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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Parlamentsrechte, militÃ¤rische Integration, multilaterale HandlungsfÃ¤higkeit: Stellungnahme bei der AnhÃ¶rung zur Parlamentsbeteiligung bei AuslandseinsÃ¤tzen</title>
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    <span class="xar-mod-title">Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Afrika</span>

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        <h1>
            Parlamentsrechte, militÃ¤rische Integration, multilaterale HandlungsfÃ¤higkeit: Stellungnahme bei der AnhÃ¶rung zur Parlamentsbeteiligung bei AuslandseinsÃ¤tzen         </h1>
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 16. September 2014 18:08:52 +02:00 (157338 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Mehr als 20 Jahre deutsche Beteiligung an multinationalen Kriseneins&auml;tzen, zehn Jahre Parlamentsbeteiligungsgesetz - Zeit zur selbstkritischen &Uuml;berpr&uuml;fung. Die Kommission &quot;Parlamentsrechte und Auslandseins&auml;tze&quot; lud sieben Sachverst&auml;ndige zu einer &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung ein, darunter auch mich. Hier zu meiner und der Kollegen Stellungnahmen.</p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>Stellungnahme vor der Kommission</strong></p>
<p align="center"><strong>&bdquo;Parlamentsrechte bei Auslandseins&auml;tzen&ldquo;</strong></p>
<p>Auf der f&uuml;nften &ndash; und ersten &ouml;ffentlichen -&nbsp; Sitzung der <strong>Kommission zur &Uuml;berpr&uuml;fung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr</strong> wurden am 11. September 2014 im Deutschen Bundestag &bdquo;<em>Think Tanks zum Stand der milit&auml;rischen Integration auf der Ebene der NATO und der EU sowie der zu erwartenden Entwicklungen in diesem Bereich und deren R&uuml;ckwirkungen auf das deutsche Parlamentsgesetz</em>&ldquo; angeh&ouml;rt. Die am 24. M&auml;rz 2014 gegen die Stimmen der Opposition eingesetzte Kommission wird vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker R&uuml;he geleitet.</p>
<p><strong>N&auml;here Information</strong> zu den 12 Kommissionsmitgliedern, den Tagesordnungen der Sitzungen und die <strong>Statements der Sachverst&auml;ndigen</strong> am 11. September unter <a href="https://www.bundestag.de/bundestag/gremien18/auslandseinsaetze">https://www.bundestag.de/bundestag/gremien18/auslandseinsaetze</a></p>
<p>Neben f&uuml;nf Politikwissenschaftlern war auch ich geladen &ndash; nicht als Think Tank, sondern wegen gewisser Erfahrungen auf dem Feld: Von 1994 bis 2009 war ich an den Entscheidungsprozessen zu 70 Auslandeins&auml;tzen in 13 Krisenregionen beteiligt, f&uuml;nf davon waren politisch hei&szlig; umstritten. Im Rahmen der Einsatzkontrolle besuchte ich ca. 40 Mal Einsatzgebiete, davon Afghanistan allein 17 Mal, und machte dies in mehr als 30 Reiseberichten transparent. 2003/2004 wirkte ich unter Rot-Gr&uuml;n bei der Erstellung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes mit.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund hielt ich es f&uuml;r notwendig, wesentliche Erfahrung mit der Parlamentsbeteiligung insgesamt zu thematisieren und nicht bei dem &ndash; zweifellos wichtigen &ndash; Zusammenhang zwischen fortschreitender milit&auml;rischer Verzahnung und Integration und Parlamentsrechten stehen zu bleiben. Bisher meist vernachl&auml;ssigte Aspekte sind die multidimensionale, ressort&uuml;bergreifende Dimension von Kriseneins&auml;tzen und die UN-Ebene, der Informationszugang und die Wirksamkeitsorientierung (Evaluierung). In der breiteren &Ouml;ffentlichkeit ist zugleich kaum bekannt, wie vielf&auml;ltig, aber auch un&uuml;bersichtlich inzwischen die Verzahnung und Integration der europ&auml;ischen Streitkr&auml;fte in EU und NATO ist. Beispielhaft daf&uuml;r steht das 1. Deutsch-Niederl&auml;ndische Korps in M&uuml;nster, dessen Stab zu zwei Dritteln von den beiden Rahmennationen gestellt wird und dessen binationalen Unterst&uuml;tzungsbataillone bis zur Zug-Ebene integriert sind.</p>
<p><strong>Meine zentralen Empfehlungen sind:</strong></p>
<p>-Klarstellung zu den Zielen von Auslandseins&auml;tzen im Parlamentsbeteiligungsgesetz, das bisher nur das Beteiligungsverfahren regelt;</p>
<p>- &Uuml;bernahme der Regelung zu st&auml;ndigen Hauptquartieren aus der bisherigen Begr&uuml;ndung in den Gesetzestext; sorgf&auml;ltige Abw&auml;gung zwischen nationalen Parlamentsrechten und Integrationserfordernissen bei den F&auml;higkeiten, wo deutsche Parlamentsbeteiligung auf ein exklusives Blockaderecht gegen&uuml;ber den Verb&uuml;ndeten hinauslaufen w&uuml;rde;</p>
<p>- Truppen und Anteile zu schnellen Eingreifverb&auml;nden m&uuml;ssen dem Einzelfall-Parlamentsvorhalt unterworfen bleiben; Schnellsteins&auml;tze &bdquo;aus der H&uuml;fte&ldquo; w&auml;ren &ndash; au&szlig;er bei Gefahr im Verzug &ndash; nicht verantwortbar; ein R&uuml;ckholrecht nach Vorratsbeschluss ist ein Placebo;</p>
<p>- F&uuml;r die zu erleichternde Unterst&uuml;tzung von UN-gef&uuml;hrten Eins&auml;tzen sollten Mandate flexibler formuliert werden;</p>
<p>- Unterrichtungspflichten m&uuml;ssen ausdr&uuml;cklich Evaluierungsberichte zu milit&auml;rischen und politischen Aspekten beinhalten; nach Abschluss geheimhaltungsbed&uuml;rftiger Eins&auml;tze ist eine Unterrichtung der Abgeordneten insgesamt n&ouml;tig und auch m&ouml;glich;</p>
<p>- Mandatsziele sind (ggfs. in einer Frist nach dem Startmandat) zu operationalisieren und &uuml;berpr&uuml;fbar zu machen &ndash; entsprechend der Forderung des Brahimi-Reports von 2000 nach klaren, glaubw&uuml;rdigen und erf&uuml;llbaren Mandaten; bei Schwerpunkteins&auml;tzen sollten in Parallelbeschl&uuml;ssen die politischen, zivilen und polizeilichen Aufgaben, Kapazit&auml;ten und Ressourcen bestimmt werden (nicht im Sinne konstitutiver Zustimmung, sondern um die nichtmilit&auml;rische Handlungsf&auml;higkeit zu st&auml;rken).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Winfried Nachtwei&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; M&uuml;nster, 10. September 2014</p>
<p>MdB 1994-2009</p>
<p align="center"><strong>Schriftliche Stellungnahme zur</strong></p>
<p align="center"><strong>Anh&ouml;rung der Kommission zur &Uuml;berpr&uuml;fung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr am 11. September 2014</strong></p>
<p><a href="https://www.bundestag.de/bundestag/gremien18/auslandseinsaetze/oeffentlichesitzungen/-/287468">https://www.bundestag.de/bundestag/gremien18/auslandseinsaetze/oeffentlichesitzungen/-/287468</a></p>
<p><strong>Vorbemerkung</strong>: Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr sind in der Regel nicht nur multinational (und streitkr&auml;ftegemeinsam), sondern auch Teil eines ressort&uuml;bergreifenden Krisenengagements, das &bdquo;unter den Menschen&ldquo; operiert. Das hat erhebliche Implikationen f&uuml;r die Parlamentsbeteiligung.</p>
<p>Parlamentsbeteiligung geschieht durch Informationszugang, Mitsprache und Mitentscheidung und soll demokratische Legitimation schaffen, wo Eins&auml;tze zur multinationalen Krisenbew&auml;ltigung in jedem Einzelfall neu begr&uuml;ndet und gerechtfertigt werden m&uuml;ssen. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) regelt nur das Beteiligungsverfahren, nicht die Ziele und Normen von Eins&auml;tzen. Sinnvoll w&auml;re, die Erfahrungen von 20 Jahren Parlamentsbeteiligung insgesamt auszuwerten &ndash; nicht nur im Hinblick auf die gesetzliche Regelung.<a title="" href="#_ftn1">[1]</a></p>
<p><strong>1. Deutschlands sicherheitspolitische und milit&auml;rische Rolle</strong></p>
<p>Deutschland soll mehr internationale Verantwortung &uuml;bernehmen: Bei der internationalen Kriegsverh&uuml;tung und Friedenssicherung, bei der F&ouml;rderung kollektiver und menschlicher Sicherheit auf europ&auml;ischer und globaler Ebene. (Gem&auml;&szlig; GG und UN-Charta Grundpflicht zur Friedenssicherung und -f&ouml;rderung) Hierbei muss es um die ganze Bandbreite au&szlig;enpolitischen Handelns gehen &ndash; und ganz und gar nicht um eine milit&auml;rfixierte Verk&uuml;rzung. Nachholbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf strategische Klarheit, die Operationalisierung der Schutzverantwortung (R2P), F&auml;higkeiten der ressort&uuml;bergreifenden Krisenpr&auml;vention und Friedenskonsolidierung.</p>
<p>Deutschland ist in Europa wegen seines Gewichts und der Au&szlig;enwahrnehmung in einer f&uuml;hrenden Gestaltungsrolle, die kooperativ, initiativ und solidarisch auszuf&uuml;llen ist und auf dem Balkan und in Nordafghanistan seit Jahren verl&auml;sslich praktiziert und anerkannt wird. Dies gilt insbesondere auch f&uuml;r das Bem&uuml;hen um eine zunehmende Verzahnung und Integration der europ&auml;ischen Streitkr&auml;fte. Vor dem Hintergrund der Kriegsgeschichte Europas und gegenw&auml;rtiger Renationalisierungstendenzen hat die sicherheitspolitische Integration auch einen friedenspolitischen Eigenwert.</p>
<p>Neben EU und NATO m&uuml;ssen insbesondere die UN (und auch wieder die OSZE) ein zentraler Handlungsrahmen f&uuml;r deutsche Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik sein und immer mitgedacht werden. Vermehrte Verantwortungs&uuml;bernahme muss sich in einer verst&auml;rkten personellen und materiellen Unterst&uuml;tzung von UN-Friedenssicherung niederschlagen. Ihre bisherige Vernachl&auml;ssigung (zzt. Rang 52 der Personalsteller) ist angesichts der Bedeutung der UN-Missionen (gr&ouml;&szlig;ter Entsender von Milit&auml;r- und Polizeikr&auml;ften, integrierte Missionen unter politischer Leitung, Pr&auml;senz in den meisten Krisenl&auml;ndern, relativ h&ouml;chstes Ansehen weltweit) au&szlig;en- und sicherheitspolitisch kurzsichtig.</p>
<p><strong>2. Trends der Verzahnung und Integration</strong></p>
<p>(a) Am intensivsten ist die Integration auf den Ebenen der NATO-Kommandostrukturen und multinationalen Hauptquartiere sowie bei NATO-<em>owned and operated forces</em> wie dem AWACS-Verband (in Geilenkirchen mehr als ein Drittel des fliegenden und Bodenpersonals deutsch), der k&uuml;nftigen luftgest&uuml;tzten Boden&uuml;berwachung (<em>Alliance-Ground-Surveillance/AGS</em>) und F&uuml;hrungsunterst&uuml;tzungsbataillonen.</p>
<p>W&auml;hrend Marine und Luftwaffe traditionell in multinationalen Gro&szlig;verb&auml;nden agieren, schreitet die Multinationalisierung und Integration der Heeresgro&szlig;verb&auml;nde voran.</p>
<p>Besonders fortgeschritten ist sie wohl beim 1. Deutsch-Niederl&auml;ndischen Korps, wo Deutschland und die Niederlande als Framework Nations zwei Drittel des Stabes stellen bei 12 beteiligten Nationen insgesamt. Das Korps ist seit 2002 eines von insgesamt neun <em>High Readiness Headquarters</em> der NATO, ab 2017 <em>Joint Task Force HQ</em> f&uuml;r streitkr&auml;ftegemeinsame Operationen. Die binationalen Stabsversorgungs- und F&uuml;hrungsunterst&uuml;tzungsbataillone des Corps sind bis zur Zug-Ebene integriert. &Uuml;ber die Stufe der deutsch-niederl&auml;ndischen Heereskooperation<a title="" href="#_ftn2">[2]</a> kam es am 28. Mai 2013 zu einer <em>Declaration of Intent</em> zwischen den beiden Verteidigungsministern &uuml;ber eine verst&auml;rkte Kooperation der beiden L&auml;nder in der Sicherheits- und R&uuml;stungspolitik, der F&auml;higkeitsentwicklung, Ausbildung und &Uuml;bungen in allen Organisationsbereichen.</p>
<p>Verzahnung und Integration geschieht durch Spezialisierungen und Arbeitsteilungen (Air Policing im Baltikum, Patriot-Systeme, ABC-Abwehr) sowie durch Pooling (z.B. Europ&auml;isches Lufttransportkommando mit sechs Nationen) mit und ohne nationale Zugriffsrechte. In der europ&auml;ischen F&auml;higkeitsentwicklung sind weitere Verzahnungen und Integrationsschritte beabsichtigt im Rahmen der &bdquo;<em>Multinational Approaches</em>&ldquo; der NATO (81 Klasse-1 und 2-Projekte) und bei der EU im Rahmen von 11 Kooperationsprojekten im Rahmen von Pooling &amp; Sharing. Deutschland hat die F&uuml;hrungsrolle beim <em>Multinational Joint Headquarters </em>ULM, beim <em>Maritime Patrol Aircraft Pool</em> und beim Einrichten einer Multinationalen Milit&auml;rgeographischen Unterst&uuml;tzungsgruppe.<a title="" href="#_ftn3">[3]</a> Im EU-Kontext ist Deutschland an insgesamt vier Projekten beteiligt: Luftbetankung (F&uuml;hrungsrolle mit Frankreich und Niederlanden), Seeraum&uuml;berwachung (Maritimes Lagebild), Gemeinsame Beschaffung zur logistischen Unterst&uuml;tzung der EU-Battlegroups, Hubschrauber&uuml;bungsprogramm.<a title="" href="#_ftn4">[4]</a></p>
<p>Eine Konkretisierung erfuhr das Rahmennationen-Konzept beim NATO-Gipfel in Wales. Hier einigten sich einige NATO-L&auml;nder um Gro&szlig;britannien auf ein weltweit einsetzbares &bdquo;Gemeinsames Expeditionskorps&ldquo;. Belgien, D&auml;nemark, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Tschechische Republik und Ungarn einigten sich mit Deutschland als Rahmennation auf dauerhafte milit&auml;rische Zusammenarbeit u.a. in der Logistik, F&uuml;hrung, Aufkl&auml;rung, Abwehr ballistischer Flugk&ouml;rper sowie ein gemeinsames Einsatzkontingent. Eine dritte Kooperationsgruppe bildete sich um D&auml;nemark.</p>
<p>(b) Unterhalb der proklamierten Wertegemeinschaft und des sicherheitspolitischen Konsenses der Grundlagendokumente ist die au&szlig;en- und sicherheitspolitische Gemeinsamkeit recht unterschiedlich entwickelt: am weitesten beim &bdquo;Bodenpersonal&ldquo; staatlicher Sicherheitspolitik mit ihrer z.T. vielf&auml;ltigen multinationalen Praxis, wo Kooperation, gegenseitige Erg&auml;nzung, Solidarit&auml;t und Abh&auml;ngigkeit allt&auml;glich erfahren werden. Unterschiedliche strategische und Milit&auml;rkulturen, verbreitete nationale Sichtweisen und unterschiedliche Betroffenheit und Interessen gegen&uuml;ber wechselnden Krisenlagen hemmen die Herausbildung eines breiteren und stabilen Konsens`.<a title="" href="#_ftn5">[5]</a> Die Eins&auml;tze in Libyen, Mali, Zentralafrika zeigten das&nbsp; beispielhaft.</p>
<p>(c) Ohne das Zusammenf&uuml;hren und Verteilen von Aufgaben, Arbeitsteilungen und komplement&auml;re Spezialisierungen, ohne die Anlehnung kleinerer Nationen an gr&ouml;&szlig;ere Rahmennationen w&uuml;rde wohl die Einsatzf&auml;higkeit von immer mehr europ&auml;ischen Streitkr&auml;ften zerbr&ouml;seln. Insbesondere nationale F&uuml;hrungsf&auml;higkeiten gehen zunehmend verloren.</p>
<p>Verzahnungen und Integration implizieren gegenseitige Abh&auml;ngigkeiten, die aber je nach Ebene, Intensit&auml;t und F&auml;higkeit stark variieren und die Handlungsf&auml;higkeit im B&uuml;ndnis unterschiedlich beeinflussen k&ouml;nnen.</p>
<p>Das Rahmennationenkonzept scheint dichter am Bedarf und an der Praxis zu sein. Als Rahmennation im Einsatz, insbesondere in Nordafghanistan, hat Deutschland mit diesem Ansatz umfassende Erfahrungen gemacht. Wo die sicherheitspolitischen und Milit&auml;rkulturen so nah beieinander sind wie z.B. beim Deutsch-Niederl&auml;ndischen Korps, sind die Umsetzungschancen g&uuml;nstiger.</p>
<p><strong>3. Erwartungen von B&uuml;ndnispartnern</strong></p>
<p>Bei Kriseneins&auml;tzen gibt es keinen Teilnahmeautomatismus. F&uuml;r jeden Einsatz muss neu ein Konsens gefunden und begr&uuml;ndet werden. Politische Zustimmung bedeutet nicht zwingend auch aktive Teilnahme. Insider kennen die M&uuml;hen der Ebenen in B&uuml;ndnissen &ndash; bei der Stellung von Truppen und F&auml;higkeiten f&uuml;r Eins&auml;tze, bei nationalen Vorbehalten, bei der Durchhaltef&auml;higkeit. Nichtsdestoweniger ist Verl&auml;sslichkeit und Berechenbarkeit essentiell f&uuml;r ein B&uuml;ndnis und eine selbstverst&auml;ndliche Erwartung gerade gegen&uuml;ber gr&ouml;&szlig;eren Verb&uuml;ndeten und einem Land wie Deutschland.</p>
<p>Mir scheint, dass die Realit&auml;t und die Wahrnehmung deutscher Verl&auml;sslichkeit bei Auslandseins&auml;tzen besser ist als der Ruf von Unzuverl&auml;ssigkeit, wie er oft aus den zwei AWACS-R&uuml;ckz&uuml;gen (2010 und 2011) und der Libyen-Enthaltung abgeleitet wird, die von der Bundesregierung verantwortet wurden.</p>
<p>Von Seiten der UN gibt es seit Jahren ein hohes Interesse an Beitr&auml;gen Deutschlands und anderer europ&auml;ischer Staaten zu UN-Friedensmissionen, vor allem an hochtechnisierten und spezialisierten F&auml;higkeiten (Lufttransport, Pioniere), auch f&uuml;r den Aufbau eigener UN-F&auml;higkeiten (z.B. Aufkl&auml;rung). Viele UN-Mitglieder des S&uuml;dens sehen die Vernachl&auml;ssigung der UN-Missionen durch die reicheren L&auml;nder des Nordens kritisch.</p>
<p><strong>Exkurs zu anderen zentralen Aspekten der Parlamentsbeteiligung</strong></p>
<p>(a) Grundvoraussetzung f&uuml;r eine kompetente und verantwortliche konstitutive Mitbestimmung des Bundestages &uuml;ber Auslandseins&auml;tze ist ein fr&uuml;her, verl&auml;sslicher und qualifizierter Informationszugang. Bef&ouml;rdert durch einen parlamentarischen Hang zur Mikrokontrolle gab es selten einen quantitativen Informationsmangel. F&uuml;r die Beurteilung des Einsatzerfolges notwendige Schl&uuml;sselinformationen und Evaluierungen kamen demgegen&uuml;ber immer wieder zu kurz.</p>
<p>(b) Unzureichend blieben die Unterrichtungen &uuml;ber geheimhaltungsbed&uuml;rftige Eins&auml;tze, wo jahrelang nicht einmal der kleine Kreis der unterrichteten Obleute die Sinnhaftigkeit der Antiterror-Operation beurteilen konnte.</p>
<p>(c) Die Parlamentsbeteiligung bei milit&auml;rischen Auslandseins&auml;tzen ging immer wieder mit der Vernachl&auml;ssigung der zivilen und polizeilichen Komponenten eines Krisenengagements einher &ndash; in der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung und Debatte, in der Zuweisung von finanziellen und personellen Ressourcen. Beispielhaft daf&uuml;r steht die &uuml;ber viele Jahre nur halbherzig betriebene deutsche Polizeiaufbauhilfe und schwache diplomatische Komponente in Afghanistan. Wo zivile F&auml;higkeiten, geschweige ressort&uuml;bergreifende F&uuml;hrungsstrukturen, nur im Schneckengang aufwachsen, bleibt es bei der Verf&uuml;gbarkeitsfalle f&uuml;r die Streitkr&auml;fte und einer strukturellen Milit&auml;rlastigkeit von Sicherheitspolitik.<a title="" href="#_ftn6">[6]</a></p>
