutschland in Bundesrecht umgesetzt.

Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben vom 20. Oktober 2005 mitgeteilt, dass sie der Bundesregierung bereits im Juli 2005 ihre Auffassung dargelegt habe, dass Deutschland es versäumt habe, die Auswirkungen der Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 über die künftige militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes und Luft-/Boden-Schießplatzes Wittstock im Lichte von Artikel 6 Absätze 3 und 4 sowie Artikel 7 der FFH-Richtlinie zu prüfen. Die Kommission hat daher ein Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Kommission hat dies der Bundesregierung formal mit Schreiben vom 13. Juli 2005 mitgeteilt. Ferner hat die Kommission die Bundesregierung zu einer Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Monaten aufgefordert.

Seit 1993 gehen Gemeinden, Umweltverbände und Einzelpersonen gerichtlich gegen das Vorhaben eines Luft-/Boden-Schießplatzes vor. Ein Ende des Rechtsstreites ist nicht abzusehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Berlin, den 13. April 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion