Bundesrechnungshof widerlegt Notwendigkeit für Wittstock
Von: Webmaster amFr, 30 November 2007 16:35:54 +02:00Zum Bericht des Bundesrechnungshofes, der das Verteidigungsministerium auffordert, die Pläne für den Luft-Boden Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zurückzunehmen und das Übungskonzept der Luftwaffe zu überarbeiten, erklären Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher, und Cornelia Behm, brandenburgische Bundestagsabgeordnete:
Der Bundesrechnungshof erteilt in seiner Stellungnahme jeder Ausweitung der Übungsmöglichkeiten für Luft-Boden-Einsätze der Luftwaffe eine deutliche Absage. Er bestätigt voll und ganz das, was wir bereits seit mehr als sieben Jahren im Bundestag, auf Länder- und Landkreisebene betonen und belegt haben: Der Luft-/Boden-Schießplatz Wittstock wird - angesichts des veränderten Auftrages der Bundeswehr, des veränderten Übungsprofils und des seit Jahren sinkenden Übungsaufkommens an Luft-/Boden-Einsätzen - militärisch nicht gebraucht. Diese Fakten hat das Ministerium nie ernsthaft widerlegt. Im Gegenteil, Verteidigungsministerium und Bundeswehr haben stur die alte Bedarfsplanung aus Anfang der 90er Jahre fortgeschrieben. Diese jahrelange Unehrlichkeit gegenüber dem Parlament ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die seit Jahren mit sachlichen Argumenten gegen die Pläne des Ministeriums vorgehen.
Die Errichtung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock für 270 Millionen Euro ist für das heutige und künftige Aufgabenprofil der Streitkräfte weder notwendig noch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu rechtfertigen.
Seit 1997 sind bereits rund 50 Millionen EURO aus dem Bundeshaushalt für den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock aufgewendet worden, allein 400 000 Euro für Gerichtskosten. Hinzu kommen massive wirtschaftliche Schäden in der Region durch die fehlende Planungssicherheit - nicht nur in der Tourismusbranche. Um den volkswirtschaftlichen Schaden nicht noch größer werden zu lassen, ist nun schnelles Handeln notwendig. Wir fordern Verteidigungsminister Jung und die Bundesregierung auf, den Streit um den Schießplatz unverzüglich politisch zu beenden und die Pläne dafür, wie es der Rechnungshof fordert, zu begraben. Das Ministerium muss das Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts vom 31. Juli dieses Jahres anerkennen und das Berufungsverfahren zurückziehen. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Reißleine ziehen und den Weg für die zivile Nutzung der Kyritz Ruppiner-Heide freimachen. Alles andere ist politisch unverantwortlich und nicht vermittelbar.