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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Stand der Erweiterung des TruppenÃ¼bungsplatzes GrafenwÃ¶hr und Einhaltung der FFH-Richtlinie</title>
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    <span class="xar-mod-title">Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Internationale Politik und Regionen + GroÃŸe Anfrage</span>

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        <h1>
            Stand der Erweiterung des TruppenÃ¼bungsplatzes GrafenwÃ¶hr und Einhaltung der FFH-Richtlinie         </h1>
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       <div class="xar-mod-content">
           <div class="xar-sub">
Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=3">Webmaster</a> am 6. Mai 2008 16:13:25 +02:00 (84763 Aufrufe)            </div>
            <div>    Winfried Nachtwei hat eine Kleine Anfrage zum &quot;Stand zur Erweiterung des TruppenÃ¼bungsplatzes GrafenwÃ¶hr und zur Einhaltung der FFH-Richtlinie&quot; in den Bundestag eingebracht. Der Wortlaut der Kleinen Anfrage findet sich hier:
</div>
            <div>    <strong>Deutscher Bundestag                </strong><strong>Drucksache</strong><strong> </strong>16/ 
<p>
<strong>16.  Wahlperiode      </strong>
</p>
<p>
<strong>Kleine Anfrage</strong>
</p>
<p>
<strong>der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Undine Kurth (Quedlinburg), Elisabeth Scharfenberg, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (KÃ¶ln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Kerstin MÃ¼ller (KÃ¶ln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, JÃ¼rgen Trittin und der Fraktion BÃ¼ndnis 90/Die GrÃ¼nen</strong>
</p>
<p>
<strong>Stand der Erweiterung des TruppenÃ¼bungsplatzes GrafenwÃ¶hr und Einhaltung der FFH-Richtlinie  </strong>
</p>
<p>
Der TruppenÃ¼bungsplatz GrafenwÃ¶hr in der Oberpfalz in Bayern ist mit rund 230 Quadratkilometern der grÃ¶ÃŸte US-amerikanische TruppenÃ¼bungsplatz in Europa. WÃ¤hrend zahlreiche ÃœbungsplÃ¤tze der US-StreitkrÃ¤fte in Europa geschlossen wurden, wird der TruppenÃ¼bungsplatz GrafenwÃ¶hr im Rahmen des Projektes â€žEfficient Basing East&quot; bereits seit Ende 2001 ausgebaut. Die US-StreitkrÃ¤fte wollen mehr als 650 Millionen Euro allein in die militÃ¤rische Infrastruktur investieren. ZusÃ¤tzlich entsteht auÃŸerhalb des TruppenÃ¼bungsplatzes mit privaten Investoren die sogenannte â€žNetzaberg New Town&quot; bei Eschenbach mit 830 HÃ¤usern und eigener Infrastruktur fÃ¼r etwa 3.500 US-Soldaten und ihre rund 5.000 AngehÃ¶rige. Die BaumaÃŸnahmen sollen Ende 2009 abgeschlossen sein.
</p>
<p>
Der TruppenÃ¼bungsplatz GrafenwÃ¶hr gehÃ¶rt zu den landesweit bedeutsamen Naturschutzgebieten Bayerns und wird vom bayrischen Staatsministerium fÃ¼r Landes- und Umweltfragen als Schwerpunktgebiet des Naturschutzes gefÃ¼hrt. Fast 90 Prozent der FlÃ¤che des TruppenÃ¼bungsplatzes sind im Rahmen von â€žNatura 2000&quot; der EU-Kommission als Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) gemeldet, teilweise ausgenommen das Gebiet â€žNetzaberg&quot;. Auf dem TruppenÃ¼bungsplatz befinden sich u.a. mehrere prioritÃ¤re Lebensraumtypen, das grÃ¶ÃŸte Moor-Heide-Gebiet im sÃ¼dlichen Mitteleuropa sowie zahlreiche vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten. Das Gebiet hat zudem herausragende Bedeutung fÃ¼r den Vogelschutz. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998 wurde die FFH-Richtlinie in Deutschland in Bundesrecht umgesetzt. 
