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Stand der Erweiterung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr und Einhaltung der FFH-Richtlinie

Veröffentlicht von: Webmaster am 6. Mai 2008 15:13:25 +01:00 (49908 Aufrufe)
Winfried Nachtwei hat eine Kleine Anfrage zum "Stand zur Erweiterung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr und zur Einhaltung der FFH-Richtlinie" in den Bundestag eingebracht. Der Wortlaut der Kleinen Anfrage findet sich hier:
Deutscher Bundestag Drucksache 16/

16. Wahlperiode

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Undine Kurth (Quedlinburg), Elisabeth Scharfenberg, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Stand der Erweiterung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr und Einhaltung der FFH-Richtlinie

Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Oberpfalz in Bayern ist mit rund 230 Quadratkilometern der größte US-amerikanische Truppenübungsplatz in Europa. Während zahlreiche Übungsplätze der US-Streitkräfte in Europa geschlossen wurden, wird der Truppenübungsplatz Grafenwöhr im Rahmen des Projektes „Efficient Basing East" bereits seit Ende 2001 ausgebaut. Die US-Streitkräfte wollen mehr als 650 Millionen Euro allein in die militärische Infrastruktur investieren. Zusätzlich entsteht außerhalb des Truppenübungsplatzes mit privaten Investoren die sogenannte „Netzaberg New Town" bei Eschenbach mit 830 Häusern und eigener Infrastruktur für etwa 3.500 US-Soldaten und ihre rund 5.000 Angehörige. Die Baumaßnahmen sollen Ende 2009 abgeschlossen sein.

Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr gehört zu den landesweit bedeutsamen Naturschutzgebieten Bayerns und wird vom bayrischen Staatsministerium für Landes- und Umweltfragen als Schwerpunktgebiet des Naturschutzes geführt. Fast 90 Prozent der Fläche des Truppenübungsplatzes sind im Rahmen von „Natura 2000" der EU-Kommission als Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) gemeldet, teilweise ausgenommen das Gebiet „Netzaberg". Auf dem Truppenübungsplatz befinden sich u.a. mehrere prioritäre Lebensraumtypen, das größte Moor-Heide-Gebiet im südlichen Mitteleuropa sowie zahlreiche vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten. Das Gebiet hat zudem herausragende Bedeutung für den Vogelschutz. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998 wurde die FFH-Richtlinie in Deutschland in Bundesrecht umgesetzt.

Der Standort Netzaberg ist laut Meinung von Experten für eine Wohnbebauung problematisch. Aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Bodens soll sich dort eine Konzentration von bis zu 6.000 Milligramm Blei pro Kilogramm Trockenboden befinden. Im Rahmen der Baumaßnahmen auf dem Truppenübungsplatz sollen außerdem 130.000 Kubikmeter bleihaltiger Erdaushub vom Netzaberg und auch belastetes Betonabbruchmaterial aus einem Waschplatz in das FFH-Gebiet eingebaut worden sein. Laut Standortzeitung der US-Streitkräfte „Bavarian News" vom 9. April 2008 soll bleibelastete Erde sowohl beim Bau der Verbindungsstraße nach Grafenwöhr als auch an weiteren Baustellen im Umweltschutzgebiet eingebaut worden sein. Für die Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Truppenübungsplatzes sollen außerdem Waldrodungen auf dem FFH-Gebiet durchgeführt worden sein.

Die Europäische Kommission führt in ihrer Antwort auf die Anfrage der grünen Europaparlamentarierin Hiltrud Beyer vom 3. April 2008 zu Umweltverstößen im FFH-Gebiet Grafenwöhr aus, dass „alle Pläne oder Vorhaben, auch solche militärischer Art, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung von unter das EG-Naturschutzrecht fallenden Gebieten zusammenhängen, aber diese Gebiete schädigen könnten, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen." Ausdrücklich weist die Kommission darauf hin, dass auch Ausnahmen zu Verteidigungszwecken nach geltender Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes eng auszulegen seien. Bezüglich der Rodungen und dem Einbringen ausgehobener bleihaltiger Erde in das FFH-Gebiet weist die Kommission zudem darauf hin, dass es sich laut EG-Rechtsvorschriften hierbei um Tätigkeiten handeln könnte, die Umweltschäden verursachen könnten. Zur Prüfung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag fordert die Kommission daher zusätzliche Informationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zur Einhaltung der FFH-Richtlinie:

1. Welche Gebiete im Nutzungsbereich des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr sind bislang in welcher Form als Teile des europäischen Netzes NATURA 2000 gemeldet bzw. ausgewiesen?

