Rede: Nachtwei zum Oslo-Prozess (Streumunition)

Von: Webmaster amDo, 08 Mai 2008 17:01:53 +01:00
Folgende Rede von Winfried Nachtwei zum Oslo-Prozess (Streumunition) wurde zu Protokoll gegeben:

Die Verhandlungen über ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von Streumunition im Rahmen des Oslo-Prozesses gehen mit der Dubliner Konferenz vom 19. bis 30. Mai in die voraussichtlich letzte und entscheidende Phase. Der endgültige Vertrag soll in Dublin beschlossen und das rechtsverbindliche Verbotsprotokoll dann im Dezember 2008 in Oslo von den beteiligten Staaten gezeichnet werden. Deutschland kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Der Erfolg des von Norwegen initiierten Oslo-Prozesses wird nicht zuletzt entscheidend vom konstruktiven Verhalten der Bundesregierung abhängen.

Weit mehr als zwei Drittel der UNO-Staaten, inklusive Deutschland, unterstützen den Oslo-Prozess. Deutschland wird jedoch zunehmend als Bremser im Oslo-Prozess wahrgenommen. Auf der Vorbereitungskonferenz im Februar dieses Jahres in Wellington/Neuseeland haben 85 der 140 Oslo-Staaten die „Declaration of the Wellington Conference on Cluster Munitions" für ein weltweites Verbot von Streumunition gezeichnet. Dieser breite internationale Konsens ist beeindruckend und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg für ein rasches und vollständiges internationales Verbot dieser unterschiedslosen und grausamen Waffen.

Auch Deutschland hat sich der „Wellingtoner Erklärung" angeschlossen. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Eine Unterzeichnung der Erklärung durch die Bundesregierung wäre jedoch fast gescheitert. Der Bundesregierung geht ein vollständiges Verbot von Streumunition zu weit. Einige wenige Staaten, darunter Deutschland, Großbritannien und Frankreich, wollten den Verbotsentwurf auf der Wellingtoner Konferenz abschwächen und Ausnahmen durchsetzen. Angelehnt an den Acht-Punkte-Plan der Bundesregierung zur Streumunition vom Juni 2006 hat die Bundesregierung mit einem Dreistufenplan operiert, der Übergangsfristen und noch zu entwickelnde Alternativmunition vorsieht. Die Bundesregierung plädiert dafür, zunächst nur „gefährliche" Streumunition mit hohen Blindgängerquoten und ohne Selbstzerlegungsmechanismus zu ächten. Abgesehen davon, dass es keine „ungefährliche Streumunition" gibt, will die Bundesregierung im Kern lediglich eine Modernisierung der Streumunitionsbestände und eine Begrenzung der Einsatzbedingungen. Streumunition mit angeblich geringer Fehlerquote oder auch Streuminen sollen vom Verbot ausgenommen bleiben. Diese Ermächtigung werden wir der Bundesregierung nicht erteilen. Im Gegenteil. Wir wollen ein sofortiges Einsatzmoratorium und ein vollständiges Verbot ohne Ausnahmen und Übergangsfristen.

Die Bundesregierung argumentiert, dass der von ihr vorgeschlagene Stufenplan geeignet sei, „den humanitären Schutz vor Streumunition effektiv zu verbessern, ohne dabei militärische Realitäten zu ignorieren". Das ist eine humanitäre Augenwischerei, die auf der Konferenz in Wellington erfreulicher Weise von der überwiegenden Mehrheit der beteiligten Staaten nicht geteilt wurde. Am Ende haben auch diejenigen, die für eine Revision des Vertragstextes eingetreten waren, diesen unverändert gezeichnet, ihre Vorbehalte jedoch in den Anhang der Erklärung aufnehmen lassen. Damit ist klar, dass Deutschland weiterhin für eine abgeschwächten Vertragstext eintreten wird. Das wollen wir der Bundesregierung nicht durchgehen lassen. Ich frage mich, welchen Schutz die Bundesregierung eigentlich konkret vor Augen hat? Auch technisch modernisierte Streumunition mit einer Blindgängerrate von unter einem Prozent stellt eine permanente tödliche Gefahr und Bedrohung für die betroffene Zivilbevölkerung dar. 98 Prozent aller registrierten Opfer von Streumunition sind laut Nichtregierungsorganisationen Zivilisten. Die Gefährlichkeit und Heimtücke dieser Waffen ändert sich auch dann nicht, wenn nur noch Streumunition mit angeblich geringer Fehlerquote eingesetzt wird. Jede Berührung mit Streumunition kann tödlich sein. Die Unterscheidung zwischen angeblich „gefährlicher" und „ungefährlicher" Streumunition kann kein Ausweg sein. Ein Verbot muss sich an den Wirkungen und nicht an technischen Bezeichnungen dieser Waffen orientieren.

