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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Informationen + Klarstellungen zu bewaffneten Drohnen vor dem Hintergrund meiner Einblicke in deutsche und US-Einsatzpraktiken</title>
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    <span class="xar-mod-title">RÃ¼stung + Artikel von Winfried Nachtwei fÃ¼r Zeitschriften u.Ã¤.</span>

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        <h1>
            Informationen + Klarstellungen zu bewaffneten Drohnen vor dem Hintergrund meiner Einblicke in deutsche und US-Einsatzpraktiken         </h1>
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 10. Juni 2021 21:28:29 +02:00 (25874 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Nach langj&auml;hriger Debatte um bewaffnete Drohnen lege ich reichlich versp&auml;tet ein Beratungspapier zum Streitthema vor. Andere Priorit&auml;ten in den letzten Monaten verschleppten die Fertigstellung des Papiers, das ich vor einiger Zeit begonnen hatte. Es ist der Versuch, die Debatte n&auml;her an die realen Einsatzkontexte zu bringen und damit zu einer Versachlichung beizutragen. Insbesondere meine ziemlich umfassenden Einblicke in die sch&auml;rfsten Seiten deutscher Auslandseins&auml;tze im Rahmen der G36-Kommission haben meine zun&auml;chst lange voll ablehnende Haltung zu bewaffneten Drohnen ver&auml;ndert. Dass sich aus Erfahrungen Lernen und Positions&auml;nderungen ergeben, ist mir in meinen mehr als 50 politischen Jahren schon mehrfach passiert. Das will ich auch nicht drangeben.</p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>Informationen und Klarstellungen zu bewaffneten Drohnen vor dem</strong></p>
<p align="center"><strong>Hintergrund meiner Einblicke in deutsche und US-Einsatzpraktiken</strong></p>
<p align="center">Winni Nachtwei, 10.06.2021</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Mein Hintergrund</span></p>
<p>Als Mitglied des Verteidigungsausschusses und Unterausschusses R&uuml;stungskontrolle + Abr&uuml;stung (1994-2009) hatte ich intensiv mit den Kampagnen zum Verbot von Antipersonenminen und Streumunition sowie der Beobachtung von Eins&auml;tzen bewaffneter Drohnen durch US-Streitkr&auml;fte in Afghanistan und Pakistan zu tun.</p>
<p>- In Sachen <strong>Streumunition</strong> geh&ouml;rte ich im Bundestag zu den parlamentarischen Treibern ihres v&ouml;lkerrechtlichen Verbots. Im April 2005 vereinbarte ich f&uuml;r die b&uuml;ndnisgr&uuml;ne Fraktion mit einem Staatssekret&auml;r des BMVg die beschleunigte und erweiterte Ausmusterung und Vernichtung von Antifahrzeugminen, die Zivilpersonen gef&auml;hrden k&ouml;nnen, und von Streumunition. (Bundestagsrede zur Unterzeichnung des Abkommens zum Verbot von Streumunition, 30. Mai 2008, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;catid=36-120-130&amp;aid=711">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;catid=36-120-130&amp;aid=711</a> &nbsp;)</p>
<p>&nbsp;Zum <strong>Einsatz bewaffneter US-Drohnen</strong> und dem Einsatzkontext berichtete ich ab Anfang 2008 fortlaufend in meiner Materialsammlung &bdquo;<em>Sicherheitslage Afghanistan (milit&auml;risch/ polizeilich)</em>&ldquo;, so am 19.01.2008:</p>
<p><strong><em>&laquo;Anmerkung zu UAV`s (Unmanned Aerial Vehicle):</em></strong><em> Die MQ-9 Reaper (&laquo;Sensenmann&raquo;) ist eine Weiterentwicklung der MQ-1 Predator. Reichweite bis 6.000 km, max. Flugzeit 14 Stunden (bewaffnet) bis 30 Stunden (unbewaffnet, Aufkl&auml;rung), Flugh&ouml;he maximal 15.000 m, Bewaffnung bis zu 14 Hellfire-Raketen (bis 8 km Reichweite) oder Mix aus Hellfire und Pr&auml;zisionsbomben. Erfassung fester und beweglicher Bodenziele mit Aufl&ouml;sung von 30 Zentimetern dreidimensional auf bis zu 50 km Entfernung bei allen Witterungsbedingungen. Start in Bagram, Steuerung im Einsatz aus Creech Air Force Base in Nevada in 12.000 km (!) Entfernung. Vergleich zur F-16: gleiche Einsatzh&ouml;he, &auml;hnliche Waffenlast, gleiche Sensorleistung, viel l&auml;ngere Stehzeit &uuml;ber dem Kampfgebiet (bei F-16 nur 30 Minuten, MQ-9 mindestens 14 Stunden), Sofortreaktion. Kosten: Ein Satz von vier MQ-9 incl. Bodenausstattung 69 Mio. $, F-16-C/D 24,4 Mio. $ pro St&uuml;ck. Eine Reaper-Besatzung kann zwei bis drei Maschinen f&uuml;hren. Zu Beginn des AFG-Einsatzes waren zwei bewaffnete Predator im Einsatz, heute sind UAV`s in AFG sieben Tage die Woche rund </em><em>um die Uhr im Einsatz. Erster Waffeneinsatz der MQ-9 am 27. Oktober bei Deh Rawod/Uruzgan.</em></p>