<p>(d) &Uuml;ber die viel besprochene Frage der schnellen Entscheidungsf&auml;higkeit hinaus wird meist die andere Herausforderung, n&auml;mlich die der politische Durchhaltef&auml;higkeit &uuml;ber die meist vielen Jahre eines Einsatzes, kaum thematisiert. Wie soll parlamentarische Einsatzbegleitung und &ndash;kontrolle verantwortlich auch auf l&auml;ngere Strecke erfolgen &ndash; und nicht in Routine und Abnicken versanden -, wenn im politischen Alltag Interessen und Mechanismen dem zuwider laufen?</p>
<p><strong>4. Schlussfolgerungen f&uuml;r die Verbesserung der Parlamentsbeteiligung und multilateralen Handlungsf&auml;higkeit</strong></p>
<p>(a) Zunehmende Verzahnung und Integration k&ouml;nnte mit der Zeit strukturelle Beteiligungs-&bdquo;Sachzw&auml;nge&ldquo; erzeugen. In B&uuml;ndnissen unerl&auml;ssliche Verl&auml;sslichkeit braucht deshalb zuerst au&szlig;en- und sicherheitspolitische Konsensbildung. In den letzten Jahren ist aber in Deutschland eher das Gegenteil zu erleben: Die Skepsis gegen&uuml;ber Auslandseins&auml;tzen, die oftmals unterschiedslos Kriegseins&auml;tze genannt werden, ist gewachsen. In der Frage, ob f&uuml;r Deutschland Krieg wieder ein Mittel der Politik sei, erfahre ich viel Durcheinander. Der vom Au&szlig;enminister angesto&szlig;ene Prozess &bdquo;Review-2014&ldquo; bietet die Chance, die &uuml;berf&auml;llige au&szlig;en-, friedens- und sicherheitspolitische Kursbestimmung und Verst&auml;ndigung zu f&ouml;rdern. In den &sect; 1 des PBG sollte die normative Zielsetzung von Auslandseins&auml;tzen aufgenommen werden.<a title="" href="#_ftn7">[7]</a></p>
<p>Die Bundesregierung sollte dem Bundestag j&auml;hrlich einen Bericht zur sicherheitspolitischen Lage Deutschlands vorlegen.<a title="" href="#_ftn8">[8]</a> In Zeiten sprunghafter und un&uuml;bersichtlicher sicherheitspolitischer Risiken und Herausforderungen ist eine solche sicherheitspolitische Orientierung notwendiger denn je.</p>
<p>(b) Lt. Gesetzesbegr&uuml;ndung vom 23. M&auml;rz 2004 wurde die &bdquo;Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an st&auml;ndigen integrierten sowie multinational besetzten St&auml;ben und Hauptquartieren der NATO und anderer Organisationen kollektiver Sicherheit (&hellip;) nicht als Einsatz bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte im Sinne des Gesetzes angesehen.&ldquo; In einem Kommentar zum PBG nannte ich das im Dezember 2004 einen &bdquo;Kompromiss zwischen Integration und Parlamentsvorbehalt. W&uuml;rden die deutschen Anteile an st&auml;ndigen St&auml;ben und Hauptquartieren dem Parlamentsvorbehalt unterworfen (oft ein Drittel und mehr eines eingespielten Fachpersonals, das nicht schnell ersetzt werden kann), h&auml;tte einzig die Bundesrepublik ein exklusives Recht des Parlaments, Eins&auml;tze solcher Hauptquartiere zu blockieren. Dieser einseitige Parlamentsvorbehalt nur von deutscher Seite w&uuml;rde der Integration auf dieser Leitungsebene den Boden entziehen. Andererseits ist nicht zu bestreiten, dass Hauptquartiere das &bdquo;Gehirn&ldquo; bewaffneter Eins&auml;tze sind.&ldquo;<a title="" href="#_ftn9">[9]</a> Da Begr&uuml;ndungen nicht zum Wortlaut eines Gesetzes geh&ouml;ren, w&auml;re es sinnvoll, diese Regelung in das Gesetz aufzunehmen. Zu ber&uuml;cksichtigen ist dabei, dass solche st&auml;ndigen Hauptquartiere inzwischen &uuml;ber verlegbare Elemente verf&uuml;gen.</p>
<p>Zwischenzeitlich zeigte sich das o.g. Spannungsverh&auml;ltnis in aller Sch&auml;rfe beim integrierten AWACS-Verband. Verzahnung und Integration gibt es nur bei Verl&auml;sslichkeit auf Gegenseitigkeit, wohl kaum bei einseitigen Sonderrechten. Zu pr&uuml;fen und abzuw&auml;gen w&auml;re hier, wo die Grenze des Einsatzes bewaffneter Streitkr&auml;fte zu ziehen ist, wo multilaterale und B&uuml;ndnisf&auml;higkeit tangiert oder gar infrage gestellt w&uuml;rde.</p>
