Münster/Berlin, 2. April 2002
Wehrpflicht gefährdet Bundeswehrreform
Die Stimmung kippt!
Lange standen die Grünen mit ihrer Forderung nach Abschaffung der
Wehrpflicht gegen eine Große Koalition ihrer Befürworter, die
diese Wehrform regelrecht idealisierten, ja dogmatisierten. Nach der
PDS und dem vor allem parteitaktisch begründeten Positionswechsel
der FDP äußern inzwischen auch höchste (ehemalige) Militärs wie
der Ex-Heeresinspekteur Willmann grundlegende Zweifel an der
Wehrpflicht. Sie sprechen für eine wachsende Zahl aktiver
Offiziere. Vorschläge für eine Minimalwehrpflicht von vier Monaten
markieren Rückzugspositionen. Immer offenkundiger wird: Die
Wehrpflicht ist sicherheitspolitisch nicht mehr legitimierbar und längst
keine allgemeine Pflicht mehr. Sie ist weder notwendig für eine zurückhaltende
Militärpolitik noch für die gesellschaftliche Integration der
Streitkräfte. Inzwischen blockiert sie auch zunehmend eine
finanzierbare Bundeswehrreform. Wer an ihr festhält, bewirkt eine
Implosion des Wehretats oder bezweckt seine Explosion – mit
entsprechenden Folgen für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und
den Konsolidierungskurs der Bundesregierung.
Seit Beginn der
rot-grünen Koalition stand für die SPD die Wehrpflicht nicht zur
Diskussion. Minister Scharping erklärt sie bis heute für
sakrosankt. Die Grünen plädierten im Frühsommer 2000 mit einer
Freiwilligenarmee von ca. 200.000 Soldaten für eine Reform aus
einem Guss. Wären die Vorstellungen damals vom Kanzler und dem
Kabinett übernommen worden, stünden für die Modernisierung der
Bundeswehr wichtige Milliarden zur Verfügung. Der
Kabinettsbeschluss zur Bundeswehrreform vom Juni 2000 hielt an der
Wehrpflicht fest und stellte keineswegs einen Kompromiss zwischen
den Koalitionsparteien dar. Angesichts der damaligen Kräfteverhältnisse
konnten sich die Grünen nicht durchsetzen, hielten aber deutlich an
ihrer Forderung nach Abschaffung der Wehrpflicht fest.
Mit dem
bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, spätestens
aber nach der kommenden Bundestagswahlen werden die Karten in Sachen
Wehrform neu gemischt. Verantwortliche Politik muss deshalb jetzt
die Diskussion führen, wie der Ausstieg aus der Wehrpflicht hin zu
einer reduzierten Freiwilligenarmee gestaltet werden kann.
Das Grundgesetz
verpflichtet in Art. 87a den deutschen Staat dazu, Streitkräfte zur
Verteidigung aufzustellen. Die Wehrpflicht wird nur als
Kann-Bestimmung angesprochen: „Männer können vom vollendeten
achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im
Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet
werden.“ (Art. 12a)
Verbal herrscht
Einigkeit darüber, dass die fundamentale sicherheitspolitische Begründung
ausschlaggebend sein muss für die Wahl der Wehrform – und nicht
etwa bloße Nützlichkeitserwägungen.
Die Wehrpflicht war
bisher sicherheitspolitisch nützlich, indem sie eine qualitativ
gute Nachwuchsgewinnung erleichterte. Sie war in der Zeit der
Ost-West-Konfrontation als Rekrutierungsinstrument notwendig, um ein
großes Reservistenpotential für eine erhebliche Aufwuchsstärke zu
garantierten.
Aber die Wehrpflicht
ist nicht irgendeine selbstverständliche Bürgerpflicht wie die
Schulpflicht oder die Steuerpflicht. Sie bedeutet für die
Betroffenen im Ernstfall zu töten oder getötet zu werden. In
Friedenszeiten werden elementare Grundrechte wie das Recht auf Freizügigkeit
und die freie Berufswahl erheblich eingeschränkt. Solche Einschränkungen
können im Kampf um knappe Arbeitsplätze erhebliche Auswirkungen für
die Betroffenen haben.
Die Wehrpflicht ist,
so im Jahr 1995 der damalige Bundespräsident Roman Herzog, „ein
so tiefer Einschnitt in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers,
dass sie der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die
äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein
allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig
von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung
oder Abschaffung und ebenso die Dauer des
Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können.“
Mit anderen Worten:
Die Wehrpflicht muss für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland zwingend erforderlich, unverzichtbar und ohne
verantwortbare Alternative sein.
