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Nachtwei: Stellungnahme zur Atalanta-Mission zur Pirateriebekämpfung

Veröffentlicht von: Webmaster am 22. Dezember 2008 17:48:48 +01:00 (88362 Aufrufe)

Folgende Stellungnahme verfasste Winfried Nachtwei zur Atalanta-Mission zur Pirateriebekämpfung:

 

Notwendig, aber nicht hinreichend!

Zur Beteiligung der Bundesmarine an der EU-Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias

Winfried Nachtwei, MdB (12/2008)

Am 19. Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit (491 ja, 55 nein, 12 Enthaltungen) die deutsche Beteiligung an der EU-geführten Marineoperation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias für die Dauer eines Jahres. (Drs. 16/11337) Die Grüne Fraktion stimmte mit 35 ja, 6 nein und 8 Enthaltungen mehrheitlich für ATALANTA.

Das Kabinett beschloss seinen Antrag an den Bundestag so kurzfristig, dass in den Ausschüssen und Fraktionen die Meinungsbildung binnen dreier Tage erfolgen musste.

Wie immer sind bei Auslandseinsätzen die Schlüsselfragen:

  • sicherheitspolitische Dringlichkeit, Unverzichtbarkeit und Alternativen
  • völkerrechtliche Legalität und Multilateralismus
  • Wirksamkeit, Leistbarkeit, Risiken und Verantwortbarkeit.

(Vgl. Kriterien für Internationale Krisenbewältigung und Auslandseinsätze, Abschlussbericht der Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommission)

(1) Dringlichkeit: Die Piraterie im Seeraum vor Somalia gefährdet die Versorgung der notleidenden somalischen Bevölkerung durch das World Food Programm und  bedroht in Ausmaß und Intensität die Freiheit der für den internationalen Schiffsverkehr besonders wichtigen Seewege am Horn von Afrika und damit die internationale Sicherheit. In diesem Jahr wurden bis November über 120 Schiffe attackiert. Zzt. befinden sich 17 Schiffe mit mehr als 200 Geiseln in der Hand der Piraten, darunter auch der saudi-arabische Supertanker „Sirius Star" mit 318 Mio. l Rohöl und der ukrainische Frachter „Faida" mit 33 Kampfpanzern.

Es ist ein Gebot kollektiver Sicherheit, im Rahmen der Gefahrenabwehr direkt gegen diese organisierte Schwerkriminalität vorzugehen, internationales Recht durchzusetzen und zugleich ihre Hintermänner sowie ihre politischen und sozialen Ursachen zu bekämpfen.

Die einmütige Thematisierung im VN-Sicherheitsrat und das Aktivwerden auch von Russland, Indien, China, Iran u.a. in der Region zeigen, dass es hier über Einzel- und Partikularinteressen hinaus um ein grundlegendes kollektives Sicherheitsinteresse geht.

Alle Fraktionen im Bundestag, auch die Linke, sehen die Notwendigkeit eines internationalen und bewaffneten Vorgehens gegen die Piraterie am Horn von Afrika.

(2) Legalität: Mit mehreren einstimmigen Beschlüssen hat der VN-Sicherheitsrat alle Staaten mit entsprechenden Marinekapazitäten aufgefordert, sich an der Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika zu beteiligen. Die völkerrechtliche Grundlage dafür sind das Seerechtsübereinkommen von 1982 mit seinen Ermächtigungen sowie - für die Küstengewässer Somalias - die diesbezüglichen Sicherheitsratsresolutionen (1816, 1846) seit Juni 2008.

(3) Ausschöpfung nichtmilitärischer Mittel + Alternativen: Zu der Marineoperationen gibt es keine sinnvollen und aussichtsreichen Alternativen.