Der Stufenansatz sei außerdem, so wurde von der Bundesregierung gesagt, geeignet, diejenigen Staaten mit großen Streumunitionsarsenalen, wie die USA, China und Russland, in den Verbotsprozess einzubinden. Diese Staaten lehnen eine Teilnahme am Oslo-Prozess ab. Ihre Politik ist ein Abrüstungshindernis sondergleichen. Ich glaube aber nicht, dass man deren Verweigerungshaltung durch Verwässerung aufweichen kann. Hier bricht das weiche Wasser nicht den Stein. Hier ist vielmehr der Argumentation des ehemaligen Leiters des Planungsstabs im Verteidigungsministerium, Franz H.U, Borkenhagen, zu folgen, der am 19.4.2008 in der Süddeutschen Zeitung davor warnte, dass „militärische Erbsenzählerei zu einem Scheitern der Verhandlungen" führen könne. „Eine eingehende militärische Beurteilung würde schnell zu dem Schluss kommen, dass es einen Bedarf an dieser Munition nicht gibt. (...) Verhandlungen über das Verbot von Streumunition würden einen ungeheuren Schub erhalten, wenn es gelänge, mit einem einseitigen und sofortigen Verzicht einzelner oder mehrer Staaten ein politisches Signal zu setzen. (...) Deutschland könnte jetzt ein Zeichen setzen, dass es der Bundesregierung mit ihren Bemühungen um Rüstungskontrolle ernst ist. Die Bundesregierung sollte ein Moratorium verkünden, das vorsieht, nicht nur auf den Gebrauch, sondern auch die Produktion von sowie auf den Handel mit Streumunition zu verzichten."

Belgien und Österreich haben ein vollständiges Verbot von Streubomben beschlossen. Sie haben ebenso wenig wie Norwegen Bedenken, dass eine Vertragszeichnung für ein vollständiges Verbot von Streumunition ihre internationalen Verpflichtungen im Rahmen der NATO und EU entgegenstehen könnten.

Der Acht-Punkte-Plan der Bundesregierung zu Streumunition ist durch die internationale Entwicklung längst überholt worden. Mehr als 100 Staaten unterstützen mittlerweile die Forderung nach einem umfassenden Verbot von Streumunition. Inzwischen rumort es auch in den Reihen der Abgeordneten der Regierungskoalitionen. Einige von ihnen möchten, dass die Bundesregierung ihre starre Haltung in der Streumunitionspolitik aufgibt und fordern ein Einsatzmoratorium für Streumunition. Das weist in die richtige Richtung. Wir werden unseren Antrag in die Ausschussberatungen überweisen. Wir wollen, dass das Thema weiter im Bundestag diskutiert wird. Ich finde, wir sollten als Abgeordnete des Deutschen Bundestages unsere parlamentarische Eigenverantwortung tragen und klar Farbe bekennen. Mit unserem Antrag liegt der Ball nun im Spielfeld des Bundestages. Bis zur Dubliner Konferenz ist noch Zeit, um die Bundesregierung dazu zu bewegen, ihre Bremserhaltung im Verbotsprozess aufzugeben und alles dafür zu tun, dass die Entwicklung, die Herstellung und der Einsatz jeglicher Streumunition endlich der Vergangenheit angehört. Eine vollständige internationale Ächtung von Streumunition ist überfällig! Vielen Dank.