Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

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Münster/Berlin, 2. April 2002

Wehrpflicht gefährdet Bundeswehrreform

Die Stimmung kippt! Lange standen die Grünen mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Wehrpflicht gegen eine Große Koalition ihrer Befürworter, die diese Wehrform regelrecht idealisierten, ja dogmatisierten. Nach der PDS und dem vor allem parteitaktisch begründeten Positionswechsel der FDP äußern inzwischen auch höchste (ehemalige) Militärs wie der Ex-Heeresinspekteur Willmann grundlegende Zweifel an der Wehrpflicht. Sie sprechen für eine wachsende Zahl aktiver Offiziere. Vorschläge für eine Minimalwehrpflicht von vier Monaten markieren Rückzugspositionen. Immer offenkundiger wird: Die Wehrpflicht ist sicherheitspolitisch nicht mehr legitimierbar und längst keine allgemeine Pflicht mehr. Sie ist weder notwendig für eine zurückhaltende Militärpolitik noch für die gesellschaftliche Integration der Streitkräfte. Inzwischen  blockiert sie auch zunehmend eine finanzierbare Bundeswehrreform. Wer an ihr festhält, bewirkt eine Implosion des Wehretats oder bezweckt seine Explosion – mit entsprechenden Folgen für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und den Konsolidierungskurs der Bundesregierung.

Seit Beginn der rot-grünen Koalition stand für die SPD die Wehrpflicht nicht zur Diskussion. Minister Scharping erklärt sie bis heute für sakrosankt. Die Grünen plädierten im Frühsommer 2000 mit einer Freiwilligenarmee von ca. 200.000 Soldaten für eine Reform aus einem Guss. Wären die Vorstellungen damals vom Kanzler und dem Kabinett übernommen worden, stünden für die Modernisierung der Bundeswehr wichtige Milliarden zur Verfügung. Der Kabinettsbeschluss zur Bundeswehrreform vom Juni 2000 hielt an der Wehrpflicht fest und stellte keineswegs einen Kompromiss zwischen den Koalitionsparteien dar. Angesichts der damaligen Kräfteverhältnisse konnten sich die Grünen nicht durchsetzen, hielten aber deutlich an ihrer Forderung nach Abschaffung der Wehrpflicht fest.

Mit dem bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, spätestens aber nach der kommenden Bundestagswahlen werden die Karten in Sachen Wehrform neu gemischt. Verantwortliche Politik muss deshalb jetzt die Diskussion führen, wie der Ausstieg aus der Wehrpflicht hin zu einer reduzierten Freiwilligenarmee gestaltet werden kann.

Sicherheitspolitisch unverzichtbar?

Das Grundgesetz verpflichtet in Art. 87a den deutschen Staat dazu, Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. Die Wehrpflicht wird nur als Kann-Bestimmung angesprochen: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“ (Art. 12a)

Verbal herrscht Einigkeit darüber, dass die fundamentale sicherheitspolitische Begründung ausschlaggebend sein muss für die Wahl der Wehrform – und nicht etwa bloße Nützlichkeitserwägungen.

Die Wehrpflicht war bisher sicherheitspolitisch nützlich, indem sie eine qualitativ gute Nachwuchsgewinnung erleichterte. Sie war in der Zeit der Ost-West-Konfrontation als Rekrutierungsinstrument notwendig, um ein großes Reservistenpotential für eine erhebliche Aufwuchsstärke zu garantierten.

Aber die Wehrpflicht ist nicht irgendeine selbstverständliche Bürgerpflicht wie die Schulpflicht oder die Steuerpflicht. Sie bedeutet für die Betroffenen im Ernstfall zu töten oder getötet zu werden. In Friedenszeiten werden elementare Grundrechte wie das Recht auf Freizügigkeit und die freie Berufswahl erheblich eingeschränkt. Solche Einschränkungen können im Kampf um knappe Arbeitsplätze erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen haben.

Die Wehrpflicht ist, so im Jahr 1995 der damalige Bundespräsident Roman Herzog, „ein so tiefer Einschnitt in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass sie der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und   ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können.“

Mit anderen Worten: Die Wehrpflicht muss für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zwingend erforderlich, unverzichtbar und ohne verantwortbare Alternative sein.

Davon kann bei nüchterner Betrachtung sieben Jahre nach der Herzog-Rede längst keine Rede mehr sein, auch nicht nach dem 11. September.

Eine umfassende und existentielle Bedrohung des Territoriums der Bundesrepublik bzw. des Bündnisgebiets durch eine raumgreifende Aggression, das Risiko des „großen Verteidigungsfalls“ ist auf mittlere Frist nicht nur unwahrscheinlich, sondern auszuschließen. Die Bundeswehr als Massenarmee zur Abwehr von gepanzerten Angriffen auf das Bundesgebiet gehört der Vergangenheit an.

Richtig ist die Warnung vor der Unberechenbarkeit politischer Entwicklungen und ihre schwierige Prognostizierbarkeit. Das Wendejahr 1989/90 ist dafür ein schlagender Beweis. Allerdings sollte man dabei – im übertragenen Sinne – nicht den Zeitbedarf für den Zusammenbruch und den Bau eines Hauses verwechseln. Während in der Zeit der Ost-West-Konfrontation die Militärpotentiale der anderen Seite ausgiebig analysiert und dargestellt wurden, übergeht man nun den himmelweiten und ständig wachsenden Rückstand des russischen Militärs gegenüber dem Westen mit Schweigen. Bei etwas Hinsehen zeigt sich aber, dass das Risiko nicht bei einer eventuellen Restauration russischer Militärmacht hin zu neuer Offensivfähigkeit liegt. Ein Risiko liegt viel mehr darin, dass die enorme Massen an außer Dienst gestellten Waffen (Chemie- und Atomwaffen, Raketen, Atom-U-Boote) nicht zügig vernichtet und verschrottet werden und in falsche Hände geraten können. Nicht Wiederaufrüstung, sondern Kontrollverlust bei der Abrüstung ist das Hauptproblem!

Wer darauf verweist, das Risiko einer großen Offensiv-Bedrohung sei nicht für alle Zeiten auszuschließen, hat selbstverständlich Recht. Eine solche Begründung läuft aber auf eine Legitimation der Wehrpflicht für immer und ewig hinaus. Nach einem nicht mehr auszuschließenden NATO-Beitritt Russlands müsste dann wohl die Bedrohung des Bündnisgebietes an der Fernostflanke gegen die chinesischen Massenheere für die Beibehaltung der Wehrpflicht herhalten.

Wie ernst es schon die Vorgängerregierung mit ihrer Behauptung vom Restrisiko eines großen V-Falls für die Bundesrepublik meinte, zeigt sich an ihrem faktischen Ausstieg aus Zivilschutz und Zivilverteidigung und dem Umgang mit dem riesigen Reservistenreservoir. Bürokratisch wird wohl eine enorme Aufwuchsstärke angehäuft. Mit der geringen Zahl an Wehrübungsplätzen macht der Staat aber deutlich, dass er sie in Wirklichkeit nicht braucht.

Andere militärische Risiken und potentielle Bedrohungen hingegen sind mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit real: Auswirkungen und Ausweitungen von Regionalkonflikten, Terrorismus mit konventionellen und ABC-Massenvernichtungsmitteln, mittelfristig auch Raketenangriffe, cyberwar-Attacken. Die Krisenherde von Mazedonien, des ganzen Nahen und Mittleren Ostens etc. beinhalten Eskalationsrisiken, die massiv die Sicherheit der Bundesrepublik und des Bündnisses betreffen. Seit dem 11. September ist auch das Undenkbare möglich geworden, nicht nur für die USA.

Um diese Risiken abzuhalten, einzudämmen und abzuwehren, ist eine Politik umfassender, vorbeugender und gemeinsamer Sicherheit gefordert. Dabei geht es neben der Gefahrenabwehr und Ursachenbekämpfung vor allem auch darum, strategische Verwundbarkeiten der modernen Gesellschaft zu reduzieren, angefangen bei einer an Öl und Atom hängenden Energieversorgung.

Der Primärauftrag der Bundeswehr ist die Unterstützung multilateraler Krisenbewältigung und –vorbeugung im Dienste kollektiver Sicherheit und im Rahmen des UN-Systems. Die dafür notwendigen Fähigkeiten wären zugleich zur Bündnisverteidigung einsetzbar. Hierfür sind hochprofessionelle und schnell einsatzbereite Kräfte unabdingbar und Wehrpflichtige – abgesehen von solchen mit Spezialfähigkeiten – immer weniger zu gebrauchen. Jüngste Vorschläge aus der CDU, neben der Einsatzarmee eine Territorialschutz-Komponente mit Wehrpflichtigen aufzubauen, macht gegenüber potentiellen asymmetrischen Bedrohungen keinen Sinn und ändert nichts an den u.g. Problemen. Es dient allein der krampfhaften Aufgabensuche für Wehrpflichtige.

Wenn Wehrpflichtbefürworter wider alle Realitäten so sehr darauf beharren, Verteidigung sei der Hauptauftrag der Bundeswehr, dann hat das auch mit der Einschätzung zu tun, die Armee lasse sich letztendlich nur über den Verteidigungsauftrag legitimieren. In der Tat ist der Auftrag Krisenbewältigung eine weniger verlässliche Legitimationsgrundlage, weil sie stark vom jeweiligen Einsatz abhängt. Allerdings verabschiedet sich eine Bundeswehr mit dem Primärauftrag Krisenbewältigung keineswegs vom grundgesetzlichen Verteidigungsauftrag, für den Kräfte weiter vorgehalten werden und bei Bedarf mittelfristig wieder hoch gefahren werden könnten. Dabei sind politische Vorwarn- und Reaktionszeiten sowie militärische Aufwuchszeiten zu berücksichtigen. Ob ein Aussetzen der Wehrpflicht faktisch ihre Abschaffung bedeuten oder mehr sicherheitspolitische Flexibilität bringen würde, ist zu prüfen.

Allgemeine Pflicht?

Das Bundesverfassungsgericht stellte 1978 in seiner Entscheidung zur Ausgestaltung der Wehrpflicht fest, dass sie ausgehend von Art. 3, Grundgesetz, „gleich belastende Pflicht“ sein, also Wehrgerechtigkeit gewährleistet sein müsse.

Dass dies immer weniger zutrifft, hat Peter Tobiassen von der Zentralstelle KDV detailliert beschrieben: [1]

Vom Geburtsjahrgang 1975 der heute ca. 27-jährigen Männer leisteten 37 % den Wehrdienst, 36% andere Dienste (Zivildienst, Zivil- und Katastrophenschutz, Polizei, Entwicklungsdienst, Zeitsoldaten ohne vorherigen Grundwehrdienst). 27% leisteten als Nicht Gemusterte, Untaugliche, Ausgeschlossene, Befreite, Freigestellte, ohne Grund nicht einberufene Wehrpflichtige keinen Dienst. Nach Abzug aller Ausnahmen standen 163.000 Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung. 22.000 wurden ohne Gründe nicht einberufen. Von den anerkannten 111.000 Kriegsdienstverweigerern wurden hingegen nahezu alle zum Zivildienst eingezogen.

Vom Jahrgang 1977 an übertrifft der Anteil der anderen Dienste den des Wehrdienstes.

Die Bundeswehrplanung sieht vor, bis 2010 die Dienstposten für wehrpflichtige Soldaten von heute 118.000 schrittweise auf 80.000 Dienstposten zu reduzieren. Damit würden 2010 nur noch 88.600 Wehrpflichtige statt heute 129.000 benötigt. Die Wehrpflichtigenjahrgänge, die in den nächsten 10 Jahren für die Bundeswehr in Frage kommen, umfassen erheblich mehr als 400.000 Männer. Unter Fortschreibung bisheriger Erfahrungswerte für andere Dienste und Ausnahmen werden pro Jahrgang mindestens 173.000 Wehrpflichtige für die Einberufung zur Verfügung stehen, aber immer weniger (95.000 in 2006) einberufen werden können. Damit würden im Jahr 2010 nur noch 23% Wehrdienst, 38% andere Dienste und 39% keine Dienste leisten. Die „Bugwelle“ der zur Verfügung stehenden, aber wegen Dienstpostenmangel nicht einberufbaren Wehrpflichtigen läge dann bei über 700.000.

Auch der Verzicht auf die Einberufung der 10.-15.000 begrenzt tauglichen T 7-er kann nichts an dem wachsenden Grundwiderspruch ändern, dass von Wehr- und Dienstgerechtigkeit keine Rede mehr sein kann, wo nur noch ca. ein Fünftel eines Jahrgangs Wehrdienst und zwei Fünftel gar keinen Dienst leisten werden!

Das Ministerium bezweifelt nicht, dass künftig nur ein Viertel bis ein Fünftel eines Jahrgangs zum Wehrdienst einberufen wird. Seine Behauptung, in den nächsten Jahren würden 98 bis 96% der verfügbaren Wehrpflichtigen einberufen, ist nicht nachvollziehbar.

Der Gleichheitsgrundsatz wird zweitens zwischen den Geschlechtern in Frage gestellt: Frauen dürfen seit dem 1.1.2001 uneingeschränkt freiwillig Dienst in der Bundeswehr leisten, Männer müssen dies grundsätzlich im Rahmen der Wehrpflicht. Da aber die Wehrpflicht für Frauen vom Bundestag ausdrücklich ausgeschlossen wurde, ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern nur über die Einführung eines generell freiwilligen Dienstes her zu stellen.

Plausible und überzeugende Pflicht?

Die sicherheitspolitische Begründung der Wehrpflicht muss gerade für die betroffenen jungen Leute plausibel und als sinnvoll erfahrbar sein. Seit Jahren weisen aber die Jahresberichte der Jugendoffiziere der Bundeswehr auf die geringe Akzeptanz der Wehrpflicht unter jungen Menschen hin.

Der Jahresbericht 2001 des Beauftragten für Erziehung und Ausbildung beim Generalinspekteur, Brigadegeneral Löchel,[2] vermittelt ein sehr kritisches Bild der Wehrdienstrealität: Für viele sei die erste Begegnung mit dem „Bund“ bei den Kreiswehrersatzämtern „abschreckend“. Für einen hohen Prozentsatz mache sich „das positive Erlebnis Wehrdienst fast ausschließlich an ihrer Grundausbildung fest“. Von drei Schlüsselfragen zur Sinnhaftigkeit des Wehrdienstes (1. Wurde ich gebraucht? 2. Wurde ich gut behandelt? 3. Konnte ich meine Kenntnisse und Lebenserfahrung einbringen?) konnte „zu häufig nur die zweite Frage positiv beantwortet“ werden. Gerade in technischen Verwendungsbereichen bei Marine und Luftwaffe sind Wehrpflichtige oft nur noch als „Handlanger“ einsetzbar.

Die Absenkung des Wehrdienstes auf neun Monate und die Möglichkeit eines abschnittsweisen Dienstes schränken sinnvolle Verwendungen weiter ein. Sie bedeuten ein weiteres Schrumpfen der Wehrpflicht und erscheinen als schrittweiser Ausstieg aus der Wehrpflicht.

Die ständig wachsenden KDV-Zahlen sind zum erheblichen Teil auch eine Antwort auf die mangelnde Plausibilität der Wehrpflicht. Seit 1989/90 hat sich die Zahl der Verweigerer mehr als verdoppelt. 2001 gingen mit 182.420 KDV-Anträgen so viele ein wie noch nie zuvor.

Modernisierungshindernis Wehrpflicht

Ohne die Wehrpflicht könne die Bundeswehr ihre heutigen Aufgaben nicht erfüllen, heißt es.

Beim ersten Zusammentreffen der deutschen und niederländischen Verteidigungsausschüsse am 27. Juni 2001 beim I. Deutsch-Niederländischen Korps in Münster wurden einige bemerkenswerte Zahlen genannt:

Die niederländischen Streitkräfte haben ihre Militärreform, die mit einer erheblichen Reduzierung und der Umstellung auf volle Freiwilligkeit einherging, im Wesentlichen abgeschlossen. Derzeit befanden sich ca. 2.600 (5%) ihrer 53.000 Soldatinnen und Soldaten in insgesamt vier VN-Einsätzen (Zypern, Äthiopien-Eritrea, Angola, SFOR).

Die niederländischen Streitkräfte sind hochmodern ausgerüstet, sie gelten als erfahren und hochprofessionell in VN-Einsätzen. Die niedrige Arbeitslosigkeit schafft der Armee wohl Rekrutierungsprobleme, vor allem bei Infanteristen. Das veranlasst aber nur zu aktiveren Werbemaßnahmen, so die niederländischen Kollegen. Ein Zurück zur Wehrpflicht stehe aber nicht zur Debatte: Für internationale Einsätze brauche man „professionell gebildete Leute“.

Die Bundeswehr konnte zu dem Zeitpunkt von ihren 320.000 Soldaten etwas über 7.300    (2,3 %) für Auslandseinsätze zur Verfügung stellen (im März 2002 waren es 9.445). Sie stieß damit nach einhelliger Auffassung an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Zugleich gilt die Bundeswehr nur noch zum geringen Teil als gut ausgestattet, die Materiallage teilweise als desolat. Der Bedarf an Attraktivitätssteigerungen und Modernisierung ist unbestreitbar, ein Erreichen der notwendigen Investitionsquote von 30% ist angesichts eines Personalausgaben-anteils von 53% in weiter Ferne.

„Dank“ Wehrpflicht stehen von 293.000 Bundeswehrsoldaten (Februar 2002) insgesamt ca. 83.000 Grundwehrdienstleistende und ein Drittel Regiepersonal, also ca. 110.000 (37%) für Auslandseinsätze nicht zur Verfügung. Beim Heer als Hauptträger der Kriseneinsätze fallen sogar ca. 90.000 von 202.000 Soldaten (44%) aus. Die Wehrpflicht bindet neben Personal zugleich Finanzen, Liegenschaften und Gerät in Milliardenhöhe. Die Wehrersatzbehörden scheinen ein Hort der Ineffektivität und bürokratischen Arbeitsbeschaffung zu sein.[3] Die vielfach verzögerte Einberufungspraxis behindert die Planungssicherheit von Wehrpflichtigen und Arbeitgebern und verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Unkosten.

Als Wehrform der Landesverteidigung geht die Wehrpflicht zudem einher mit einer Heeresstruktur, die für den neuen Auftrag immer noch überdimensioniert und zu „schwer“ ist mit zzt. ca. 1200 Leopard-Panzern.

Eine Erhöhung des Wehretats kommt wegen des Konsolidierungskurses und des noch größeren Nachholbedarfs in der Auswärtigen und Entwicklungspolitik nicht infrage. Laut Mittelfristiger Finanzplanung bleibt der Wehretat bis 2006 auf 24,4 Mrd € eingefroren. Somit wird die Wehrpflicht immer deutlicher zu dem Hindernis einer Streitkräftemodernisierung, die notwendig ist, aber zugleich finanzierbar sein muss.

Die Alternative ist eine reduzierte Freiwilligenarmee in der Größenordnung um 200.000 SoldatInnen, wie sie auch vom Minderheitenvotum der Weizsäcker-Kommission empfohlen wurde. Eine solche Armee ist nur pro Kopf, aber nicht insgesamt teurer als die jetzige Wehrpflichtarmee, ansonsten aber erheblich leistungsfähiger, damit kostengünstiger und volkswirtschaftlich billiger.

Die Konsequenzen eines Festhaltens an der Wehrpflicht sind absehbar: entweder vergrößert sich der Modernisierungsrückstand mit zersetzender Auswirkung auf Motivation, Attraktivität und Einsatzbereitschaft, oder die Forderung von CDU/CSU nach einer milliardenschweren Erhöhung des Militäretats wird wahr, ohne Rücksicht auf die Konsolidierungserfordernisse. Wer an der Wehrpflicht festhält, bewirkt eine Implosion oder will eine Explosion des Militäretats.

„Intelligentere“ Armee?

Wehrpflichtbefürworter behaupten, die Wehrpflicht bringe der Bundeswehr immer wieder frischen Wind, sei eine belebende Herausforderung für die Vorgesetzten und gewähre die gute Qualität ihres Nachwuchses.

Sicher ist die vielfältige Ausbildung und Motivation von Nicht-Freiwilligen eine Herausforderung. Die Wehrpflicht aber zu einer Importagentur für „Staatsbürger in Uniform“ und Intelligenz und Wehrpflichtige zu lauter kleinen Wehrbeauftragten zu verklären, beinhaltet eine indirekte Abwertung der Freiwilligen und ist empirisch nicht nachgewiesen. Die Realitäten sind ernüchternder.