Davon kann bei nüchterner
Betrachtung sieben Jahre nach der Herzog-Rede längst keine Rede
mehr sein, auch nicht nach dem 11. September.
Eine umfassende und
existentielle Bedrohung des Territoriums der Bundesrepublik bzw. des
Bündnisgebiets durch eine raumgreifende Aggression, das Risiko des
„großen Verteidigungsfalls“ ist auf mittlere Frist nicht nur
unwahrscheinlich, sondern auszuschließen. Die Bundeswehr als
Massenarmee zur Abwehr von gepanzerten Angriffen auf das
Bundesgebiet gehört der Vergangenheit an.
Richtig ist die
Warnung vor der Unberechenbarkeit politischer Entwicklungen und ihre
schwierige Prognostizierbarkeit. Das Wendejahr 1989/90 ist dafür
ein schlagender Beweis. Allerdings sollte man dabei – im übertragenen
Sinne – nicht den Zeitbedarf für den Zusammenbruch und den Bau
eines Hauses verwechseln. Während in der Zeit der
Ost-West-Konfrontation die Militärpotentiale der anderen Seite
ausgiebig analysiert und dargestellt wurden, übergeht man nun den
himmelweiten und ständig wachsenden Rückstand des russischen Militärs
gegenüber dem Westen mit Schweigen. Bei etwas Hinsehen zeigt sich
aber, dass das Risiko nicht bei einer eventuellen Restauration
russischer Militärmacht hin zu neuer Offensivfähigkeit liegt. Ein
Risiko liegt viel mehr darin, dass die enorme Massen an außer
Dienst gestellten Waffen (Chemie- und Atomwaffen, Raketen,
Atom-U-Boote) nicht zügig vernichtet und verschrottet werden und in
falsche Hände geraten können. Nicht Wiederaufrüstung, sondern
Kontrollverlust bei der Abrüstung ist das Hauptproblem!
Wer darauf verweist,
das Risiko einer großen Offensiv-Bedrohung sei nicht für alle
Zeiten auszuschließen, hat selbstverständlich Recht. Eine solche
Begründung läuft aber auf eine Legitimation der Wehrpflicht für
immer und ewig hinaus. Nach einem nicht mehr auszuschließenden
NATO-Beitritt Russlands müsste dann wohl die Bedrohung des Bündnisgebietes
an der Fernostflanke gegen die chinesischen Massenheere für die
Beibehaltung der Wehrpflicht herhalten.
Wie ernst es schon
die Vorgängerregierung mit ihrer Behauptung vom Restrisiko eines
großen V-Falls für die Bundesrepublik meinte, zeigt sich an ihrem
faktischen Ausstieg aus Zivilschutz und Zivilverteidigung und dem
Umgang mit dem riesigen Reservistenreservoir. Bürokratisch wird
wohl eine enorme Aufwuchsstärke angehäuft. Mit der geringen Zahl
an Wehrübungsplätzen macht der Staat aber deutlich, dass er sie in
Wirklichkeit nicht braucht.
Andere militärische
Risiken und potentielle Bedrohungen hingegen sind mit
unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit real: Auswirkungen und
Ausweitungen von Regionalkonflikten, Terrorismus mit konventionellen
und ABC-Massenvernichtungsmitteln, mittelfristig auch
Raketenangriffe, cyberwar-Attacken. Die Krisenherde von Mazedonien,
des ganzen Nahen und Mittleren Ostens etc. beinhalten
Eskalationsrisiken, die massiv die Sicherheit der Bundesrepublik und
des Bündnisses betreffen. Seit dem 11. September ist auch das
Undenkbare möglich geworden, nicht nur für die USA.
Um diese Risiken
abzuhalten, einzudämmen und abzuwehren, ist eine Politik
umfassender, vorbeugender und gemeinsamer Sicherheit gefordert.
Dabei geht es neben der Gefahrenabwehr und Ursachenbekämpfung vor
allem auch darum, strategische Verwundbarkeiten der modernen
Gesellschaft zu reduzieren, angefangen bei einer an Öl und Atom hängenden
Energieversorgung.
Der Primärauftrag
der Bundeswehr ist die Unterstützung multilateraler Krisenbewältigung
und –vorbeugung im Dienste kollektiver Sicherheit und im Rahmen
des UN-Systems. Die dafür notwendigen Fähigkeiten wären zugleich
zur Bündnisverteidigung einsetzbar. Hierfür sind
hochprofessionelle und schnell einsatzbereite Kräfte unabdingbar
und Wehrpflichtige – abgesehen von solchen mit Spezialfähigkeiten
– immer weniger zu gebrauchen. Jüngste Vorschläge aus der CDU,
neben der Einsatzarmee eine Territorialschutz-Komponente mit
Wehrpflichtigen aufzubauen, macht gegenüber potentiellen
asymmetrischen Bedrohungen keinen Sinn und ändert nichts an den u.g.
Problemen. Es dient allein der krampfhaften Aufgabensuche für
Wehrpflichtige.
Wenn Wehrpflichtbefürworter
wider alle Realitäten so sehr darauf beharren, Verteidigung sei der
Hauptauftrag der Bundeswehr, dann hat das auch mit der Einschätzung
zu tun, die Armee lasse sich letztendlich nur über den
Verteidigungsauftrag legitimieren. In der Tat ist der Auftrag
Krisenbewältigung eine weniger verlässliche
Legitimationsgrundlage, weil sie stark vom jeweiligen Einsatz abhängt.
Allerdings verabschiedet sich eine Bundeswehr mit dem Primärauftrag
Krisenbewältigung keineswegs vom grundgesetzlichen
Verteidigungsauftrag, für den Kräfte weiter vorgehalten werden und
bei Bedarf mittelfristig wieder hoch gefahren werden könnten. Dabei
sind politische Vorwarn- und Reaktionszeiten sowie militärische
Aufwuchszeiten zu berücksichtigen. Ob ein Aussetzen der Wehrpflicht
faktisch ihre Abschaffung bedeuten oder mehr sicherheitspolitische
Flexibilität bringen würde, ist zu prüfen.
Das
Bundesverfassungsgericht stellte 1978 in seiner Entscheidung zur
Ausgestaltung der Wehrpflicht fest, dass sie ausgehend von Art. 3,
Grundgesetz, „gleich belastende Pflicht“ sein, also
Wehrgerechtigkeit gewährleistet sein müsse.
Dass dies immer
weniger zutrifft, hat Peter Tobiassen von der Zentralstelle KDV
detailliert beschrieben: [1]
Vom Geburtsjahrgang 1975 der heute ca. 27-jährigen
Männer leisteten 37 % den Wehrdienst, 36% andere Dienste
(Zivildienst, Zivil- und Katastrophenschutz, Polizei,
Entwicklungsdienst, Zeitsoldaten ohne vorherigen Grundwehrdienst).
27% leisteten als Nicht Gemusterte, Untaugliche, Ausgeschlossene,
Befreite, Freigestellte, ohne Grund nicht einberufene Wehrpflichtige
keinen Dienst. Nach Abzug aller Ausnahmen standen 163.000
Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung. 22.000 wurden
ohne Gründe nicht einberufen. Von den anerkannten 111.000
Kriegsdienstverweigerern wurden hingegen nahezu alle zum Zivildienst
eingezogen.
Vom Jahrgang 1977 an
übertrifft der Anteil der anderen Dienste den des Wehrdienstes.
Die
Bundeswehrplanung sieht vor, bis 2010 die Dienstposten für
wehrpflichtige Soldaten von heute 118.000 schrittweise auf 80.000
Dienstposten zu reduzieren. Damit würden 2010 nur noch 88.600
Wehrpflichtige statt heute 129.000 benötigt. Die
Wehrpflichtigenjahrgänge, die in den nächsten 10 Jahren für die
Bundeswehr in Frage kommen, umfassen erheblich mehr als 400.000 Männer.
Unter Fortschreibung bisheriger Erfahrungswerte für andere Dienste
und Ausnahmen werden pro Jahrgang mindestens 173.000 Wehrpflichtige
für die Einberufung zur Verfügung stehen, aber immer weniger
(95.000 in 2006) einberufen werden können. Damit würden im Jahr
2010 nur noch 23% Wehrdienst, 38% andere Dienste und 39% keine
Dienste leisten. Die „Bugwelle“ der zur Verfügung stehenden,
aber wegen Dienstpostenmangel nicht einberufbaren Wehrpflichtigen läge
dann bei über 700.000.