<p>Auf jeden Fall m&uuml;ssen Truppen und Einsatzkr&auml;fte, auch Anteile an schnellen Eingreifverb&auml;nden, dem Einzelfall-Parlamentsvorbehalt unterworfen bleiben. Diese, f&uuml;r potenziell besonders intensive und riskante Operationen vorgesehenen Verb&auml;nde aus der auf einen konkreten Einsatz bezogenen Parlamentsbeteiligung herauszunehmen, w&uuml;rde den Parlamentsvorbehalt im Kernbereich treffen. Vom Zeitbedarf w&auml;re es zudem nicht n&ouml;tig. Hier lassen die Regelung zu &bdquo;Gefahr im Verzug&ldquo; und der Zeitbedarf f&uuml;r die internationale Einsatzabstimmung (incl. UN-Mandat) sowie die erwiesene Beratungsschnelligkeit des Bundestages gen&uuml;gend Spielraum. Eine regelm&auml;&szlig;ige sicherheitspolitische Vorausschau im Ausw&auml;rtigen und Verteidigungsausschuss, ggfs. im Informationsaustausch mit Partner Parlamenten k&ouml;nnte die parlamentarische Entscheidungsf&auml;higkeit verbessern.</p>
<p>Eine Kombination von &bdquo;Vorratsbeschluss&ldquo; und R&uuml;ckholrecht w&auml;re ein Placebo. Nach aller Erfahrung geht Koalitionsdisziplin praktisch nie mit der Bereitschaft einher, gegen die eigene Regierung zu stimmen. Wer stellt schon einen R&uuml;ckholantrag, der einem Misstrauensvotum gegen die eigene Regierung gleich k&auml;me!</p>
<p>Im Fall einer seri&ouml;sen EU-Parlamentsbeteiligung erg&auml;be sich f&uuml;r die deutsche Parlamentsbeteiligung eine neue Lage.</p>
<p>(c) Das vereinfachte Verfahren bei Eins&auml;tzen geringer Intensit&auml;t und Tragweite (&sect; 4 PBG) wurde 2004 mit der Absicht eingef&uuml;hrt, von den UN jeweils angefragte wenige Soldaten mit spezieller Qualifikation leichter in UN-Missionen entsenden zu k&ouml;nnen &ndash; ohne die Schwelle des aufwendigen Mandatsverfahrens, das oft zur Ablehnung von Anfragen gef&uuml;hrt hatte. Diese Regelung wurde bis Ende 2013 nur viermal bei der Verl&auml;ngerung von Sudan-Mandaten in Anspruch genommen, kein Mal in ihrem urspr&uuml;nglichen Sinne. Zu pr&uuml;fen ist, wie Mandate zur Unterst&uuml;tzung von UN-Missionen offener und flexibler f&uuml;r ad-hoc-Anfragen und &Auml;nderungen des UN-Mandats formuliert werden k&ouml;nnten. Wenn UN-Friedensicherung mehr von Deutschland unterst&uuml;tzt werden soll, sollte das durch die Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes gef&ouml;rdert und nicht blockiert werden.</p>
<p>(d) Die bisher in der Gesetzesbegr&uuml;ndung von 2004 aufgef&uuml;hrten Unterrichtungspflichten (j&auml;hrlicher bilanzierender Gesamtbericht, Evaluierungsbericht zu milit&auml;rischen und politischen Aspekten nach Einsatzende) sollten in den Gesetzestext &uuml;bernommen werden. Regelm&auml;&szlig;ige Wirksamkeitsbewertungen m&uuml;ssen selbstverst&auml;ndlich sein. Bei geheimhaltungsbed&uuml;rftigen Eins&auml;tzen m&uuml;sste nach Abschluss eine Unterrichtung des Bundestages insgesamt m&ouml;glich sein, ohne den Schutz von Personen und Operationen zu gef&auml;hrden.</p>
<p>(e) Im Sinne der Klarheit, Glaubw&uuml;rdigkeit und Erf&uuml;llbarkeit von Mandaten (Brahimi-Report 2000) und des umfassenden Ansatzes sollte die Bundesregierung bei Schwerpunkteins&auml;tzen (ggfs. innerhalb einer Frist nach dem Startmandat) die Mandatsziele f&uuml;r den deutschen Beitrag operationalisieren und damit &uuml;berpr&uuml;fbar machen. Parallel zu den milit&auml;rischen Aufgaben und F&auml;higkeiten sollten auch die zivilen und polizeilichen Aufgaben und Kr&auml;fte benannt und entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden. Hiermit soll keineswegs Handlungsfreiheit der Exekutive eingeschr&auml;nkt, sondern im Gegenteil angemessene Handlungsf&auml;higkeit erm&ouml;glicht werden. Die nichtmilit&auml;rischen Komponenten sollen dar&uuml;ber nicht einer konstitutiven Zustimmungspflicht unterworfen werden, sondern einen angemessenen Platz in der politischen Debatte und &ouml;ffentlichen Wahrnehmung bekommen.<a title="" href="#_ftn10">[10]</a></p>
<p>(f) Bundesregierung und Bundestag verantworten gemeinsam die Entsendung von Bundeswehrsoldaten in Auslandseins&auml;tze. Das Parlament hat &uuml;ber den Antrag der Bundesregierung zu entscheiden, den diese formuliert &ndash; oft in vorheriger informeller Abstimmung zumindest in der Koalition. Wie flexibel oder eng ein Mandat formuliert wird, ob es am Bedarf eines Einsatzes und Wirkung orientiert ist oder prim&auml;r an au&szlig;en- wie innenpolitischen Opportunit&auml;tserw&auml;gungen, liegt wesentlich an der Bundesregierung und ihrer Initiative, F&uuml;hrungsbereitschaft und &Uuml;berzeugungskraft. Hier t&auml;te es allen Beteiligten gut, die Empfehlungen des Brahimi-Report zu klaren, glaubw&uuml;rdigen und erf&uuml;llbaren Mandaten, zur raschen und wirksamen Verlegung von Missionen etc. zu beherzigen.<a title="" href="#_ftn11">[11]</a></p>