2. Welche jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungsziele wurden für die FFH-Schutzgebiete auf dem Truppenübungsplatz festgelegt?

3. Wurde im Zusammenhang mit den Planungen „Netzaberg New Town" und „Efficient Basing East" ein Raumordnungsverfahren mit FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt und wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis, wenn nein aus welchen Gründen nicht?

4. Wie wurden die Belange der betroffenen Gemeinden und Anwohner in die Planungen mit einbezogen?

5. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Baumaßnahmen auf die natürlichen Lebensräume und Habitate der FFH-Schutzgebiete, und wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Auswirkungen der Baumaßnahmen im Hinblick auf jene Verpflichtungen, die sich aus Artikel 6 Abs. 3 und 4 und Artikel 7 der FFH-Richtlinie ergeben?

6. a) Wurde bzw. wird in den FFH-Schutzgebieten der Zustand der schützenswerten Naturbestände durch ein Monitoring erfasst?
b)Wenn nein, warum nicht bzw. ist es geplant, ein solches Monitoring aufzunehmen?
c) Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich bzw. aus welchen Gründen sind sie nicht öffentlich zugänglich?

7. Welche konkreten Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wurden ergriffen, um die Störung bzw. die Beeinträchtigung der FFH-Schutzgebiete durch die Baumaßnahmen zu verhindern bzw. zu mindern?

8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bleihaltiger Erdaushub und belastetes Abbruchmaterial in das FFH-Gebiet verbaut wurde, und wenn, ja, wie viel, woher stammt dieses, für welche konkreten Projekte wurde es verbaut und welche deutschen Behörden waren darüber informiert?

9. Wann, in welchem Umfang und für welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im FFH-Gebiet Waldrodungen durchgeführt?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der europäischen Kommission, wonach Rodungen und das Einbringen bleihaltigen Aushubmaterials in ein FFH-Gebiet gegen EU-Recht verstoßen könnten?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der europäischen Kommission, wonach Verursacher das belastete Material auf eigene Kosten wieder aus dem FFH-Gebiet entfernen müssen?

12. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit bei laufenden und künftigen Baumaßnahmen eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes verhindert wird?

13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe, und wenn ja, welche und wann wurden bzw. sollen diese durchgeführt werden?

14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die durchgeführten bzw. zu erwartenden Ausgleichsmaßnahmen?

15. Trifft es zu, dass die US-Streitkräfte ein so genanntes „Ökokonto" für Ausgleichsmaßnahmen eingerichtet haben und wenn ja, welche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind hier erfasst?

Zu Umwelt- und Lärmbelastungen:

16. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen über die Auswirkungen des Übungsbetriebes auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Lärmschutz vor bzw. hat die Bundesregierung eigene Untersuchungen durchgeführt?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung in den Untersuchungen bzw. Stellungnahmen die Besonderheiten des Natur- und Landschaftscharakters ausreichend berücksichtigt?
c) Sind weitere Untersuchungen bzw. Stellungnahmen geplant? Wenn ja, zu welchen Aspekten und aus welchen Gründen?
d) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

17. Welche militärischen Altlasten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes?

18. Welche Untersuchungen über die Art und Gefährlichkeit von Umweltaltlasten auf dem Truppenübungsplatz sind der Bundesregierung bekannt, und haben die US-Streitkräfte eine solche Untersuchung durchgeführt, die Umweltaltlasten kartiert und den deutschen Behörden übergeben?

19. Welche Luft-, Boden- und Grundwasserbelastungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Übungsbetrieb auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr?

20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Umweltschädlichkeit und Toxizität im Zusammenhang mit der Verwendung von Munition, Sprengstoff, Treibstoffe etc. vor?

21. Wie und in welcher Form ist die Schadensbeseitigung und Sanierung des Übungsgeländes im Falle eines Abzuges der US-Streitkräfte geregelt?

22. Wie beurteilt die Bundesgerierung die gesundheitliche Belastung der Anwohner im Umfeld des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr?

23. Welche Regelung ist für die Begrenzung der Schießlärmbelastung der Bevölkerung getroffen?

24. Welche Beschwerdemöglichkeiten haben die Anwohner bei Lärmbelastungen, beispielsweise durch verlängerte Schießzeiten?

