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Antrag: Für klare menschen- und völkerrechtliche Bindungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Veröffentlicht von: Webmaster am 5. März 2008 00:08:35 +01:00 (64651 Aufrufe)
"Der Bundesregierung ist es bisher nicht gelungen, die menschen- und völkerrechtlichen Bindungen und Grenzen bei Auslandseinsätzen klar zu definieren und erlaubtes von unerlaubtem Handeln deutlich zu trennen" heißt es in dem von Volker Beck und Winfried Nachtwei eingebrachten Antrag zu "Menschen- und völkerrechtlichen Bindungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr". Der vollständige Antrag ist hier zu finden:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/8402

16. Wahlperiode 05.03.2008

Antrag

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Winfried Nachtwei, Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für klare menschen- und völkerrechtliche Bindungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. über die völkerrechtlich korrekte und parlamentsrechtlich eindeutige Mandatierung von Auslandseinsätzen hinaus, Klarheit über die menschen- und völkerrechtlichen Bindungen und die Grenzen zulässigen Vorgehens bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu schaffen,

2. sicherzustellen, dass bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen sowie die Normen des humanitären Völkerrechts eingehalten werden,

3. sicherzustellen, dass an Auslandseinsätzen beteiligte deutsche Soldatinnen und Soldaten nicht zu bestimmten Handlungen angeleitet werden, für die sie sich später möglicherweise strafrechtlich verantworten müssen,

4. sicherzustellen, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten bei gemeinsamen Operationen mit Streitkräften anderer Staaten sich nicht an Operationen beteiligen, die nach den für deutsches staatliches Handeln geltenden Normen nicht zulässig wären.

Berlin, den 5. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung:

Auslandseinsätze der Bundeswehr sind zwingend an das Völkerrecht und die Menschenrechte gebunden. Das ist auch das Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten. Zu Recht stellt die neue Zentrale Dienstvorschrift 10/1 „Innere Führung" fest, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als „Staatsbürger in Uniform" „den Werten und Normen des Grundgesetzes in besonderer Weise verpflichtet" sind. Die Erfahrungen gerade mit den konkreten Einsatzbedingungen in Afghanistan und insbesondere bei der Operation Enduring Freedom zeigen aber:

Der Bundesregierung ist es bisher nicht gelungen, die menschen- und völkerrechtlichen Grenzen und Bindungen bei Auslandseinsätzen klar zu definieren und erlaubtes von unerlaubtem Handeln deutlich abzugrenzen. Im Zusammenhang mit dem Einsatz in Afghanistan geht es dabei um so entscheidende Fragen wie die, was mit festgenommenen Personen zu geschehen hat, und ob und unter welchen Bedingungen eine Übergabe dieser Personen an andere Institutionen zulässig ist. Es geht aber auch darum, ob deutsche Soldatinnen und Soldaten z.B. über Luftaufklärung zur Auswahl und Identifizierung von Personen und Zielobjekten einen aktiven Beitrag zu gezielten Tötungen leisten dürfen.

Eine Bestimmung des zulässigen Vorgehens im Einzelfall setzt Klarheit über die geltenden rechtlichen Grundsätze voraus. Sogar innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gab es dazu allerdings in der Vergangenheit konträre Auffassungen, die beispielsweise im Jahre 2002 in zwei sich widersprechenden Rechtsgutachten Niederschlag fanden. Innerhalb der Bundesregierung führten Versuche der Abstimmung zwischen den beteiligten Häusern nicht zur Auflösung des Dissenses. In der Konsequenz wird die Verantwortung bei den Soldatinnen und Soldaten abgeladen.

Zur Frage der Behandlung von festgenommenen Personen hat das BMVg nunmehr in einem Befehl vom 26. April 2007 zumindest grundlegende Regelungen niedergelegt. Es fällt jedoch auf, dass dieser Befehl jegliche Bezugnahme auf grund­und menschenrechtliche Standards oder Normen des humanitären Völkerrechts vermeidet. So fehlt jeder Hinweis auf die Garantien des Grundgesetzes, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder die Regelungen des humanitären Völkerrechts. Dabei ist alle staatliche Gewalt an das Grundgesetz und die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die die Bundesrepublik völkerrechtlich eingegangen ist, gebunden.

Der so genannte bewaffnete Kampf gegen Straftäter, wie der Einsatz in Afghanistan von der Rechtsabteilung des BMVg bezeichnet wird, findet mangels Festlegung daher weiterhin in einer rechtlichen Grauzone statt. Das Konstrukt der Strafverfolgung mit militärischen Mitteln führt dazu, die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes zu vernebeln und sich von rechtlichen Bindungen zu lösen. Gerade Auslandseinsätze der Bundeswehr aber bedürfen einer klaren rechtlichen Grundlage: Nicht nur der Deutsche Bundestag braucht Klarheit über den Umfang und die rechtlichen Grenzen eines von ihm zu verantwortenden Auslandseinsatzes. Insbesondere die beteiligten Soldatinnen und Soldaten benötigen Rechtssicherheit. Sie dürfen nicht in rechtlichen Grauzonen operieren, und sie dürfen nicht im Unklaren gelassen werden, ob ihr Vorgehen rechtlich zulässig ist oder einen Rechtsverstoß darstellt.


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

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