Unbestreitbar ist, das über Wehrpflichtige auch einiger Ungeist in die Bundeswehr gelangt. Die große Masse von Vergehen mit minderheitenfeindlichem und rechtsradikalen Hintergrund gehen auf das Konto von Wehrpflichtigen. Der Löchel-Bericht gibt die unter Soldaten verbreitete Einschätzung wider, die „Wehrpflichtigen stellten keinen repräsentativen Durchschnitt der heutigen Jugend mehr dar.“ Über die Rekrutierungspraxis der FWDL durch die Kreiswehrersatzämter heißt es, diesen gehe es nur um „Quote statt Qualität“. Sie kauften eher „den Bodensatz der Gesellschaft ein“.

Beliebt sind unter Wehrpflichtbefürwortern – allerdings nur in Abwesenheit von ausländischen Soldaten - Vergleiche mit verbündeten Freiwilligenarmeen, die angeblich alle weniger qualifiziert seien als die „intelligentere“ Bundeswehr. Dass Wehrpflichtige der Bundeswehr ein breiteres Spektrum an Qualifikationen zuführen, ist nicht zu bestreiten.

Übergangen wird aber, dass die meisten anderen verbündeten Armeen, insbesondere die französische, britische und amerikanische – und erst recht solche des ehemaligen Ostblocks - eine ganz andere Militärkultur haben und so etwas wie die Innere Führung nicht kennen. Auch die deutsche Tradition der Auftragstaktik stellt andere Anforderungen an die Selbständigkeit von Soldaten. Bei internationalen Friedensmissionen hat sich die Bundeswehr inzwischen bewährt und hohes Ansehen erworben. Sie braucht sich keineswegs hinter VN-erfahrenen Armeen verstecken. Zugleich besteht keine Veranlassung, sich über anderer Streitkräfte zu erheben.

Garant zurückhaltender Militärpolitik?

Der Wehrpflicht wird oft auch von Bundeswehrkritikern zugute gehalten, sie binde die Armee an den Auftrag Landesverteidigung und fördere Zurückhaltung bei Auslandseinsätzen. Demgegenüber sei eine Freiwilligenarmee die geborene Interventionsarmee.

Diese Argumentation verkennt, dass bei den bisherigen Bundestagsentscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr die Frage der Wehrpflichtigen nie eine Rolle spielte: weil dabei sowieso nur freiwillige Bundeswehrangehörige und keine Grundwehrdienstleistende zum Einsatz kommen.[4] Nach meiner Erfahrung wurden bisher keine Unterschiede gemacht, wenn es um Risiken für Wehrpflichtige, Zeit- und Berufssoldaten geht.

Eine Freiwilligenarmee Bundeswehr wäre keine Söldnerarmee, gar Fremdenlegion. Eine Politik, die die Bundeswehr leichtfertig in kriegerische Abenteuer schicken und verantwortungslos mit den Soldaten umgehen würde, bekäme es schnell heimgezahlt: durch sinkende Bewerberzahlen und zunehmende Abschiede. Nach Untersuchungen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr steht in der Motivation der Bundeswehrangehörigen bei Auslandseinsätzen die Legitimation und „Richtigkeit“ des Auftrags an erster, der Rückhalt im persönlichen Umfeld an zweiter Stelle. (Es folgen Attraktivität des Dienstes vor Ort und Vertrauen in die Vorgesetzten.)

Die US-Streitkräfte haben genau mit diesem Problem zu kämpfen. In den letzten Jahren ist wegen der Einsätze über dem Irak, auf dem Balkan und anderswo die Belastung der US-Air-Force-Piloten so angestiegen, dass sie in hoher Zahl vorzeitig ihren Abschied nehmen.

Um mit der Abschaffung der Wehrpflicht aber nicht dennoch ungewollt einer Interventionsmentalität Vorschub zu leisten, ist die politische Begrenzung des Bundeswehrauftrags und Klarheit über die Leistungsfähigkeit, Grenzen und Tücken des Instruments Militär unabdingbar. Die Bündnisgrünen haben dazu in ihrem neuen Grundsatzprogramm präzise Vorstellungen entwickelt. In der deutschen Politik und Gesellschaft insgesamt steht hierüber eine Verständigung noch aus.

