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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Parlamentsbeteiligung bei AuslandeinsÃ¤tzen - (Selbst)Kritische Bilanz von 20 Jahren Beteiligungspraxis aus aktuellem Anlass</title>
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    <span class="xar-mod-title">Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Artikel von Winfried Nachtwei fÃ¼r Zeitschriften u.Ã¤.</span>

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        <h1>
            Parlamentsbeteiligung bei AuslandeinsÃ¤tzen - (Selbst)Kritische Bilanz von 20 Jahren Beteiligungspraxis aus aktuellem Anlass         </h1>
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 18. März 2014 21:17:22 +02:00 (140467 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Die Gro&szlig;e Koalition will vom Bundestag eine &quot;Kommission zur &Uuml;berpr&uuml;fung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr&quot; beschlie&szlig;en lassen. Im Mittelpunkt soll dabei die zunehmende milit&auml;rische Integration in NATO und EU stehen. Die Gr&uuml;nen fordern als weitere Untersuchungsthemen die Verbesserung von Unterrichtungen und Evaluation sowie die M&ouml;glichkeit integrierter (ressort&uuml;bergreifender) Mandate. In dem folgenden Beitrag fasse ich meine zwanzigj&auml;hrigen Erfahrungen mit der Praxis der Parlamentsbeteiligung zusammen.&nbsp; &nbsp;</p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>&bdquo;Im Auftrag&ldquo;: Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr</strong></p>
<p align="center"><strong>&nbsp;im politischen Prozess &ndash; 20 Jahre Parlamentsbeteiligung</strong></p>
<p align="center">Winfried Nachtwei (MdB 1994-2009, Stand 6.12.2013)</p>
<p>Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik war historisch eine Dom&auml;ne der Exekutive. Die ersten Beteiligungen der Bundeswehr an multinationalen UN-Eins&auml;tzen erfolgten Anfang der 90er Jahre allein auf der Basis eines Beschlusses des Bundeskabinetts:</p>
<p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; In Kambodscha an der Peacekeeping-Mission UNTAC von April 1992 bis Oktober 1993 mit insgesamt 445 Sanit&auml;tssoldaten. Nach der 1979 durch eine vietnamesische Intervention beendeten Schreckensherrschaft der Roten Khmer, nach erneutem Guerillakrieg und dem Pariser Friedensabkommen vom Oktober 1991 sollte UNTAC den Friedensprozess absichern.</p>
<p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ein Jahr sp&auml;ter beschloss das Bundeskabinett die Bundeswehrbeteiligung an der UN-Mission UNOSOM II in Somalia mit einem Unterst&uuml;tzungsverband von 1700 Mann.</p>
<p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; In Georgien unterst&uuml;tze die Bundesrepublik ab 1994 die UN-Beobachtermission UNOMIG mit Sanit&auml;tspersonal, unbewaffneten Milit&auml;rbeobachtern und einzelnen Polizisten. Am 8. Oktober wurde der deutsche Oberstabsarzt Dieter Eissing in einem UNOMIG-Hubschrauber in Abchasien abgeschossen &ndash; es war der erste Bundeswehrsoldat, der durch gegnerische Einwirkung fiel.<a title="" href="#_ftn1">[1]</a></p>
<p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Bundeswehr-Hilfsfl&uuml;ge in das belagerte Sarajevo ab Herbst 1992 waren ein unbewaffneter humanit&auml;rer Einsatz, bei dem die Transall-Besatzungen hohe Risiken eingingen.</p>
<p><strong>Parlamentsvorbehalt</strong></p>
<p>Von einschneidender Bedeutung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994. Im Gegensatz zur damaligen Position der Bundesregierung bestimmte es, dass deutsche Truppenentsendungen im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit im Regelfall der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages bed&uuml;rfen. Das Bundesverfassungsgericht bekr&auml;ftigte mit der Einf&uuml;hrung des Parlamentsvorbehalts den Charakter der Bundeswehr als &bdquo;Parlamentsarmee&ldquo;, der im Grundgesetz mit der besonderen Stellung des Verteidigungsausschusses und dem Wehrbeauftragten als Hilfsorgan des Parlaments angelegt ist. In Teilen der (Fach-)&Ouml;ffentlichkeit umstritten war zugleich, dass das BVG nicht nur die Vereinten Nationen, sondern auch das NATO-B&uuml;ndnis als &bdquo;System kollektiver Sicherheit&ldquo; verstand.</p>
<p>Eins&auml;tze der Bundeswehr au&szlig;erhalb der Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung waren somit unter der Bedingung der konstitutiven Parlamentsbeteiligung verfassungsrechtlich zul&auml;ssig. Ein gravierender Mangel ist bis heute, dass der erweiterte Bundeswehrauftrag keinen Niederschlag im Grundgesetz fand oder auch nicht in einem Bundeswehraufgaben-Gesetz (oder im Parlamentsbeteiligungs-Gesetz) konkretisiert wurde. So dauert der Widerspruch an, dass der heutige Prim&auml;rauftrag des sch&auml;rfsten, ggfs. teuersten und riskantesten Mittels deutscher Sicherheitspolitik gesetzlich nicht positiv definiert ist.<a title="" href="#_ftn2">[2]</a></p>