  • Politische Konfliktlösung und Friedensförderung in Somalia wurde über Jahre vernachlässigt bzw. durch den äthiopischen Einmarsch vor zwei Jahren konterkariert, ist dringend notwendig, wirkt aber im besten Fall mittelfristig. Strukturelle und langfristige Konfliktbearbeitung bietet keine aktuelle Abhilfe gegen die immer professioneller agierenden Piratengruppen. Sie ist keine Alternative zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, sondern muss komplementär zu ihr betrieben werden.
  • Maßnahmen der operativen und kurzfristigen Gewaltprävention (Beobachter, Mediation, positive und negative Sanktionen) sind gegenüber dieser Form von organisierter Schwerkriminalität wirkungslos.
  • Vorbeugende Maßnahmen, wie von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMB) empfohlen, sind notwendig, können das Ãœberfallrisiko aber nicht ausreichend reduzieren. (Wo wie von der Informationsstelle Militarisierung/IMI Tübingen als Alternative zu einem internationalen Vorgehen das Bestreichen der Schiffswände mit Schmierfett empfohlen wird, wird es allerdings lächerlich.)
  • Reale, aber schlechtere Alternativen zum Multilateralismus von ATALANTA wären ein unilaterales Vorgehen verschiedenster nationaler Marinen, die Aufwertung und Ausweitung der US-geführten Operation Enduring Freedom oder gar der Einsatz Privater Sicherheits- und Militärfirmen, die auf diesen „Markt" drängen.
  • Die Linke schlug im Bundestag die Aufstellung einer VN-geführten Küstenwache aus Anrainerstaaten und unter Beteiligung der Bundespolizei vor. Ihre Begründung: Piratenbekämpfung sei eine polizeiliche Aufgabe. Eine solche Küstenwache ist ein sinnvolles Ziel, für die Gegenwart aber ein unrealistisches und höchst fragwürdiges Mittel: Die Anrainerstaaten und vor allem Somalia und Puntland sind auf absehbare Zeit null in der Lage, zu einer solchen Küstenwache beizutragen. Um gegen mit Panzerfäusten und Maschinengewehren ausgerüsteten Piraten auch auf hoher See durchsetzungsfähig zu sein, braucht man überlegene, hochseetüchtige Schiffe und stärkere Bewaffnung. Für beteiligte Bundespolizisten würde das auf eine Aufrüstung und Militarisierung ihrer Mittel hinauslaufen. Schließlich: Eine Küstenwache braucht eine Abstützung an Land. Diese wäre unter heutigen Bedingungen nicht ohne Operationen an Land zu bewerkstelligen. Damit würde man genau in den Schlammassel geraten, den zumindest die Europäer unbedingt vermeiden wollen.

(4) Aufgaben: ATALANTA soll als erstes die Schiffe des World Food Programm auf ihrem Weg nach Somalia schützen, dann auch im Einzelfall und bei Bedarf andere verwundbare zivile Schiffe. Seeräuberische Aktivitäten sollen vor allem abgeschreckt und verhütet, aber ggfs. auch beendet werden. Angesichts des Riesenraums (3.500 x 900 km, achtfaches Gebiet der Bundesrepublik), der Massierung der Überfälle im Golf von Aden (> 80%), der Zunahme von Attacken weiter vor der Küste und den langsamen Reaktionszeiten auf See (um einen Vorfall in 100 sm/180 km Entfernung zu erreichen, braucht eine Fregatte vier, ein Hubschrauber eine Stunde) sind weitreichende Aufklärung, Prävention und Schwerpunktbildung von besonderer Bedeutung.

Kreuzfahrtschiffe, die trotz aller Warnungen den gefährlichen Seeraum durchqueren, können lt. Marineaussagen nicht auf besonderen Schutz bauen. Das muss noch mehr gelten für solche Fischerboote aus Europa und Asien, die zur Überfischung der Meeresgründe vor Somalia beitragen.

ATALANTA ist ausdrücklich eine Seeoperation. Operationen an Land sind laut Operationsplan ausgeschlossen. Daran hat auch die jüngste, seitens der USA initiierte VN-Sicherheits-ratsresolution 1851 vom 16.12.2008 nichts geändert, die den Einsatz an Land ermöglicht. Auf den ersten Blick mag das „Ausheben von Piratennestern" plausibel sein. Bei genauerem Hinsehen wäre es kontraproduktiv und nicht zu verantworten. Dazu der Kommandant der vor Somalia patrouillierenden 5. US-Flotte: Das Risiko von Zivilopfern bei der Bekämpfung nicht uniformierter Piraten sei kaum zu überschätzen. „Ich sehe Leute, die nach angeblich einfachen militärischen Lösungen für ein Problem suchen, das ganz andere Antworten verlangt." (FR 18.12.2008) . Zu erinnern ist auch an das verheerende Scheitern einer US-Zugriffs-operation gegen den Warlord Aidid 1993 in Mogadischu. ( 2001 verfilmt unter dem Titel „Black Hawk Down")

In Bundesregierung und Bundestag werden Landoperationen für aussichtslos und unsinnig gehalten und deshalb eindeutig abgelehnt. Vor diesem Hintergrund entbehrt die von Christian Ströbele und weiteren bündnisgrünen Abgeordneten in ihrer Erklärung zur Abstimmung geäußerte Befürchtung, der Bundeswehreinsatz bleibe nicht auf das Seegebiet beschränkt und werde auch auf Land ausgeweitet, der Grundlage.

(5) Einsatzregeln: Diese müssen grundsätzlich eine wirksame Auftragserfüllung auf sauberer rechtsstaatlicher Grundlage ermöglichen. Ausgehend von den entsprechenden VN-Resolutionen sind sie in den Rules of Engagement (RoE) von ATALANTA verbindlich für alle Teilnehmerstaaten festgelegt.  (Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses konnten in die vertraulichen RoE`s und den Operationsplan Einblick nehmen.)