</p>
<p>
Der Standort Netzaberg ist laut Meinung von Experten fÃ¼r eine Wohnbebauung problematisch. Aufgrund der natÃ¼rlichen Beschaffenheit des Bodens soll sich dort eine Konzentration von bis zu 6.000 Milligramm Blei pro Kilogramm Trockenboden befinden. Im Rahmen der BaumaÃŸnahmen auf dem TruppenÃ¼bungsplatz sollen auÃŸerdem 130.000 Kubikmeter bleihaltiger Erdaushub vom Netzaberg und auch belastetes Betonabbruchmaterial aus einem Waschplatz in das FFH-Gebiet eingebaut worden sein. Laut Standortzeitung der US-StreitkrÃ¤fte â€žBavarian News&quot; vom 9. April 2008 soll bleibelastete Erde sowohl beim Bau der VerbindungsstraÃŸe nach GrafenwÃ¶hr als auch an weiteren Baustellen im Umweltschutzgebiet eingebaut worden sein. FÃ¼r die Erweiterungs- und ModernisierungsmaÃŸnahmen des TruppenÃ¼bungsplatzes sollen auÃŸerdem Waldrodungen auf dem FFH-Gebiet durchgefÃ¼hrt worden sein.
</p>
<p>
Die EuropÃ¤ische Kommission fÃ¼hrt in ihrer Antwort auf die Anfrage der grÃ¼nen Europaparlamentarierin Hiltrud Beyer vom 3. April 2008 zu UmweltverstÃ¶ÃŸen im FFH-Gebiet GrafenwÃ¶hr aus,  dass â€žalle PlÃ¤ne oder Vorhaben, auch solche militÃ¤rischer Art, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung von unter das EG-Naturschutzrecht fallenden Gebieten zusammenhÃ¤ngen, aber diese Gebiete schÃ¤digen kÃ¶nnten, einer UmweltvertrÃ¤glichkeitsprÃ¼fung unterzogen werden mÃ¼ssen.&quot; AusdrÃ¼cklich weist die Kommission darauf hin, dass auch Ausnahmen zu Verteidigungszwecken nach geltender Rechtssprechung des europÃ¤ischen Gerichtshofes eng auszulegen seien. BezÃ¼glich der Rodungen und dem Einbringen ausgehobener bleihaltiger Erde in das FFH-Gebiet weist die Kommission zudem darauf hin, dass es sich laut EG-Rechtsvorschriften hierbei um TÃ¤tigkeiten handeln kÃ¶nnte, die UmweltschÃ¤den verursachen kÃ¶nnten. Zur PrÃ¼fung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag fordert die Kommission daher zusÃ¤tzliche Informationen. 
</p>
<p>
<strong>Wir fragen die Bundesregierung:</strong>
</p>
<p>
<strong>Zur Einhaltung der FFH-Richtlinie</strong>:  
</p>
<p>
1. Welche Gebiete im Nutzungsbereich des TruppenÃ¼bungsplatzes GrafenwÃ¶hr sind bislang in welcher Form als Teile des europÃ¤ischen Netzes NATURA 2000 gemeldet bzw. ausgewiesen? 
</p>
<p>
2. Welche jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungsziele wurden fÃ¼r die FFH-Schutzgebiete auf dem TruppenÃ¼bungsplatz festgelegt? 
</p>
<p>
3. Wurde im Zusammenhang mit den Planungen â€žNetzaberg New Town&quot; und â€žEfficient Basing East&quot; ein Raumordnungsverfahren mit FFH-VertrÃ¤glichkeitsprÃ¼fung durchgefÃ¼hrt und wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis, wenn nein aus welchen GrÃ¼nden nicht? 
</p>
<p>
4. Wie wurden die Belange der betroffenen Gemeinden und Anwohner in die Planungen mit einbezogen? 
</p>
<p>
5. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die BaumaÃŸnahmen auf die natÃ¼rlichen LebensrÃ¤ume und Habitate der FFH-Schutzgebiete, und wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Auswirkungen der BaumaÃŸnahmen im Hinblick auf jene Verpflichtungen, die sich aus Artikel 6 Abs. 3 und 4 und Artikel 7 der FFH-Richtlinie ergeben?
</p>
<p>
6. a) Wurde bzw. wird in den FFH-Schutzgebieten der Zustand der schÃ¼tzenswerten NaturbestÃ¤nde durch ein Monitoring erfasst? <br />
b)Wenn nein, warum nicht bzw. ist es geplant, ein solches Monitoring aufzunehmen? <br />
c) Wenn ja, sind die Ergebnisse Ã¶ffentlich zugÃ¤nglich bzw. aus welchen GrÃ¼nden sind sie nicht Ã¶ffentlich zugÃ¤nglich? 
</p>
<p>
7. Welche konkreten SchutzmaÃŸnahmen und MaÃŸnahmen zur Schadensbegrenzung wurden ergriffen, um die StÃ¶rung bzw. die BeeintrÃ¤chtigung der FFH-Schutzgebiete durch die BaumaÃŸnahmen zu verhindern bzw. zu mindern? 
</p>
<p>
8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bleihaltiger Erdaushub und belastetes Abbruchmaterial in das FFH-Gebiet verbaut wurde, und wenn, ja, wie viel, woher stammt dieses, fÃ¼r welche konkreten Projekte wurde es verbaut und welche deutschen BehÃ¶rden waren darÃ¼ber informiert? 
</p>
<p>
9. Wann, in welchem Umfang und fÃ¼r welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im FFH-Gebiet Waldrodungen durchgefÃ¼hrt? 
</p>
<p>
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der europÃ¤ischen Kommission, wonach Rodungen und das Einbringen bleihaltigen Aushubmaterials in ein FFH-Gebiet gegen EU-Recht verstoÃŸen kÃ¶nnten? 
</p>
<p>
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der europÃ¤ischen Kommission, wonach Verursacher das belastete Material auf eigene Kosten wieder aus dem FFH-Gebiet entfernen mÃ¼ssen? 
</p>
<p>
12. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit bei laufenden und kÃ¼nftigen BaumaÃŸnahmen eine BeeintrÃ¤chtigung des FFH-Gebietes verhindert wird? 
</p>
<p>
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung AusgleichsmaÃŸnahmen fÃ¼r die Eingriffe, und wenn ja, welche und wann wurden bzw. sollen diese durchgefÃ¼hrt werden? 
</p>
<p>
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten fÃ¼r die durchgefÃ¼hrten bzw. zu erwartenden AusgleichsmaÃŸnahmen?
</p>
<p>
15. Trifft es zu, dass die US-StreitkrÃ¤fte ein so genanntes â€žÃ–kokonto&quot; fÃ¼r AusgleichsmaÃŸnahmen eingerichtet haben und wenn ja, welche MaÃŸnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind hier erfasst?
</p>
<p>
<strong>Zu Umwelt- und LÃ¤rmbelastungen</strong>:
</p>
<p>
16. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen Ã¼ber die Auswirkungen des Ãœbungsbetriebes auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie den LÃ¤rmschutz vor bzw. hat die Bundesregierung eigene Untersuchungen durchgefÃ¼hrt? <br />
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? <br />
b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung in den Untersuchungen bzw. Stellungnahmen die Besonderheiten des Natur- und Landschaftscharakters ausreichend berÃ¼cksichtigt? <br />
c) Sind weitere Untersuchungen bzw. Stellungnahmen geplant? Wenn ja, zu welchen Aspekten und aus welchen GrÃ¼nden? <br />
d) Wenn nein, aus welchen GrÃ¼nden nicht? <br />
</p>
<p>
17. Welche militÃ¤rischen Altlasten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem GelÃ¤nde des TruppenÃ¼bungsplatzes? 
</p>
<p>
18. Welche Untersuchungen Ã¼ber die Art und GefÃ¤hrlichkeit von Umweltaltlasten auf dem TruppenÃ¼bungsplatz sind der Bundesregierung bekannt, und haben die US-StreitkrÃ¤fte eine solche Untersuchung durchgefÃ¼hrt, die Umweltaltlasten kartiert und den deutschen BehÃ¶rden Ã¼bergeben? 
