winnikl.jpg (2306 Byte)Winfried Nachtwei, MdB
Bündnis 90/Die Grünen

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Wer den Frieden will, bereite den Frieden vor.

Beiträge zur Stärkung der zivilen Säulen internationaler Friedensmissionen

Dokumentation der Fachtagung Bündnis 90/Die Grünen vom 12.10.2001 in Berlin

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Lessons Learned?
Internationale Beiträge zur Verbesserung der zivilen Missionsfähigkeiten

Gesprächsleitung Rita Grießhaber, MdB

Wir kommen zu unserem ersten Themenblock, den internationalen Erfahrungen. Wir beschäftigen uns mit den relevanten Ebenen der UN, der OSZE, der EU und der Bundeswehr. Wir haben für die Einführung Herrn Dr.Winrich Kühne von dem Berliner think-tank, der Stiftung Wissenschaft und Politik gewinnen können. Er wird uns in seinem ersten Referat in die konzeptionelle Entwicklung der Friedenseinsätze unter besonderer Berücksichtigung der zivilen Komponenten und der Kooperation von Militär, Polizei und zivilen Akteuren einführen. Was sind die Lessons Learned, was kann man verbessern, was ist die Grundlage dafür? Hierzu möchte ich Herrn Dr. Kühne das Wort geben.

Dr. Winrich Kühne,
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP):

Peace Support und Governance: Die vierte Generation internationaler Friedensmissionen

Charakter und Dynamik der Friedenseinsätze haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte grundlegend verändert. Leicht bewaffnete Blauhelme mit weißen Fahrzeugen beherrschen nur noch ausnahmsweise das Bild. Statt dessen ist die Präsenz schwerbewaffneter Einheiten in Friedenseinsätzen gängig geworden. Zugleich wurde, anders als bei früheren Einsätzen, die enge Zusammenarbeit von Militär, Polizei und zivilen Organisationen zu einem tragenden Pfeiler.

Das Ausmaß des Wandels wird in Politik, Medien und auch der Friedensforschung noch immer unzureichend verstanden. Aber auch in der UNO fällt es vielen schwer, sich von alten Vorstellungen zu lösen, so daß am Begriff "peace-keeping" in allen Dokumenten eisern festgehalten wurde. Das soll sich jetzt ändern. In seinem Report "Wir, die Völker" für die Millennium-Generalversammlung im Herbst 2000, spricht Kofi Annan bewußt von "Peace Operations" statt von "Peacekeeping" und stellt fest: "While traditional peacekeeping had focused mainly on monitoring ceasefires, today’s complex operations are very different."

In der Tat, die heutigen Einsätze haben nicht mehr viel mit den Blauhelmeinsätzen der Vergangenheit gemeinsam. Beginnend mit UNTSO 1948 im Nahen Osten und dann insbesondere UNEF auf dem Sinai Mitte der 50er und UNFICYP auf Zypern Mitte der 60er Jahre waren sie in aller Regel beschränkt auf die Beobachtung und/oder Überwachung von Waffenstillständen. Konsens, Neutralität sowie die Anwendung von Gewalt ausschließlich zur persönlichen Selbstverteidigung waren dementsprechend die drei konzeptionellen Grundpfeiler der ersten Generation von Friedenseinsätzen, und mit einem Nachteil behaftet: Die meisten Einsätze, wie UNTSO im Nahen Osten und UNFICYP auf Zypern, waren im Hinblick auf Konfliktlösung statisch und konnten auch deshalb bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen werden. Denn die Groß- und Supermächte teilten lediglich das Interesse, Konflikte einzufrieren, damit sie nicht zu globalen, möglicherweise sogar nuklearen Auseinandersetzungen eskalierten. Konfliktlösung war insofern nicht möglich. Das traditionelle Peacekeeping ist ein Kind des Kalten Krieges!

Ende der 80er Jahre wurde durch das Ende des Ost-West-Konflikts im Sicherheitsrat (SR) der Weg frei für eine Verständigung nicht nur auf Waffenstillstände, sondern auch auf Konfliktlösung. Langjährige Auseinandersetzungen wie die in Namibia, Mittelamerika und Kambodscha konnten plötzlich zu Ende gebracht werden. Die zweite Generation von Einsätzen kam auf. Sie ist charakterisiert durch Dynamik im Sinne eines im Einsatz angelegten Prozesses zur Konfliktlösung und durch Multidimensionalität in Form einer Ausweitung auf eine Reihe nichtmilitärischer Bereiche, die für die Lösung der Konflikte jeweils wichtig sind. Die militärische Beobachtung und Überwachung von Waffenstillständen ist nur noch eine Aufgabe unter anderen. Polizeiaufgaben, Vorbereitung von Wahlen, humanitäre Hilfe und Beobachtung der Menschenrechtssituation, Aufbau der zivilen Verwaltung und des Justizwesens, Rückführung von Flüchtlingen, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der Kombattanten etc. kommen hinzu. In seiner Agenda für den Frieden prägte Boutros Boutros-Ghali 1992 für diese Aktivitäten den Begriff des Post-Conflict Peacebuilding. Er hat heute strategische Bedeutung.

Die schnellen Erfolge in Namibia, in Mittelamerika und in Mozambique weckten in Politik und Öffentlichkeit allerdings völlig überzogene Erwartungen an die künftige Rolle der UNO. Denn andere Missionen – UNOSOM in Somalia, UNAMIR in Ruanda und UNPROFOR in Bosnien – gerieten in große Schwierigkeiten und wurden vor allem mit einem Problem nicht fertig: Die feierliche Unterzeichnung von Waffenstillständen und Friedensvereinbarungen bedeutete bei den durch Staatszerfall, ethnische Rivalitäten und Warlords gekennzeichneten Konflikten keineswegs ein Ende der Gewalt. Peacebuilding hatte keine oder nur eine geringe Chance. Die hierfür zuständigen zivilen Mitarbeiter wurden in ihrer Arbeit behindert, bedroht und vereinzelt sogar umgebracht. Hier sei nur an die Zustände in Somalia im Herbst 1992 erinnert!

Die internationale Gemeinschaft bzw. die UNO stand vor einer schwierigen Entscheidung. Entweder sie gab auf und zog sich zurück oder sie fand einen Weg, die Gewalt unter Kontrolle zu bringen und für das Peacebuilding ein sogenanntes Secure Environment herzustellen. Die Antwort des SR bestand darin, die Führer von Friedenseinsätzen, sei es im Rahmen der UNO, der NATO oder von sogenannten Koalitionen der Willigen, auf der Basis von Kap. VII (Art. 39, 42) der UN-Charta zu ermächtigen, zur Herstellung eines solchen Environment äußerstenfalls auch militärische Gewalt einzusetzen. Die dritte Generation, das sogenannte robuste Peacekeeping, war entstanden. Somalia machte den Anfang.

Diese Einsatzform hat sich durchgesetzt. Die Bilanz der UN-Mandate seit Mitte der 90er Jahre ist eindeutig. Bei fast allen Einsätzen waren die Waffenstillstands- und Friedensvereinbarungen durch Mandate abgesichert, die auf Kap. VII basierten. Und eine Schlüsselaussage des Brahimi-Reports lautet, daß "robust rules of engagement, against those who renege on their commitments to a peace accord or otherwise seek to undermine it by violence" eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches Handeln ist.

Traditionelle Blauhelmeinsätze sind jedoch nicht überflüssig geworden. Wo sie möglich sind, wie bei MINURCA in der Zentralafrikanischen Republik, sollen sie zum Zuge kommen. Der Entscheidung muß jedoch eine sorgfältige Prüfung des Gewaltpotentials im konkreten Konflikt auch nach der Unterzeichnung eines Friedensabkommens vorangehen. Die Entwicklung zum Worst Case muß, anders als bei den traditionellen Einsätzen üblich, eingeplant werden. Im Falle Sierra Leones unterblieb eine solche Prüfung!

Mit einem gewissen Recht kann man inzwischen von einer vierten Generation sprechen. Denn einige Einsätze der zweiten und dritten Generation sind nicht nur robust und multidimensional, sie gehen auch bei der Übernahme politischer und administrativer Verantwortung wesentlich weiter. In Ansätzen UNTAC in Kambodscha, später UNTAES in Ost-Slavonien und jetzt UNTAET in Ost-Timor und UNMIK/KFOR im Kosovo (m.E. auch das Office of the High Representative in Bosnien) werden im Mandat ausdrücklich "exekutive" Aufgaben zugewiesen, sie haben also Regierungsgewalt. Die Einsatzleiter können zur Durchsetzung des Mandats notfalls Maßnahmen direkt gegenüber den lokalen Akteuren und Institutionen anordnen. Davon machen sie durchaus Gebrauch, zum Beispiel durch Anberaumung von Wahlen, Entlassung von Bürgermeistern, Anordnung von Verhaftungen, Ausstellung von Pässen etc.

Die Einsätze dieser vierten Generation lassen sich als Peace Support and Governance-Operationen charakterisieren. Auch der Brahimi-Report erkennt die Bedeutsamkeit des Wandels in Richtung "exekutive" Mandate ausdrücklich an, insbesondere im Zusammenhang mit den Aufgaben der Polizei.

Konsens und Impartiality bleiben bei robusten Einsätzen strategische Pfeiler, allerdings aus anderen Gründen als bei den traditionellen Einsätzen. Bei diesen war Zustimmung insbesondere der jeweiligen Regierung mangels eines Mandats gemäß Kap. VII der UN-Charta eine völkerrechtlich zwingende Voraussetzung. Ohne diese Zustimmung wären Präsenz und Aktivitäten der Truppen eine völkerrechtswidrige Einmischung gewesen.

Jetzt sind Zustimmung und Unparteilichkeit vor allem aus praktischen Gründen notwendig. Denn ohne die Zustimmung, ja aktive Beteiligung der Konfliktparteien und der Bevölkerung, hat der Friedenseinsatz auf Dauer keine Aussicht auf Erfolg. Frieden kann auch weiterhin nicht von außen militärisch erzwungen werden. (Diese Tatsache hatten die US-Generäle und ihre Berater in Somalia bei ihrem Vorgehen gegen Aidid 1993 verkannt.)

Die Andersartigkeit der heute relevanten Konflikte verlangt jedoch ein Umdenken. Konsens und Unparteilichkeit sind neu zu definieren. Die UNO hat dem neuen Verständnis in ihren Leitlinien für Peacekeeping-Einsätze schon vor einigen Jahren Rechnung getragen. Impartiality ist nicht mehr im Sinne von neutraler Abstinenz und Äquidistanz zu verstehen, sondern als aktive Unparteilichkeit. Die Kritik mancher Journalisten am Einsatz von Gewalt, durch den die UNO angeblich nun "Partei" geworden sei, basiert häufig auf überholten Neutralitätsvorstellungen.

Große Schwierigkeiten bereitet ein anderer Punkt: Wo ist normativ die Grenze für Konsens und Unparteilichkeit zu ziehen, wenn massive Menschenrechtsverletzungen oder gar Völkermord begangen werden? Diese Frage stellte sich bei den traditionellen Blauhelmeinsätzen auf dem Sinai oder den Golan-Höhen nicht. Die Bluttaten erst in Srebrenica und Ruanda und jetzt in Sierra Leone erfordern eine klare Antwort. Unparteilichkeit und Konsens dürfen nicht länger, so nun auch die Meinung von Kofi Annan und den Autoren des Brahimi-Reports, zur Duldung massiver Menschenrechtsverletzungen oder sogar von Völkermord führen.

Dieser Imperativ wird in der Praxis nicht so einfach umzusetzen sein. Denn häufig fehlt es den Friedensmissionen an den Mitteln, ihn durchzusetzen. Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die notwendige personelle und sachliche Ausstattung muß daher ergänzend zu einer grundlegenden Kategorie bei der Organisation und Durchführung moderner Friedenseinsätze werden! Bei UNPROFOR in Bosnien und UNAMIR in Ruanda wurde in dieser Hinsicht schwer gesündigt. Im Brahimi-Report heißt es entsprechend, daß im Gegensatz zur symbolischen, unbedrohlichen Präsenz, charakteristisch für traditionelle Einsätze, "größere Kräfte" mit "glaubwürdiger Abschreckung" gegenüber all jenen notwendig seien, die den Friedensprozeß stören wollen.

Polizei und Militär – unklare Aufgabenverteilung

Die zivile Polizei, CIVPOL im Jargon der UNO, hat sich seit Ende der 80er Jahre zu einem Schlüsselelement moderner Friedenseinsätze entwickelt. Sie ist in der Regel der zivilen Komponente zu- und einem zivilen Kommando untergeordnet. CIVPOL erfüllt jedoch keine Polizeiaufgaben im originären, also exekutiven Sinne und ist deswegen in der Regel unbewaffnet. Das Aufgabenfeld von CIVPOL wird mit dem Akronym SMART umrissen: support, monitor, advise, report, train.

Der veränderte Konflikttypus und die Ausweitung der Mandate auf "exekutive" Aufgaben zwingen hier jedoch ebenfalls zum Umdenken. Denn bei der Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gibt es eine gravierende Lücke: Das Militär sieht sich nur für den äußeren, militärischen Teil der Ordnung zuständig. Es greift also nur dann ein, wenn bewaffnete Gruppen und Einheiten agieren, nicht aber bei anderen Formen ziviler Unruhe wie gewalttätige Demonstrationen, Massenaufläufe, gewaltsame Kriminalität etc. Das sei weder sein Mandat noch seien die Soldaten dafür ausgebildet und ausgerüstet.

Diesen Standpunkt haben insbesondere die amerikanischen Kommandeure von IFOR und SFOR in Bosnien eingenommen. Im Kosovo hat die KFOR derartige Aufgaben mangels Polizei zwar zeitweise übernommen, doch haben ihre Kommandeure, zuletzt General Reinhardt, keinen Zweifel daran gelassen, daß sie dazu nur vorübergehend bereit sind. CIVPOL, insoweit geht der Verweis der Generäle auf die Polizei fehl, hat für die geschilderte Aufgabe allerdings ebenfalls kein Mandat und auch nicht die Ausrüstung.

Verschiedene Lösungen sind denkbar und werden diskutiert. Einzelne militärische Einheiten könnten für derartige "grobe" Polizeiarbeit umtrainiert und ausgerüstet werden. Die Militärpolizei ist hierfür besonders geeignet und wurde von den Amerikanern in Haiti entsprechend eingesetzt. Mehrheitlich scheint dieses Modell aber weder vom Militär noch von der Polizei favorisiert zu werden.

Ein anderes Modell ist die in Bosnien aufgestellte MSU (Multinational Special Unit). Sie hat eine Stärke von über 400 Personen und besteht mehrheitlich aus italienischen Carabinieri, einer paramilitärischen Polizeitruppe (ebenso wie die französische Gendarmerie oder die Guardia Civil und ähnlich wie früher der Bundesgrenzschutz). Sie sind militärisch ausgebildet und dem Militär zugeordnet, erfüllen aber in erster Linie Polizeiaufgaben. Solche Einheiten sind deswegen sowohl von der Ausbildung als auch der Ausrüstung her besonders geeignet für die Schließung der geschilderten Lücke bei den Friedensmissionen.

Drei Fragen sind im Hinblick auf die Fortentwicklung des Polizeikonzepts noch strittig: Erstens, ist es überhaupt richtig, die Polizei zu bewaffnen? Großbritannien und auch Deutschland haben ein entsprechendes Ersuchen des UN-Friedenseinsatzleiters in Bosnien negativ beantwortet. Im Kosovo dagegen wurden CIVPOL-Angehörige bewaffnet. Zweitens beruht die Einsatzfähigkeit dieser Polizeitruppe natürlich darauf, daß Staaten nicht nur einzelne Polizisten, die dann bunt zusammengewürfelt werden, sondern auch einheitlich ausgebildete Einheiten (formed units) entsenden. Sind die Staaten, ist die internationale Gemeinschaft gewillt, solche Einheiten in größerer Zahl zur Verfügung zu stellen? Drittens, sollen diese Einheiten unter militärischem oder zivilem Kommando stehen? In Bosnien ist SFOR der Auffassung, daß die MSU unter ihrem Kommando bleiben sollte. Der Leiter des dortigen UN-Einsatzes und seine Mitarbeiter halten das jedoch für einen Fehler, da dadurch die MSU im Hinblick auf ihre Rules of Engagement und auch die Einsatzführung militärisch und dadurch in ihrem Nutzen als Polizei weitgehend eingeschränkt bliebe. In Ost-Timor wurde ein anderer Weg beschritten; dort unterstellte man zwei "formed" Polizeibataillone direkt dem zivilen Leiter des Friedenseinsatzes. Im Kosovo verfügen sowohl KFOR wie UNMIK über derartige verstärkte Polizeieinheiten.