  • Der Einsatz von Gewalt unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz („minimum of force").
  • Ob im Einzelfall Piratenboote und „Mutterschiffe" verfolgt und aufgebracht werden, ob gekaperte Schiffe und Geiseln befreit werden, liegt in der Entscheidung des Force Commanders von ATALANTA vor Ort, zzt. einem griechischen Admiral. Für letztere Aufgabe sind zusätzlich nationale Spezialeinheiten eingeplant.
  • Piraterieverdächtige Personen können auf Grundlage des Völkerrechts festgehalten werden. Sie sind unverzüglich einer regulären und rechtsstaatlichen Strafverfolgung zuzuführen.
  • Da es bisher keine internationale Gerichtsbarkeit für Seeräuberei etc. gibt, muss von den jeweiligen nationalen Kontingenten entschieden werden, wie die völkerrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.
  • Für die Bundesmarine gilt: An Bord der Fregatte sind Militärpolizisten für die Dokumentation, Personenidentifizierung, Belehrungen, Tatortarbeit. Wenn deutsche Rechtsgüter (Personen, Schiffe) betroffen sind, werden ergriffene Verdächtige schnellstmöglich nach Djibouti verbracht. Mit der dortigen Verhaftung durch einen Bundespolizisten beginnt die Strafprozessordnung mit ihren Anforderungen und Fristen.
  • Sind keine deutschen Rechtsgüter betroffen, können Verdächtige an Partnernationen oder - wenn mit Hilfe von Ãœbernahmeabkommen eine rechtsstaatliche Behandlung garantiert ist - auch an Drittstaaten überstellt werden. Ob benachbarte Anrainerstaaten die rechtsstaatlichen Bedingungen erfüllen, ist zu bezweifeln.
  • Andernfalls müssen die Verhafteten freigelassen werden. Dabei darf ihnen kein Risiko für Leib und Leben entstehen.
  • Angesichts der Erfahrungen mit früheren Einsätzen ist bei der Bundeswehr ein rechtsstaatlich korrektes Verhalten zu erwarten. Das Risiko besteht eher darin, dass Festnahmen von Piraten von vorneherein vermieden werden, weil die politische Führung die Lasten eines Strafverfahrens incl. Möglichkeit eines Asylantrages scheut. Das aber würde die Wirksamkeit der deutschen Beteiligung an ATALANTA schmälern.
  • Insgesamt ist die Bundesregierung in der Pflicht, klare gesetzliche Grundlagen für Eingriffsrechte von deutschen Soldaten in Auslandseinsätzen zu schaffen. (vgl. unsere Anträge)

(6) Kräfte: Für ATALANTA haben bisher Griechenland, Frankreich, Schweden und Deutschland Fregatten bzw. Korvetten z.T. mit Bordhubschraubern für die ganzen 12 Monate angezeigt, Großbritannien nur für die ersten vier Monate, Niederlande und Belgien für die letzten vier Monate. Hinzu kommen bis zu drei Seefernaufklärer und Marineschutzteams, die auf Anfrage an Bord zu schützender Schiffe (primär WFP) gehen. Der deutsche Beitrag besteht dauerhaft aus einer Fregatte mit Bordhubschrauber, Sicherungs-, Feldjäger-, Logistik-, Sanitätskräfte und Verbindungspersonal, die überwiegend in Djibouti stationiert sind (ca. 500). Als Rotationsreserve sind 200 eingeplant. Temporär können ein Seefernaufklärer (80 mit Bodenpersonal), ein Tanker sowie je eine Fregatte von OEF oder einem Ständigen Marineeinsatzverband der NATO hinzukommen. (Eine Herauslösung einer Fregatte aus OEF/ NATO und Unterstellung unter ATALANTA ist für den Fall vorgesehen, wo nur diese Schiffe sich in der Nähe eines Piratenvorfalls befinden.) Das zusammen begründet, warum bei einer Dauergesamtstärke von ca. 500 die personelle  Obergrenze bei 1.400 gesetzt wurde.

(7) Wirksamkeit: Der vorgesehene Kräfteansatz ist in Anbetracht der Größe des Einsatzraumes noch relativ gering, kann aber erheblich zur Eindämmung der Piraterie beitragen. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass das Nebeneinander verschiedener Operationen (ATALANTA, OEF, NATO, einzelne andere Nationen) koordiniert und gebändigt wird.

Die Resolution 1846 des VN-Sicherheitsrates vom 2.12.2008 wie auch Grundlagendokumente von ATALANTA stellen fest, dass die Piraterie nachhaltig nur durch Stabilisierung der Anrainerstaaten - wie auch die Beendigung der räuberischen Fischerei vor Somalia durch europäische und asiatische Schiffe - erreicht werden kann.