Auch der Verzicht
auf die Einberufung der 10.-15.000 begrenzt tauglichen T 7-er kann
nichts an dem wachsenden Grundwiderspruch ändern, dass von Wehr-
und Dienstgerechtigkeit keine Rede mehr sein kann, wo nur noch ca.
ein Fünftel eines Jahrgangs Wehrdienst und zwei Fünftel gar keinen
Dienst leisten werden!
Das Ministerium
bezweifelt nicht, dass künftig nur ein Viertel bis ein Fünftel
eines Jahrgangs zum Wehrdienst einberufen wird. Seine Behauptung, in
den nächsten Jahren würden 98 bis 96% der verfügbaren
Wehrpflichtigen einberufen, ist nicht nachvollziehbar.
Der
Gleichheitsgrundsatz wird zweitens zwischen den Geschlechtern in
Frage gestellt: Frauen dürfen seit dem 1.1.2001 uneingeschränkt
freiwillig Dienst in der Bundeswehr leisten, Männer müssen dies
grundsätzlich im Rahmen der Wehrpflicht. Da aber die Wehrpflicht für
Frauen vom Bundestag ausdrücklich ausgeschlossen wurde, ist die
Gleichbehandlung von Frauen und Männern nur über die Einführung
eines generell freiwilligen Dienstes her zu stellen.
Die
sicherheitspolitische Begründung der Wehrpflicht muss gerade für
die betroffenen jungen Leute plausibel und als sinnvoll erfahrbar
sein. Seit Jahren weisen aber die Jahresberichte der Jugendoffiziere
der Bundeswehr auf die geringe Akzeptanz der Wehrpflicht unter
jungen Menschen hin.
Der Jahresbericht
2001 des Beauftragten für Erziehung und Ausbildung beim
Generalinspekteur, Brigadegeneral Löchel,[2]
vermittelt ein sehr kritisches Bild der Wehrdienstrealität: Für
viele sei die erste Begegnung mit dem „Bund“ bei den
Kreiswehrersatzämtern „abschreckend“. Für einen hohen
Prozentsatz mache sich „das positive Erlebnis Wehrdienst fast
ausschließlich an ihrer Grundausbildung fest“. Von drei Schlüsselfragen
zur Sinnhaftigkeit des Wehrdienstes (1. Wurde ich gebraucht? 2.
Wurde ich gut behandelt? 3. Konnte ich meine Kenntnisse und
Lebenserfahrung einbringen?) konnte „zu häufig nur die zweite
Frage positiv beantwortet“ werden. Gerade in technischen
Verwendungsbereichen bei Marine und Luftwaffe sind Wehrpflichtige
oft nur noch als „Handlanger“ einsetzbar.
Die Absenkung des
Wehrdienstes auf neun Monate und die Möglichkeit eines
abschnittsweisen Dienstes schränken sinnvolle Verwendungen weiter
ein. Sie bedeuten ein weiteres Schrumpfen der Wehrpflicht und
erscheinen als schrittweiser Ausstieg aus der Wehrpflicht.
Die ständig wachsenden KDV-Zahlen
sind zum erheblichen Teil auch eine Antwort auf die mangelnde
Plausibilität der Wehrpflicht. Seit 1989/90 hat sich die Zahl der
Verweigerer mehr als verdoppelt. 2001 gingen mit 182.420 KDV-Anträgen
so viele ein wie noch nie zuvor.
Ohne die Wehrpflicht
könne die Bundeswehr ihre heutigen Aufgaben nicht erfüllen, heißt
es.
Beim ersten
Zusammentreffen der deutschen und niederländischen
Verteidigungsausschüsse am 27. Juni 2001 beim I. Deutsch-Niederländischen
Korps in Münster wurden einige bemerkenswerte Zahlen genannt:
Die niederländischen
Streitkräfte haben ihre Militärreform, die mit einer erheblichen
Reduzierung und der Umstellung auf volle Freiwilligkeit einherging,
im Wesentlichen abgeschlossen. Derzeit befanden sich ca. 2.600 (5%)
ihrer 53.000 Soldatinnen und Soldaten in insgesamt vier VN-Einsätzen
(Zypern, Äthiopien-Eritrea, Angola, SFOR).
Die niederländischen
Streitkräfte sind hochmodern ausgerüstet, sie gelten als erfahren
und hochprofessionell in VN-Einsätzen. Die niedrige
Arbeitslosigkeit schafft der Armee wohl Rekrutierungsprobleme, vor
allem bei Infanteristen. Das veranlasst aber nur zu aktiveren
Werbemaßnahmen, so die niederländischen Kollegen. Ein Zurück zur
Wehrpflicht stehe aber nicht zur Debatte: Für internationale Einsätze
brauche man „professionell gebildete Leute“.
Die Bundeswehr
konnte zu dem Zeitpunkt von ihren 320.000 Soldaten etwas über 7.300
(2,3 %) für Auslandseinsätze zur Verfügung stellen (im März 2002
waren es 9.445). Sie stieß damit nach einhelliger Auffassung an die
Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Zugleich gilt die Bundeswehr nur
noch zum geringen Teil als gut ausgestattet, die Materiallage
teilweise als desolat. Der Bedarf an Attraktivitätssteigerungen und
Modernisierung ist unbestreitbar, ein Erreichen der notwendigen
Investitionsquote von 30% ist angesichts eines
Personalausgaben-anteils von 53% in weiter Ferne.
„Dank“
Wehrpflicht stehen von 293.000 Bundeswehrsoldaten (Februar 2002)
insgesamt ca. 83.000 Grundwehrdienstleistende und ein Drittel
Regiepersonal, also ca. 110.000 (37%) für Auslandseinsätze nicht
zur Verfügung. Beim Heer als Hauptträger der Kriseneinsätze
fallen sogar ca. 90.000 von 202.000 Soldaten (44%) aus. Die
Wehrpflicht bindet neben Personal zugleich Finanzen, Liegenschaften
und Gerät in Milliardenhöhe. Die Wehrersatzbehörden scheinen ein
Hort der Ineffektivität und bürokratischen Arbeitsbeschaffung zu
sein.[3] Die vielfach verzögerte
Einberufungspraxis behindert die Planungssicherheit von
Wehrpflichtigen und Arbeitgebern und verursacht erhebliche
volkswirtschaftliche Unkosten.
Als Wehrform der
Landesverteidigung geht die Wehrpflicht zudem einher mit einer
Heeresstruktur, die für den neuen Auftrag immer noch überdimensioniert
und zu „schwer“ ist mit zzt. ca. 1200 Leopard-Panzern.
Eine Erhöhung des
Wehretats kommt wegen des Konsolidierungskurses und des noch größeren
Nachholbedarfs in der Auswärtigen und Entwicklungspolitik nicht
infrage. Laut Mittelfristiger Finanzplanung bleibt der Wehretat bis
2006 auf 24,4 Mrd € eingefroren. Somit wird die Wehrpflicht immer
deutlicher zu dem Hindernis einer Streitkräftemodernisierung, die
notwendig ist, aber zugleich finanzierbar sein muss.
Die Alternative ist
eine reduzierte Freiwilligenarmee in der Größenordnung um 200.000
SoldatInnen, wie sie auch vom Minderheitenvotum der Weizsäcker-Kommission
empfohlen wurde. Eine solche Armee ist nur pro Kopf, aber nicht
insgesamt teurer als die jetzige Wehrpflichtarmee, ansonsten aber
erheblich leistungsfähiger, damit kostengünstiger und
volkswirtschaftlich billiger.
Die Konsequenzen
eines Festhaltens an der Wehrpflicht sind absehbar: entweder vergrößert
sich der Modernisierungsrückstand mit zersetzender Auswirkung auf
Motivation, Attraktivität und Einsatzbereitschaft, oder die
Forderung von CDU/CSU nach einer milliardenschweren Erhöhung des
Militäretats wird wahr, ohne Rücksicht auf die
Konsolidierungserfordernisse. Wer an der Wehrpflicht festhält,
bewirkt eine Implosion oder will eine Explosion des Militäretats.
Wehrpflichtbefürworter
behaupten, die Wehrpflicht bringe der Bundeswehr immer wieder
frischen Wind, sei eine belebende Herausforderung für die
Vorgesetzten und gewähre die gute Qualität ihres Nachwuchses.
Sicher ist die vielfältige
Ausbildung und Motivation von Nicht-Freiwilligen eine
Herausforderung. Die Wehrpflicht aber zu einer Importagentur für
„Staatsbürger in Uniform“ und Intelligenz und Wehrpflichtige zu
lauter kleinen Wehrbeauftragten zu verklären, beinhaltet eine
indirekte Abwertung der Freiwilligen und ist empirisch nicht
nachgewiesen. Die Realitäten sind ernüchternder.
Unbestreitbar ist,
das über Wehrpflichtige auch einiger Ungeist in die Bundeswehr
gelangt. Die große Masse von Vergehen mit minderheitenfeindlichem
und rechtsradikalen Hintergrund gehen auf das Konto von
Wehrpflichtigen. Der Löchel-Bericht gibt die unter Soldaten
verbreitete Einschätzung wider, die „Wehrpflichtigen stellten
keinen repräsentativen Durchschnitt der heutigen Jugend mehr
dar.“ Über die Rekrutierungspraxis der FWDL durch die
Kreiswehrersatzämter heißt es, diesen gehe es nur um „Quote
statt Qualität“. Sie kauften eher „den Bodensatz der
Gesellschaft ein“.
Beliebt sind unter
Wehrpflichtbefürwortern – allerdings nur in Abwesenheit von ausländischen
Soldaten - Vergleiche mit verbündeten Freiwilligenarmeen, die
angeblich alle weniger qualifiziert seien als die
„intelligentere“ Bundeswehr. Dass Wehrpflichtige der Bundeswehr
ein breiteres Spektrum an Qualifikationen zuführen, ist nicht zu
bestreiten.
Übergangen wird
aber, dass die meisten anderen verbündeten Armeen, insbesondere die
französische, britische und amerikanische – und erst recht solche
des ehemaligen Ostblocks - eine ganz andere Militärkultur haben und
so etwas wie die Innere Führung nicht kennen. Auch die deutsche
Tradition der Auftragstaktik stellt andere Anforderungen an die
Selbständigkeit von Soldaten. Bei internationalen Friedensmissionen
hat sich die Bundeswehr inzwischen bewährt und hohes Ansehen
erworben. Sie braucht sich keineswegs hinter VN-erfahrenen Armeen
verstecken. Zugleich besteht keine Veranlassung, sich über anderer
Streitkräfte zu erheben.
Der Wehrpflicht wird
oft auch von Bundeswehrkritikern zugute gehalten, sie binde die
Armee an den Auftrag Landesverteidigung und fördere Zurückhaltung
bei Auslandseinsätzen. Demgegenüber sei eine Freiwilligenarmee die
geborene Interventionsarmee.
Diese Argumentation
verkennt, dass bei den bisherigen Bundestagsentscheidungen über
Auslandseinsätze der Bundeswehr die Frage der Wehrpflichtigen nie
eine Rolle spielte: weil dabei sowieso nur freiwillige
Bundeswehrangehörige und keine Grundwehrdienstleistende zum Einsatz
kommen.[4] Nach meiner Erfahrung wurden
bisher keine Unterschiede gemacht, wenn es um Risiken für
Wehrpflichtige, Zeit- und Berufssoldaten geht.
Eine
Freiwilligenarmee Bundeswehr wäre keine Söldnerarmee, gar
Fremdenlegion. Eine Politik, die die Bundeswehr leichtfertig in
kriegerische Abenteuer schicken und verantwortungslos mit den
Soldaten umgehen würde, bekäme es schnell heimgezahlt: durch
sinkende Bewerberzahlen und zunehmende Abschiede. Nach
Untersuchungen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr
steht in der Motivation der Bundeswehrangehörigen bei Auslandseinsätzen
die Legitimation und „Richtigkeit“ des Auftrags an erster, der Rückhalt
im persönlichen Umfeld an zweiter Stelle. (Es folgen Attraktivität
des Dienstes vor Ort und Vertrauen in die Vorgesetzten.)
Die US-Streitkräfte
haben genau mit diesem Problem zu kämpfen. In den letzten Jahren
ist wegen der Einsätze über dem Irak, auf dem Balkan und anderswo
die Belastung der US-Air-Force-Piloten so angestiegen, dass sie in
hoher Zahl vorzeitig ihren Abschied nehmen.
Um mit der
Abschaffung der Wehrpflicht aber nicht dennoch ungewollt einer
Interventionsmentalität Vorschub zu leisten, ist die politische
Begrenzung des Bundeswehrauftrags und Klarheit über die Leistungsfähigkeit,
Grenzen und Tücken des Instruments Militär unabdingbar. Die Bündnisgrünen
haben dazu in ihrem neuen Grundsatzprogramm präzise Vorstellungen
entwickelt. In der deutschen Politik und Gesellschaft insgesamt
steht hierüber eine Verständigung noch aus.
Wehrpflichtbefürworter
sprechen der Wehrpflicht oft Leistungen zu, die vor allem auch die
Innere Führung erbringen soll: Sie garantiere die Integration der
Bundeswehr in die Gesellschaft, während eine Freiwilligenarmee sich
von dieser entferne. Für das Umfeld der Wehrpflichtigen werde
Bundeswehr zum Thema. Eine kleinere Freiwilligenarmee würde die
Schließung vieler Standorte und den weiteren Rückzug „aus der Fläche“
zur Folge haben.
Wo weniger als ein
Drittel eines Männerjahrgangs Wehrdienst leistet, wo die
Entscheidung Wehr- oder Zivildienst korreliert mit dem
Bildungsabschluss und der politischen Orientierung, da ist die
Integrationswirkung der Wehrpflicht von vorneherein sehr partiell.
Zugleich wird meist
die andere Seite der Wehrpflicht ignoriert: die mehr als ein Drittel
Kriegsdienstverweigerer, denen die weltanschaulich-grundsätzliche
Absage an Militär abverlangt und eine politische Auseinandersetzung
mit ihm erschwert wird. Die Folge davon ist, dass ein beträchtlicher
Teil eines jeden Jahrgangs der Bundeswehr desinteressiert oder
distanziert gegenübersteht. Die Integrationswirkung der Wehrpflicht
ist ausgesprochen ambivalent.
Auch freiwillige
Soldaten verschwinden heute nicht aus der Zivilgesellschaft, sondern
sind mit ihr in vielfältiger Weise verwoben: über Medien,
Freizeit, Angehörige. Im Unterschied zur Berufspolizei findet
zwischen Gesellschaft und Bundeswehr ein ständiger
Personalaustausch statt. Länger dienende Soldaten verbringen im
Durchschnitt acht Jahre bei der Armee.
Am ehesten und
intensivsten verschwinden Soldaten aus der hiesigen
Zivilgesellschaft mit den regelmäßigen Auslandseinsätzen und
ihren Vor- und Nachbereitungszeiten. Darauf hat aber die Wehrpflicht
keinerlei Einfluss. Das ist vielmehr eine Herausforderung zur
Weiterentwicklung der Innern Führung, der weiteren Öffnung der
Bundeswehr zur Gesellschaft und des aktiveren Interesses der
Gesellschaft an Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik generell.
Hier gibt es
Nachholbedarf unabhängig von der Wehrform und weit über das Militärische
hinaus.
Verbaler Konsens
ist, dass die Wehrpflicht nicht über den Zivildienst und seinen
Nutzen für das Sozialsystem begründet werden darf. Faktisch aber
sind viele Wehrpflichtbefürworter in erster Linie Zivildienstbefürworter.
Sie befürchten, die Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes würde
zu massiven Einbrüchen im Sozialsystem führen.
Um das zu vermeiden,
arbeiten die Grünen als einzige Fraktion seit Jahren zusammen mit
Wohlfahrtsverbänden an Vorschlägen für eine Konversion des
Zivildienstes. Hierzu fanden zwei Anhörungen statt und fasste die
Fraktion im Jahr 2000 einen Beschluss.[5]
Das einhellige Fazit: Ein sozialverträglicher Ausstieg aus dem
Zivildienst ist mögich.
Wenn die bisher für den Zivildienst
verwandten Gelder im Sozialsystem verbleiben und Freiwilligendienste
ausgebaut und gefördert werden, dann kann die Konversion des
Zivildienstes sehr wohl ohne Einbußen für die soziale Versorgung
von hilfsbedürftigen Menschen bewältigt werden. Besonders wichtig
ist dabei, die Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung weiter zu
gewährleisten, die vor Jahren mit Zivildienstleistenden erst
aufgebaut werden konnte.
Die periodisch
wiederkehrende Forderung nach einer Allgemeinen Dienstpflicht
verkennt, dass dem nicht nur das internationale Recht entgegensteht,
sondern dass die dafür notwendigen vielen hunderttausend Einsatzplätze
ohne eine breite Entprofessionalisierung vor allem im Sozialsystem
nicht zu haben wären. Für eine demokratische Gesellschaft müsste
es selbstverständlich sein, zu aller erst ihre längst nicht
ausgeschöpften Potentiale an freiwilligem Engagement zu fördern.
Abschaffung der Wehrpflicht heißt, die
Bundeswehr so zu einer reduzierten Freiwilligenarmee umzubauen, dass
sie ihre sicherheitspolitischen Aufgaben professionell erfüllen
kann, quantitativ und qualitativ ausreichend Nachwuchs gewinnt und
als Armee der Inneren Führung in der Gesellschaft integriert
bleibt.
Zu berücksichtigen
sind die Probleme, die andere NATO-Armeen bei der Umstellung zur
Freiwilligenarmee haben, insbesondere bei der Nachwuchsgewinnung.
Damit die Bundeswehr
ihre Bewerber auswählen kann und nicht auf Minderqualifizierte und
Möchtegern-Rambos angewiesen ist, muss die Perspektive der
Bundeswehrreform klar und vertrauenswürdig, muss der Dienst in der
Bundeswehr attraktiv und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein.
Das ist auch, aber längst nicht nur eine Frage von Besoldung und
Aufstiegsmöglichkeiten. Eine entscheidende Rolle spielen das
Arbeitsklima, die Innenwerbung durch zufriedene Mitarbeiter sowie
die Verwendbarkeit von beim Militär erworbenen Qualifikationen im
Zivilberuf.
Sinnvoll könnte ein
„Schnupperdienst“ sein, der eine ähnliche Heranführungs- und
gegenseitige Testfunktion haben könnte wie der jetzige
Rest-Wehrdienst. Nach bisherigen Erfahrungen fällt die Masse der
Weiterverpflichtungen innerhalb der ersten acht bis zehn Wochen.
Der steigende Bedarf
an Spezialfähigkeiten erfordert eine gezielte Expertenanwerbung.
In der
Umstellungsphase auf die Freiwilligenarmee würde die Bundeswehr
noch etliche Jahre lang über ein Reservistenpotential verfügen,
das weit über jeden absehbaren Bedarf hinausreicht. Danach könnte
mit Hilfe ausscheidender Zeitsoldaten eine geringere Aufwuchsstärke
gewährleistet werden.
Die Wehrpflicht ist
ein Auslaufmodell und Reformhindernis. Trotz aller öffentlichen
Treueschwüre weist alles auf ihr nahes Ende hin.
Deshalb ist es ein
Gebot verantwortlicher Politik, jetzt die Schützengräben des
Wehrpflicht-Dogmas zu verlassen und offen zu diskutieren, wie der
Umstieg auf eine Freiwilligenarmee sinnvoll gestaltet werden kann
– im Sinne einer Bundeswehrreform, die leistungssteigernd und
finanzierbar, friedensfördernd und demokratieverträglich ist.
Die große Debatte über die Rolle und
Gestalt des Militärs in der deutschen Außenpolitik, die
Friedenspolitik sein will, ist überfällig. Ihr darf nicht länger
ausgewichen werden – von keiner Seite.
Winfried Nachtwei, MdB Bündnis 90/Die Grünen,
Münster
Mitglied des Verteidigungsausschusses und des
Unterausschusses Abrüstung und Nichtverbreitung seit 1994
[1] Peter Tobiassen, Die
Neuausrichtung der Bundeswehr und die Frage der Wehrgerechtigkeit,
Bremen Mai 2001
[2] Bonn, Januar 2002, Auszüge veröffentlicht in der
Frankfurter Rundschau vom 7.3.2002
3 Peter Tobiassen, Die Arbeit der Wehrersatzbehörden oder.
Warum kaufen die Kreiswehrersatzämter „eher den Bodensatz der
Gesellschaft“ ein? Bremen März 2002. Der von der Zentralstelle
KDV gemachte, vom DGB und der Grünen-Fraktion unterstützte
Vorschlag, die Verfügbarkeit für die Einberufung auf ein Jahr zu
begrenzen, wurde vom Ministerium und der SPD-Fraktion abgelehnt.
[4] So die Angaben in den Wochenberichten des BMVg zur Lage
in den Einsatzgebieten. Dem widerspricht die Meldung vom Spiegel
(14.1.02), wonach auf dem Balkan mehr als zehn Prozent der
Mannschaftsdienstgrade W-10-Rekruten seien.
[5] Fraktionsbeschlüsse zur Konversion des Zivildienstes vom
9.5. und 10.10.2000; vgl. Zivildienst – Es gibt Alternativen,
kompakt & griffig 14/13 und Tagungsdokumentation, lang &schlüssig
14/07
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