<p>Schon drei Tage nach dem BVG-Urteil wurde die neue Rechtslage praktisch: Am 15. Juli 1994 beschloss das Bundeskabinett explizit die deutsche Beteiligung an den NATO-Operationen &bdquo;Deny Flight&ldquo; (Flugverbot Bosnien &amp; Herzegowina) und &bdquo;Sharp Guard&ldquo; (Embargo&uuml;berwachung Jugoslawien/Adria). Der Bundestag stimmte am 22. Juli 1994 dem Antrag der Bundesregierung zu. (Deutsche Soldaten waren schon seit Herbst 1992 an &Uuml;berwachungsfl&uuml;gen des NATO-Fr&uuml;hwarnsystems AWACS beteiligt.)</p>
<p>Seitdem setzen Eins&auml;tze bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte im Ausland immer einen &bdquo;Doppelbeschluss&ldquo; von Bundesregierung und Bundestag voraus: den Beschluss des Bundeskabinetts, der als Antrag an den Bundestag geht und von diesem nach Beratung in den Aussch&uuml;ssen abgestimmt wird.</p>
<p>Im Rahmen der sich h&auml;ufenden Mandatsentscheidungen zu Bosnien, Kosovo, Mazedonien, Afghanistan, Horn von Afrika und anderen Gebieten entwickelte sich eine Mandatierungspraxis, die mit dem 2005 in Kraft getretenen &bdquo;<strong>Parlamentsbeteiligungsgesetz</strong>&ldquo; fixiert und pr&auml;zisiert wurde.<a title="" href="#_ftn3">[3]</a> Das Gesetz regelt nur das Verfahren der Parlamentsbeteiligung bei Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr. Unber&uuml;hrt davon bleibt der rechtliche Rahmen von Grundgesetz und V&ouml;lkerrecht, wonach Angriffskriege verboten sind und der Einsatz von Streitkr&auml;ften nur zur Verteidigung und innerhalb von System kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens erlaubt ist.</p>
<p>Ein Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte au&szlig;erhalb der Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung liegt laut Gesetz vor, wenn Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder dies zu erwarten ist. Humanit&auml;re Hilfseins&auml;tze geh&ouml;ren in der Regel nicht dazu. Der Antrag der Bundesregierung an den Bundestag muss beinhalten den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen, die H&ouml;chstzahl der einzusetzenden Soldaten und die F&auml;higkeiten der einzusetzenden Streitkr&auml;fte, die geplante Dauer, die voraussichtlichen Kosten und die Finanzierung. Der Bundestag kann den Antrag nicht ver&auml;ndern. Er kann ihm nur zustimmen oder ihn ablehnen &ndash; und ihn dar&uuml;ber hinaus durch politische Beschl&uuml;sse flankieren.</p>
<p>Volker Beck und ich waren die Gr&uuml;nen-Vertreter in der Koalitions-AG, die den Gesetzentwurf erarbeitete. Parlamentsrechte sollten wider manchen in der &Ouml;ffentlichkeit ge&auml;u&szlig;erten Verdacht mit dem Gesetz ausdr&uuml;cklich gewahrt und gest&auml;rkt werden.</p>
<p>Bewusst war uns dabei das Spannungsverh&auml;ltnis zwischen Parlamentsrechten einerseits, dem friedens- und sicherheitspolitischen Bedarf der UN und den Implikationen milit&auml;rischer Integration andererseits. Kleinsteins&auml;tze weniger Soldaten bei UN-gef&uuml;hrten Missionen sollten erleichtert werden.<a title="" href="#_ftn4">[4]</a> Die deutsche Beteiligung an stehenden integrierten Hauptquartieren und St&auml;ben (z.B. das strategische HQ der NATO in Mons/Belgien oder das HQ des I. Deutsch-Niederl&auml;ndischen Corps in M&uuml;nster) wurden von der Parlamentsbeteiligung ausgenommen. Bei einem erheblichen, nicht schnell ersetzbaren &nbsp;deutschen Personalanteil w&auml;re der Parlamentsvorbehalt auf ein exklusives deutsches &bdquo;Blockaderecht&ldquo; gegen&uuml;ber Eins&auml;tzen solcher Hauptquartiere hinausgelaufen.</p>
<p>Im Gesetzestext wurde nur eine regelm&auml;&szlig;ige Unterrichtung des Bundestages &uuml;ber den Verlauf der Eins&auml;tze und die Entwicklung in den Einsatzgebieten vorgeschrieben. Die von uns geforderte Verpflichtung zur Einsatzevaluierung (&bdquo;j&auml;hrlicher bilanzierender Gesamtbericht&ldquo; und nach Einsatzende ein &bdquo;Evaluierungsbericht zu milit&auml;rischen und politischen Aspekten des Einsatzes) gelangte nur in den Begr&uuml;ndungsteil &ndash; und fiel in der Folgezeit unter den Tisch, weil das in Kraft getretene Gesetz ohne Begr&uuml;ndung ver&ouml;ffentlicht wurde.</p>
<p>Trotzdem: Wie Nicolai von Ondarza in seiner Studie detailliert nachweist, hat das deutsche Parlament im internationalen Vergleich in der Frage von Auslandseins&auml;tzen besonders weitgehende Mitentscheidungsrechte und Informationszug&auml;nge.<a title="" href="#_ftn5">[5]</a></p>
<p><strong>Mandatsbildung</strong></p>
<p>Der Prozess der politischen Willensbildung zu einem multinationalen Kriseneinsatz findet parallel auf intergouvernementaler Ebene, dem komplexen Mehrebenensystem von UN, NATO und EU (GSVP), und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten statt.</p>
<p>Dieser Prozess kann Monate dauern (z.B. bei EUFOR DR Congo 2006), aber auch innerhalb von Tagen bew&auml;ltigt werden. Die formelle Bundestagsberatung geschieht in der Regel von einer zur n&auml;chsten Sitzungswoche, kann aber auch binnen weniger Tagen erfolgen. Die Startentscheidung zu KFOR/Kosovo geschah von der Zuleitung an den Bundestag &uuml;ber die Ausschussberatung zur Schlussabstimmung des Plenums an einem Tag (11.6.1999), die Startentscheidung zu ISAF/Afghanistan brauchte einen Tag (21.- 22.12.2001).</p>
<p>In einem dieser internationalen Gremien wird eine aktuelle Krisenlage thematisiert und ein Einsatzbedarf formuliert. Hierbei geht die Initiative meist von Staaten und Staatengruppen aus. Bisher wurde kein Fall bekannt, wo die Bundesrepublik diesbez&uuml;glich initiativ gewesen w&auml;re. Der durchg&auml;ngige deutsche Verhaltensmodus war reaktiv &ndash; sehr im Unterschied zum Beispiel zu Frankreich, das bei etlichen Interventionen in Afrika treibende Kraft war.</p>
<p>Zentraler Ort f&uuml;r Entscheidungen &uuml;ber internationale Krisenmanagementoperationen und v&ouml;lkerrechtlich zul&auml;ssige Zwangsma&szlig;nahmen ist der UN-Sicherheitsrat, der lt. UN-Charta die &bdquo;Hauptverantwortung f&uuml;r die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit&ldquo; (Art. 24) tr&auml;gt. Hier f&auml;llt die generelle Entscheidung zu einer Operation, zu Ziel, Aufgaben, Dauer und Einsatzgebiet der Operation. Das SR-Mandat beinhaltet zus&auml;tzlich politische Forderungen an die Konfliktparteien und die Aufforderung an die UN-Mitglieder, die Operation zu unterst&uuml;tzen. Bei UN-gef&uuml;hrten Missionen folgen operationelle Beschl&uuml;sse von Generalsekret&auml;r, Department of Peacekeeping Operations (DPKO) zu Missionsplan, Operationskonzept, Exit-Strategie. F&uuml;r Nicht-Mitglieder des Sicherheitsrates sind die Einflussm&ouml;glichkeiten auf die UN-Mandate und ihre Folgebeschl&uuml;sse eher gering. Will die deutsche Bundesregierung eine UN-Mission &ndash; vorbehaltlich der sp&auml;teren Bundestagszustimmung &ndash; unterst&uuml;tzen, dann besteht ihre Einflussnahme im Wesentlichen in einem Angebot bestimmter F&auml;higkeit, verbunden mit Auflagen. Nach informeller Voranfrage werden diese dann offiziell von den UN abgefragt.</p>
<p>Erheblich gr&ouml;&szlig;er sind die Einflussm&ouml;glichkeiten von Mitgliedsstaaten auf der Ebene der NATO. Im Fall von ISAF und KFOR ist die NATO Auftragnehmer des UN-Sicherheitsrates. Hier soll nach Aussage von Insidern der Planungsprozess relativ dialogisch, konsensorientiert und effizient laufen.</p>
<p>Auf Ebene der EU spielen die EU-Institutionen selbst eine gr&ouml;&szlig;ere Rolle, sind die Einflussm&ouml;glichkeiten der Mitgliedsstaaten und die Verfahren weniger klar. Hier fr&uuml;h eigene Positionen einzubringen, kann die eigenen Einflussm&ouml;glichkeiten st&auml;rken. Das setzt aber eine z&uuml;gige Positionskl&auml;rung in der jeweiligen Regierung voraus.</p>
<p>Auf deutscher Seite sind im Prozess der Mandatsbildung das Ausw&auml;rtige Amt und das Verteidigungsministerium die Schl&uuml;sselressorts. Wenn auf Ebene der UN, NATO oder EU Szenario und Profil einer Mission gekl&auml;rt sind und die Bundesregierung die Mission nicht nur bef&uuml;rwortet, sondern sie auch personell unterst&uuml;tzen will, beginnt die konkrete Mandatsbildung. Den ersten Mandatsentwurf erarbeitet das BMVg, Politische Abteilung. Nach der Mitpr&uuml;fung durch das AA geht der konsolidierte Mandatsentwurf in die informelle Ressortabstimmung mit BMI (verfassungsrechtliche Pr&uuml;fung), BMJ, BMZ und BMF, die schon bis zum Folgetag erfolgen kann. Mit der Unterzeichnung durch die Minister des Ausw&auml;rtigen und der Verteidigung beginnt die formale Ressortabstimmung, die h&auml;ufig nur noch ein formaler Schritt ist und binnen weniger Stunden erfolgen kann. Die Kabinettszuleitung soll mindestens drei Tage vorher geschehen, kann bei Neumandaten aber auch kurzfristiger sein. &Auml;nderungen des Mandatstextes sind grunds&auml;tzlich noch bis vor Kabinettsbeschluss m&ouml;glich. Mit der Zuleitung an den Bundestag endet die Mandatserstellung.</p>
<p><strong>Parlamentsbeteiligung</strong></p>
<p>Die Parlamentsbeteiligung beginnt nicht erst mit der formellen Zuleitung des Kabinettsbeschlusses. &Uuml;ber die Jahre waren Bundesregierungen jeder Couleur gut beraten, den Bundestag in Gestalt der Fraktionsvorsitzenden, der Au&szlig;en- und Verteidigungspolitiker der Fraktionen m&ouml;glichst fr&uuml;hzeitig informell in diesen Prozess einzubeziehen und sie sorgf&auml;ltig &uuml;ber die Lage im jeweiligen Krisenland und den Stand der internationalen Verhandlungen zu unterrichten. Umgekehrt haben vor allem die Obleute der Fraktionen in dieser Fr&uuml;hphase der Mandatsbildung noch am ehesten die M&ouml;glichkeit, auf die Position der Bundesregierung Einfluss zu nehmen. Hier haben die Koalitionsfraktionen naturgem&auml;&szlig; die gr&ouml;&szlig;ten Wirkungsm&ouml;glichkeiten. Ob sie auch genutzt werden, h&auml;ngt wesentlich davon ab, wie souver&auml;n oder brav Abgeordnete die Koalitionsloyalit&auml;t praktizieren.</p>
<p>Angesichts der Gewalteskalation in Mazedonien im Fr&uuml;hjahr 2001 war es die Bundesregierung, die die Option einer pr&auml;ventiven Peacekeeping-Mission ablehnte und prim&auml;r auf den politischen Prozess setzte &ndash; mit Erfolg. 2003 ermunterten Abgeordnete der Gr&uuml;nen die Bundesregierung zur Unterst&uuml;tzung der ersten EU-Milit&auml;rmission in Ituri/Nordostkongo, wo die Gewalt massiv eskalierte und die Zeit bis zur Verst&auml;rkung der UN-Mission MONUC &uuml;berbr&uuml;ckt werden musste. (Eine humanit&auml;re Gro&szlig;katastrophe soll damals verhindert worden sein.)</p>
<p>Aufgabe der Fraktionen ist auf jeden Fall, mit Hilfe ihrer Fachpolitiker die Absicht eines Auslandseinsatzes im Vorfeld zu diskutieren und zu pr&uuml;fen. Dies geschieht nicht nur parlamentsintern, sondern sehr schnell auch in der Fach-, Partei- und allgemeinen &Ouml;ffentlichkeit. Die Fachpolitiker stehen dabei regelm&auml;&szlig;ig vor der Aufgabe, im Nebel einer komplexen Krisenlage und internationalen Krisenbew&auml;ltigung Orientierung zu gewinnen und diese gleichzeitig auch zu vermitteln.</p>
<p>&Uuml;ber die notwendigen, aber meist nicht ausreichenden Unterrichtungen durch die Bundesregierung bildeten sich schnelle und intensive Informations- und Beratungsformate heraus. Mit parlamentarischen Anfragen an die Bundesregierung, Briefen an die Minister etc. versuchen vor allem Oppositionsfraktionen ihre Informationsbasis zu verbreitern und abzusichern. Wichtige und z&uuml;gige Beratungshilfen leisten die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) mit ihren zeitnahen Studien und Fachgespr&auml;chen, das Zentrum Internationale Friedenseins&auml;tze (ZIF), das den direkten und ressort&uuml;bergreifenden Austausch mit Missionspraktikern erm&ouml;glicht, und mit der jeweiligen Region vertraute Hilfsorganisationen und NGO`s.</p>
<p>Ausgesprochen bew&auml;hrt hatten sich in fr&uuml;hen Beratungsphasen fraktionsinterne Beratungspapiere, die wesentliche Informationen zusammenfassen und Schl&uuml;sselfragen formulieren.<a title="" href="#_ftn6">[6]</a> Entscheidend war dabei die Einbeziehung von Fachleuten au&szlig;erhalb des Parlaments. Angesichts zunehmend besserer Vernetzung kamen schon binnen weniger Tage viele kritisch-konstruktive R&uuml;ckmeldungen von Regionalexperten, erfahrenen Soldaten, Diplomaten, Entwicklungshelfern, Polizisten, Wissenschaftlern, Journalisten. Wo &uuml;ber Jahre Vertrauensverh&auml;ltnisse gewachsen sind, ist ein ungeschminkter und vertraulicher Meinungsaustausch garantiert.</p>
<p>Wo es machbar war, kam es auch zu &bdquo;Fact-Finding-Missions&ldquo; einzelner Abgeordneter in ein k&uuml;nftiges Einsatzgebiet. Im Vorfeld von EUROR DR Congo unternahmen Abgeordnete mehrerer Fraktionen Erkundungsreisen nach Kinshasa, um die politische und Sicherheitslage dort differenzierter wahrnehmen zu k&ouml;nnen und nicht &uuml;berall nur Kindersoldaten und Krokodile zu sehen.</p>
<p>Nicht bequem, oft strapazi&ouml;s, aber immer wieder hilfreich f&uuml;r die Pr&uuml;fung eines Einsatzvorhabens war der vor allem innerparteiliche Streit mit Engagierten&nbsp; in der eigenen Partei. Gerade die Konflikte mit grunds&auml;tzlichen Einsatzskeptikern &uuml;bten einen oft heilsamen Denk- und Legitimationsdruck auf die Verantwortlichen in den Fraktionen aus. Das galt auch f&uuml;r Stellungnahmen von Friedensgruppen, wenn sie sich konkreter mit der Konfliktregionen und M&ouml;glichkeiten der Konfliktbearbeitung auseinandersetzten. Wo solche Stellungnahmen beim Grunds&auml;tzlichen stehen blieben, fanden sie unter Abgeordneten immer weniger Beachtung.</p>