</p>
<p>
19. Welche Luft-, Boden- und Grundwasserbelastungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Ãœbungsbetrieb auf dem TruppenÃ¼bungsplatz GrafenwÃ¶hr? 
</p>
<p>
20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu UmweltschÃ¤dlichkeit und ToxizitÃ¤t im Zusammenhang mit der Verwendung von Munition, Sprengstoff, Treibstoffe etc. vor?
</p>
<p>
21. Wie und in welcher Form ist die Schadensbeseitigung und Sanierung des ÃœbungsgelÃ¤ndes im Falle eines Abzuges der US-StreitkrÃ¤fte geregelt? 
</p>
<p>
22. Wie beurteilt die Bundesgerierung die gesundheitliche Belastung der Anwohner im Umfeld des TruppenÃ¼bungsplatzes GrafenwÃ¶hr? 
</p>
<p>
23. Welche Regelung ist fÃ¼r die Begrenzung der SchieÃŸlÃ¤rmbelastung der BevÃ¶lkerung getroffen?
</p>
<p>
24. Welche BeschwerdemÃ¶glichkeiten haben die Anwohner bei LÃ¤rmbelastungen, beispielsweise durch verlÃ¤ngerte SchieÃŸzeiten? 
</p>
<p>
25. Wie viele Beschwerden von Anwohnern des TruppenÃ¼bungsplatzes wegen LÃ¤rmbelÃ¤stigung sind in den vergangenen sieben Jahren eingegangen? (Bitte aufgeschlÃ¼sselt nach Anzahl, Jahr und Grund der Beschwerde)
</p>
<p>
26. Wie viele solcher Beschwerden waren aus Sicht der zustÃ¤ndigen BehÃ¶rden berechtigt, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
</p>
<p>
27. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Verlegung der SchieÃŸbahn 213 bei Auerbach, die nur 500 Meter von der nÃ¤chsten Wohnbebauung entfernt ist, eine vertretbare Option, um LÃ¤rmbelastungen der Anwohner zu reduzieren und wenn nein, warum nicht? 
</p>
<p>
28. Beabsichtigt die Bundesregierung MaÃŸnahmen zur Verringerung des SchieÃŸlÃ¤rms zu ergreifen und wenn ja, welche und wann sind diese geplant? Trifft es beispielsweise zu, dass die Bundesregierung bezÃ¼glich der SchieÃŸbahn 213 die Errichtung eines LÃ¤rmschutzwalles prÃ¼ft? Sind darÃ¼ber hinausgehende SchutzmaÃŸnahmen geplant? Wer trÃ¤gt die Kosten fÃ¼r entsprechende SchallschutzmaÃŸnahmen und wie hoch veranschlagt die Bundesregierung diese? 
</p>
<p>
29. Wie sind die SchieÃŸzeiten in der Verwaltungsvereinbarung von 1993 konkret geregelt? 
</p>
<p>
30. Wie viele Ausnahmen von den in der Verwaltungsvereinbarung vereinbarten SchieÃŸzeiten hat der Bundesminister der Verteidigung seit 2001 genehmigt und mit welcher BegrÃ¼ndung? (Bitte aufgeschlÃ¼sselt nach Anzahl, Zeitraum und Grund der Ausnahme) 
</p>
<p>
31. Wie wird sichergestellt, dass die Anwohner und Anwohnerinnen angemessen von geÃ¤nderten SchieÃŸzeiten informiert werden? 
</p>
<p>
32. Welche Planungen bestehen hinsichtlich eines Ausbaus des Flugplatzes GrafenwÃ¶hr (z.B. VerlÃ¤ngerung der Startbahn, HubschrauberlandeplÃ¤tze)? 
</p>
<p>
33. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Ausbau des Flugplatzes Ã„nderungen der Flugbewegungen zu erwarten und wenn ja, welche? 