<p>(g) Zivil-milit&auml;risch-polizeiliche &Uuml;bungen wie &bdquo;Common Effort&ldquo; bieten politischen Akteuren und Auftraggebern plastische Einblicke in die Komplexit&auml;t eines Stabilisierungseinsatzes und des Zusammenwirkens im Rahmen des Comprehensive Approach. Hier werden die verschiedenen Dimensionen von Verzahnung, Integration, gegenseitiger Abh&auml;ngigkeit und St&auml;rkung konkret erfahrbar. Nachdem in der Vergangenheit die politische Seite bei diesen &Uuml;bungen praktisch nicht vertreten war, bietet sich im Mai 2015 mit einer &Uuml;bung des Deutsch-Niederl&auml;ndischen Korps in Berlin dazu eine hervorragende Gelegenheit. Den Kolleginnen und Kollegen, die fachpolitische Hauptverantwortung f&uuml;r die Auslandseins&auml;tze tragen, ist eine Teilnahme herzlich zu empfehlen.</p>
<p><strong>5. Gute Beispiele anderer Mitgliedsl&auml;nder</strong></p>
<p>Nicolai von Ondarzas Studie &bdquo;Legitimatoren ohne Einfluss?&ldquo;<a title="" href="#_ftn12">[12]</a> gibt tiefe Einblicke in die komplexen Entscheidungsprozesse zu milit&auml;rischen EU- und UN-Operationen und die Rolle Parlamente &ndash; einschlie&szlig;lich des EP &ndash; dabei. Er vergleicht die Parlamentsbeteiligung bei Einsatzentscheidungen f&uuml;r alle EU-Mitgliedsstaaten in Bezug auf Informationszugang, Mitentscheidungs- und Haushaltsrechte, sicherheitspolitische Pr&auml;ferenzen. F&uuml;nf EU-Staaten und das Europ&auml;ische Parlament (EP) stehen exemplarisch f&uuml;r die ganze Spannweite parlamentarischer Beteiligungsrechte: (sehr) niedrig in Frankreich und Polen, mittel bis hoch in Spanien, (sehr) hoch in Irland, durchg&auml;ngig sehr hoch in Deutschland. Ondarza widerlegt die verbreitete Annahme, eine Parlamentsbeteiligung verz&ouml;gere multilaterale Entscheidungsprozesse. Er geht davon aus, dass eine st&auml;rkere Parlamentsbeteiligung eine verantwortungsvollere Sicherheits- und Verteidigungspolitik bef&ouml;rdere.</p>
<p>Auf der Ebene der Unterrichtung, Operationalisierung von Zielen und der Evaluierung von Einsatzwirksamkeit m&ouml;chte ich auf gute Beispiele im Kontext des Afghanistaneinsatzes von Kanada, den Niederlanden und USA verweisen.<a title="" href="#_ftn13">[13]</a></p>
<p><strong>Schlussbemerkung</strong></p>
<p>F&uuml;r die Konsensf&auml;higkeit einer k&uuml;nftigen Parlamentsbeteiligung bei Auslandseins&auml;tzen ist von entscheidender Bedeutung</p>
<p>- wieweit &uuml;ber die sicherheitspolitische Community hinaus ein tragf&auml;higer Konsens &uuml;ber den friedens- und sicherheitspolitischen Zweck und Stellenwert von Streitkr&auml;ften und Auslandseins&auml;tzen glaubhaft gemacht werden kann;</p>
<p>- wie ernst es dem Bundestag und seinen Fraktionen mit dem Bekenntnis zu effektivem Multilateralismus, B&uuml;ndnissolidarit&auml;t, europ&auml;ischer Integration und UN-Solidarit&auml;t ist.</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref1">[1]</a> Zur Bilanzierung von 20 Jahren Parlamentsbeteiligung vgl. Winfried Nachtwei: &bdquo;Im Auftrag&ldquo;: Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr im politischen Prozess &ndash; 20 Jahre Parlamentsbeteiligung, Mai 2014; in der Fassung vom Dezember 2013 unter <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1273">www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1273</a> ; Publikationsliste Berichte und Stellungnahmen von Winfried Nachtwei zu Krisengebieten (Afghanistan, Balkan, Afrika), Auslandseins&auml;tzen und ziviler Krisenpr&auml;vention unter <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1160">www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1160</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref2">[2]</a> Im Juni 2014 wurde die niederl&auml;ndische 11. Luftbewegliche Brigade in die deutsche Division Schnelle Kr&auml;fte (DSO) eingegliedert, die 43. Brigade soll in die 1. Panzerdivision integriert werden, die 13. Brigade wahrscheinlich bei den belgischen Streitkr&auml;ften.&nbsp;</p>
</div>
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<p><a title="" href="#_ftnref3">[3]</a> Beteiligt ist Deutschland an vier weiteren Projekten der Klasse I: <em>Joint Logistics Support Group, Multinational Medical Treatment Facilities</em>, ferngesteuerte Minenr&auml;umer auf Marschstra&szlig;en, universelle Schnittstelle f&uuml;r Kampflugzeuge.</p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref4">[4]</a> Vgl. <em>Single Progress Report on the Development of EU Military Capabilities</em> from November 2012 to October 2013, EU Military Staff, Br&uuml;ssel 24. Oktober 2013</p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref5">[5]</a> Laut SOWI-Studie von 2011 gingen in der Bev&ouml;lkerung von acht europ&auml;ischen L&auml;ndern z.B. die Einstellungen der Bev&ouml;lkerung zu milit&auml;rischer Gewalt am meisten auseinander; in allen L&auml;ndern votierte eine Mehrheit f&uuml;r ein Mitspracherecht des Parlaments bei Auslandseins&auml;tzen. Heiko Biehl u.a.: Strategische Kulturen in Europa. Die B&uuml;rger Europas und ihre Streitkr&auml;fte, Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr, Strausberg, September 2011</p>
</div>
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<p><a title="" href="#_ftnref6">[6]</a> Vgl. &Ouml;ffentliche Sitzung des Unterausschusses Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln am 5. Mai 2014 im Deutschen Bundestag zu den &bdquo;Lehren aus 10 Jahren Aktionsplan Zivile Krisenpr&auml;vention &ndash; Wie weiter?&ldquo;</p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref7">[7]</a> Mindestens die Formulierung aus der Gesetzesbegr&uuml;ndung zu &sect; 1, dass Eins&auml;tze &bdquo;nach wie vor ausschlie&szlig;lich auf der Grundlage des Verfassungsrechts und des V&ouml;lkerrechts&ldquo; zu erfolgen haben. Genauer k&ouml;nnte es hei&szlig;en: Bewaffnete Streitkr&auml;fte d&uuml;rfen au&szlig;erhalb der Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung nur zur internationalen Friedenssicherung, Gewaltverh&uuml;tung und internationalen Rechtsdurchsetzung im Dienste kollektiver Sicherheit und im Rahmen des V&ouml;lkerrechts eingesetzt werden. Seit l&auml;ngerem bef&uuml;rworte ich, das Grundgesetz in diesem Sinne zu erg&auml;nzen und zu pr&auml;zisieren.</p>
</div>
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<p><a title="" href="#_ftnref8">[8]</a> Neue Macht &ndash; Neue Verantwortung. Elemente einer deutschen Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik f&uuml;r eine Welt im Umbruch, Stiftung Wissenschaft und Politik und German Marshall Fund oft he United States, 2013, S. 44</p>
</div>
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<p><a title="" href="#_ftnref9">[9]</a> Winfried Nachtwei: Parlamentsbeteiligungsgesetz: St&auml;rkung oder Aufweichung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseins&auml;tzen? Dezember 2004</p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref10">[10]</a> Winfried Nachtwei: Parlamentarische Begleitung und Kontrolle bei Internationalen Polizeimissionen, November 2013, <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=articles%25func=display=1256">www.nachtwei.de/index.php?module=articles%func=display=1256</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref11">[11]</a> Bericht der Sachverst&auml;ndigengruppe f&uuml;r die Friedensmissionen der Vereinten Nationen, A/55/305-S/2000/809, New York 21. August 2000</p>
</div>
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<p><a title="" href="#_ftnref12">[12]</a> Nicolai von Ondarza: Legitimatoren ohne Einfluss? Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu milit&auml;rischen EU- und UN-Operationen im Vergleich, Baden Baden 2012</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref13">[13]</a> Die Quartalsberichte der kanadischen Regierung &bdquo;<em>Canada`Engagement in Afghanistan</em>&ldquo; an das kanadische Parlament mit sechs Priorit&auml;ten, mit Benchmarks und Prozessindikatoren, wodurch die Fortentwicklung des kanadischen Engagements in der Provinz Kandahar nachvollziehbar und &uuml;berpr&uuml;fbar wurde.</p>
<p>Die Begleitung des niederl&auml;ndischen Engagements in der afghanischen S&uuml;dprovinz Uruzgan durch das &bdquo;The Liaison Office&ldquo;/Kabul, das in der Bilanz &bdquo;The Dutch Engagement in Uruzgan 2006-2010&ldquo; im August 2010 m&uuml;ndete.</p>
<p>Der halbj&auml;hrliche Pentagon-<em>Report &bdquo;on Progress Toward Security and Stability in Afghanistan</em>&ldquo; an den Kongress, flankiert von den Quartalsberichten <em>des Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction</em> an den US-Kongress seit Oktober 2008 sowie die kritischen Studien von Anthony H. Cordesman u.a. vom Center for Strategic &amp; International Studies (CSIS)</p>
<p>&nbsp;</p>
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