<p>Das Parlament kann den Antrag der Bundesregierung wohl nicht ver&auml;ndern, politisch aber sehr wohl erg&auml;nzen bzw. eingrenzen: zum Beispiel durch eine mit der Bundesregierung im Ausw&auml;rtigen Ausschuss vereinbarte Protokollnotiz zur Nichtbeteiligung an direkter Drogenbek&auml;mpfung in Afghanistan. Bei der ersten Afghanistan-Entscheidung im November 2001 zur Beteiligung an der Operation Enduring Freedom war ein die polizeiliche und politische Terrorbek&auml;mpfung betonender Begleitantrag f&uuml;r etliche Abgeordnete der Koalition eine unverzichtbare &bdquo;Kr&uuml;cke&ldquo;, um den Weg des Regierungsantrags mitgehen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Der Entscheidungsprozess zu Auslandseins&auml;tzen unterscheidet sich erheblich von der Masse parlamentarischer Entscheidungsprozesse, wo oftmals nach einem Koalitions-Oppositions-&bdquo;Automatismus&ldquo; agiert und ein Antrag z.B. aus der Opposition abgelehnt wird, &bdquo;weil&ldquo; er aus der Opposition kommt. Mandatsentscheidungen sind, weil es um Menschenleben, um Krieg und Frieden gehen kann, f&uuml;r viele Abgeordnete in besonderer Weise eine Gewissensentscheidung. 1999 und 2001 geriet die damalige rot-gr&uuml;ne Koalition bei ihren Mandatsentscheidungen an den Rand eines Koalitionsbruchs.<a title="" href="#_ftn7">[7]</a> Vor Schlussabstimmungen im Bundestag kam es immer wieder zu besonders engagierten Plenardebatten, manchmal zu regelrechten &bdquo;Sternstunden&ldquo; des Parlaments.</p>
<p>&Uuml;ber Auslandseins&auml;tze wird immer namentlich abgestimmt, so dass das Abstimmungsverhalten jedes Abgeordneten f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit nachvollziehbar ist.</p>
<p>Relativ oft begr&uuml;nden deshalb einzelne oder Gruppen von Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten in einer pers&ouml;nlichen Erkl&auml;rung.</p>
<p>Zugleich ist es seit 20 Jahren f&uuml;r jede Bundesregierung und die meisten Fraktionen ein ungeschriebenes Gebot, sich bei Mandatsentscheidungen nicht mit der &bdquo;nat&uuml;rlichen&ldquo; Mehrheit einer Koalition zu begn&uuml;gen, sondern sich um eine m&ouml;glichst breite parlamentarische Zustimmung zu bem&uuml;hen. Daraus resultiert eine erhebliche Intensit&auml;t der Beratungen, aber auch ein besonderer Konsensdruck. Wo sich Debatten zu &uuml;berwiegend unstrittigen Mandatsverl&auml;ngerungen h&auml;ufen, kann sich aber auch Routine breitmachen.</p>
<p>Die Sorgfalt des Entscheidungsprozesses kann leiden, wenn die informelle Vorabbeteiligung der Fraktionen unzureichend war oder die parlamentarischen Beratungen (1. Lesung, Aussch&uuml;sse, Fraktionen, 2./3. Lesung) zu dicht aufeinander folgen.</p>
<p><strong>Entscheidungskriterien und -motive</strong></p>
<p>In den Entscheidungsprozessen zu Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr spielten im Bundestag bisher folgende Motive und Kriterien eine wichtige Rolle &ndash; allerdings bei den einzelnen Fraktionen in unterschiedlicher Gewichtung:</p>
<p>Zuerst ging es neben der v&ouml;lkerrechtlichen Legalit&auml;t, der unverzichtbaren Voraussetzung, zuerst um die sicherheitspolitische, aber auch menschenrechtliche Dringlichkeit des Einsatzes und einer deutschen Beteiligung daran - im Unterschied zu manchen anderen Verb&uuml;ndeten spielten in der bundesdeutschen Debatte um Auslandseins&auml;tze nationale geostrategische und Einflussinteressen keine sonderliche Rolle, auch wenn sie h&auml;ufig von Gegnern der Auslandseins&auml;tze unterstellt werden.</p>
<p>Zweitens ging es um die Erfolgschancen, um Umsetzbarkeit und Machbarkeit: Ist der Einsatz das geeignete Mittel? Wieweit ist er eingebettet in ein Konzept politischer Konfliktbearbeitung? Ist er flankiert von zureichenden diplomatischen, polizeilichen und zivilen F&auml;higkeiten? Eine differenzierte Konfliktanalyse w&auml;re hierbei n&ouml;tig, wurde unter dem Zeit- und Entscheidungsdruck aber l&auml;ngst nicht immer geleistet &ndash; und nach der Mandatsentscheidung auch nur unzureichend nachgeholt.</p>
<p>Wieweit ist der Einsatz mit den vorhandenen Kr&auml;ften &uuml;berhaupt zu schaffen? Ist er im Hinblick auf absehbare Risiken gegen&uuml;ber den eigenen Soldaten und ihren Angeh&ouml;rigen auch verantwortbar? Ob ein Mandat klar und erf&uuml;llbar war (so die Grundforderung des Brahimi-Report von 2000), spielte zumindest bis 2009 eine untergeordnete Rolle.</p>
<p>&Uuml;ber die konkrete friedens- und sicherheitspolitische Ebene hinaus spielten allgemeine politische, Organisations- und individuelle Erw&auml;gungen eine erhebliche, manchmal ausschlaggebende Rolle: Solidarit&auml;t und Glaubw&uuml;rdigkeit im B&uuml;ndnis (&bdquo;B&uuml;ndnistest&ldquo; der jungen rot-gr&uuml;nen Bundesregierung 1999 beim Kosovo-Luftkrieg, Einstiegsmotiv beim Afghanistaneinsatz November 2001); Organisationsinteressen (z.B. der EU 2003 und 2006 im Kongo); die Loyalit&auml;t der Koalitionsfraktionen gegen&uuml;ber der eigenen Regierung; bei allen Fraktionen schlie&szlig;lich das Grundinteresse an einem m&ouml;glichst geschlossenen Abstimmungsverhalten. Ein erhebliches Gewicht hatte schlie&szlig;lich die R&uuml;cksichtnahme auf die eigenen W&auml;hler und ggfs. auch die pers&ouml;nliche politische Zukunft. Im Vorfeld von Listenaufstellungen zu Bundestagswahlen konnten R&uuml;cksichtnahmen auf Mehrheitsmeinungen von erheblicher Bedeutung sein. Vor der Landtagswahl&nbsp; 2011 in Baden-W&uuml;rttemberg, einer &bdquo;kleinen Bundestagswahl&ldquo;, wagte sich im Hinblick auf den NATO-Einsatz in Libyen keine Fraktion aus der Deckung.</p>
<p><strong>Kontrolle und Begleitung der Eins&auml;tze</strong></p>
<p>Die Parlamentsbeteiligung endet nicht mit der Mandatsentscheidung, sondern setzt sich in der Begleitung und laufenden Kontrolle eines Einsatzes fort. Ihre Basis sind kontinuierliche Unterrichtungen &ndash; schriftlich in der w&ouml;chentlichen &bdquo;Unterrichtung des Parlaments&ldquo; (UdP) zu allen Eins&auml;tzen, m&uuml;ndlich regelm&auml;&szlig;ig im Verteidigungs- und Ausw&auml;rtigen Ausschuss. Es liegt in der Hand der Abgeordneten, diese Basisunterrichtungen zu vertiefen, zu verifizieren und zu hinterfragen. Elementar f&uuml;r die Urteilsf&auml;higkeit des Parlaments sind die Nutzung von Netzwerken und Besuche verantwortlicher Abgeordneter in den Einsatzgebieten. Sie sind unverzichtbar, um sich ein realit&auml;tsn&auml;heres und plastisches Bild von den Bedingungen und der Situation in den Einsatzgebieten zu machen. Nat&uuml;rlich bieten solche Kurzvisiten von wenigen Tagen nur begrenzte Einblicke, erst Recht im gro&szlig;en Pulk einer Ministerreise. Und das Risiko, mittels perfekter Besuchsorganisation etwas &bdquo;vorgespielt&ldquo; zu bekommen, ist un&uuml;bersehbar. Der Erkenntnisgewinn von Reisen in die Einsatzgebiete kann dennoch erheblich sein, wenn das Besuchs- und Gespr&auml;chsprogramm vielseitig ist, wenn man sich vor Ort Zeit nimmt, genau hinh&ouml;rt, hinsieht, fragt, wenn man einen Besuch intensiv nachbereitet und vor allem ein Einsatzgebiet wiederholt besucht. (vgl. meine ca. drei&szlig;ig Reiseberichte zu Afghanistan, Balkan, DR Congo, Horn von Afrika unter <a href="http://www.nachtwei.de">www.nachtwei.de</a> )</p>
<p>Mit der Eskalation des Afghanistan-Einsatzes traten immer deutlicher strukturelle Informations- und Kontrolldefizite zu Tage &ndash; beim milit&auml;rischen wie zivilen Lagebild, bei der Wirksamkeitsbewertung.</p>
<p>Bei der Operation Enduring Freedom Afghanistan erlebte die Parlamentsbeteiligung ihre Tiefpunkte: Im Untersuchungsausschuss zu Murnat Kurnaz/KSK 2006-2008 stellte sich heraus, dass f&uuml;r den OEF-Einsatz des KSK schon vom 2. Kontingent an im Widerspruch zur damaligen regierungsoffiziellen Darstellung nicht mehr milit&auml;rische Notwendigkeit ausschlaggebend war, sondern das b&uuml;ndnispolitische Signal gegen&uuml;ber den USA. M&ouml;glich wurde dieser Versto&szlig; gegen das Prinzip des ehrlichen Mandats durch die mangelhafte Kontrolle der Spezialeins&auml;tze durch den Bundestag.<a title="" href="#_ftn8">[8]</a> Im Hinblick auf die (kontraproduktive) Wirksamkeit der Gesamtoperation OEF AFG kam es regelrecht zu einer Selbstentm&uuml;ndigung des Parlaments. &bdquo;Glaubw&uuml;rdige Hinweise, dass bei dieser Operation geradezu systematisch der Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung missachtet wurde, wurden von der Parlamentsmehrheit aus falsch verstandener B&uuml;ndnisloyalit&auml;t verdr&auml;ngt.&ldquo; <a title="" href="#_ftn9">[9]</a></p>
<p><strong>Bilanz der Parlamentsbeteiligung</strong></p>
<p>(a) Die Parlamentsbeteiligung hat sich grunds&auml;tzlich bew&auml;hrt. Sie f&ouml;rderte die Transparenz, Legitimit&auml;t und &ndash; so die These von Ondarza - vergleichsweise verantwortlichere Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ohne sie w&auml;re die gegen&uuml;ber 1995 erreichte Konsensbildung in Politik und Gesellschaft zur deutschen Beteiligung an internationaler Krisenbew&auml;ltigung im Rahmen der UN nicht m&ouml;glich gewesen. Gerade f&uuml;r die entsandten Soldaten ist die parlamentarische Legitimation von entscheidender Bedeutung. Wo es nicht um die &bdquo;plausible&ldquo; Landesverteidigung geht, haben Staatsb&uuml;rger in Uniform einen besonderen Anspruch auf eine spezifische, &uuml;berzeugende Einsatzbegr&uuml;ndung.</p>
<p>Dass deutsche Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik trotz der vielen bisherigen Auslandseins&auml;tze relativ zur&uuml;ckhaltend mit diesem Instrument umgeht, ist nicht unwesentlich der Parlamentsbeteiligung geschuldet. Sie bef&ouml;rderte zum Beispiel schon im Vorfeld die deutsche Absage an den Irakkrieg und lie&szlig; eine Ausweitung des deutschen Afghanistaneinsatzes in die kriegerischen S&uuml;dprovinzen als nicht durchsetzbar erscheinen. In anderen F&auml;llen scheint sich eine f&uuml;hrungsschwache Bundesregierung aber auch hinter dem Parlamentsvorbehalt versteckt zu haben (z.B. bei der deutschen Nichtbeteiligung am AWACS-Afghanistaneinsatz 2011).</p>
<p>Ein Fall, wo der Bundestag einen von der Bundesregierung gewollten Einsatz verhindert h&auml;tte, ist nicht bekannt.</p>
<p>(b) Probleme ergaben sich nicht durch die Konstruktion der Parlamentsbeteiligung, sondern bei ihrer praktischen Umsetzung:</p>
<p>- Im Verteidigungsausschussalltag gab es eine verbreitete Neigung zur Mikrokontrolle, zur nationalen Nabelschau, die mit einer Vernachl&auml;ssigung strategischer Fragen (Mandatsklarheit und -ehrlichkeit, Koh&auml;renz und Operationalisierung von Zielen, Wirkungskontrolle) einherging. Im Vordergrund steht auf parlamentarischer Seite oft das Motiv des &bdquo;engen Z&uuml;gels&ldquo;, der Einsatzbegrenzung und Eskalationsvermeidung (&bdquo;mission creep&ldquo;), weniger eine Wirkungs- und Erfolgsorientierung. Elementare Erfahrungen von UN-Friedenseins&auml;tzen (die &bdquo;goldenen ersten Monate&ldquo; eines Einsatzes) waren meist wenig bewusst.</p>
<p>- Eine Schattenseite der bisherigen Parlamentsbeteiligungspraxis ist die damit meist einher gehende Milit&auml;rfixiertheit der Wahrnehmung und Diskussion von Auslandseins&auml;tzen. Dass diese seit langem immer multidimensionale Eins&auml;tze mit diplomatischen, milit&auml;rischen, polizeilichen und zivilen Komponenten sind, findet regelm&auml;&szlig;ig zu wenig Beachtung.</p>
<p>- Auch dem Parlament gelang es nicht, die vielfach vermisste breitere sicherheits- und friedenspolitische Debatte und Verst&auml;ndigung in Politik und Gesellschaft voranzubringen. Im Gegenteil: Im Kontext des versch&auml;rften Afghanistan-Einsatzes geriet der bisherige sicherheitspolitische Mehrheitskonsens immer mehr ins Rutschen. Seit Jahren klaffen beim Afghanistaneinsatz Abstimmungsmehrheiten im Bundestag und Umfragemehrheit in der Bev&ouml;lkerung zunehmend auseinander. Es kam in der deutschen Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik zu einer R&uuml;ckkehr des Krieges &bdquo;von unten&ldquo;. Ob Friedensunterst&uuml;tzung und internationale Rechtsdurchsetzung heutzutage der Hauptauftrag der Bundeswehr sind oder ggfs. auch kriegerische Verteidigung nationaler Interessen &ndash; das Meinungsbild ist diffus. Dass die Eins&auml;tze alle im Auftrag der UN erfolgen und der internationalen Friedenssicherung und Gewalteind&auml;mmung dienen sollen, ist auff&auml;llig wenig bewusst.</p>
<p>(c) Die Parlamentsbeteiligung braucht keine Beschleunigung von Verfahren, sondern mehr Strategief&auml;higkeit, Wirksamkeitsorientierung, Ressortgemeinsamkeit und Kommunikationsf&auml;higkeit sowie eine verbesserte Kontrolle von Spezialeins&auml;tzen.</p>
<p>- Bei Schwerpunkteins&auml;tzen k&ouml;nnten umfassende zivile-milit&auml;risch-polizeiliche Mandate sinnvoll sein, die auch zivile und polizeiliche Aufgaben benennen und daf&uuml;r entsprechende Ressourcen und Kapazit&auml;ten bereitstellen. Notwendig sind koh&auml;rente und operationalisierte Einsatzziele im Kontext einer ressortgemeinsamen Strategie f&uuml;r das jeweilige Krisenengagement.</p>
<p>- Die Abgeordneten des Bundestages k&ouml;nnen nur dann nach bestem Wissen und Gewissen &uuml;ber die Verl&auml;ngerung von Auslandseins&auml;tzen entscheiden, wenn sie sich auf seri&ouml;se Wirkungsanalysen st&uuml;tzen k&ouml;nnen. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, f&uuml;r regelm&auml;&szlig;ige und unabh&auml;ngige Wirkungsanalysen von Eins&auml;tzen zu sorgen. Nach 20 Jahren Auslandseins&auml;tzen mit Parlamentsbeteiligung ist eine systematische Gesamtbilanz &uuml;berf&auml;llig. Diese ist die erste Voraussetzung f&uuml;r mehr Klarheit &uuml;ber die Wirkungsm&ouml;glichkeiten und Grenzen milit&auml;rischer, ziviler und polizeilicher Instrumente in der Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik.</p>
<p>- Als wesentliche S&auml;ule des Primats der Politik gegen&uuml;ber den Streitkr&auml;ften steht der Deutsche Bundestag in der Pflicht, seine F&auml;higkeiten der Parlamentsbeteiligung bei Auslandseins&auml;tzen zu verbessern &ndash; in Verantwortung f&uuml;r deutsche, europ&auml;ische und internationale Sicherheit und Friedenssicherung, in Verantwortung f&uuml;r die Soldaten, die Bundesregierung und Bundestag in belastende und hoch riskante Eins&auml;tze befehlen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Weitere Beitr&auml;ge zum Thema</span></p>
<p>- Bilanzierung und Evaluierung deutscher Auslandseins&auml;tze, Januar 2014</p>
<p>- Parlamentarische Begleitung und Kontrolle bei Internationalen Polizeimissionen, Referat auf der Tagung &bdquo;Schutzleute als Friedensmacht? Wie k&ouml;nnen deutsche Polizisten internationale Friedenseins&auml;tze effektiver unterst&uuml;tzen?&ldquo; in der Evang. Akademie Loccum Ende November 2013 (<a href="http://www.nachtwei.de">www.nachtwei.de</a> 19.12.2013)</p>
<p>- Mehr Einfluss der Parlamente bei Auslandseins&auml;tzen, Buchbesprechung von Nicolai von Ondarza: Legitimatoren ohne Einfluss? Baden-Baden 2012, in: VEREINTE NATIONEN 2/2013, S. 140</p>
<p>- Die Parlamentsbeteiligung in Regierung und Opposition: B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen, in: Christoph Schwegmann (Hrsg.): Bew&auml;hrungsproben einer Nation &ndash; Die Entsendung der Bundeswehr ins Ausland, Berlin 2011</p>
<p>- Die Auslandseins&auml;tze im R&uuml;ckblick &ndash; Was wir f&uuml;r die Zukunft lernen sollen, Vortrag N&uuml;rnberg 2011</p>
<p>- Auslandseins&auml;tze zwischen Militarisierung und Friedenssicherung &ndash; Anmerkungen zu einer Zwischenbilanz, in: Streitkr&auml;fte z&auml;hmen, Sicherheit schaffen, Frieden gewinnen &ndash; Festschrift f&uuml;r Reinhard Mutz, hrsg. von Hans J. Gie&szlig;mann/G&ouml;tz Neuneck, Baden-Baden 2008</p>
<p>- Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr: Anmerkungen zu einer Zwischenbilanz, lfd. aktualisiert seit 2006; Kriterien f&uuml;r Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr, seit 2007</p>
<p>- &bdquo;Parlamentsbeteiligungsgesetz&ldquo;: St&auml;rkung oder Aufweichung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseins&auml;tzen?, Dezember 2004</p>
<p>- Publikationsliste: Berichte und Stellungnahmen zu Afghanistan, anderen Krisenregionen, Auslandseins&auml;tzen und Ziviler Krisenpr&auml;vention 1995-2014</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref1">[1]</a> Mit ihm kamen weitere acht Kameraden aus sieben L&auml;ndern (drei aus der Ukraine, je einer aus Russland, Pakistan, Schweiz, Ungarn, eine aus Georgien) ums Leben.</p>
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<div>
<p><a title="" href="#_ftnref2">[2]</a> Der aus dem Friedensgebot des Grundgesetzes abgeleitete erweiterte Bundeswehrauftrag k&ouml;nnte lauten: &bdquo;Bewaffnete Streitkr&auml;fte d&uuml;rfen au&szlig;erhalb der Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung nur eingesetzt werden zur Gewalteind&auml;mmung und internationalen Rechtsdurchsetzung im Dienste kollektiver Sicherheit und im Rahmen des UN-Systems&ldquo;. Das w&auml;re allgemein eine Absage an eine schleichende Rehabilitierung des Krieges und konkret ein Trennungsstrich zu Milit&auml;rinterventionen f&uuml;r partikulare (Macht)Interessen</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref3">[3]</a> Vgl. Winfried Nachtwei: &bdquo;Parlamentsbeteiligungsgesetz&ldquo;: St&auml;rkung oder Aufweichung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseins&auml;tzen?, Dezember 2004</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref4">[4]</a> Aus dem Ausw&auml;rtigen Amt wurde glaubw&uuml;rdig berichtet, , dass der hohe Aufwand eines Parlamentsmandats mehrfach von den UN gew&uuml;nschte Kleinstbeteiligungen an UN-gef&uuml;hrten Missionen verhindert h&auml;tten. Deshalb wurde im Parlamentsbeteiligungsgesetz f&uuml;r Eins&auml;tze geringerer Intensit&auml;t und Reichweite die M&ouml;glichkeit eines vereinfachten Verfahrens geschaffen. Dieses wurde bisher vier Mal &ndash; bei den UN-Eins&auml;tzen AMIS (Darfur) und UNMIS (Sudan 2005/6) angewandt. Bei unbewaffneten Eins&auml;tzen wie UNOMIG (Beobachter Georgien), UNMEE (Beobachter &Auml;thiopien, Eritrea), EUTM SOM (EU-Ausbildungsmission) und EUCAP NESTOR (Capacity Building, Horn von Afrika) war der Bundestag nicht an der Mandatierung beteiligt.</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref5">[5]</a> Vgl. Nicolai von Ondarza: Legitimatoren ohne Einfluss? Nationale Parlamente in Entscheidungsprozessen zu milit&auml;rischen EU- und VN-Operationen im Vergleich, Baden-Baden 2012</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref6">[6]</a> Ich verfasste bis 2009 &uuml;ber drei&szlig;ig solcher Beratungspapiere.</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref7">[7]</a> Vgl. Winfried Nachtwei: 11. September bis 22. Dezember 2001 &ndash; Von New York nach Afghanistan aus Berliner Sicht, Zusammenstellung aus pers&ouml;nlichen Aufzeichnungen, Juli 2001, <a href="http://www.nachtwei.de/index.php?module=aricles&amp;func=display&amp;aid=1074">www.nachtwei.de/index.php?module=aricles&amp;func=display&amp;aid=1074</a>&nbsp;</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref8">[8]</a> Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss, Sondervotum der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen, Drucksache 16/10650 vom 15.10.2008, S. 181</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref9">[9]</a> Vgl. Winfried Nachtwei: Bilanzierung und Evaluierung von Auslandseins&auml;tzen, Manuskript 2013, S. 5 (erscheint 2014 in einem Buch &uuml;ber die friedensethische Bewertung humanit&auml;r begr&uuml;ndeter Interventionen, hrsg. von Thomas Hoppe)</p>
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