</p>
<p>
34. Welche Regelungen sind getroffen worden, um die ZivilbevÃ¶lkerung vor FluglÃ¤rm zu schÃ¼tzen? 
</p>
<p>
<strong>Zur â€žNetzaberg New Town&quot;:</strong>
</p>
<p>
35. Inwieweit wurden vor Genehmigung der Wohnbebauung Netzaberg die geologischen Besonderheiten berÃ¼cksichtigt, konkret die hohe Bleikonzentration des Bodens, und wie bewertet die Bundesregierung die Bebauung angesichts der hohen Bleiwerte? 
</p>
<p>
36. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den fÃ¼r die Wohnbebauung Netzaberg neu gebohrten Trinkwasserbrunnen der Stadt Eschenbach erhÃ¶hte Radon und Radiumwerte gefunden wurden, und wenn ja, wie hoch sind die jeweiligen Werte und wie beurteilt die Bundesregierung das GefÃ¤hrdungspotenzial fÃ¼r die dort lebenden Menschen, vor allem fÃ¼r Kleinkinder? 
</p>
<p>
37. Ist es aus Sicht der Bundesregierung zulÃ¤ssig, eine Wohnbebauung fÃ¼r Familien als TruppenbaumaÃŸnahme zu definieren, wenn Bauherr und Geldgeber private Unternehmen sind? Welche AusfÃ¼hrungsbestimmungen oder richterliche Entscheidungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hierfÃ¼r? 
</p>
<p>
38. Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine zusÃ¤tzliche Mietgarantie gegenÃ¼ber dem Investor der Wohnbebauung Netzaberg Ã¼ber einen Zeitraum von fÃ¼nf Jahren gewÃ¤hrt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese RisikoÃ¼bernahme? 
</p>
<p>
39. Wie ist bei einer Aufgabe des MitverhÃ¤ltnisses der US-StreitkrÃ¤fte die Garantieleistung geregelt, und in welcher Rangfolge muss wer fÃ¼r einen Mietausfall garantieren? 
</p>
<p>
40. Ist die US-amerikanische MilitÃ¤r- oder Zivilpolizei befugt, innerhalb der Wohnbebauung Netzaberg Verkehrs- und Personenkontrollen durchzufÃ¼hren? 
</p>
<p>
41. a) Welches Bedrohungspotenzial misst die Bundesregierung der US-Siedlung Netzaberg durch TerroranschlÃ¤ge bei, und welche MaÃŸnahmen zum Schutze der amerikanischen BÃ¼rger/innen und der ZivilbevÃ¶lkerung in der Umgebung der US-Wohnanlagen werden angesichts jÃ¼ngster Anschlagsdrohungen getroffen? <br />
b) Wer ist fÃ¼r die DurchfÃ¼hrung der SchutzmaÃŸnahmen zustÃ¤ndig, und sind auch bewaffnete amerikanische Soldaten/Polizisten auÃŸerhalb des TruppenÃ¼bungsplatzes mit SchutzmaÃŸnahmen betraut?
</p>
<p>
42. Trifft es zu, dass US-Soldaten, die auÃŸerhalb des TruppenÃ¼bungsplatzes wohnen, ihre Waffen mit nach Hause nehmen und wenn, ja, wie ist dies mit deutschem Waffenrecht vereinbar? 
</p>
<p>
43. a) Ist der Bund bzw. sind die LÃ¤nder oder Kommunen an der Finanzierung der BaumaÃŸnahmen der Projekte â€žNetzaberg New Town&quot; und â€žEfficient Basing East&quot; beteiligt, und wenn ja, in welchem Umfang? <br />
b) An welchen Projekten war der Bund finanziell beteiligt, und aus welchen Haushaltstiteln wurde die Finanzierung geleistet (bitte einzeln aufgeschlÃ¼sselt)? 
</p>
<p>
44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung Ã¼ber die Stationierungsdauer der US-StreitkrÃ¤fte in der Region? 
</p>
<p>
Berlin, den 06. Mai 2008
</p>
<p>
<strong>Renate KÃ¼nast, Fritz Kuhn und Fraktion</strong>
</p>
<p>
&nbsp;
</p>
</div>


           <br />
                        </div>
   </div>
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