Offener Brief an BM Jung: Luft-Boden-Schießplatz Wittstock

Von: Webmaster amDi, 31 März 2009 21:53:16 +01:00

Folgenden Offenen Brief an Bundesverteidigungsminister Jung verfasste Winfried Nachtwei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:



Sehr geehrter Herr Minister, lieber Herr Jung,

gestatten Sie, dass ich Ihnen erneut in Sachen Luft-Boden-Schießplatz Wittstock schreibe.

Am 27. März 2009 hat das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berufung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam zur militärischen Weiternutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock zurückgewiesen.

Der seit 17 Jahren andauernde politisch-rechtliche Streit um die zivile oder militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg ist mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts an einem entscheidenden Wendepunkt angelangt. Nach der inzwischen 24. (!) Gerichtsentscheidung ist die Zeit überreif für eine politische Konfliktlösung, für Ihre Entscheidung.

Als einziger Sicherheitspolitiker des Bundestages verfolge ich den Konflikt seit 13 Jahren vor Ort, erlebte ich die Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000, vor dem Verwaltungsgericht Potsdam 2006 und jetzt Teile der Verhandlung und die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts. Ich muss sagen: Das Urteil war an Klarheit und Deutlichkeit nicht zu überbieten!

Die 2. Kammer sah sich ausdrücklich nicht dazu berufen, eine politische Entscheidung über die Notwendigkeit des Übungsplatzes zu fällen. Es stellte auch nicht das sehr große Gewicht verteidigungspolitischer Interessen infrage. Das entbinde aber nicht von einer Abwägung mit kleineren individuellen Interessen. Eine solche Abwägung sei heutzutage eine unverzichtbare Anforderung an Planungsprozesse. Als Grundlage dafür reiche der begrenzte Normenkreis des Landbeschaffungsgesetzes, auf das sich das BMVg beziehe, nicht mehr aus. Insgesamt sei keine Gesamtabwägung durchgeführt worden. Diese fehlerhafte Weichenstellung sei nicht heilbar.

Mit anderen Worten: Um den Ansprüchen des Gerichts zu genügen, müsste der gesamte Planungsprozess neu beginnen. Nach Einschätzung aller Beobachter hat das Ansinnen des Bundesministeriums der Verteidigung, bei Wittstock den Luft-Boden-Übungsbetrieb aufnehmen zu können, auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Erfolg.

Die Fortführung des Rechtsstreits hätte bei allen Beteiligten nur erhebliche politische und ökonomische Kosten, aber keinen Nutzen zur Folge:

Das Interesse der Luftwaffe an Wittstock ist nachvollziehbar. Die Tatsache, dass die Luftwaffe bisher ihre Einsatzbereitschaft auch ohne Wittstock gewährleisten und auch ihre anspruchsvollen Beiträge zur NATO Response Force stellen konnte, der weiter sinkende Bedarf an Luft-Boden-Einsätzen im Tiefflug und die mittelfristige Umrüstung der Luft-Boden-Fähigkeiten verweisen aber darauf, dass Wittstock für die Bundeswehr keineswegs unverzichtbar ist - in zehn Jahren noch viel weniger als heute.

Wenn vor Gericht ein Vertreter des BMVg die Dringlichkeit von Wittstock mit dem Close-Air-Support-Bedarf in Afghanistan begründete, dann war das nicht nur politisch ungeschickt, sondern auch wenig überzeugend:
Meines Wissens gibt es keinerlei Interesse in der politischen und militärischen Führung der Bundeswehr, die deutsche ISAF-Beteiligung auf die Luft-Boden- bzw. Luftangriffsfähigkeit auszuweiten. Die Auseinandersetzung um die Entsendung der Tornado-Aufklärer zeigt, dass die Bundesregierung auf Distanz zu den massiven Kampfeinsätzen bedacht ist.

Von daher haben Sie, Herr Minister, jetzt die Chance, einen aussichtslosen und kontraproduktiven Konflikt zu beendenden und den Verzicht auf Wittstock zu erklären.
Wo für die Seite des Bundes die juristische Lage zumindest für die nächsten zehn Jahre aussichtslos ist, wo sich in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Quasi-Volksabstimmung gegen den Übungsplatz stellt, bedeutet ein „Nachgeben" keinen Gesichtsverlust, im Gegenteil. Es wäre Klugheit und Stärke im Amt, nachdem Ihre Vorgänger ihren Beitrag zu der verfahrenen Situation des BMVg geleistet haben.

Zugleich ist mir bewusst, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auch eine Schelte für das Parlament und die Politik insgesamt beinhaltet: Seit mehr als zehn Jahren erlebe ich im Bundestag, dass bei Beratungen zum Vorhaben Luft-Boden-Schießplatz Wittstock die Belange und spezifische Situation der Region von der großen Mehrheit faktisch ignoriert wurden. Man begnügte sich damit, die „gerechte Lastenverteilung" zwischen West und Ost zu beschwören - und überging dabei die jahrzehntelangen Extrembelastungen durch die scharfen Übungen der sowjetischen Streitkräfte. Nicht zuletzt wurden die Entwicklungsperspektiven der strukturschwachen Region, die fast ausschließlich im naturnahen Tourismus liegen, übergangen.

Die Politik versäumte es, für Planungsverfahren seitens der Bundeswehr gesetzliche Grundlagen auf der Höhe des materiellen Planungsrechts zu schaffen.
Ich bitte Sie eindringlich: Wenden Sie weiteren Schaden von der Region um die Kyritz-Ruppiner Heide und die Bundeswehr ab, geben Sie die Heide frei!
Es wäre ein Gewinn für die demokratische Kultur unseres Landes und kein Schaden für die Sicherheit Deutschlands, wenn Sie dem politischen und juristischen Dauerstreit ein Ende machen würden.

Mit besten Grüßen
Ihr
Winfried Nachtwei

 



Anmerkung :

Brief als PDF-Datei.