Distanz zur Gesellschaft?

Wehrpflichtbefürworter sprechen der Wehrpflicht oft Leistungen zu, die vor allem auch die Innere Führung erbringen soll: Sie garantiere die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft, während eine Freiwilligenarmee sich von dieser entferne. Für das Umfeld der Wehrpflichtigen werde Bundeswehr zum Thema. Eine kleinere Freiwilligenarmee würde die Schließung vieler Standorte und den weiteren Rückzug „aus der Fläche“ zur Folge haben.

Wo weniger als ein Drittel eines Männerjahrgangs Wehrdienst leistet, wo die Entscheidung Wehr- oder Zivildienst korreliert mit dem Bildungsabschluss und der politischen Orientierung, da ist die Integrationswirkung der Wehrpflicht von vorneherein sehr partiell.

Zugleich wird meist die andere Seite der Wehrpflicht ignoriert: die mehr als ein Drittel Kriegsdienstverweigerer, denen die weltanschaulich-grundsätzliche Absage an Militär abverlangt und eine politische Auseinandersetzung mit ihm erschwert wird. Die Folge davon ist, dass ein beträchtlicher Teil eines jeden Jahrgangs der Bundeswehr desinteressiert oder distanziert gegenübersteht. Die Integrationswirkung der Wehrpflicht ist ausgesprochen ambivalent.

Auch freiwillige Soldaten verschwinden heute nicht aus der Zivilgesellschaft, sondern sind mit ihr in vielfältiger Weise verwoben: über Medien, Freizeit, Angehörige. Im Unterschied zur Berufspolizei findet zwischen Gesellschaft und Bundeswehr ein ständiger Personalaustausch statt. Länger dienende Soldaten verbringen im Durchschnitt acht Jahre bei der Armee.

Am ehesten und intensivsten verschwinden Soldaten aus der hiesigen Zivilgesellschaft mit den regelmäßigen Auslandseinsätzen und ihren Vor- und Nachbereitungszeiten. Darauf hat aber die Wehrpflicht keinerlei Einfluss. Das ist vielmehr eine Herausforderung zur Weiterentwicklung der Innern Führung, der weiteren Öffnung der Bundeswehr zur Gesellschaft und des aktiveren Interesses der Gesellschaft an Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik generell.

Hier gibt es Nachholbedarf unabhängig von der Wehrform und weit über das Militärische hinaus.

Begleitschäden im Sozialsystem?

Verbaler Konsens ist, dass die Wehrpflicht nicht über den Zivildienst und seinen Nutzen für das Sozialsystem begründet werden darf. Faktisch aber sind viele Wehrpflichtbefürworter in erster Linie Zivildienstbefürworter. Sie befürchten, die Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes würde zu massiven Einbrüchen im Sozialsystem führen.

Um das zu vermeiden, arbeiten die Grünen als einzige Fraktion seit Jahren zusammen mit Wohlfahrtsverbänden an Vorschlägen für eine Konversion des Zivildienstes. Hierzu fanden zwei Anhörungen statt und fasste die Fraktion im Jahr 2000 einen Beschluss.[5] Das einhellige Fazit: Ein sozialverträglicher Ausstieg aus dem Zivildienst ist mögich.

Wenn die bisher für den Zivildienst verwandten Gelder im Sozialsystem verbleiben und Freiwilligendienste ausgebaut und gefördert werden, dann kann die Konversion des Zivildienstes sehr wohl ohne Einbußen für die soziale Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen bewältigt werden. Besonders wichtig ist dabei, die Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung weiter zu gewährleisten, die vor Jahren mit Zivildienstleistenden erst aufgebaut werden konnte.

Die periodisch wiederkehrende Forderung nach einer Allgemeinen Dienstpflicht verkennt, dass dem nicht nur das internationale Recht entgegensteht, sondern dass die dafür notwendigen vielen hunderttausend Einsatzplätze ohne eine breite Entprofessionalisierung vor allem im Sozialsystem nicht zu haben wären. Für eine demokratische Gesellschaft müsste es selbstverständlich sein, zu aller erst ihre längst nicht ausgeschöpften Potentiale an freiwilligem Engagement zu fördern.