<p>Als sicherheitspolitischer Sprecher der Fraktion kritisierte ich im Bundestag immer wieder deutlich den <strong>Einsatzkontext, die US-Antiterroroperation Enduring Freedom</strong> und die Haltung der Bundesregierung dazu, so im <span style="text-decoration: underline;">Bundestag am 08.11.2007</span>:</p>
<p><em>&bdquo;Seit jedoch nach der Ausweitung von ISAF auf das ganze Land die Gewalt in den urspr&uuml;nglichen Operationsgebieten von Enduring Freedom geradezu explodiert ist, muss man verst&auml;rkt die Frage nach der Wirksamkeit stellen. Alles, was ich dazu ansonsten geh&ouml;rt habe, ist so beunruhigend wie eindeutig. Hochrangige Insider haben mir gegen&uuml;ber die Operationsweise von Enduring Freedom mit folgenden Worten beschrieben: Es gehe nicht vorrangig darum, Gefangene zu machen, sondern darum, die Taliban zu zerschlagen; die Taliban w&uuml;rden mithilfe der Luftwaffe gnadenlos niedergemacht. Sehen Sie sich bitte auch die Meldungen &uuml;ber Enduring Freedom der letzten Tage und Wochen auf der entsprechenden Webseite an. (&hellip;) Die tats&auml;chliche Wirksamkeit der Antiterroroperation Enduring Freedom ist &auml;u&szlig;erst zwiesp&auml;ltig. Milit&auml;rische Siege gibt es am laufenden Band. Aber zugleich werden dabei &ndash; das ist die Botschaft, die wir aus Afghanistan immer wieder h&ouml;ren &ndash; fortw&auml;hrend K&ouml;pfe und Herzen der Bev&ouml;lkerung verloren. (&hellip;) OEF ist inzwischen l&auml;ngst kontraproduktiv geworden. Sie dient nicht, wie vorgesehen, der Terrorismuseind&auml;mmung, sondern facht den Terrorismus eher an.&ldquo;</em></p>
<p>Im Beratungspapier &bdquo;<em>Enduring Freedom nach sechs Jahren: Selbstverteidigung ohne Grenzen &ndash; mehr Begleitsch&auml;den als Nutzen</em>&ldquo; vom 14.11.2007 schrieb ich:</p>
<p><em>&bdquo;Zur Wirksamkeit &bdquo;verweigert die Bundesregierung trotz wiederholter Nachfragen unsererseits seit Jahren jede konkrete Auskunft. Beim Besuch der Obleute des Verteidigungsausschusses in Washington Ende Oktober erhielt ich im Pentagon auf meine Frage nach der OEF-Wirksamkeit von einem Unterstaatssekret&auml;r nicht mehr als die Antwort, das sei eine exzellente Frage, die man sich auch des &Ouml;fteren stelle.&ldquo;</em></p>
<p>Und bei der Bundestagsdebatte zu Enduring-Freedom am 04.11.2008 stellte &nbsp;ich fest:</p>
<p><em>&bdquo;Ich habe alle Mandatsentscheidungen, die im Bundestag seit 1994 getroffen wurden, mitbekommen. (&hellip;) Die Diskussionen der letzten Jahre &uuml;ber Enduring Freedom waren Tiefpunkte der parlamentarischen Beratungen und in Sachen Parlamentsbeteiligung. Herr Minister Steinmeier, ich habe heute von Staatsminister Erler Antworten auf von mir gestellte Fragen zur Wirksamkeit von Enduring Freedom usw. erhalten. Ich kann sie Ihnen gleich einmal geben. Diese Antworten sind eine Frechheit. Ich glaube, Sie werden sich f&uuml;r diese Antworten sch&auml;men. So geht das nicht weiter.&ldquo;</em></p>
<p><em>&nbsp;</em><a href="https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16185.pdf">https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16185.pdf</a></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(1) Schl&uuml;sselfragen</span></strong></p>
<p>- Wie sind bewaffnete Drohnen aus Sicht des V&ouml;lkerrechts und des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts zu beurteilen?</p>
<p>- Welchen Stellenwert (Nutzen/Risiken) haben bewaffnete Drohnen f&uuml;r</p>
<ul>
<li>die Auftragserf&uuml;llung bei Bundeswehreins&auml;tzen im Rahmen des V&ouml;lkerrechts (Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung, Kriseneins&auml;tze) und des Bundestagsmandats f&uuml;r die Konfliktentwicklung im Einsatzgebiet (darin Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung) sowie die staatliche F&uuml;rsorgepflicht gegen&uuml;ber den eigenen Soldaten?</li>
<li>die parlamentarische Kontrolle von Eins&auml;tzen?</li>
<li>die B&uuml;ndnisf&auml;higkeit und den B&uuml;ndniszusammenhalt?</li>
<li>internationale R&uuml;stungskontrolle und dynamiken?</li>
<li>das Verh&auml;ltnis der Bundeswehrangeh&ouml;rigen, insbesondere der Einsatzkr&auml;fte zu ihren politischen Auftraggebern in Exekutive und Bundestag?</li>
</ul>
<p><em>&nbsp;(Bei der Anh&ouml;rung des Verteidigungsausschusses zu bewaffneten Drohnen am 05.10.2020 kam der Stellenwert von Drohnen f&uuml;r die Auftragserf&uuml;llung nicht zur Sprache. Auff&auml;llig war bei einem Teil der Sachverst&auml;ndigen und einzelnen Abgeordneten die Fokussierung auf den Selbstschutz &ndash; als w&auml;re Bundeswehr im Einsatz prim&auml;r, um sich selbst zu sch&uuml;tzen. Von Sachverst&auml;ndigen der ablehnenden Seite gab es die Empfehlung, sich ganz von robusten Eins&auml;tzen fernzuhalten. Das w&uuml;rde bedeuten, jede Bef&auml;higung zur UN-&bdquo;Friedenserzwingung&ldquo; wie zur Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung aufzugeben.)</em></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(2) Die &ouml;ffentliche Wahrnehmung und v&ouml;lkerrechtliche Bewertung</span></strong></p>
<p>von Kampfdrohnen ist in Teilen der &Ouml;ffentlichkeit gepr&auml;gt von dem Kontext, in dem sie seit einigen Jahren nicht nur, aber vor allem eingesetzt wurden &ndash; dem&nbsp; US-amerikanischen &bdquo;Krieg gegen den Terror&ldquo; in Afghanistan, Pakistan, Somalia, Jemen etc.. F&uuml;r nicht wenige Bundesb&uuml;rger wurden bewaffnete Drohnen damit zu einem Synonym f&uuml;r extralegale T&ouml;tungen und v&ouml;lkerrechtswidrige Geheimkriege.</p>
<p>Das traf auch f&uuml;r mich zu, der ich ab Sommer 2007 zu Afghanistan Sicherheitsvorf&auml;lle, K&auml;mpfe, Angriffe der verschiedenen Seiten sowie&nbsp; Waffeneins&auml;tze insbesondere von US-Kr&auml;ften in meinen &bdquo;<em>Materialien zur Sicherheitslage in Afghanistan</em>&quot; ( <a href="http://www.nachtwei.de">www.nachtwei.de</a> ) dokumentierte. Im Rahmen von Enduring Freedom und der Folgeoperation Freedom`s Sentinel wurde milit&auml;rische Gewalt oft exzessiv, unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig und jenseits des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts eingesetzt. Die Geheimoperationen der CIA, &uuml;ber die es vor Ort nie Auskunft gab, sollen f&uuml;r besonders viele extralegale T&ouml;tungen verantwortlich sein.</p>
<p>F&uuml;r solche Operationen werden Kampfdrohnen mit ihren langen Stehzeiten, Aufkl&auml;rungs- und schnellen Reaktionsf&auml;higkeiten besonders geeignet gewesen sein.</p>
<p>Der v&ouml;lkerrechtswidrige Einsatz von Kampfdrohnen ist aber <span style="text-decoration: underline;">kein Merkmal der Drohnen an sich, sondern Ausdruck eines spezifischen politischen und Einsatzkontextes</span>.</p>
<p>In Deutschland und vielen anderen Rechtsstaaten w&auml;re ein solcher Einsatz mit extralegalen T&ouml;tungen und Geheimkriegen eindeutig illegal und verfassungswidrig. Bundesregierung und Bundestag lehnen eine solche Einsatzpraxis f&uuml;r deutsche Kr&auml;fte eindeutig und glaubw&uuml;rdig ab. Sie w&auml;re &uuml;berdies auch mit Anspruch und Wirklichkeit des Staatsb&uuml;rgers in Uniform unvereinbar und w&uuml;rde die Innere F&uuml;hrung zerst&ouml;ren.</p>
<p>Insofern ist es verfehlt, die Realit&auml;t des US-Drohnenkrieges auf die Bundeswehr zu projizieren. Wollte man dieser &bdquo;Logik&ldquo; folgen, m&uuml;sste auch andere Waffensysteme, die illegal und v&ouml;lkerrechtswidrig eingesetzt werden, generell gestoppt werden &ndash; so Kampfflugzeuge mit Pr&auml;zisionsmunition, Scharfsch&uuml;tzengewehre, Kleinwaffen &uuml;berhaupt. Oder in der Kriegsgeschichte: Bei den Angriffsblitzkriegen der deutschen Wehrmacht gegen die europ&auml;ischen Nachbarn hatte die&nbsp; Panzertruppe die Schl&uuml;sselrolle. H&auml;tten die alliierten Truppen deshalb bei der Befreiung Europas auf Panzer verzichten sollen?</p>
<p>Wo in Teilen der Gesellschaft und Politik ein unterschiedsloses Pauschalbild von Milit&auml;r vorherrscht, wo der verfassungsrechtliche Auftrag der Bundeswehr faktisch nicht ernst und die Friedens- und Rechtsbindung der Bundeswehr nicht f&uuml;r bare M&uuml;nze genommen werden, ist die Neigung besonders verbreitert, der Bundeswehr alles zuzutrauen, was auch US-Streitkr&auml;fte tun. &nbsp;Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint ist: Faktisch werden damit Bundeswehr und politische F&uuml;hrung unter Generalverdacht gestellt, auch eine Bundesregierung mit erheblicher gr&uuml;ner Beteiligung.</p>
<p>Einem Grundmisstrauen gegen&uuml;ber Regierungspolitik leisteten bis heute aber auch Bundesregierungen Vorschub, die zum Beispiel die zentrale Rolle von Ramstein bei der US-Drohnenkriegf&uuml;hrung schweigend hinnehmen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(3) Besondere Eigenschaften von Kampfdrohnen und humanit&auml;res V&ouml;lkerrecht</span></strong></p>
<p>Kampfdrohnen unterscheiden sich nicht grunds&auml;tzlich von bemannten Kampfflugzeugen, verf&uuml;gen aber bez&uuml;glich Distanz, Aufkl&auml;rung, Stehzeiten, Reaktionszeiten, Pr&auml;zision &uuml;ber erheblich gesteigerte F&auml;higkeiten. Durch Pr&auml;senz / show of force k&ouml;nnen sie Angriffe auf eigene Kr&auml;fte im Vorhinein verhindern. Nicht geeignet sind Kampfdrohnen (bisher) f&uuml;r einen umk&auml;mpften Luftraum und Luftk&auml;mpfe.</p>
<p>Die lange Stehzeit, h&ouml;here Pr&auml;zision und dosierter Kampfmitteleinsatz k&ouml;nnen die Unterscheidung von Kombattanten und Zivilpersonen erleichtern und das Risiko von zivilen Begleitsch&auml;den verringern. Die Waffenwirkung von Kampfdrohnen widerspricht nicht dem humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht, sie ist nicht unterschiedslos (wie bei Antipersonenminen, Streumunition) und mit&nbsp; - laut Art. 23 Haager Landkriegsordnung - &bdquo;unn&ouml;tigem Leid&ldquo; verbunden. Insofern haben bewaffnete Drohnen das Potential, Anforderungen des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts besser zu gen&uuml;gen.</p>
<p>Die relativ hohe Zahl an Zivilopfern bei US-Drohneneins&auml;tzen resultiert meines Wissens nicht aus mangelnder Zielgenauigkeit, sondern aus den Einsatzregeln (wer + was alles als legitime Ziele gelten), und der Verl&auml;sslichkeit der Zielaufkl&auml;rung.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(4) Ausschlaggebend: Der politische und rechtliche Kontext, das Einsatzszenario und die Wirkungen auf die Konfliktdynamik</span></strong></p>
<p>Alle bisherigen &uuml;ber 50 bewaffneten Eins&auml;tze der Bundeswehr sollten im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit Bedrohungen der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens entgegenwirken, Kriegsgewalt eind&auml;mmen und verh&uuml;ten sowie Konfliktregionen stabilisieren (strategisches Ziel). In drei F&auml;llen kam es dabei zu Kampfeins&auml;tzen, einmal (in Afghanistan) zu ausdr&uuml;cklicher Aufstandsbek&auml;mpfung.&nbsp; Auf bundesdeutscher Seite verband sich damit aber niemals die Vorstellung, eine Aufstandsbewegung wie die Taliban milit&auml;risch besiegen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>In einem Gro&szlig;teil der Bundeswehrauslandseins&auml;tze (SFOR, ALTHEA, KFOR, EUFOR Congo, ISAF bis 2008), also in ausdr&uuml;cklichen Stabilisierungsphasen, wo Kontakt zur Bev&ouml;lkerung und Vertrauensbildung, Gewinnung von Hearts and Minds zentral sind, w&auml;ren Kampfdrohnen nicht nur &uuml;berfl&uuml;ssig, sondern h&ouml;chstwahrscheinlich kontraproduktiv gewesen. Man stelle sich Gespr&auml;chsaufkl&auml;rung und Vertrauensbildung mit Kampfdrohnenbegleitung vor.</p>
<p>Mit Zunahme asymmetrischer Angriffe und anwachsender Aufstandsbewegung erh&ouml;hte sich das Risiko f&uuml;r die Bundeswehrkontingente, wurde vermehrt Luftnahunterst&uuml;tzung (US-Kampfbomber und &ndash;Hubschrauber, keine deutschen) angefordert und verringerte sich ihre Operationsfreiheit erheblich. Das beeintr&auml;chtige massiv die Auftragserf&uuml;llung.</p>
<p>Die Befragung von &uuml;ber 150 gefechtserfahrenen Afghanistan-Veteranen durch die von mir geleitete Unabh&auml;ngige G36-Kommission im Jahr 2015 ergab,</p>
<p><em>&bdquo;dass es die meisten Gefallenen und Verwundeten dadurch gab, dass die Aufst&auml;ndischen zuerst Sprengladungen z&uuml;ndeten bzw. mit Handwaffen und Panzerf&auml;usten das Feuer er&ouml;ffneten. Hierbei hatten die Aufst&auml;ndischen den Vorteil der &Uuml;berraschung und der eigenen guten Deckung gegen&uuml;ber den ungedeckten Bundeswehrkr&auml;ften. Bundeswehrsoldaten hatten zu dem Zeitpunkt noch keinen Schuss abgegeben.&ldquo; (Bericht der Kommission zur Untersuchung des Einsatzes des G36-Sturmgewehres in Gefechtssituationen&ldquo;, Berlin 2015, S. 38. Der Bericht wurde zumindest allen Abgeordneten des Verteidigungsausschusses zugestellt. Dass der Bericht entgegen meiner Empfehlung nicht allgemein &ouml;ffentlich gemacht wurde, war Ausdruck einer politisch dummen Geheimniskr&auml;merei.)</em></p>
<p>Mit anderen Worten: Die <strong>Patrouillen</strong> der Bundeswehrerlitten ihre meisten und schwersten Verluste in der Er&ouml;ffnungsphase von Hinterhalten und gegnerischen Angriffen, wenn eigene Kr&auml;fte sich &bdquo;wie auf dem Pr&auml;sentierteller&ldquo; bewegen mussten.</p>
<p>In solche Szenarien w&auml;ren bewaffnete Drohnen ein sehr wirksames und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;iges Mittel des Patrouillen- und Konvoischutzes gewesen, wahrscheinlich besser als eine Panzerhaubitze oder anzufordernde F16 der US-Air Force.</p>
<p>(In den Jahren 2010/2011 erreichte die kriegerische Auseinandersetzung in RC North mit rund 160 Feindkontakten der Bundeswehr, mit 15 Gefallenen und 114 k&ouml;rperlich Verwundeten&nbsp; ihren H&ouml;hepunkt.)</p>
<p>Ein Beispiel f&uuml;r den <strong>Objektschutz </strong>begegnete mir bei meinem letzten Afghanistanbesuch im Oktober 2019 in Camp Pamir/Kunduz (aus meinem Reisebericht):</p>
<p><em>&bdquo;Am 31.08./01.09. wurden acht Raketen auf Camp Pamir abgeschossen, vier schlugen im Lager ein. Das waren so viele wie lange nicht. Zwei Sekunden Warnzeit habe man da. Wenn ein Geschoss in 150 m Entfernung detoniere, dann nehme das schon mit. Die Taliban h&auml;tten ihre Treffgenauigkeit erheblich verbessert.</em></p>
