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Sicherheitspolitik und Bundeswehr
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Nachtwei: Radargeschädigte Soldaten in Ost und West gleichberechtigt entschädigen

Veröffentlicht von: Webmaster am 2. Juli 2009 22:34:59 +01:00 (54177 Aufrufe)

Folgende Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Gleichberechtigte Entschädigung von Strahlenopfern in Ost und West schaffen - Umfassendes Radaropfer-Entschädigungsgesetz einführen" gab Winfried Nachtwei zu Prorokoll:

Winfried Nachtwei (BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN):

Seit 2001 ist im Verteidigungsministerium bekannt, dass Soldaten der Bundeswehr und der ehemaligen NVA an Radargeräten gearbeitet hatten, die lebensgefährliche Strahlen aussendeten, an denen viele teilweise schwer oder auch tödlich erkrankten. Gegenüber Soldaten und ehemaligen Soldaten, die entweder zu Zeiten des Ost-West-Konflikts ohne eigenes Wissen oder auch heute in den Auslandseinsätzen ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren, hat der ehemalige Dienstherr eine Fürsorgepflicht, stehen Politik und Parlament in einer besonderen Verantwortung, dem berechtigten Anspruch auf Entschädigung und Versorgung aller betroffenen Soldaten und ihrer Hinterbliebenen rasch und vollständig nachzukommen. Das ist eine Vertrauensfrage von Soldaten und Soldatinnen gegenüber der Bundeswehr, der Politik und den Parlamentariern.

Mit der 2002 auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses eingesetzten unabhängigen Expertenkommission hatte sich die damalige Bundesregierung grundsätzlich auf den richtigen Weg gemacht. In ihrem Abschlussbericht formulierte die Kommission großzügige Kriterien für die Anerkennung auf Entschädigungs- und Versorgungsleistungen für radarstrahlenerkrankte ehemalige Soldaten der Bundeswehr und der NVA. Auch der damalige Verteidigungsminister Scharping hatte eine „streitfreie und großherzige Lösung" angekündigt. Das Verteidigungsministerium sicherte zu, die Empfehlungen der Kommission eins zu eins umzusetzen. Mittlerweile kann von einer großzügigen und unbürokratischen Lösung für betroffene Soldaten sowie deren Angehörige und Hinterbliebene aber wohl keine Rede mehr sein. Die Anerkennungszahlen lassen zumindest Zweifel an einer Eins-zu-eins-Umsetzung aufkommen. Von den 3 700 Versorgungsanträgen wurden 720 zugunsten geschädigter Soldaten beschieden. Das ist gerade einmal jeder Fünfte. Demgegenüber wurden 2 700 Anträge abgelehnt. Etwa 250 Anträge sind noch offen. Sie befinden sich meist im Klage- oder Widerspruchsverfahren. Angesichts des langen Weges zur Anerkennung auf Wehrdienstbeschädigung und des oft zermürbenden juristischen Dauerstreits um Versorgungsleistungen sind der Frust und das Unverständnis vieler radargeschädigter Soldaten und ihrer Hinterbliebenen nur allzu verständlich. Im Dialog mit den Betroffenen muss eine politische Lösung gefunden werden. Die Frage einer Stiftungslösung halte ich daher auch noch nicht für abschließend beantwortet. Eine Stiftungs- oder Fondslösung wäre aber auch aus einem weiteren und, wie ich meine, nicht weniger bedeutendem Argument zu überlegen. In eine Fonds- bzw. Stiftungslösung könnten auch alle diejenigen im Auslandseinsatz geschädigten Soldaten und Soldatinnen einbezogen werden, bei denen eine Versorgung nicht bzw. nicht angemessen möglich ist. Angesichts der derzeitigen und absehbaren Entwicklungen von Auslandseinsätzen müssen wir hier künftig viel mehr tun.

Von Anfang an haben wir Grünen uns dafür eingesetzt, dass die Empfehlungen der Radarkommission ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Dort wird eine versorgungsrechtliche Gleichstellung für Strahlenopfer der Bundeswehr und der NVA sowie deren Hinterbliebene gefordert. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen geschieht dies bislang aber nicht. Für viele Betroffene ist das nicht nachvollziehbar. Während Radargeschädigte der Bundeswehr Leistungen nach Soldaten- und Bundesversorgungsgesetz erhalten, bekommen ehemalige NVA-Soldaten Leistungen aus der Unfallrente. Anders als für Hinterbliebene von radargeschädigten ehemaligen Bundeswehrangehörigen gibt es zudem für Hinterbliebene von betroffenen NVA-Soldaten keine eigene Zusatzversorgung. Damit wird der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zulasten der Hinterbliebenen ehemaliger NVA-Soldaten untergraben. Die bisherigen Rechtsgrundlagen reichen ganz offensichtlich nicht aus. Wir Grünen werden deshalb dem Antrag der Fraktion Die Linke für ein umfassendes Radaropfer-Entschädigungsgesetz zustimmen. Allerdings - und das will ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen - fallen auf den Antrag der Fraktion Die Linke dunkle Schatten. In der Begründung ihres Antrags fordert die Fraktion Die Linke, dass die Bundesregierung sich ihrer Verantwortung stellen müsse und nicht nur die Aktiva, sondern auch die Passiva der NVA übernehmen müsse. Was die Fraktion Die Linke dabei verschweigt: Angesichts der Tatsache, dass die Partei Die Linke in großen Teilen Nachfolgepartei der SED ist, muss auch sie sich ihrer Verantwortung für radargeschädigte Soldaten der NVA und deren Hinterbliebene stellen. Das aber wird mit keinem Wort erwähnt. Schließlich - und das muss ebenso deutlich gesagt werden - macht sich die Fraktion Die Linke völlig unglaubwürdig, wenn sie sich nicht im selben Maße auch für die Rehabilitation und Entschädigung für die Opfer des SED-Regimes und deren Hinterbliebene einsetzt. Auf diesem Auge aber scheint die Fraktion Die Linke blind zu sein. Für uns Grüne gilt: Vorrang haben Geschädigte und deren Hinterbliebene. Wir wollen, dass radargeschädigte Soldaten in Ost und West gleichberechtigt entschädigt werden. Aus diesem und nur aus diesem Grund stimmen wir dem Antrag der Fraktion Die Linke zu.


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

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