Vor mehr als einem Jahr hat der Deutsche Bundestag in einem gemeinsamen, von unserer Fraktion initiierten Beschluss konkrete Vorschläge zum Friedensprozess am Horn von Afrika gemacht. Die Bundesregierung blieb weitgehend untätig.

Damit die Piraterie wirksam bekämpft werden kann, muss die Bundesregierung endlich auch Einsatz für den Friedensprozess am Horn von Afrika zeigen. Dies und ATALANTA gehören notwendig zusammen. Andernfalls droht eine Endlos-Operation.

(8) Leistbarkeit + Risiken: Der deutsche Beitrag ist nach Auskunft der Marineführung leistbar. Die Belastungen für die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sind angesichts der Klimazone und der sehr langen Abwesenheiten von zu Hause erheblich. Die Risiken für Leib und Leben der eingesetzten Soldaten halten sich in Grenzen. Die politischen Risiken einer ungewollten Konflikteskalation sind viel überschaubarer, ein Exit eher möglich als bei einem Landeinsatz.

(9) Verantwortbarkeit: Die deutsche Beteiligung an ATALANTA ist notwendig, voll verantwortbar und ohne sinnvolle Alternative. Eine deutsche Beteiligung zu verweigern, wäre nicht zu verantworten - gegenüber erheblichen deutschen und europäischen Sicherheitsinteressen, gegenüber der EU und vor allem den Vereinten Nationen.

Gegenüber VN und EU besteht selbstverständlich keine absolute Unterstützungspflicht. Wer aber diesen, für Grüne primären Organisationen des Multilateralismus die Unterstützung verweigern will, muss dafür schon besonders triftiger Argumente haben. Die kann ich nicht erkennen. Ich höre und lese nur Vorwände, um ja nicht einem Militäreinsatz zuzustimmen. Mein Eindruck ist, dass es hier in erster Linie um „Innenpolitik", um Profilwahrung gegenüber eigener Klientel geht - und weniger um das im Rahmen von kooperativem Multilateralismus sicherheits- und friedenspolitisch Notwendige und Verantwortbare. Die Sicherheits- und Außenpolitiker der Linken tun das ganz bewusst.

(10) Responsibility to protect: Vor allem die Union betont in einer Weise das nationale Interesse am Schutz der Seewege am Horn von Afrika, als würde Deutschland nach dem Hindukusch nun auch vor Somalia „verteidigt". Das ist ein gefährlicher Kurs weg von dem Prinzip der VN-Charta, wonach Streitkräfte außer zur Landesverteidigung nur im Rahmen kollektiver Sicherheit und mit VN-Mandat eingesetzt werden dürfen.

Parallel zur stärkeren Betonung der „nationalen Interessen" ist ein latenter Rückzug der Bundesregierung von der Responsibility to protect (+ prevent/rebuild) unverkennbar: Krass deutlich wird das bei der deutsche Kongopolitik. Von dem besonderen deutschen Engagement im Umfeld der Wahlen in 2006 ist - abgesehen von vorzüglichen Projekten vor Ort - nichts geblieben. Gegenüber MONUC begnügt sich die Bundesregierung mit Scheckbuchdiplomatie, aus EUSEC und EUPOL hat man sich faktisch rausgehalten, ein besonderes Engagement gegen den Krieg gegen die Frauen im Ostkongo ist nicht erkennbar. Nur Wegducken! Das alles begründet friedenspolitisches Misstrauen gegenüber der großen Koalition.

Anträge, Anfragen + Stellungnahmen von Bündnis 90/Die Grünen

  • Entschließungsantrag ATALANTA von W. Nachtwei u.a., Drs. 16/11424 v. 17.12.2008
  • Entschließungsantrag Politische Lösung Somalia (Bekräftigung des Bundestagsbeschlusses zum Grünen Antrag, Drs. 16/5754, vom Sommer 2007) von U. Eid u.a,, Drs. 16/11425 v. 17.12.2008
  • Reden von Jürgen Trittin und Uschi Eid in den Bundestagsdebatten am 19. + 17.12.2008
  • Persönliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung am 19.12.2008 über ATALANTA von W. Nachtwei, Claudia Roth, Bärbel Höhn, Katrin Göring-Eckardt, Thilo Hoppe, Wolfgang Wieland, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring; Persönliche Erklärung von Christian Ströbele, Winne Hermann und weiteren KollegInnen
  • Fraktionsbeschluss zur Berichterstattung über Festnahmen + Ãœberstellungen bei ATALANTA und den präzisen gesetzlichen Regelungsbedarf v. 19.12.2008
  • Antrag „Ursachen der Piraterie vor der somalischen Küste bearbeiten - politische Konfliktlösungsschritte für Somalia vorantreiben" von U. Eid u.a., Drs. 16/9761 v. 25.6.2008
  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Pirateriebekämpfung von W. Nachtwei u.a., Drs. 16/11453 v. 15.12.2008

 


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

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