<p><em>Die Raketen- und M&ouml;rserbeschuss erfolgte aus f&uuml;nf bis sieben km Entfernung, vor allem aus nicht einsehbaren Flusst&auml;lern. Da brauche man dringend einen gen&uuml;gend hohen Turm.</em></p>
<p><em>&Uuml;ber F&auml;higkeiten zur Selbstverteidigung gegen Steilfeuerbedrohungen verf&uuml;gen nur die US-Streitkr&auml;fte. Vordringlich sei eine bessere Aufkl&auml;rung (Turm, kleiner Ballon f&uuml;r 150-300 m H&ouml;he); verbesserter Schutz; verbesserte Wirkung.&ldquo;</em></p>
<p><em>&bdquo;Vor drei N&auml;chten wurden in Aliabad, gerade drei km vom Camp entfernt, 18 Polizisten an einem Checkpoint&nbsp; regelrecht hingerichtet. Die Feuerwechsel sah man vom Wachturm. Da leide man mit. Man konnte nicht eingreifen.&ldquo;</em></p>
<p>Im Rahmen der allermeisten aktuellen bewaffneten Bundeswehreins&auml;tze gibt es zzt. keine Einsatzszenarien, wo st&auml;ndig Luftnahunterst&uuml;tzung &nbsp;gebraucht w&uuml;rde, also auch Kampfdrohnen eine Option sein k&ouml;nnten. Bei MINUSMA in Mali soll ein Einsatz bewaffneter Drohnen politisch sehr kritisch gesehen werden. Die Erfahrung von bald 30 Jahren deutscher Beteiligung an internationalen Kriseneins&auml;tzen zeigt aber, dass die Szenarien immer wieder sehr verschieden, kaum prognostizierbar sind und sich schnell &auml;ndern k&ouml;nnen. Insofern muss bei der Anschaffung milit&auml;rische F&auml;higkeiten weiter voraus gedacht werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Deshalb meine grunds&auml;tzliche Schlussfolgerung</span>: Zum Schutz eigener Kr&auml;fte und ihrer Operationsfreiheit bei einem Kriseneinsatz in einem Hochrisikoumfeld &nbsp;k &ouml; n n e n Kampfdrohnen einen ma&szlig;geblichen Beitrag leisten &ndash; mit deutlichen Vorteilen gegen&uuml;ber Kampfbombern oder Hubschraubern, die bisher immer von Verb&uuml;ndeten gestellt werden mussten.</p>
<p>Kampfdrohnen wie milit&auml;rische Waffensysteme generell dienen aber nicht nur dem Selbstschutz, sondern auch der <strong>Durchsetzung des Auftrages</strong> (wie es in UN-Mandaten immer wieder hei&szlig;t) und ggfs. einer offensiven Gegnerbek&auml;mpfung.</p>
<p>Im Rahmen der US-Aufstandsbek&auml;mpfung in Afghanistan war die enorme Wirksamkeit von Kampfdrohnen bei der T&ouml;tung von F&uuml;hrungs- und Schl&uuml;sselpersonen der Aufst&auml;ndischen offenkundig. Wie aber wirkte die gro&szlig;fl&auml;chige Dauerpr&auml;senz und Einsatz von Kampfdrohnen, die f&uuml;r eine Asymmetrie der St&auml;rke stehen, auf die Kampfmoral und &ndash;taktik der Aufst&auml;ndischen, wie auf die Bev&ouml;lkerung? Trugen sie tats&auml;chlich zu einer Schw&auml;chung der Aufst&auml;ndischen, zu einer Eind&auml;mmung terroristischer Gewalt und zum ISAF-Mandatsziel &bdquo;sicheres Umfeld&ldquo; bei? Oder heizten sie im Gegenteil den asymmetrischen Gewaltkonflikt nur an? US-General Stanley McChrystal, ISAF-Kommandeur 2009/2010, sprach von der COIN(Counter-insurgency)-Mathematik: Man t&ouml;te zwei Aufst&auml;ndische &ndash; und bekomme &uuml;ber deren Br&uuml;der, V&auml;ter, S&ouml;hne, Freunde zwanzig neue Aufst&auml;ndische.</p>
<p>Heute ist un&uuml;bersehbar, dass die taktische &Uuml;berlegenheit vor allem der US-Kr&auml;fte in Afghanistan das Scheitern auf strategischer Ebene nicht verhindern konnte. Ob sie vielleicht sogar dazu beitrug, sei dahingestellt.</p>
<p>Dass Antiterroroperationen mit permanenter und gro&szlig;r&auml;umiger Drohnen&uuml;berwachung zur Traumatisierung von Zivilbev&ouml;lkerung f&uuml;hren und Konfliktdynamiken anheizen k&ouml;nnen, konstatierte Prof. Carlo Masala bei der Anh&ouml;rung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am 5.10.2020.</p>
<p>Im <strong>Krieg um Berg-Karabach</strong> 2020 wurden Kampfdrohnen (einschlie&szlig;lich &bdquo;Kamikaze-drohnen&ldquo;) in Kombination mit einer &uuml;berlegenen taktischen Gefechtsfeldaufkl&auml;rung so breit und wirksam eingesetzt wie nie zuvor in einem Krieg &ndash; einseitig von Aserbeidschan. Armenische Flugabwehr, Kommandostrukturen, gepanzerte Fahrzeuge wurden gezielt zerst&ouml;rt, Nachschubwege unterbrochen, armenische Truppen in Sammlungsr&auml;umen zerschlagen. Fehlende F&auml;higkeiten in der Drohnenabwehr &ouml;ffneten ein Scheunentor der Verwundbarkeit. Die Bundeswehr schaffte 2012 ihre Heeresflugabwehr ab und verf&uuml;gt nur &uuml;ber ein station&auml;res Nahbereichs-Flugabwehrsystem MANTIS zum Feldlagerschutz in einstelliger Zahl. Das Flugabwehrsystem Ozelot ist gegen kleinere Drohnenziele wirkungslos.</p>
<p>Auch wenn ich mich bisher damit nicht intensiver besch&auml;ftigt habe:</p>
<p>Um ihren grundgesetzlichen Auftrag einer glaubhaften &nbsp;Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung zu erf&uuml;llen, <span style="text-decoration: underline;">ist die Bundeswehr angesichts der rasanten Verbreitung von Drohnentechnologie auf eine leistungsf&auml;hige Drohnenabwehr zwingend angewiesen. Mein starker Eindruck ist, dass die Bundeswehr nur auf Kosten ihrer Auftragserf&uuml;llung k&uuml;nftig auf bewaffnete Drohnen verzichten k&ouml;nnte. </span>Wer prinzipiell Kampdrohnen ablehnt, m&uuml;sste etwas zu alternativen Waffensystemen z.B. f&uuml;r die Luftnahunterst&uuml;tzung sagen k&ouml;nnen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(5) Absenkung der Hemmschwelle zum Gewalteinsatz - </span></strong></p>
<p><strong>bei Einsatzkr&auml;ften? </strong></p>
<p>Die Warnung, Kampfdrohnen w&uuml;rden die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz senken, beruht auf der Annahme, die F&uuml;hrungsebenen der Bundeswehr bzw. des Einsatzverbundes von NATO, UN, EU w&uuml;rden eher Gewalt einsetzen, wenn dies ohne eigenes Risiko geschehen w&uuml;rde. Diese Annahme ist eine Unterstellung und ein empirisch widerlegbarer Generalverdacht. Grunds&auml;tzlich ist der Einsatz t&ouml;dlicher Gewalt bei Kriseneins&auml;tzen durch die Rules of Engagement im Rahmen des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts genau geregelt und begrenzt.</p>
<p>Die Ermittlungen der G36-Kommission ergaben, dass milit&auml;rische Gewalt in den 25 Jahren&nbsp; Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr insgesamt sehr zur&uuml;ckhalten eingesetzt wurde. Das insbesondere von der LINKEN propagierte Pauschalbild &bdquo;Auslandseins&auml;tze = Kriegseins&auml;tze&ldquo; wurde eindeutig widerlegt: &nbsp;Beim 17-j&auml;hrigen Bosnieneinsatz gab es kein einziges Feuergefecht, bei 21 Jahren KFOR Schusswaffeneinsatz nur in wenigen F&auml;llen, in den ersten vier Jahren ISAF einen Schusswechsel (allerdings sieben Angriffe mit Sprengfallen). Seit 2006 standen deutsche ISAF-Soldaten mindestens 150 Mal in Schusswechseln und Gefechten. Auch in der kriegerischen Phase des ISAF-Einsatzes war der Schusswaffeneinsatz insgesamt kontrolliert. Zur ersten Luftnahunterst&uuml;tzung mit Waffeneinsatz kam es im Juni 2009 in Chahar Darreh, im Juli 2009 zum ersten Marder- und M&ouml;rsereinsatz im selben Distrikt, im Juli 2010 zum ersten Einsatz der Panzerhaubitze 2000. Bezogen auf den Bodeneinsatzes hei&szlig;t es im Kommissionsbericht: &bdquo;Dass zur Erf&uuml;llung des milit&auml;rischen Auftrages immer auch die besondere R&uuml;cksichtnahme auf die Zivilbev&ouml;lkerung geh&ouml;rt, ist f&uuml;r unsere Soldaten offenkundig eine Selbstverst&auml;ndlichkeit.&ldquo; (S. 48)</p>
<p>Die Annahme, bei den Drohnenpiloten k&ouml;nne sich eine Ego-Shooter-Mentalit&auml;t austoben, verkennt, dass diese ihre Zielpersonen und Trefferwirkungen so genau sehen, &bdquo;miterleben&ldquo; wie es bei den sonst &uuml;blichen Distanzwaffen kaum m&ouml;glich ist. Drohnenpiloten sind nicht selten PTBS-gesch&auml;digt.</p>
<p><strong>Bei den politisch Verantwortlichen?</strong></p>
<p>In Deutschland ist die Parlamentsbeteiligung an Mandatsentscheidungen&nbsp;und Einsatzkontrolle so intensiv wie in wenigen anderen L&auml;ndern. Die deutsche au&szlig;en- und sicherheitspolitische Kultur ist gepr&auml;gt von einer deutlichen Zur&uuml;ckhaltung gegen&uuml;ber dem Einsatz milit&auml;rische Gewalt und Kampfeins&auml;tzen und einer deutlichen zivil-milit&auml;rischen Orientierung. Die ern&uuml;chternden Erfahrungen des Afghanistaneinsatzes haben diese Zur&uuml;ckhaltung eher verst&auml;rkt als gemindert. Anl&auml;sslich der Aussetzung der Wehrpflicht wurde davor gewarnt, das k&ouml;nne die Hemmschwelle zu neuen Eins&auml;tzen senken. Dieses traf nicht ein. Es gibt keine tats&auml;chlichen Anhaltspunkte f&uuml;r eine willentlich st&auml;rkere Orientierung auf &bdquo;robustere&ldquo; Eins&auml;tze. Bei Kriseneins&auml;tzen ist das Gegenteil der Fall.</p>
<p>Nach allen Erfahrungen mit &uuml;berraschenden Konfliktentwicklungen kann eine verantwortliche Sicherheitspolitik solche Eins&auml;te aber auch nicht ausschlie&szlig;en.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(6) F&uuml;rsorgepflicht des Dienstherren und der politischen Auftraggebers</span></strong></p>
<p>Dass Bundeswehrsoldaten, die vom Bundestag in gef&auml;hrliche Eins&auml;tze entsandt werden, bestm&ouml;glich ausgestattet und auch gesch&uuml;tzt sein sollen, ist im Bundestag und weiten Teilen der Gesellschaft breiter Konsens. (<em>z.B. Antrag von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen &bdquo;Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen f&uuml;r die Bundeswehr&ldquo;, Drs. 19/25293 vom 15.12.2020, S. 2)</em></p>
<p>Bundeswehrangeh&ouml;rige sprechen sich einm&uuml;tig f&uuml;r die Anschaffung bewaffneter Drohnen vor allem zum Selbstschutz aus. Wenn dieses Waffensystems grunds&auml;tzlich f&uuml;r kritische Einsatzgebiete verweigert w&uuml;rde, w&auml;ren deutsche Einsatzkr&auml;fte, die meist auch &uuml;ber keine eigene Luftnahunterst&uuml;tzung verf&uuml;gen, angewiesen auf den &bdquo;Fremdschutz&ldquo; durch Verb&uuml;ndete, Sehr viele Soldaten, vor allem Einsatzkr&auml;fte und &ndash;r&uuml;ckkehrer und ihre Angeh&ouml;rigen, w&uuml;rden solches als Bruch der elementaren F&uuml;rsorgepflicht ihres Dienstherrn werten. Das sowieso schon erhebliche Nichtvertrauen vieler Bundeswehrangeh&ouml;riger in ihre politischen Auftraggeber (oft fehlende Klarheit und Erf&uuml;llbarkeit von Auftr&auml;gen, gesellschaftliches Desinteresse an Eins&auml;tzen etc.) bek&auml;me vermutlich kr&auml;ftigen Aufwind.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(7) Parlamentarische Kontrolle von Bundeswehreins&auml;tzen</span></strong></p>
<p>Kampfdrohnen d&uuml;rfen nur im Rahmen mandatierter Eins&auml;tze zum Einsatz kommen.</p>
<p>Technisch ist ein Drohneneinsatz bis zum Waffenabschuss so genau kontrollierbar, steuerbar und durch Aufzeichnung an verschiedenen Stellen nachvollziehbar wie kaum ein anderes Waffensystem. (vgl. <em>Bericht des BMVg &bdquo;zur Debatte &uuml;ber eine m&ouml;gliche Beschaffung bewaffneter Drohnen&ldquo; und &bdquo;Grunds&auml;tze f&uuml;r den Einsatz von deutschen bewaffneten Unmaned Aircraft Systems (UAS)&ldquo;vom 03.07.2020</em>)</p>
<p>Damit sind die technischen Voraussetzungen einer jederzeitigen, umf&auml;nglichen und sehr detaillierten parlamentarischen Kontrolle gegeben. Ob damit auch die Kontrolle im parlamentarischen Alltag gest&auml;rkt wird, ist allerdings nicht ausgemacht.</p>
<p>Offen ist, wieweit beim Einsatz von Kampfdrohnen&nbsp; die Geheimhaltung praktiziert wird und diese m&ouml;glicherweise wie Spezialeins&auml;tze eingestuft werden und damit einer parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen werden. Es liegt auf der Hand, dass bei Drohneneins&auml;tzen &bdquo;zum Schutz von Operationen&ldquo; besondere&nbsp; Geheimhaltungsinteressen geltend gemacht w&uuml;rden.</p>
<p>Hier kommt es zentral auf den Bundestag und seine Mehrheitsfraktionen an, endlich f&uuml;r eine seri&ouml;se parlamentarische Kontrolle auch in sensiblen Einsatzbereichen zu kommen &ndash; ohne dabei auf einen &bdquo;parlamentarischen Feldherrnh&uuml;gel&ldquo; zu geraten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(8) B&uuml;ndnisf&auml;higkeit und B&uuml;ndniszusammenhalt</span></strong></p>
<p>Bei multinationalen Eins&auml;tzen sich von bewaffneten Drohnen der Verb&uuml;ndeten sch&uuml;tzen zu lassen, selbst aber weder diese noch andere Schutzf&auml;higkeiten (Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber) in den multinationalen Kr&auml;fteverbund einzubringen, w&uuml;rde von vielen Verb&uuml;ndeten wohl als Mangel an Verl&auml;sslichkeit und als B&uuml;ndnisilloyalit&auml;t gewertet.</p>
<p>Gewarnt wird vor einer B&uuml;ndnisdynamik und schiefen Ebene (slippery slope) Richtung Einsatzpraxis a la USA oder Frankreich, wenn die Bundeswehr selbst &uuml;ber bewaffnete Drohnen verf&uuml;ge. Erwartungen und Druck kann es im B&uuml;ndnis selbstverst&auml;ndlich geben. Aber bei vielen Gelegenheiten haben Bundesregierungen gezeigt, dass es hier keinen Automatismus geben muss: Keine Beteiligung bei der Libyen-Intervention, am Irakkrieg 2003, kein Einsatz in Afghanistan-S&uuml;d 2006 etc.</p>
<p>Immer mehr Verb&uuml;ndete beschaffen f&uuml;r ihre Streitkr&auml;fte bewaffnete Drohnen f&uuml;r Kriseneins&auml;tze und B&uuml;ndnisverteidigung. Eine deutsche F&auml;higkeitsl&uuml;cke in diesem Bereich w&uuml;rde die Interoperabilit&auml;t (F&auml;higkeit zum Zusammenwirken) mit den Verb&uuml;ndeten gef&auml;hrden.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(9) Internationale R&uuml;stungskontrolle und -dynamiken</span></strong></p>
<p>Bewaffnete Drohnen selbst sind keine autonomen t&ouml;dlichen Waffensysteme. Diese sind dringend zu &auml;chten, wie es auch im gr&uuml;nen Programmentwurf gefordert wird.</p>
<p>Ob Drohnen ein T&uuml;r&ouml;ffner zu solchen Systemen werden, muss und kann politisch verhindert werden.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(10) Gr&uuml;ne und Bundeswehr</span></strong></p>
<p>Die Gr&uuml;nen stehen an der Schwelle zu einer Regierungsbeteiligung auf Bundesebene ab Herbst, zum ersten Mal seit 16 Jahren.</p>
<p>Unser Verh&auml;ltnis zur Bundeswehr ist ambivalent: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Balkankriegen und &ndash;Eins&auml;tzen haben Gr&uuml;ne programmatisch eine VN-orientierte Haltung zu Streitkr&auml;ften eingenommen: Internationales Gewaltverbot, friedlicher Interessenausgleich und Streitbeilegung; gegen&uuml;ber St&ouml;rungen von internationaler Sicherheit und Frieden und Friedensst&ouml;rern aber das Recht auf kollektive Selbstverteidigung, Friedenssicherung und ggfs. &ndash;erzwingung im Rahmen der VN-Normen. Das hat sich niedergeschlagen in der differenzierten und sorgf&auml;ltigen Haltung der Bundestagsfraktion zu Kriseneins&auml;tzen einerseits und in der Treiberrolle der Gr&uuml;nen auf dem Feld der Zivilen Krisenpr&auml;vention und Friedensf&ouml;rderung andererseits.</p>
<p>In der Vergangenheit befassten sich fast nur die relativ wenigen, in Fachkreisen hoch anerkannten gr&uuml;nen Sicherheitspolitiker*innen mit der Bundeswehr. Ansonsten stehen sich unsere verschiedenen Milieus noch mit ziemlicher Distanz und einigem Misstrauen gegen&uuml;ber.</p>
<p>In n&auml;chster Zeit wird Vertrauensbildung zwischen Gr&uuml;nen und Bundeswehr von besonderer Wichtigkeit sein, mit klarer friedens- und sicherheitspolitischer Ansage und ohne Anbiederei.</p>
<p>Das ist umso dringender, als es unter vielen Bundeswehrangeh&ouml;rigen eine zunehmende &bdquo;Heimatlosigkeit&ldquo; gibt: Der allgemeine, wahrlich nicht unbegr&uuml;ndete Glaubw&uuml;rdigkeits-verlust &bdquo;der Politik&ldquo;, die sicherheitspolitischen Kompetenzverluste der Union und SPD,&nbsp;</p>
<p>Die AfD hingegen, zu deren Bundestagsfraktion so viele ehemalige Polizisten und Soldaten geh&ouml;ren wie bei keiner anderen Fraktion, gibt sich als politischer Anwalt unzufriedener Bundeswehrangeh&ouml;riger. Das Risiko eines politischen Rechtsdrift unter Bundeswehr-angeh&ouml;rigen und Reservisten, die sich von den demokratischen Parteien vernachl&auml;ssigt f&uuml;hlen, ist nicht unerheblich.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es ein gutes und wichtiges Signal, dass seit einem Jahr etliche gr&uuml;ne Bundeswehrangeh&ouml;rige bei unserer BAG-AG &bdquo;Bundeswehr&ldquo; mitmachen. Ein Kernmotiv: &bdquo;Die Bundeswehr nicht den Rechten &uuml;berlassen!&ldquo;</p>
<p>Die Positionierung der Gr&uuml;nen in der Drohnendebatte wird sich erheblich darauf auswirken, ob die anstehende breitere Vertrauensbildung vorankommt oder bestehendes Misstrauen bekr&auml;ftigt wird. F&uuml;rsorgepflicht der Politik gegen&uuml;ber denjenigen, die sie in Hochrisiken entsendet,&nbsp; und ein wahrgenommener Generalverdacht&ldquo; gegen&uuml;ber der Bundeswehr und dem Primat der Politik sind dabei zentrale Knackpunkte.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">(11) Schlussfolgerung</span></strong></p>
<p>Die Drohnendebatte ist hoch aufgeladen. Wo es f&uuml;r die einen um ein Einfallstor f&uuml;r v&ouml;lkerrechtswidrige Milit&auml;reins&auml;tze und extralegale T&ouml;tungen geht, ist es f&uuml;r andere <span style="text-decoration: underline;">der </span>Lackmustest der staatlichen F&uuml;rsorgepflicht gegen&uuml;ber seinen Streitkr&auml;ften.</p>
<p>Die Positionen in der Drohnendebatte liegen weit auseinander, weil sie verbunden sind mit einem grunds&auml;tzlichen Dissens gegen&uuml;ber der Bundeswehr. Un&uuml;berh&ouml;rbar ist, dass ein Teil der prinzipiellem Drohnengegner alle Auslandseins&auml;tze, also auch alle VN-Friedensmissionen , B&uuml;ndnisverteidigung und Streitkr&auml;fte insgesamt ablehnen.</p>
<p>Das lie&szlig; sich im Kontext der Antragsdebatten zum Wahlprogramm nicht konstruktiv austragen. Jedes Abstimmungsergebnis wird, so vermute ich, einhergehen mit erheblichen politischen Begleitsch&auml;den: Ein &ndash; noch so konditioniertes &ndash; Drohnen-Pro erg&auml;be einen Shitstorm gegen die angeblichen &bdquo;Kriegstreiber&ldquo;; ein pauschales Drohnen-Contra ein einhelliges Contra aus der sicherheitspolitischen Community (mit klammheimlicher Dankbarkeit der Union) und best&auml;tigtes Misstrauen gegen&uuml;ber den Gr&uuml;nen bei vielen Bundeswehrangeh&ouml;rigen.</p>
<p>Mit anderen Worten: Nachdem leider kein Kompromiss gefunden wurde, ist das Risiko gr&uuml;ner Selbstsch&auml;digung erheblich.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ich bef&uuml;rworte ein differenziertes und konditionierte Pro mit klaren Einsatzregeln, unmissverst&auml;ndlicher Absage an illegale Einsatzpraktiken und mit wirksamer parlamentarischer Kontrolle. </span></p></div>


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