Die Fortentwicklung des Polizeikonzeptes ist gegenwärtig zweifellos eine der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang der Friedenseinsätze. Das erkennt auch der Brahimi-Report an und fordert einen "doctrinal shift" dieses Konzepts. Der Report empfiehlt zum Beispiel, daß die CIVPOL-Komponente eines Friedenseinsatzes in der Regel über eine Einheit verfügen sollte, die speziell für die Kontrolle von "civil disorder" ausgebildet und ausgestattet ist. Des weiteren fordert er die Mitgliedstaaten auf, (a) einen zentralen Pool für CIVPOL-Offiziere und Straftjustiz- sowie Strafverfolgungsexperten anzulegen, (b) regionale Trainings-Partnerships aufzubauen, (c) einen nationalen, für die Entsendung von Polizei- und anderem, für diesen Bereich relevanten zivilen Fachpersonal zuständigen "point of contact" zu benennen. Zudem soll im UN Standby Arrangement System eine "on-call-list" von 100 Polizei- und Justizexperten angelegt werden.

Schließlich wird empfohlen, die Polizei im UN-Hauptquartier aus der militärischen Abteilung herauszunehmen und zu einer eigenen, erheblich besser ausgestatteten Abteilung zu machen. Außerdem soll im DPKO zur Beratung der Polizei eine neue Einheit aus Criminal-Rule of Law-Experten eingerichtet.

Post-conflict peace-building als strategisches Element moderner Friedenseinsätze

Die Frage der Schaffung eines "secure environement" ist diejenige Aufgabe, die in modernen Friedenseinsätzen primär gelöst werden muß. Das Militär spielt bei dieser Aufgabe, wie geschildert, eine vorrangige, wenn auch nicht exklusive Rolle. Insgesamt erfolgreich wird ein Friedenseinsatz aber nur sein, wenn die zweite Schlüsselaufgabe, nämlich das sog. post-conflict peacebuilding (Friedenskonsolidierung), erfolgreich gelöst wird. Letzteres ist noch schwieriger als ersteres.

Das Konzept des Post-Conflict Peacebuilding nahm erstmals in der Agenda für den Frieden, die Generalsekretär Boutros Ghali 1992 veröffentlichte, einen prominenten Platz ein. Es wurde dann 1995 in einer Ergänzung zur Agenda für den Frieden von Kofi Annan weiterentwickelt und von SR und Generalversammlung der UNO in einer Reihe von Resolutionen in seiner grundlegenden Bedeutung ausdrücklich unterstützt. Erstes Ziel der Friedenskonsolidierung ist die Verhinderung des Wiederauflebens der gewaltsamen Auseinandersetzung und der Aufbau von Strukturen, die es einer Gesellschaft ermöglichen, Konflikte künftig ohne die Anwendung von Gewalt zu lösen. Man könnte es deswegen für eine Form der Konfliktprävention halten, was sie bis zu einem gewissen Grade auch ist. Dennoch sind die Ausgangspunkte von Konfliktprävention und Peacebuilding grundverschieden. Denn letztere setzt im Unterschied zu ersterer dort an, wo Krieg und Gewalt bereits stattgefunden haben, wo Traumata zu heilen, Minenfelder zu räumen, ehemalige Kämpfer zu entwaffnen und Flüchtlinge wieder einzubürgern und zu reintegrieren sind.

Wie Konfliktprävention jedoch ist auch Friedenskonsolidierung ein primär politisches Unterfangen und muß als solches verstanden werden, selbst wenn sie Maßnahmen umfaßt, die in andere, weniger politische Bereiche hineingehen, wie zum Beispiel humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit etc. Eine wichtige Unterscheidung zur Entwicklungszusammenarbeit zum Beispiel ist, daß die Friedenskonsolidierung einen relativ kurzen Zeitrahmen zur Verfügung hat, anders als die in der Regel langfristig angesetzte Entwicklungszusammenarbeit.

Zeitmangel ist ein grundlegendes Charakteristikum und Problem der Friedenskonsolidierung, da die internationale Gemeinschaft und insbesondere der SR in der Regel auf eine schnelle Beendigung drängen. In einzelnen Fällen, wie Bosnien und Kosovo, scheint sich aber unter dem Druck der Realität ein Umdenken zu vollziehen. Es wird mit Jahren, ja Jahrzehnten einer internationalen Präsenz gerechnet. Die früher gängige Forderung nach einem definitiven Exitdatum ist fallengelassen worden.

Leider gibt es bei der Friedenskonsolidierung in der zeitlichen Abfolge der Maßnahmen kein klares "emergency-to-relief-to-development continuum". De facto müssen Nothilfeprojekte, die unter Umständen entwicklungsfeindlich sind, und Entwicklungshilfe oft gleichzeitig in Angriff genommen werden. Häufig muß sogar von Region zu Region unterschiedlich vorgegangen werden, je nach dem Stand der Befriedung. So kann in Teilen des Landes schon mit Entwicklungsarbeit begonnen werden werden, während in anderen Teilen vorerst nur Nothilfe möglich ist. Desweiteren kann es notwendig sein, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen die im Gegensatz zu längerfristigen Zielen des Wiederaufbaus stehen. So kann die Notwendigkeit, Kombattanten durch die Versorgung mit besonderen Benefits kurzfristig an der Wiederaufnahme der Kämpfe zu hindern, mit dem langfristigen Entwicklungsziel, sie in produktive Beschäftigungen und dadurch in die nationale Wirtschaft zu integrieren, kollidieren.

Eine durchgängige Lektion ist schließlich, daß Friedenskonsolidierung so früh wie möglich geplant und begonnen werden muß, am besten parallel zum Einsatz der Friedenstruppen. Die Verständigung auf einen Waffenstillstand sollte nicht abgewartet werden, da der Planungsprozess kompliziert und langwierig ist. Die Erfahrungen in Kambodscha, Mosambik, Haiti, Angola, Ruanda, dem früheren Jugoslawien etc. sind in dieser Hinsicht eindeutig. Im Kosovo dagegen wurde in dieser Hinsicht schwer gesündigt, da die UNO erst in letzter Minute von ihrer Verantwortung für den zivilen Aufbau erfuhr und deswegen für ihren Einsatz schlecht vorbereitet war. Die NATO dagegen bereitete den Einsatz von KFOR schon während der Bombardierung Serbiens kontinuierlich vor.

Strategische Felder der Friedenskonsolidierung

Nothilfe und wirtschaftlicher Wiederaufbau sind bereits als grundlegende Felder von Friedenskonsolidierung angedeutet worden. Darüber hinaus haben die folgenden Felder strategische Bedeutung:

  1. Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der Kombattanten und anderer bewaffneter Gruppen;
  2. Wahlen und Verfassung und
  3. Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung.

 

(1) Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (EDR)

Einmal mehr ist hervorzuheben, daß die Spannungen und die Gewalt, die zu bewaffneten Auseinandersetzungen geführt haben, nicht plötzlich mit dem Unterzeichnen eines Friedensabkommens oder Waffenstillstandes verschwinden. Fortschritte im Bereich der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sind deswegen neben der Schließung der "Lücke der öffentlichen Sicherheit" eine wichtige Bedingung für den Erfolg des Peacebuilding. EDR ist eine der schwierigsten Aufgaben in den modernen Friedenseinsätzen. In den wohlhabenden, konsolidierten westlichen Gesellschaften ist der Grundsatz, daß Gewalt sich nicht auszahlt, weitestgehend anerkannt. In armen Ländern mit ethnischen oder ähnlichen Konflikten gilt dieser Grundsatz jedoch keineswegs ohne weiteres. Der Kampf um Ressourcen zum Überleben und um Reichtum einiger weniger (Rohstoffe), also handfeste ökonomische Interessen, sind häufig der wichtigste und tiefere Grund für die Anwendung von Gewalt. Gewalt lohnt sich unter den Bedingungen dieser Gesellschaften durchaus, zum Beispiel dann, wenn die Betreffenden dadurch Diamanten, Gold, fruchtbares Land oder ähnliches unter ihre Kontrolle bekommen. Warlords sind die Exponenten dieser Art des Wirtschaftens. Sie sind eine unheilvolle Mischung aus Militärkommandanten, Bandenführer, Unternehmer und politischem Führer. Ihre Cleverness wird leicht unterschätzt. Arbeitslosigkeit, vor allem unter Jugendlichen, ist eine wichtige Basis ihres gewalttätigen Wirkens. Rekrutierung und Bewaffnung der Jugendlichen ist durch die Schwemme von Billigwaffen in den betroffenen Regionen einfach.

Diese "Ökonomie der Gewalt (war economy)" bzw. von "Gewaltausübung als Businessmethode" wird von uns noch zu wenig verstanden und ist der vielleicht wichtigste Grund, warum in diesen Gesellschaft so schwer Frieden zu machen ist. Eine Reihe von Akteuren, unter ihnen unter Umständen auch internationale, haben daran kein Interesse. Er würde ihrem Einkommen schaden. Für den Balkan mit seiner weitreichenden Mafiaisierung gilt das ebenso wie für verschiedene Teile Afrikas und Zentralasien.

Es liegt auf der Hand, daß die Entwaffnung von Kombattanten und Milizen unter diesen Bedingungen schwierig und mit hohen Risiken verbunden ist. Natürlich sind Strategien, die auf einvernehmliche Entwaffnung setzen, zu bevorzugen. Dieses Einverständnis ist in der Regel jedoch schwer zu bekommen, eben weil die Waffen für das ökonomische Überleben der Betreffenden und die Bereicherung der Warlords unverzichtbar sind. Entwaffnung und Demobilisierung müssen daher mit überzeugenden Programmen zur sozialen und wirtschaftlichen Reintegration verbunden werden. Bei der externen Durchführung und Finanzierung der entsprechenden Programme muß aber zugleich auch genau auf ungewollte soziale und wirtschaftliche Auswirkungen geachtet werden. Denn diese können durchaus problematisch sein. Außerdem müssen die streitenden Parteien und Milizen das Gefühl haben, daß ihre körperliche und wirtschaftliche Sicherheit garantiert ist, nachdem sie ihre Waffen ab- und viele von ihnen dadurch gleichzeitig ihren Lebensstil und ihre Erwerbsquelle aufgegeben haben.

Waffenrückkaufprogramme sind eine Möglichkeit, Entwaffnung und Demobilisierung voranzutreiben. In El Salvador und Ostslawonien wurden sie mit einem gewissen Erfolg praktiziert. Dennoch ist diese Methode problematisch, zumindestens wenn die Abgabe von Waffen mit Geld entgolten wird. Die Gefahr, daß die Preise auf dem Waffenmarkt lediglich nach oben getrieben werden und noch mehr Waffen in die Region strömen, ist groß. Möglicherweise ist es sinnvoller, mit dem zur Verfügung stehenden Geld ein funktionierendes Polizei- und Rechtssystem auszubauen und dadurch die Sicherheitslage des betroffenen Landes zu verbessern.

Waffenvernichtungsprogramme dagegen sind nach bisheriger Erfahrung der beste Weg, den Waffenhandel einzuschränken und die vorhandenen Arsenale abzubauen. Wird die Waffenvernichtung als eine öffentliche Zeremonie durchgeführt und durch die Medien verbreitet, so sendet sie darüberhinaus ein starkes politisches Signal des Friedens an alle. Ein überzeugendes Beispiel dafür war das Waffenvernichtungsprogramm in Mali. Die eingesammelten Waffen wurden dort öffentlich verbrannt. Die "flamme de paix" wurde zum Symbol einer Gesellschaft auf dem Weg zum Frieden.

 

(2) Wahlen und Verfassung

In den seit dem Ende des Kalten Krieges von der UNO durchgeführten Friedensmissionen waren die Durchführung von Wahlen und das Erarbeiten einer demokratischen Verfassung strategische Ziele, um einen dauerhaften Frieden zu erreichen. In fast allen Einsätzen standen am Ende ´freie und faire` Wahlen unter internationaler Aufsicht. Man ging davon aus, daß sie der beste Weg seien, um eine geregelte, friedliche, vom Volk legitimierte und transparente Einsetzung der Regierung zu erreichen. Wahlen symbolisieren mehr als alle anderen Formen der Macht- und Regierungskontrolle, daß die Exekutive dem Volk rechenschaftspflichtig ist.

Diese in der Tat einleuchtenden Vorteile sind möglicherweise der Grund dafür, daß Wahlen verschiedentlich erkennbar zu früh (Angola, Liberia, Sierra Leone, Bosnien etc.) abgehalten wurden. Zu sehr wurden sie, vor allem aus Kostengründen, in der Vergangenheit als "exit option" für eine schnelle Beendigung der internationalen Verantwortung mißbraucht. Folge war, daß die Konflikte nicht nur nicht beendeten wurden, sondern es sogar zu einem Rückfall in noch schlimmere Gewalt kam (Angola) oder die ethnische Teilung vertieft wurde (Bosnien, Sierra Leone). Vorzeitig angesetzte oder schlecht durchgeführte Wahlen sind in fragmentierten Gesellschaften ein großes Risiko. Sie sind dann nur die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln. "Winner takes all" Wahlen sind in dieser Hinsicht ganz besonders gefährlich. Außerdem darf nicht vergessen werden, daß Wahlen nur ein erster Schritt zur Demokratisierung sind, jedoch noch nicht die Demokratisierung selbst. Deren weitere Begleitung ist deswegen auch nach den Wahlen notwendig und wird inzwischen auch vereinzelt praktiziert.

Das richtige Timing ist also ein entscheidender Erfolgsfaktor für Wahlen im Peacebuildingprozeß. Wie andere Elemente dieses Prozesses auch, müssen sie von langer Hand, idealer Weise zwei oder drei Jahre vor ihrer Durchführung, geplant werden. Ausreichend fortgeschrittene Demobilisierung und Integration der Kombattanten in die neue Armee, Polizei oder Zivilgesellschaft sowie eine gewisse Wiederherstellung des Rechtssystems und der öffentlichen Verwaltung sind unabdingbare Voraussetzungen. Internationale und lokale Wahlbeobachtung sollte während des ganzen Zeitraums der Wahlen und auch noch danach stattfinden. Sie ist aufgrund des tiefsitzenden gegenseitigen Mißtrauens der Konfliktparteien wichtig. Glaubwürdigkeit und Integrität des Verlaufs der Wahlen tragen zur Verhinderung von Streits über den Ausgang der Wahl bei und können so einem Rückfall in die Gewalt vorbeugen.

In Fällen extremer Fragmentierung kann es weiser sein, Power-sharing Modelle, zum Beispiel eine durch Verhandlungen gebildete Regierung der Nationalen Einheit, als einen vorübergehenden Schritt im Transitionsprozeß vom Krieg zum Frieden einzubauen. Das westliche Demokratiemodell ist, zumindest kurzfristig, nicht anwendbar. In Südafrika hat ein solches Übergangsmodell gut funktioniert. Regierungen der Nationalen Einheit sollten aber auf jeden Fall durch einen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit international begleitet werden. Sie dürfen auch nicht zu lange andauern, da sie einen Grundgedanken moderner Demokratie aushöhlen, daß nämlich Regierungen abwählbar sind.

 

(3) Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung

In vom Krieg zerrütteten Gesellschaften wird es ohne Versöhnung weder dauerhaften Frieden noch stabile Demokratie geben. Entwaffnung, Wahlen, Demokratisierung allein können das nicht erreichen. Massenmorde, ethnische Säuberungen, Vergewaltigungen und weitere brutale Formen der Kriegführung machen die Aussöhnung der Konfliktparteien und innerhalb der Bevölkerung und damit ein friedliches Zusammenleben extrem schwer, manchmal unmöglich. Der Kosovo ist dafür in jüngster Vergangenheit ein weiteres Beispiel.

Versöhnung ist ein langfristiger Prozeß. Dennoch muß er angepackt werden, sobald die Friedensmission und das Peacebuilding beginnen. Gegenwärtig werden verschiedene Modelle der Aussöhnung praktiziert. Das erste, das man als "Vergeben und Vergessen" bezeichnen könnte, war früher in Afrika gängig, zum Beispiel in Simbabwe und Namibia Anfang der 80er beziehungsweise Anfang der 90er Jahre. Dieses Modell geht davon aus, daß Bürgerkriege einer eigenen Dynamik folgen und daß man ihre Grausamkeiten als eine unvermeidliche Begleiterscheinung akzeptieren muß. Um des Friedens willen ist es besser, sie möglichst schnell zu vergessen. In den genannten Ländern hat das mit Einschränkungen funktioniert. Die Annahme, daß afrikanische Kulturen eine stärkere Fähigkeit zum Vergeben haben als andere, spielte für dieses Vorgehen eine Rolle. Diese Annahme ist allerdings nicht unstrittig.

Ein anderes, jüngeres Modell ist "Versöhnung durch Wahrheit". Die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission wurde durch ihr Bestreben bekannt, die im Kampf um die Vorherrschaft der weißen Minderheit und ihr Apartheidssystem auf beiden Seiten begangenen Grausamkeiten zu heilen. Die Wahrheitskommission in Guatemala arbeitete ähnlich, wohingegen die Purifikationskommission in Mosambik stärker auf traditionellen, lokalen Konzepten des Heilens und Versöhnens basiert. Die Kommissionen in Südafrika und Guatemala dagegen sind offensichtlich dem christlichen Gedanken des Vergebens durch Bekennen der Wahrheit und anschließende Reue verpflichtet.

Bosnien, Ruanda und der Kosovo, alles drei Länder in denen ein systematischer Völkermord und nicht nur Bürgerkrieg stattgefunden hat, werfen besondere Probleme auf. Wahrheit und Gerechtigkeit sind hier einerseits noch wichtigere Voraussetzungen für Versöhnung, zugleich aber außerordentlich schwierig zu erreichen. Die praktischen ebenso wie die psychologischen Probleme sind immens. Letztlich kann in solchen Fällen wohl nur die Zeit die Wunden heilen. In Ruanda werden noch immer über 100 000 am Genozid von 1994 Beteiligte von der Regierung unter primitivsten Bedingungen in Haft gehalten. Angesichts des in diesem Land nur rudimentär funktioniereneden Rechtssystems stellt sich die Frage, wieviel Gerechtigkeit über eine gerichtliche Erklärung überhaupt herzustellen ist. Eine offene Frage ist auch, welchen Beitrag der vom SR der UNO in Arusha (Tansania) eingerichtete internationale Strafgerichtshof leisten kann. Er hat bisher erst einen der Haupttäter verurteilt. Die Tatsache, daß sich die Angeklagten eine Verfahrens de luxe erfreuen, mit zwei oder drei Anwälten und ohne Angst vor der Todesstrafe, obwohl sie die schlimmsten Verbrechen begangen haben, ist ein weiterer Grund, der an seinem Beitrag zu Frieden durch Gerechtigkeit zweifeln läßt. Die Effektivität des für das frühere Jugoslawien eingerichteten Strafgerichtshof ist ebenfalls ungewiß, so lange die schwersten Verbrecher – wie Mladic, Karadijc und Milosowicj – von den internationalen Truppen in Bosnien nicht verhaftet und dann in Den Haag verurteilt werden.

Koordination und integriertes Management

Für den Erfolg multidimensionaler Friedensoperationen und des Peacebuilding ist schließlich effektive Koordination und das integrierte Management der Vielfalt militärischer und nicht-militärischer Instrumente und Akteure von entscheidender Bedeutung. Heute besteht Einigkeit, daß ein integrierter Ansatz unabdingbar ist und von Anfang an geplant und geübt werden muß.

Die Praxis zeigt, daß das jedoch leichter gesagt als getan ist. Ein unter Praktikern beliebter Satz lautet: "Alle wollen Koordination, aber niemand will koordiniert werden". Große wie kleine, staatliche wie nicht-staatliche Organisationen pflegen ihre Besonderheiten und verteidigen ihr Terrain und ihre Vorgehensweise. Während der Operation Provide Comfort im Nordirak Anfang der 90er Jahre mußten die aliierten Kräfte mit mehreren hundert Hilfsorganisationen fertig werden, von denen manche mehrere hundert Mitarbeiter, andere nur drei oder vier hatten. In Somalia waren zweihundert Hilfsorganisationen vor Ort. Auf dem Balkan sind es ebenfalls mehrere Hundert.

Soldaten und NROs haben sehr unterschiedliche, manchmal vollständig gegensätzliche operative Kulturen. Militärs sind gewohnt, in klaren Hierarchien zu arbeiten und Befehle auszuführen. Ihre Mittelausstattung ist zumindestens dann, wenn sie aus den Industrieländern kommen, in der Regel gut. NROs dagegen funktionieren anders. Freiwilligkeit und Idealismus spielen eine große Rolle, die Professionalität ist dagegen von Organisation zu Organisation sehr unterschiedlich fortgeschritten. Zudem ist die Welt der humanitären Organisationen und NROs in sich selbst äußerst heterogen, weit mehr als das Militär. Jede Organisation hat ihre individuelle Daseinsberechtigung, ihre Besonderheiten und Eitelkeiten. Dennoch leistet die Mehrheit von ihnen im humanitären Bereich und beim Peacebuilding wertvolle Hilfe. Sie können Aufgaben erledigen, die militärische Organisationen entweder gar nicht, nicht so gut oder nur viel kostspieliger erledigen können.

Insgesamt haben die Operation Provide Comfort, UNOSOM, UNPROFOR und viele andere Operationen gezeigt, daß Soldaten, Polizei, humanitäre Einrichtungen und NROs, wenn sie bestimmte Vorurteile und psychologische Barrieren überwinden und sich statt dessen auf das gemeinsame Ziel konzentrieren, konstruktive Zusammenarbeit erlernen und praktizieren können. Einheit nicht nur im Ziel, sondern auch bezüglich der Strategien und Maßnahmen ist Vorbedingung des Erfolgs. Gemeinsame Informationsstrukturen, gemeinsame Auswertung und Planung, gemeinsame Mechanismen der abgestimmten Umsetzung haben genau wie das gemeinsame Training im Vorfeld der Mission ihre Effektivität unter Beweis gestellt. Zu jeder Zeit sollten die relevanten Akteure (vor allem die Weltbank, UNDP, UNICEF, UNHCR, die Gebergemeinschaft und die NROs) unter Führung der UNO oder anderer regionaler Organisationen am Entscheidungsprozeß beteiligt werden. Die Ernennung einer zentral koordinierenden lead organisation zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ist ein Muß, ebenso wie die eines letzt verantwortlichen Sonderbeauftragten (SRSGs - Special Representative of the Secretary-General), Generaladministrators oder einer vergleichbaren politischen Führungspersönlichkeit als verantwortlichem Teamleiter.

Ausbau ziviler Kapazitäten in der EU, OSZE und UNO

Die drei genannten Organisationen haben den strategischen Bedeutungszuwachs von nicht-militärischen Personal und von zivilen Kapazitäten. Verbesserungen in den folgenden Bereichen werden von ihnen für vordringlich gehalten und betrieben(auch wenn dabei teilweise unterschiedliche Akzente gesetzt werden):

  • Professionalisierung durch nachhaltige Verbesserung der Vorbereitung:
    Grundausbildung und Fortbildung, missionsspezifische Vorbereitung, Training speziell von Fach- und Führungspersonal, integrierte und internationale Übungen/Planspiele von zivilen Akteuren mit Militär und Polizei, im Sinne einer praxisnahen Einsatzvorbereitung; Ausbau des für Einsätze zur Verfügung stehenden Fachpersonals, insbesondere für den Bereich der öffentlichen Sicherheit und Verwaltung sowie des rule of law (Verwaltungsexperten, Richter, Staatsanwälte, Justizbeamte, Menschenrechts-, Verfassungs- und Demokratisierungsexperten etc.); Aufbau von Datenbanken und Entwicklung weiterer Mechanismen, die die schnelle Rekrutierbarkeit dieses Personals (ebenso wie bei Polizei und Militär) im Sinne von Stand-by-Kapazitäten gewährleisten; schnelle Rekrutierbarkeit von Fach- und Führungspersonal gilt international als eine besonders schwierig zu lösende Aufgabe;
  • Verbesserung der Kooperation der zivilen Einrichtungen untereinander und mit Polizei und Militär im Sinne eines integrierten Vorgehens; die Studie weist darauf hin, daß das Militär (NATO) sich erheblich früher und professioneller als die zivilen Akteure im Rahmen von CIMIC (Civil-Military Co-operation) der Frage einer funktionierenden Kooperation angenommen hat; der zivile Bereich hat hier beträchtlichen Nachholbedarf;
  • Fortentwicklung und Verbesserung der Einsatzkonzepte, insbesondere was den Bereich des Rule of Law betrifft (im engen Zusammenhang hiermit steht der Ausbau der Polizeireserven und die Fortentwicklung der Polizeieinsatzkonzepte; beides hat bei der EU, der OSZE und auch den UNO (Brahimi Report) einen hohen Stellenwert, ist aber nicht Gegenstand dieser Studie).

Die Aktivitäten von EU, OSZE und UNO beschränken sich im wesentlichen darauf, die konzeptionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den schnellen Einsatz von zivilem Personal zu verbessern. Originäre Aufgabe der Mitgliedstaaten bleibt es dagegen, die entsprechenden Personalkapazitäten in der Substanz aufzubauen und für die internationalen Organisationen bereit zu halten. Erfolgen diese Anstrengungen nicht, werden sich die meisten Maßnahmen der internationalen Organisationen als vergeblich erweisen.

Verbesserung ziviler Kapazitäten – grundlegendes Anliegen deutscher und europäischer Friedenspolitik

Bundesregierung und Bundestag haben in einer Reihe von Erklärungen den Aufbau und die Verbesserung der zivilen Krisenprävention zu einer vorrangigen Aufgabe deutscher und europäischer Politik erklärt. In dem vom Bundessicherheitsrat im Sommer 2000 verabschiedeten Gesamtkonzept der Bundesregierung »Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung« ist unter anderem zu lesen: »Die Bundesregierung wird abgestimmte Ausbildungsangebote schaffen und die Voraussetzungen für den Einsatz von zivilem Personal in den Bereichen Krisenprävention, Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung ausbauen«. Die Forderungen des Bundestags gehen in die selbe Richtung. Und Außenminister Fischer hat in seiner Rede vor der 55. Generalversammlung (GV) der Vereinten Nationen im September 2000 verstärkte deutsche Anstrengungen bei der Ausbildung und Entsendung von zivilem Personal angekündigt. Eine entsprechende Studie wurde von dem Auswärtigen Amt in Auftrag gegeben.

Ihr Ergebnis ist, daß Ausbildung und Rekrutierung aus dem Auswärtigen Amt ausgelagert und einer neu zu errichtenden, eigenständigen Einrichtung zur weiteren Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem AA und den zivilgesellschaftlichen Akteuren im Sinne eines Public-Private Partnership übergeben werden sollte. Diese Einrichtung braucht zugleich eine kleine Kapazität, die sich mit Fragen der Analyse und konzeptionellen Fortentwicklung sowie der internationalen Netzwerkpflege befaßt. Die Bundesregierung ist dabei, die haushaltsrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Gründung einer solchen Einrichtung zu prüfen.