25. Wie viele Beschwerden von Anwohnern des Truppenübungsplatzes wegen Lärmbelästigung sind in den vergangenen sieben Jahren eingegangen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Jahr und Grund der Beschwerde)

26. Wie viele solcher Beschwerden waren aus Sicht der zuständigen Behörden berechtigt, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

27. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Verlegung der Schießbahn 213 bei Auerbach, die nur 500 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist, eine vertretbare Option, um Lärmbelastungen der Anwohner zu reduzieren und wenn nein, warum nicht?

28. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur Verringerung des Schießlärms zu ergreifen und wenn ja, welche und wann sind diese geplant? Trifft es beispielsweise zu, dass die Bundesregierung bezüglich der Schießbahn 213 die Errichtung eines Lärmschutzwalles prüft? Sind darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen geplant? Wer trägt die Kosten für entsprechende Schallschutzmaßnahmen und wie hoch veranschlagt die Bundesregierung diese?

29. Wie sind die Schießzeiten in der Verwaltungsvereinbarung von 1993 konkret geregelt?

30. Wie viele Ausnahmen von den in der Verwaltungsvereinbarung vereinbarten Schießzeiten hat der Bundesminister der Verteidigung seit 2001 genehmigt und mit welcher Begründung? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Zeitraum und Grund der Ausnahme)

31. Wie wird sichergestellt, dass die Anwohner und Anwohnerinnen angemessen von geänderten Schießzeiten informiert werden?

32. Welche Planungen bestehen hinsichtlich eines Ausbaus des Flugplatzes Grafenwöhr (z.B. Verlängerung der Startbahn, Hubschrauberlandeplätze)?

33. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Ausbau des Flugplatzes Änderungen der Flugbewegungen zu erwarten und wenn ja, welche?

34. Welche Regelungen sind getroffen worden, um die Zivilbevölkerung vor Fluglärm zu schützen?

Zur „Netzaberg New Town":

35. Inwieweit wurden vor Genehmigung der Wohnbebauung Netzaberg die geologischen Besonderheiten berücksichtigt, konkret die hohe Bleikonzentration des Bodens, und wie bewertet die Bundesregierung die Bebauung angesichts der hohen Bleiwerte?

36. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den für die Wohnbebauung Netzaberg neu gebohrten Trinkwasserbrunnen der Stadt Eschenbach erhöhte Radon und Radiumwerte gefunden wurden, und wenn ja, wie hoch sind die jeweiligen Werte und wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für die dort lebenden Menschen, vor allem für Kleinkinder?

37. Ist es aus Sicht der Bundesregierung zulässig, eine Wohnbebauung für Familien als Truppenbaumaßnahme zu definieren, wenn Bauherr und Geldgeber private Unternehmen sind? Welche Ausführungsbestimmungen oder richterliche Entscheidungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür?

38. Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine zusätzliche Mietgarantie gegenüber dem Investor der Wohnbebauung Netzaberg über einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Risikoübernahme?

39. Wie ist bei einer Aufgabe des Mitverhältnisses der US-Streitkräfte die Garantieleistung geregelt, und in welcher Rangfolge muss wer für einen Mietausfall garantieren?

40. Ist die US-amerikanische Militär- oder Zivilpolizei befugt, innerhalb der Wohnbebauung Netzaberg Verkehrs- und Personenkontrollen durchzuführen?

41. a) Welches Bedrohungspotenzial misst die Bundesregierung der US-Siedlung Netzaberg durch Terroranschläge bei, und welche Maßnahmen zum Schutze der amerikanischen Bürger/innen und der Zivilbevölkerung in der Umgebung der US-Wohnanlagen werden angesichts jüngster Anschlagsdrohungen getroffen?
b) Wer ist für die Durchführung der Schutzmaßnahmen zuständig, und sind auch bewaffnete amerikanische Soldaten/Polizisten außerhalb des Truppenübungsplatzes mit Schutzmaßnahmen betraut?

42. Trifft es zu, dass US-Soldaten, die außerhalb des Truppenübungsplatzes wohnen, ihre Waffen mit nach Hause nehmen und wenn, ja, wie ist dies mit deutschem Waffenrecht vereinbar?

43. a) Ist der Bund bzw. sind die Länder oder Kommunen an der Finanzierung der Baumaßnahmen der Projekte „Netzaberg New Town" und „Efficient Basing East" beteiligt, und wenn ja, in welchem Umfang?
b) An welchen Projekten war der Bund finanziell beteiligt, und aus welchen Haushaltstiteln wurde die Finanzierung geleistet (bitte einzeln aufgeschlüsselt)?

44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Stationierungsdauer der US-Streitkräfte in der Region?

Berlin, den 06. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion