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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: WAS TUN, wenn Tausenden Zivilisten Massengewalt droht? Wegsehen? Scharf verurteilen + wegducken? Dazu die Studie &quot;Schutzzonen: MÃ¶glichkeiten, Grenzen, Dilemmata&quot; - Zusammenfassung + Kommentar </title>
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    <span class="xar-mod-title">Menschenrechte + Artikel von Winfried Nachtwei fÃ¼r Zeitschriften u.Ã¤.</span>

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            WAS TUN, wenn Tausenden Zivilisten Massengewalt droht? Wegsehen? Scharf verurteilen + wegducken? Dazu die Studie &quot;Schutzzonen: MÃ¶glichkeiten, Grenzen, Dilemmata&quot; - Zusammenfassung + Kommentar          </h1>
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 16. März 2021 22:21:24 +02:00 (48507 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Die Studie wurde im Auftrag des Beirats Zivile Krisenpr&auml;vention und Friedensf&ouml;rderung der Bundesregierung von Andras Heinemann-Gr&uuml;der, Rainer L. Glatz und Philipp Rotmann verfasst. Sie f&uuml;llt eine gravierende L&uuml;cke in der deutschen Au&szlig;en-, Sicherheits-, Friedens- und Menchenrechtspolitik. Seit 2017 gilt, das &quot;Verhindern von V&ouml;lkermord und schweren Menschenechtsverletzungen geh&ouml;rt zur deutschen Staatsraison&quot;, so die Leitlinien &quot;Krisen verhindern, Frieden f&ouml;rdern &quot; der Bundesregierung. Nur: Wie umsetzen, wenn Pr&auml;vention nicht gelang, wenn es um den Schutz akut bedrohter abertausender Menschen geht? Darauf gab es bisher keine Antworten. Die Studie bringt sie. Dazu meine Zusammenfassung mit Kommentar.&nbsp; &nbsp;</p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>Neue Studie &bdquo;<span style="text-decoration: underline;">Schutzzonen</span>: M&ouml;glichkeiten, Grenzen, Dilemmata&ldquo; -</strong></p>
<p align="center"><strong>Ein bedeutender Ansto&szlig; f&uuml;r die Politik, die Schutzverantwortung</strong></p>
<p align="center"><strong>konsequent und realit&auml;tst&uuml;chtig wahrzunehmen</strong></p>
<p align="center">Winfried Nachtwei, 16.03.2021</p>
<p>Die Studie wurde im Auftrag des Beirats Zivile Krisenpr&auml;vention und Friedensf&ouml;rderung der Bundesregierung von den Beiratsmitgliedern Prof. Dr. Andreas Heinemann-Gr&uuml;der und &nbsp;Generalleutnant a.D. Rainer L. Glatz sowie Philipp Rotmann vom Global Public Policy Institute (GPPi) verfasst. Ich geh&ouml;rte zu den f&uuml;nf Personen, die den Entwurf der Studie ausf&uuml;hrlich kommentierten.<a title="" href="#_ftn1">[1]</a></p>
<p>Die Studie ist ver&ouml;ffentlicht auf der Seite des Peacelab-Blog / Beirat Zivile Krisenpr&auml;vention: <a href="https://peacelab.blog/uploads/Studie_3_Schutzzonen_M%C3%B6glichkeiten_Grenzen_Dilemmata_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_web.pdf">https://peacelab.blog/uploads/Studie_3_Schutzzonen_M%C3%B6glichkeiten_Grenzen_Dilemmata_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_web.pdf</a>&nbsp; &nbsp;</p>
<p>Im Jahr 2017 betonten die vom Bundeskabinett beschlossenen Leitlinien &bdquo;Krisenverhindern, Konflikte bew&auml;ltigen, Frieden f&ouml;rdern&ldquo; die Schutzverantwortung Deutschlands so deutlich wie kein anderes&nbsp; Grundsatzdokument deutscher Regierungspolitik:</p>
<p><em>&bdquo;Deutschland bekennt sich zu der besonderen Verantwortung, die ihm aus seiner Geschichte erw&auml;chst. Die <strong>Vermeidung von Krieg und Gewalt</strong> in den internationalen Beziehungen, das <strong>Verhindern von V&ouml;lkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen</strong> und das Eintreten f&uuml;r bedrohte Minderheiten sowie f&uuml;r die Opfer von Unterdr&uuml;ckung und Verfolgung geh&ouml;ren zur <strong>deutschen Staatsraison</strong>.&ldquo; </em>(Leitlinien, 2. Kapitel &bdquo;Friedenspolitisches Leitbild&ldquo;, S. 47)</p>
<p><strong>Dringender Kl&auml;rungsbedarf</strong></p>
<p>Deutsche und europ&auml;ische Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik war seit Ende des Ost-West-Konflikts mehrfach mit Situationen&nbsp; konfrontiert, wo in Europa und der europ&auml;ischen Nachbarschaft Eskalation von Massengewalt internationales Krisenmanagement erforderte &ndash; und EU-Europa sich als wenig handlungsf&auml;hig erwies: Nordirak ab 1991, Bosnienkrieg 1992-1995 und der parallele und nachfolgende Bosnieneinsatz von NATO bzw. EU, Kosovokrieg und &ndash;eins&auml;tze&nbsp; ab 1998/99, Mazedonien 2001, Ituri/DR Congo mit Artemis 2003, Libyen und Elfenbeink&uuml;ste 2011, Syrien ab 2011, S&uuml;dsudan ab 2013, Ukraine ab 2014. Neben der Gewalt- und Krisenpr&auml;vention, humanit&auml;rer Hilfe, Bem&uuml;hungen um politische Konfliktl&ouml;sung und multinationalen Kriseninterventionen spielte dabei der Schutz bedrohter Menschengruppen &ndash; teilweise durch sog. Schutzzonen &ndash; immer wieder eine zentrale Rolle.</p>
<p>Die Schutzzone im Nordirak ab 1991 steht f&uuml;r eine Schutzzone, die&nbsp; vielen kurdischen Menschen das Leben rettete, die UN-Schutzzone Srebrenica 1995 f&uuml;r ein desastr&ouml;ses Scheitern der Staatengemeinschaft.</p>
<p>In den letzten Jahren bezogen sich die meisten Vorschl&auml;ge zu Schutzzonen auf Syrien. Angesichts der Millionen Binnenvertriebenen und Gro&szlig;offensiven gegen letzte Oppositionsgebiete war das sehr begr&uuml;ndet. Zu fr&uuml;heren diesbez&uuml;glichen Anregungen der USA, T&uuml;rkei oder aus der Zivilgesellschaft hatte deutsche Politik weitgehend geschwiegen. Im Herbst 2019 forderte dann die deutsche Verteidigungsministerin eine &bdquo;international kontrollierte Sicherheitszone&ldquo;. Die Feststellung der Autoren, die Debatten um Schutzzonen seit 2018 seien &bdquo;regelm&auml;&szlig;ig hilflos&ldquo; und die deutschen Vorst&ouml;&szlig;e ein &bdquo;Strohfeuer&ldquo; gewesen, treffen nach meiner Beobachtung voll zu. Von einer sorgf&auml;ltigen, verschiedene Optionen durchbuchstabierenden und abw&auml;genden Debatte war nichts zu h&ouml;ren und zu sehen. Es dominierte ein Wegsehen und Wegducken vor der h&auml;rtesten und riskanten Herausforderung akuter humanit&auml;rer Nothilfe und Gro&szlig;gefahrenabwehr.</p>
<p><strong>Die Autoren der Studie stellen sich der Schl&uuml;sselfrage:</strong></p>
<p>&bdquo;Was also tun beim n&auml;chsten Krieg der Gr&ouml;&szlig;enordnung Syrien, Libyens oder Jemens, wenn der Kriegsausbruch nicht verhindert werden konnte, wenn die&nbsp; Diplomatie keine kurz- oder mittelfristigen L&ouml;sungen verspricht, wenn Menschen zu Tausenden zu sterben drohen oder vertrieben werden, wenn die Aufnahmebereitschaft der Nachbarl&auml;nder &uuml;berdehnt ist und Europa diese Menschen nicht aufnehmen will?&ldquo; (S. 20)</p>
<p><strong>INHALT</strong></p>
<p>(1) Einf&uuml;hrung: K&ouml;nnen Schutzzonen Leben retten und Massenvertreibung begrenzen? Schutzzonen: notd&uuml;rftige Antwort auf das Dilemma der Massengewalt</p>
<p>Schutzzonen in der deutschen Au&szlig;enpolitik</p>
<p>Wor&uuml;ber sprechen wir?</p>
<p>&Uuml;berblick &uuml;ber die Studie</p>
<p>(2)&nbsp; Entscheidungsgrundlagen: Zur Legitimation von Schutzzonen</p>
<p>Rechtfertigungsverh&auml;ltnisse</p>
<p>Art und Umfang von Verantwortung</p>
<p>V&ouml;lkerrecht: Gewaltverbot versus humanit&auml;rer Imperativ</p>
<p>Die Schutzverantwortung</p>
<p>Schutzzonen</p>
<p>Der UN-Sicherheitsrat: Alleinige Legitimationsinstanz?</p>
<p>Erweiterung der Legitimationsgrundlagen</p>
<p>Schlussfolgerungen</p>
<p>(3) Szenarien der Massengewalt</p>
<p>V&ouml;lkermord (Ruanda-Szenario)</p>
<p>Massenvertreibung (Rohingya-Szenario)</p>
<p>Terrorkrieg (Syrien-Szenario)</p>
<p>Anarchie.</p>
<p>(4) Praktische Optionen f&uuml;r Schutzzonen</p>
<p>Beobachtung</p>
<p>Negative Schutzzonen: Pufferzonen, entmilitarisierte Zonen, Flugverbotszonen, Ausschlusszonen f&uuml;r schwere Waffen</p>
<p>Positive Schutzzonen</p>
<p>Intendierte und nicht-intendierte Effekte</p>
<p>(5) Informations- und Analysebedarf</p>
<p>Phase 1: Fr&uuml;herkennung m&ouml;glicher Massengewalt, Pr&auml;vention und Kontingenzplanung</p>
<p>Phase 2: Beginn von Massengewalt, Eskalationspr&auml;vention und weitere Kontingenzplanung</p>
<p>Phase 3: Einrichtung &amp; Durchsetzung einer Schutzzone</p>
<p>Schlussfolgerungen</p>
<p>(6) Ressourcenbedarf</p>
<p>Ausgangspunkt: Vernetzt und multilateral</p>
<p>Ressourcenanforderungen in konkreten F&auml;llen</p>
<p>Planungsparameter f&uuml;r die hier betrachteten Einsatzoptionen.</p>
<p>(7) Empfehlung und Umsetzungsvorschl&auml;ge: Schutzzonen als strategische Option</p>
<p>Zentrale Empfehlung: Schutzzonen als politische Option rehabilitieren</p>
<p>Vorschl&auml;ge zur Umsetzung</p>
<div>
<p><strong>ZUSAMMENFASSEND:</strong> Die Autoren wollen einen &bdquo;Ansto&szlig; f&uuml;r eine fundierte Diskussion der M&ouml;glichkeiten, Grenzen und unvermeidlichen Dilemmata von Schutzzonen geben.&ldquo; Diesen Anspruch erf&uuml;llt die Studie in &uuml;berzeugender und herausragender Weise:</p>
<p>Ihr glaubw&uuml;rdig leitendes Erkenntnis- und Beratungsinteresse ist der wirksamere Schutz von Zivilbev&ouml;lkerung vor Massengewalt. Dabei gehen sie auch heiklen Fragestellungen der akuten Gro&szlig;gefahrenabwehr nach, die im deutschen Diskus um Krisenverh&uuml;tung und Konfliktbew&auml;l-tigung eher gemieden werden.</p>
<p>Unter Einbeziehung der internationalen Fachdiskussion und auf umfassender empirischer Grundlage untersuchen sie die Legitimation und Voraussetzungen, m&ouml;gliche Wirkungen und Nebenwirkungen, Chancen, Grenzen und Dilemmata verschiedener Arten von Schutzzonen gegen&uuml;ber unterschiedlichen Szenarien von Massengewalt.</p>
<p>Als unbedingte Voraussetzung eines wirksamen Schutzes erl&auml;utern die Autoren differenziert den anspruchsvollen Informations- und Analysebedarf im Rahmen von strategischer Vorausschau und Krisenfr&uuml;herkennung in den verschiedenen Konfliktphasen sowie den Ressourcenbedarf in konkreten F&auml;llen.</p>
<p>Die Studie verdeutlicht, dass Schutzzonen ein notwendiges, zugleich anspruchsvolles, kompliziertes, aber auch riskantes Mittel sind, um gro&szlig;e Zahlen von bedrohten Menschen befristet vor Massengewalt zu sch&uuml;tzen. Dabei reden die Autoren ganz und gar nicht einem gutmeinenden humanit&auml;ren Interventionismus das Wort. Ihre Untersuchungen konkretisieren und bekr&auml;ftigen vielmehr den dringlichen Bedarf an Pr&auml;ventionsf&auml;higkeiten.</p>
<p>Die Studie erleichtert politische Entscheidungsfindung zu Schutzzonen keineswegs. Aber sie macht konkrete Vorschl&auml;ge, die Schutzverantwortung in Kernbereichen zu operationalisieren und sie viel sorgf&auml;ltiger, kompetenter, wirksamer und entschlossener wahrnehmen zu k&ouml;nnen. Die Empfehlungen sind beispielhaft umsetzungs- und wirkungsorientiert.</p>
<p>Die Autoren schaffen mit ihrer Studie einen ausgesprochen fundierten und differenzierten Ansto&szlig; daf&uuml;r, dass deutsche Politik ihre Schutzverantwortung im internationalen Verbund viel konsequenter und realit&auml;tst&uuml;chtiger wahrnehmen und operationalisieren kann.</p>
</div>
<p><strong>IM EINZELNEN</strong></p>
<p><strong>(1) Worum geht es?</strong></p>
<p>Von vorneherein wird klarer Wein eingeschenkt und &uuml;berh&ouml;hten Erwartungen vorgebeugt:</p>
<p>Schutzzonen k&ouml;nnen eine Notl&ouml;sung sein, sie liefern keine Konfliktl&ouml;sung, k&ouml;nnen aber &bdquo;Menschen dichter an ihrer Heimat sch&uuml;tzen, Zeitfenster f&uuml;r Verhandlungen &ouml;ffnen und das Leiden mindern, das den Weg zum sp&auml;teren Frieden versperrt.&ldquo; Zugleich sind sie mit hohen Kosten und Risiken verbunden.</p>
<p>Schutzzonen sind geografisch definierte R&auml;ume in Konfliktgebieten, in deren Grenzen f&uuml;r begrenzte Zeitr&auml;ume besondere Ma&szlig;nahmen zum physischen Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung vor organisierter Massengewalt getroffen werden. Zu unterscheiden sind Flugverbotszonen sowie Entmilitarisierte Zonen, /Deeskalationszonen und humanit&auml;re Korridore, die zumindest zur Reduzierung von Gewalt beitragen k&ouml;nnen.</p>
<p><strong>(2) Legitimation von Schutzzonen</strong></p>
<p>Die Autoren entwickeln ihre Position aus der Auseinandersetzung mit Argumenten, wie sie auch f&uuml;r und gegen Interventionen aus humanit&auml;ren Beweggr&uuml;nden vorgebracht werden. Dabei ber&uuml;cksichtigen sie die zwiesp&auml;ltige Staatenpraxis seit Ende des Ost-West-Konflikts, die Erosion des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts, die zunehmende Bedeutung des Schutzes von Zivilisten bei Kriseneins&auml;tzen der VN und der NATO, die aus Erfahrung gewachsene Interventionsm&uuml;digkeit vieler VN- und NATO-Mitglieder, die Blockade des VN-Sicherheits-rates bei Gewaltkonflikten, wo Interessen der P5 gegeneinander stehen.</p>
<p><strong>Schutzverantwortung</strong>: Der im politischen Alltag oft pauschal-diffuse Verantwortungsbegriff wird im Hinblick auf den Schutz vor extremer Gewalt differenziert und konkretisiert durch neun Dimensionen von Verantwortung, vom Schutz wovor bis zur Verantwortung f&uuml;r die kurz- und langfristigen Konsequenzen eigenen Handelns. Diese Dimensionen lassen sich</p>
<p>einer &bdquo;Logik der Angemessenheit&ldquo; und &bdquo;Logik der Konsequenz&ldquo; zuordnen.</p>
<p>Deutlich und zu Recht wenden sich die Autoren gegen die weitgehende v&ouml;lkerrechtliche Relativierung der Responsibility to Protect&nbsp; durch am Status quo orientierte V&ouml;lkerrechtler und gegen eine Entkoppelung von Friedenssicherung und Menschenrechtsschutz generell. Denn &bdquo;systematische, massenhafte Menschenrechtsverletzungen bedrohen unweigerlich fr&uuml;her oder sp&auml;ter den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit. Syrien zeigt: Nichteinmischung ist keine L&ouml;sung.&ldquo;</p>
<p><strong>Schutzzonen</strong></p>
<p>Vor dem Hintergrund bisherigen Erfahrungen mit Schutzzonen werden sieben elementare Kriterien benannt, die die Anforderungen an Schutzzonen konkretisieren.</p>
<p>Dass es f&uuml;r bisherige Schutzzonen &bdquo;nur grobe Schutzzonenideen (gab), die Umsetzung des Schutzes jenen Staaten oder Peacekeeping-Truppen &uuml;berlassen (blieb), die den milit&auml;rischen Auftrag wahrnahmen&ldquo;, unterstreicht, wie &uuml;berf&auml;llig diese Studie ist.</p>
<p><strong>Der VN-Sicherheitsrat als alleinige Legitimationsinstanz?</strong></p>
<p>Die ausschlie&szlig;liche Zust&auml;ndigkeit des VN-Sicherheitsrates f&uuml;r Interventionen aus humanit&auml;ren Beweggr&uuml;nden, d.h. eine Mandatierung durch den Sicherheitsrat sei, so die Autoren, &bdquo;nicht selbst evident, sondern begr&uuml;ndungspflichtig, denn die &acute;systemischen` Wirkungen des Nicht-Handelns k&ouml;nnen ihrerseits eine Laissez-faire-Haltung gegen&uuml;ber Massenverbrechen nach sich ziehen&ldquo; - so wie Selbstmandatierungen Pr&auml;zedenzfallwirkung haben und das internationale Gewaltverbot schw&auml;chen k&ouml;nnen.</p>
<p>Angesichts der verbreiteten politischen Kurzzeitvergesslichkeit ist die Erinnerung an die Operation Provide Comfort von USA. Gro&szlig;britannien, Frankreich u.a. zum Schutz der Kurden im Nordirak ab 1991 wichtig: Die vom Saddam Husein-Regime und dem damaligen VN-Generalsekret&auml;r de Cuellar als Einmischung in die inneren Angelegenheiten zur&uuml;ckge-wiesene Intervention retteten Tausenden Kurdinnen und Kurden das Leben.</p>
<p><strong>Erweiterung der Legitimationsgrundlage </strong></p>
<p>Die zwangsweise Einrichtung von Schutzzonen und ihre Sicherung greift v&ouml;lkerrechtlich in die Rechte des Gaststaates ein. Das kann nur unter strengen Kriterien geschehen</p>
<p>Zusammenfassend kommen die Autoren zu spannenden und im Sinne der Schutzverantwor-tung weiterf&uuml;hrenden Ergebnissen:</p>
<p>&bdquo;Aus der bisherigen Diskussion v&ouml;lkerrechtlicher Argumentationsketten lassen sich mehrere Schlussfolgerungen ziehen. Die internationale v&ouml;lkerrechtliche Interpretationsdebatte ist mehrdeutig, es gibt nicht eine opinio juris. Im Falle einer Blockade des UN-Sicherheitsrates stehen der Staatensouver&auml;nit&auml;t und dem exklusiven Kompetenzanspruch des UN-Sicherheitsrates vielf&auml;ltige Rechtsverletzungen, Schutznormen und erhebliche negative Konsequenzen f&uuml;r h&ouml;chste Rechtsg&uuml;ter gegen&uuml;ber. Dies gilt sowohl f&uuml;r Menschenleben und verfolgte Gruppen als auch f&uuml;r die internationale Ordnung, die Sicherheit und den Frieden, deren Verletzung der blockierte UN-Sicherheitsrat mit erm&ouml;glicht. Die Blockade der Rechtsdurchsetzung unterminiert das Recht selbst. Dem zuzusehen kann nicht im Interesse Deutschlands und Europas liegen, deren Gesellschaftsmodell auf einem gemeinsamen menschenrechtlich gepr&auml;gten Wertesystem und einer stabilen internationalen Ordnung beruht.&ldquo; (S. 51)</p>
<p>- &bdquo;Es gibt mehr Optionen, als nur die schrittweise Demontage des V&ouml;lkerrechts zu konstatieren. Das Mandat zur Mandatierung von Schutzzonen liegt prim&auml;r beim UN-Sicherheitsrat. Allerdings ist er in seinem Handeln und Nichthandeln vor dem Hintergrund des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts, des Rechtes des bewaffneten Konflikts, der Straftatbest&auml;nde nach dem Rom-Statut und im Sinne des Friedenssicherungsrechtes begr&uuml;ndungspflichtig und sollte entsprechend unter politischen und v&ouml;lkerrechtlichen Legitimationsdruck gesetzt werden. Kommt der SR seiner Verantwortung systematisch nicht nach, kann den Opfern von Massenverbrechen ein Schutzanspruch gleichwohl nicht verwehrt werden. Die Aufgabe des Rechtes, Gewalt, insbesondere Massengewalt zu verhindern, bleibt bestehen, selbst wenn die rechtssetzende Instanz unf&auml;hig oder unwillig ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. (&hellip;)&nbsp; &nbsp;</p>
<p>-&nbsp; Kommt der UN-Sicherheitsrat seiner Pflicht zur Friedenssicherung systematisch nicht nach, k&ouml;nnen nach hier vertretener Auffassung die UN- Generalversammlung oder Regionalorganisationen eine Schutzintervention legitimieren. Die Legitimit&auml;t und die Legalit&auml;t von Schutzzonen ist in jedem Fall an strenge Kautelen gebunden (&hellip;) , um das allgegenw&auml;rtige Missbrauchsrisiko einzuhegen. (S. 51)</p>
<p><strong>(3) Szenarien der Massengewalt</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">V&ouml;lkermord (Ruanda-Szenario): </span>Die Massengewalt, der Massenmord ist einseitig und unterschiedslos und gegen alle Mitglieder einer Opfergruppe gerichtet. T&auml;ter sind vor allem Staaten, Milit&auml;rs mit &uuml;berlegener Zerst&ouml;rungsmacht.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Massenvertreibung (Rohingya-Szenario): </span>Zwangsweise, unterschiedslose Entfernung Vertreibung einer ethnischen oder religi&ouml;sen Gruppe von einem bestimmten Territorium<span style="text-decoration: underline;">.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Terrorkrieg (Syrien-Szenario): </span>Systematischer Einsatz von Kriegsverbrechen als Kriegswaffe, unterschiedslose, weitgehend asymmetrische Gewalt, Zerm&uuml;rbung vor allem der Zivil-bev&ouml;lkerung durch Distanzwaffen</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Anarchie: </span>Un&uuml;berschaubare Vielzahl und Profileration von Gewaltakteuren, Zusammenbruch des staatlichen Gewaltmonopols, hohe Machtdiffusion<strong>(4) Praktische Optionen zum Schutz von Zivilbev&ouml;lkerung</strong></p>
<p>Das Kapitel beruht auf einer umfassenden Auswertung der bestehenden internationalen Literatur zu Schutzzonen. Die Optionen sind keine Blaupausen, sondern illustrieren ein breites Feld politischer Handlungsm&ouml;glichkeiten.</p>
<p>Erneut stellen die Autoren klar, dass Schutzzonen einen r&auml;umlich und zeitlich begrenzten Schutz in einer konkreten Gefahrensituation gew&auml;hrleisten sollen, wenn eine direkte Beendigung von Gewalt nicht m&ouml;glich ist. Sie leisten keine Konfliktl&ouml;sung und k&ouml;nnen nur ein Element in einem politischen Prozess (Verhandlungen, Mediationsversuche, Sanktionen etc.) sein. Schutzzonen k&ouml;nnen unrealistische Erwartungen wecken. In den meisten F&auml;llen versuchen sie nur schwerste Bedrohungen zu neutralisieren. Lokale Akteure k&ouml;nnen weiterhin f&uuml;r Sicherheit und Unsicherheit sorgen. Schutzzonen seien nie g&auml;nzlich neutral oder unparteiisch.</p>
<p>Schutzzonen seien mit all ihren Nachteilen nur dann vertretbar und angemessen, wenn bei allen anderen Alternativen schwerwiegendere Folgen absehbar seien.</p>
<p>Die Schutzzonen-Optionen sind verschiedenen Konfliktphasen zugeordnet und werden differenziert und konkret mit ihrem Zweck, ihren Voraussetzungen, ihren Instrumenten, Wirkungsm&ouml;glichkeiten, Grenzen und Risiken beschrieben. Exkurse in Konflikte der j&uuml;ngeren Vergangenheit und Gegenwart illustrieren die Herausforderungen in der Praxis.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Beobachtung</span>: Sie sind ein realistisches und niedrigschwelliges Mittel, um vor Eskalationen zu organisierter Massengewalt die weitere Eskalation zusammen mit anderen Akteuren und Ma&szlig;nahmen zu bremsen. Politische, milit&auml;rische, polizeiliche, menschenrechtliche Beobachtung wird breit bei internationalen Friedenseins&auml;tzen praktiziert, aber auch in inoffiziellen zivilgesellschaftlichen Kontexten. In Deutschland bisher weniger bekannt ist das Zivile Peacekeeping, das sich bisher in etlichen Konfliktregionen bew&auml;hrt hat.<a title="" href="#_ftn2">[2]</a></p>
<p>Eine wichtige Voraussetzung f&uuml;r die Wirksamkeit von Beobachtermissionen ist, dass die Gewaltakteure und insbesondere die zust&auml;ndige Regierung sehr von internationaler Anerkennung abh&auml;ngig ist. Bei den meisten autokratischen und populistischen Machthabern zzt. ist eine solche &bdquo;Ansprechbarkeit&ldquo; kaum bis gar nicht gegeben.</p>
<p>Beobachtungszonen k&ouml;nnen aber auch f&uuml;r alle Beteiligte und die Staatengemeinschaft zu einem recht bequemen Mittel werden und zum Einfrieren von Konflikten beitragen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Negative Schutzzonen: </span>Pufferzonen, entmilitarisierte Zonen, Flugverbotszonen, Ausschlusszonen f&uuml;r schwere Waffen.</p>
<p>Hier sollen Konfliktparteien bzw. T&auml;tergruppen und bestimmte Waffensysteme aus definierten R&auml;umen ferngehalten werden. Daf&uuml;r sind milit&auml;rische Mittel erforderlich. Solche Zonen k&ouml;nnen tats&auml;chlich deeskalierend und gewaltmindernd wirken und extreme Eskalationen (Massenvertreibung, Terrorkrieg, Genozid) verhindern. Solche Zonen werden als die problematischsten Handlungsoptionen bewertet, um schwerste Massengewalt zu begrenzen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Positive Schutzzonen:</span> Schutzzonen, die zeitweilig mit politischen, milit&auml;rischen und ggf. polizeilichen Mitteln ein tats&auml;chliches Gewaltmonopol errichten, k&ouml;nnen ein realistisches Mittel gegen schwerste Massengewalt sein. Die dazu erforderlichen milit&auml;rischen F&auml;higkeiten richten sich nach denen der T&auml;ter und m&uuml;ssen ihnen gegen&uuml;ber durchsetzungsf&auml;hig sein. (Alles das war in Srebrenica nicht gegeben.) Gesch&uuml;tzt werden kann nie mehr als ein Teil der bedrohten Menschen.</p>
<p>Zwingende Voraussetzungen f&uuml;r den Erfolg einer Schutzzone sind eine wirksame Unter-st&uuml;tzung konstruktiver Kr&auml;fte in politischer F&uuml;hrung und Sicherheitsapparat vor Ort und eine politische und milit&auml;rische Durchhalterf&auml;higkeit &uuml;ber Monate bis Jahre. Realistisch ist eine l&auml;ngere Verweildauer. Erfolgreiche Schutzzonen k&ouml;nnen Tausenden bis Millionen bedrohter Menschen Zuflucht bieten und damit Abertausende Leben retten.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Intendierte und nicht-intendierte Effekte</span>: Die realistische Wirkungsorientierung der Studie wird hier besonders deutlich.</p>
<p><strong>(5) Informations- und Analysebedarf</strong></p>
<p>Die allgemeine Erfahrung aus dem Politikfeld Krisenpr&auml;vention mit der Schnelligkeit destruktiver und der Langsamkeit konstruktiver Prozessen gilt besonders auch im Fall von Massengewalt: Diese kann schnell eskalieren, w&auml;hrend die Staatengemeinschaft eher verz&ouml;gert reagiert und ein Eingreifen mehr Zeit braucht. Das Kind, das in den Brunnen f&auml;llt, kann man kaum noch auffangen.</p>
<p>F&uuml;r ein fr&uuml;hes und wirksames Engagement kommt strategischer Vorausschau und Krisen-fr&uuml;herkennung eine Schl&uuml;sselrolle zu.</p>
<p>Sehr hilfreich sind die detaillierten Ausf&uuml;hrungen zu Beobachtungen und Lageanalysen f&uuml;r drei Phasen S. 72-85.:</p>
<p>Phase 1: Fr&uuml;herkennung m&ouml;glicher Massengewalt, Pr&auml;vention und Kontingenzplanung</p>
<p>Phase 2: Beginn von Massengewalt, Eskalationspr&auml;vention und weitere Kontingenzplanung</p>
<p>Phase 3: Einrichtung &amp; Durchsetzung einer Schutzzone</p>
<p>Schlussfolgerungen:</p>
<p>- Der gesamt Analysevorgang (&bdquo;Intelligence Fusion&ldquo;) sollte in einer dazu geschaffenen Organisationsstruktur zusammengef&uuml;hrt werden. Die Ergebnisse m&uuml;ssen den jeweiligen Entscheidungstr&auml;gern zeitnah zur Verf&uuml;gung stehen.</p>
<p>&nbsp;Ob ein ressort&uuml;bergreifendes Gremien zu bilden ist oder der Bundessicherheitsrat gest&auml;rkt werden soll, wird der Politik &uuml;berlassen. Ein entsprechendes Gremium mit belastbarem Zugriff auf die Ressourcen der beteiligten Ressorts und Beh&ouml;rden wird jedoch als zwingend angesehen. (S. 85)</p>
<p><strong>(6) Ressourcenbedarf</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Vernetzt und multilateral:</span> Die Umsetzung des deutschen Staatszieles Verhinderung von Massenverbrechen ist angewiesen auf die daf&uuml;r&nbsp; notwendigen deutschen zivilen und milit&auml;rischen Ressourcen im multilateralen Verbund. Wenn es in der Studie hei&szlig;t, bestehende Planungen zur St&auml;rkung der notwendigen Kapazit&auml;ten seien mit gro&szlig;er Dringlichkeit umzusetzen, ist das sehr richtig, aber mit einem Haken: Solche Planungen sind mir f&uuml;r zivile F&auml;higkeiten nicht bekannt. Um genau eine solche Planung auf den Weg zu bringen, empfahl der Beirat im Januar 2017 der sp&auml;teren Gro&szlig;en Koalition die Erarbeitung einer Konzeption &bdquo;F&auml;higkeiten &bdquo;Krisen verhindern, Frieden f&ouml;rdern (zivil)&ldquo;.</p>
<p>Die Grunderfahrung von Jahrzehnten internationaler Kriseneins&auml;tze ist: Keiner schafft es allein, keine Nation, kein Ressort, kein Akteur. Krisenengagements sind deshalb immer multilateral und multidimensional. Das multinationale Zusammenwirken verschiedener nationaler Milit&auml;rs ist aber im Rahmen von NATO und UN viel l&auml;nger eingespielt als das Zusammenwirken von Diplomatie, Milit&auml;r, Entwicklungszusammenarbeit und Polizei im Rahmen des vernetzten Ansatzes. Unterhalb der Rhetorik des Comprehensive Approach gibt es noch viel mehr an Ressortdenken und Alleing&auml;ngen. Vor diesem Hintergrund ist das Dr&auml;ngen der Studie auf ressort&uuml;bergreifende Lagebeurteilungen, gemeinsam entwickelte Strategien, gemeinsame (Planungs-)Prozesse, Kommunikation, Koordinierung, Zusammen-arbeit und &Uuml;bungen von besonderer Dringlichkeit.</p>
<p>Richtigerweise wird hier die ressortgemeinsame &Uuml;bung &bdquo;Common Effort&ldquo; des Deutsch-Niederl&auml;ndischen Korps angesprochen, das seit 2011 Pionier eines vernetzten Ansatzes auf gleicher Augenh&ouml;he ist.<a title="" href="#_ftn3">[3]</a></p>
<p>Schutzzonen sollten durch Resolutionen nach Kapitel VII autorisiert und milit&auml;risch zu tats&auml;chlichem Schutz und zur Sicherung der humanit&auml;ren Versorgung in der Lage sein. Erg&auml;nzend sollte der Sicherheitsrat Flugverbots- und Sperrzonen f&uuml;r schwere Waffen anordnen. Effektive Schutzzonen ben&ouml;tigen also umfangreiche milit&auml;rische F&auml;higkeiten. Wird dies verweigert, wird ein Szenario wie Srebrenica riskiert, wo eine Schutzzone zu einer Falle f&uuml;r Schutzsuchende, zu einem Trauma f&uuml;r Blauhelme und zu einer Schande der Staatengemeinschaft wurde.<a title="" href="#_ftn4">[4]</a></p>
<p>Der &Uuml;berblick &uuml;ber milit&auml;rische <span style="text-decoration: underline;">Ressourcenanforderungen in den konkreten F&auml;llen</span> <span style="text-decoration: underline;">Irak 1991 ff.,&nbsp; Syrien 2011 ff., Libyen 2011</span> veranschaulicht die jeweiligen Ressourcenbedarfe und ihre Dimensionen. Deutlich wird dabei, dass die Europ&auml;er allein kaum eine effektive Schutzzone in Syrien h&auml;tten schaffen und halten k&ouml;nnen. Fazit: Verantwortungsvoller Schutz erfordert hohen Ressourceneinsatz.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Mit Planungsparametern</span> f&uuml;r hier betrachtete Einsatzoptionen wird ein weiterer wichtiger Schritt zur professionellen Umsetzung der verschiedenen Schutzoptionen getan. Nachdem bei den Ressourcenanforderungen in konkreten F&auml;llen nur die milit&auml;rischen Kr&auml;fteans&auml;tze genannt wurden, kommen hier auch die zivilen Kr&auml;ftebedarfe zur Sprache. Das ist ausbau-f&auml;hig, weil bei Beobachtungszonen und vor allem Schutzzonen der Bedarf an ziviler Expertise erheblich sein kann (vgl. Beginn des KFOR- und UNMIK-Einsatzes 1999), diese aber viel weniger schnell verf&uuml;gbar sind.</p>
<p>Die Bereitschaft &bdquo;sich auf eine solch komplexe und risikobehaftete Herausforderung wie das Errichten von Schutzzonen einzulassen&ldquo;, h&auml;ngt wesentlich davon ab, wieweit die erforderlichen Kr&auml;fte und Mittel gesichert sind. Angesichts der vielen anderen multinationalen Verpflichtungen reichen die milit&auml;rischen F&auml;higkeiten Deutschlands und seine europ&auml;ischen Partner f&uuml;r ein robustes Schutzzonen-Szenario kaum aus. Es gelte also zu priorisieren.</p>
<p>Das Positionspapier &bdquo;Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft&ldquo; von Verteidigungsministerin und Generalinspekteur, erschienen im Februar diesen Jahres, verdeutlicht, wo die die politische und milit&auml;rische Spitze der Bundeswehr zzt. die erste Priorit&auml;t sieht: bei der Wiederherstellung der F&auml;higkeit zur B&uuml;ndnisverteidigung.</p>
<p><strong>(7) Empfehlung und Umsetzungsvorschl&auml;ge</strong></p>
<p>Die Studie m&uuml;ndet in die zentrale Empfehlung, &bdquo;das Instrument der Schutzzone als strategi-sche Option zu rehabilitieren und strategief&auml;hig zu werden, um V&ouml;lkermord und schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern &ndash; als Teil der deutschen Staatsraison&ldquo; (Leitlinien).</p>
<p>Noch im Wei&szlig;buch 2016 der Bundesregierung war von der Schutzverantwortung keine Rede gewesen. Diese L&uuml;cke entsprach einer Grundstr&ouml;mung im erinnerungs-, friedens- und sicherheitspolitischen Diskurs der Bundesrepublik, wo beim fundamentalen Gel&ouml;bnis des doppelten &bdquo;Nie wieder!&ldquo; die Ablehnung von Krieg, Nationalismus, Rassismus, Antisemi tismus im Mittelpunkt stand, die Verhinderung von V&ouml;lkermord und schwersten Menschenrechtsverbrechen aber meist im Plakativen stecken blieb. W&auml;hrend Nazi-Deutschland hochprofessionell beim V&ouml;lkermorden war (&bdquo;Der Tod ist ein Meister aus Deutschland&ldquo;), waren in der Vergangenheit die Beitr&auml;ge des rechtsstaatlichen und integrierten Deutschlands zur operativen V&ouml;lkermordbek&auml;mpfung weder entschieden noch besonders substanziell. Auff&auml;llig ist, wie insbesondere in friedensbewegten Zusammenh&auml;ngen die berechtigte Warnung vor dem Missbrauchsrisiko meist dazu f&uuml;hrt, die Schutzverantwortung&nbsp; generell als ideologischen T&uuml;r&ouml;ffner zu Interventionen zu denunzieren.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist die Studie ein anspruchsvolles wie eindringliches&nbsp; Angebot an die Politik, bei der Verhinderung von Massengewalt das heikle Feld des&nbsp; akuten Schutzes von Zivilbev&ouml;lkerung, der Gro&szlig;gefahrenabwehr, nicht weiter auszublenden, sondern schutzpoliti-sche Politik- und Strategief&auml;higkeit zu entwickeln, sich selbst zu ert&uuml;chtigen.</p>
<p>Die Studie untersucht die Legitimation, M&ouml;glichkeiten, Herausforderungen und Dilemmata von Schutzzonen auf solider empirischer Grundlage, ungeschminkt dicht an verzwickten Realit&auml;ten.</p>
<p>Der dr&auml;ngenden Herausforderung Schutz vor Massengewalt angemessen ist die deutliche Umsetzungs- und Wirkungsorientierung der Autoren. Sie richten ihren Diskussionsaufschlag an die verschiedenen Akteure und Foren der au&szlig;enpolitischen Willensbildung im Wahljahr und empfehlen richtigerweise einen Ausbau der Politik- und Strategief&auml;higkeit im Sinne der Leitlinien insgesamt. Messlatte soll dabei sein, nicht wie bisher nur reaktiv &uuml;ber die (Nicht-)Beteiligung an Initiativen von Partnern zu entscheiden (das habe ich seit Jahren als eine Art &bdquo;Verstecken im Multilateralismus&ldquo; empfunden), sondern auch in der Lage zu sein, &bdquo;eine F&uuml;hrungsrolle bei der Konzeption und Implementierung einer multilateralen Schutzzone (oder eines Friedens- oder Ausbildungseinsatzes)&ldquo; (S. 101) zu &uuml;bernehmen.</p>
<p>Realpolitisch pr&auml;zise wird der n&auml;chste Koalitionsvertrag als&nbsp; d a s&nbsp; Fenster der Gelegenheit markiert.</p>
<p>Die Empfehlungen zu konkreten Schritten zur Schaffung von Strategief&auml;higkeit beginnen mit &nbsp;</p>
<p>- der Identifizierung und Behebung von Ressourcen- und F&auml;higkeitsl&uuml;cken. Eine solche Bestandsaufnahme sollte in einen Koalitionsvertrag im Herbst einflie&szlig;en k&ouml;nnen. Weiterhin:</p>
<p>- V&ouml;lkerrechtsdebatten internationalisieren</p>
<p>- &Uuml;bungs- und Planungsmechanismus schaffen.</p>
<p>Das Jahr 2021 bietet f&uuml;r die Schutzzonen-Initiative Chancen und Risiken: Unter einem US-Pr&auml;sidenten Biden wird es beim Multilateralismus zumindest partiell eine Schubumkehr geben. Der NATO-Einsatz in Afghanistan geht nach fast 20 Jahren seinem Ende entgegen. Dass bei dem gr&ouml;&szlig;ten, teuersten und opferreichsten NATO-Einsatz zentrale Ziele nicht erreicht wurden und er in gro&szlig;en Teilen der &Ouml;ffentlichkeit als gescheitert gilt, wird in der Politik eine Offenheit gegen&uuml;ber der Schutzzonen-Initiative sicher nicht befl&uuml;geln.</p>
<p>Zugleich aber spricht f&uuml;r die Initiative, dass sie sich vor schwierigsten sicherheitspolitischen Herausforderungen und Verantwortungen nicht weg duckt, sondern sie ernst nimmt, sie &bdquo;r&uuml;cksichtslos&ldquo; realit&auml;tst&uuml;chtig durchdekliniert und ohne jedes Wunschdenken und Symbolpolitik umsetzbare Handlungsoptionen entwickelt.</p>
<p>Deshalb w&uuml;nsche ich der Studie eine breite und ernsthafte Resonanz und Aufnahme.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Beitr&auml;ge zur Schutzverantwortung</span></strong></p>
<p>- Srebrenica (III) - <strong>Was damals geschah</strong>: Dokumente, Videos, Zeitzeugenberichte, Ausz&uuml;ge von &bdquo;Die letzten Tage von Srebrenica&ldquo; (David Rohde/1997), Juli 2020). <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1647">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1647</a>&nbsp;</p>
<p>- Srebrenica vor 25 Jahren (II): Verweigerte Schutzverantwortung &ndash; Ansto&szlig; zur Schutzverantwortung. <strong>Beitr&auml;ge aus dem Bosnien-Streit der Gr&uuml;nen</strong> 1995 ff. &ndash; Erfahrungen + Lehren,&nbsp; 04./08.07.2020, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1645">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1645</a> <strong>- R&uuml;ckblende Kosovokrieg vor 20 Jahren (VI): Letzte 6 Kriegswochen, erste 12 KFOR-Wochen, </strong>mit pers&ouml;nlichen Nachbemerkungen, 25.04.2019, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1584">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1584</a></p>
<p><strong>- &bdquo;Nie wieder!&ldquo; Nie wieder? Verantwortung zum Schutz vor Krieg und Massengewalt, </strong>Podcast des Vortrages auf der Internat. Tagung des Exzellenzclusters Religion und Politik&ldquo; im Rahmen der Ausstellung &bdquo;FRIEDEN: Von der Antike bis heute&ldquo;, 12.08.2018 auf Deutschlandfunk Nova, <a href="https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/krisenpraevention-wie-man-frieden-schaffen-kann">https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/krisenpraevention-wie-man-frieden-schaffen-kann</a></p>
<p><strong>- </strong>Er&ouml;ffnung des zweiten Abschnitts der<strong> Gedenkst&auml;tte Malyj Trostenez/Minsk in Belarus </strong>(gr&ouml;&szlig;te NS-Vernichtungsst&auml;tte auf dem Boden der damaligen Sowjetunion) am 29. Juni 2018, Bericht, <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1534">www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1534</a>&nbsp;</p>
<p>- Menschen retten &ndash; Menschenschlachthaus: Gegens&auml;tzliche Milit&auml;rwelten. <strong>Planspiel ressortgemeinsames Handeln CERASIA</strong> an der F&uuml;AkBw (in den Tagen, als vor 75 Jahren die <strong>Schlacht von Stalingrad</strong> endete), 04.02.2018, <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1516">www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1516</a></p>
<p><strong>- Krisenfr&uuml;herkennung und Vorausschau</strong> in der Friedens- und Sicherheitspolitik: Fr&uuml;her, entschiedener, substanzieller agieren! In: STRATEGIC FORESIGHT: Mehr Weitblick, weniger Krisen? E-Journal Ethik und Milit&auml;r, Ausgabe 01/2018, Zentrum Ethische Bildung in den Streitkr&auml;ften/zebis Hamburg,&nbsp; <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1530">www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1530</a> , <a href="http://www.ethikundmilitaer.de/de/themenueberblick/20181-strategic-foresight/">http://www.ethikundmilitaer.de/de/themenueberblick/20181-strategic-foresight/</a></p>
<p>- Hoch organisierter Massenmord: <strong>Der &quot;Rigaer Blutsonntag&quot; vor 75 Jahren</strong> - der monstr&ouml;se Tatverlauf lt. Landgericht Hamburg, November &nbsp;2016, <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1439">www.nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1439</a></p>
<p>- Wider das schnelle Vergessen: <strong>Am Hang von Sarajevo</strong> <strong>und das &bdquo;Gel&ouml;bnis von Banja Luka</strong>&ldquo; &ndash; Unsere Schl&uuml;sselerfahrungen im Oktober 1996, 22. Oktober 2016, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1431">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1431</a> ,; <strong>Gr&uuml;nen Bosnien-Reise vor 20 Jahren</strong>: Schl&uuml;sselerfahrungen und was daraus wurde &ndash; Bilanz und Lehren angesichts heutiger Krisenst&uuml;rme, Vortragsangebot, je nach Bedarf unterschiedliche L&auml;nge und Akzentuierung, 12. September 2016, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1426">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1426</a> <strong>- Schutzverantwortung akut gegen&uuml;ber dem Terrorkrieg der IS-Milizen</strong>: Anmerkungen zur milit&auml;rischen Nothilfe (&bdquo;Mass Atrocity Response Operation&ldquo;/MARO), 13. August 2014, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1306">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1306</a>&nbsp;</p>
<p><strong>- V&ouml;lkermord in Ruanda</strong> &ndash; Auch wir sahen weg, Kommentar April 2014, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1279">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1279</a></p>
<p>- Schwerste Menschenrechtsverbrechen verh&uuml;ten - <strong>Die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)</strong> <strong>zwischen Notwendigkeit, T&uuml;cken und Umsetzung</strong> - Herausforderung f&uuml;r deutsche Friedens- und Sicherheitspolitik, Stellungnahme, Juni 2012 (<a href="http://www.nachtwei.de/index.php/articles/1145">www.nachtwei.de/index.php/articles/1145</a></p>
<p><strong>- Gedenken an den Deutsch-Herero-Krieg</strong> in Namibia (damals Deutsch-S&uuml;dwestafrika): Hundert Jahre danach Durchbruch f&uuml;r Vers&ouml;hnung, Bericht August 2004, <a href="downloads/gedenken_herero.pdf">http://nachtwei.de/downloads/gedenken_herero.pdf</a></p>
<div><br clear="all" /><hr align="left" size="1" width="33%" />
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref1">[1]</a> Mein Hintergrund ist die forschende und politische Befassung mit den Themenfeldern Spurensuche und Erinnerungsarbeit zum deutschen Vernichtungskrieg in Osteuropa (Belarus, Baltikum, Riga-Deportationen, Polizeibataillone), Balkankriege der 1990er Jahre und politische Entscheidungsfindung zu deutschen Beitr&auml;gen zu multinationaler Krisenbew&auml;ltigung (Sarajevo, Srebrenica, Kosovo, Mazedonien, 20 Jahre KFOR), Massengewalt in der DR Congo,&nbsp; Diskussion um die Verankerung der RtoP in der deutschen Politik (Gr&uuml;ne Programmatik, Leilinien), Recherchen zur Krisenfr&uuml;herkennung auf Ebene der Bundesregierung, Zivile Krisenpr&auml;vention insgesamt..</p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref2">[2]</a> W. Nachtwei, Ziviles Peacekeeping als Alternative zu Milit&auml;reins&auml;tzen? Januar 2015, &nbsp;<a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1338">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1338</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref3">[3]</a> W.N., Comprehensive Approach f&ouml;rdern &ndash; Die Rolle der Politik bei Kriseneins&auml;tzen &uuml;ben, Skizze f&uuml;r den Kommandierenden General des 1. Deutsch-Niederl&auml;ndischen Corps, Ton van Loon, August 2010</p>
<p>W.N., Vernetzter Ansatz in der Kontroverse, Impuls beim Beirat Zivile Krisenpr&auml;vention der Bundesregierung, Dezember 2011, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1101">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1101</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref4">[4]</a> Vgl. Srebrenica (III) - Was damals geschah: Dokumente, Videos, Zeitzeugenberichte, Ausz&uuml;ge von &bdquo;Die letzten Tage von Srebrenica&ldquo; (David Rohde/1997), Juli 2020). <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1647">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1647</a> ; W.N., Srebrenica vor 25 Jahren (II): Verweigerte Schutzverantwortung &ndash; Ansto&szlig; zur Schutzverantwortung. Beitr&auml;ge aus dem Bosnien-Streit der Gr&uuml;nen 1995 ff. &ndash; Erfahrungen + Lehren, &nbsp;04./08.07.2020, <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1645">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1645</a></p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
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           <br />
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