Anforderungen an die Wehrreform

Abschaffung der Wehrpflicht heißt, die Bundeswehr so zu einer reduzierten Freiwilligenarmee umzubauen, dass sie ihre sicherheitspolitischen Aufgaben professionell erfüllen kann, quantitativ und qualitativ ausreichend Nachwuchs gewinnt und als Armee der Inneren Führung in der Gesellschaft integriert bleibt.

Zu berücksichtigen sind die Probleme, die andere NATO-Armeen bei der Umstellung zur Freiwilligenarmee haben, insbesondere bei der Nachwuchsgewinnung.

Damit die Bundeswehr ihre Bewerber auswählen kann und nicht auf Minderqualifizierte und Möchtegern-Rambos angewiesen ist, muss die Perspektive der Bundeswehrreform klar und vertrauenswürdig, muss der Dienst in der Bundeswehr attraktiv und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein. Das ist auch, aber längst nicht nur eine Frage von Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten. Eine entscheidende Rolle spielen das Arbeitsklima, die Innenwerbung durch zufriedene Mitarbeiter sowie die Verwendbarkeit von beim Militär erworbenen Qualifikationen im Zivilberuf.

Sinnvoll könnte ein „Schnupperdienst“ sein, der eine ähnliche Heranführungs- und gegenseitige Testfunktion haben könnte wie der jetzige Rest-Wehrdienst. Nach bisherigen Erfahrungen fällt die Masse der Weiterverpflichtungen innerhalb der ersten acht bis zehn Wochen.

Der steigende Bedarf an Spezialfähigkeiten erfordert eine gezielte Expertenanwerbung.

In der Umstellungsphase auf die Freiwilligenarmee würde die Bundeswehr noch etliche Jahre lang über ein Reservistenpotential verfügen, das weit über jeden absehbaren Bedarf hinausreicht. Danach könnte mit Hilfe ausscheidender Zeitsoldaten eine geringere Aufwuchsstärke gewährleistet werden.

Die Wehrpflicht ist ein Auslaufmodell und Reformhindernis. Trotz aller öffentlichen Treueschwüre weist alles auf ihr nahes Ende hin.

Deshalb ist es ein Gebot verantwortlicher Politik, jetzt die Schützengräben des Wehrpflicht-Dogmas zu verlassen und offen zu diskutieren, wie der Umstieg auf eine Freiwilligenarmee sinnvoll gestaltet werden kann – im Sinne einer Bundeswehrreform, die leistungssteigernd und finanzierbar, friedensfördernd und demokratieverträglich ist.

Die große Debatte über die Rolle und Gestalt des Militärs in der deutschen Außenpolitik, die Friedenspolitik sein will, ist überfällig. Ihr darf nicht länger ausgewichen werden – von keiner Seite.

Winfried Nachtwei, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Münster

Mitglied des Verteidigungsausschusses und des Unterausschusses Abrüstung und Nichtverbreitung seit 1994


 

[1]  Peter Tobiassen, Die Neuausrichtung der Bundeswehr und die Frage der Wehrgerechtigkeit, Bremen Mai 2001

[2]  Bonn, Januar 2002, Auszüge veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau vom 7.3.2002

3  Peter Tobiassen, Die Arbeit der Wehrersatzbehörden oder. Warum kaufen die Kreiswehrersatzämter „eher den Bodensatz der Gesellschaft“ ein? Bremen März 2002. Der von der Zentralstelle KDV gemachte, vom DGB und der Grünen-Fraktion unterstützte Vorschlag, die Verfügbarkeit für die Einberufung auf ein Jahr zu begrenzen, wurde vom Ministerium und der SPD-Fraktion abgelehnt.

[4] So die Angaben in den Wochenberichten des BMVg zur Lage in den Einsatzgebieten. Dem widerspricht die Meldung vom Spiegel (14.1.02), wonach auf dem Balkan mehr als zehn Prozent der Mannschaftsdienstgrade W-10-Rekruten seien.

[5] Fraktionsbeschlüsse zur Konversion des Zivildienstes vom 9.5. und 10.10.2000; vgl. Zivildienst – Es gibt Alternativen, kompakt & griffig 14/13 und Tagungsdokumentation, lang &schlüssig 14/07