Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

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Die neuen Rüstungsexportrichtlinien: Erfolg für menschenrechtsorientierte Politik

Stand 19. 1. 2000

Das Bundeskabinett hat am 19. Januar 2000 neue Rüstungsexportrichtlinien beschlossen. Sie ersetzen die aus dem Jahr 1982 stammenden Grundsätze. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat darauf gedrängt, die alten Richtlinien grundlegend zu überarbeiten. Die Genehmigungsbehoerden sind künftig verpflichtet, ihre Entscheidungen verbindlich daran zu orientieren, ob die Menschenrechte in dem betreffenden Land beachtet, die Zuverlässigkeit des Endverbleibs geregelt, sowie der EU-Verhaltenskodex eingehalten ist. Industriekooperation muss vor den Menschenrechten zurückstehen. Im Unterschied zur Neufassung aus dem Jahr 1982 ging es diesmal nicht darum, den Rüstungsexport weiter zu liberalisieren. Vielmehr werden Rüstungsexporte jetzt von der Einhaltung klarer menschenrechtlicher und entwicklungspolitischer Kriterien abhängig gemacht.

Zum Hintergrund

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Bündnis 90 / Die Grünen festgelegt: "Die transnationale Rüstungsindustrie wird für ihre Exporttätigkeit einem verpflichtenden europäischen Verhaltenskodex unterworfen. Die neue Bundesregierung wirkt darauf hin, dass ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus moeglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen. (...) Der nationale deutsche Rüstungsexport ausserhalb der NATO und der EU wird restriktiv gehandhabt. Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus moeglicher Empfängerländer als zusätzliches Ent-scheidungskriterium eingeführt. (...) Die neue Bundesregierung wird jährlich dem Deutschen Bundestag einen Rüstungsexportbericht vorlegen." Nach der Entscheidung, der Türkei einen Leopard-II-Panzer zu Testzwecken zu liefern, war eine überarbeitung der Richtlinien aus unserer Sicht unverzichtbar. Diese überarbeitung sollte von den Koalitionsparteien aktiv mitgestaltet werden. Der Koalitionsausschuss entschied am 25.10.99: "Die "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" werden zunächst in dem im Dezember 1998 eingerichteten "Vorbereitungsausschuss BSR" (in dem alle BSR-Ressorts auf Staatssekretärsebene vertreten sind) unter Einbeziehung von Experten der Koalitionsfraktionen überarbeitet." Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat für diese Verhandlungen ihre Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Claudia Roth beauftragt. Die SPD-Fraktion wurde durch Gernot Erler vertreten. Wir haben in unserem Fraktionsbeschluss vom 26.10.99 unsere Auffassung bekräftigt: "Die Grüne Fraktion erwartet von der Neufassung der Rüstungsexportrichtlinien, dass darin festgelegt wird, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen - auch potentiellen - Rüstungsgütern dann nicht genehmigt werden kann, wenn in dem antragstellenden Land die Menschenrechte verletzt werden bzw. wenn ein derartiger Rüstungsexport den Grundsätzen der Nachhaltigkeit widerspricht."

Die Änderungen

1. Der EU-Verhaltenskodex wird integraler Bestandteil der neuen Politischen Grundsätze und ist auf alle Staaten, d.h. auch die NATO-Staaten anzuwenden. Dort wo bundesdeutsche Regelungen strenger sind, haben diese Vorrang.

2. Wichtigster Bestandteil der neuen - für alle Staaten geltenden - Allgemeinen Prinzipien ist die Beachtung der Menschenrechte. Sofern ein hinreichender Verdacht besteht, dass die zu exportierenden Kriegswaffen zu interner Repression bzw. zu systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, darf keine Genehmigung erfolgen. Für die Beurteilung spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland ein wichtige Rolle. Grundlage der Prüfungen der Menschenrechtslage sind in Zukunft nicht nur eigene Einschätzungen oder Lageberichte sondern auch Berichte und Ermittlungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der OSZE, des Europarates sowie von internationalen Menschenrechtsorganisationen.

3. Künftig werden die EU-Staaten sowie Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz den NATO-Staaten ausdrücklich gleichgestellt. Damit ist das Verfahren, transparenter. Auch die bisher praktizierte Gleichstellung ganzer Regionen, wie z. B. der ASEAN-Staaten, wird aufgehoben.

4. Fortschritte sind auch in dem Bereich erreicht worden, der immer mehr an Bedeutung gewinnt, nämlich der internationalen Rüstungskooperation. Bisher genoss das industrielle Kooperationsinteresse immer Vorrang. Darüber hinaus verzichtete die Bundesregierung in bilateralen Verträgen oder Kooperationsabkommen zum Teil ausdrücklich auf Einwendungen beim Weiterexport. In den neuen Richtlinien wird zwar das besondere Interesse an der Kooperationsfähigkeit betont. Auf Einwirkungsmoeglichkeiten zur Durchsetzung unserer rüstungsexportpolitischen Ziele darf damit jedoch nicht verzichtet werden. Bei allen neu abzuschliessenden Kooperationsverträgen verabreden die Vertragspartner künftig ein Konsultationsverfahren, das es der Bundesregierung ermoeglicht, im Fall des Exports durch das Partnerland wirksame Einwendungen zu erheben. In zentralen Bereichen - wie z. B. wenn das zu exportierende Exportgut zu internen Repressionen eingesetzt zu werden droht - macht die Bundesregierung künftig hiervon Gebrauch.

5. Neu ist auch die Verschärfung im Bereich der Endverbleibskontrolle. Für die Ausfuhr von Kriegswaffen, kriegswaffennnahen und sonstigen Rüstungsgütern, die nach Umfang und Bedeutung für eine Kriegswaffe wesentlich sind, müssen nunmehr amtliche Endverbleibserklärungen des Empfängerlands abgegeben werden. Dies gilt analog auch für die mit deutscher Hilfe in diesen Ländern hergestellten Kriegswaffen. Ein Reexport der von der Bundesrepublik Deutschland gelieferten Rüstungsgüter in Drittstaaten ist nur noch mit dem schriftlichen Einverständnis der Bundesregierung moeglich. Länder die gegen Endverbleibserklärungen verstossen oder den Reexport wissentlich nicht verhindern, werden bis zur Beseitigung dieser Umstände von der weiteren Belieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen.

6. Bei Nicht-NATO-Staaten wird künftig verstärkt darauf geachtet, inwieweit die nachhaltige Entwicklung durch unverhältnismässige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird. Ausserdem wird bei der Entscheidung über eine Genehmigung auch auf die Unterstützung des VN-Waffenregisters sowie die Beteiligung und Einhaltung internationaler Rüstungskontrollabkommen durch das potentielle Empfängerland als Kriterium geachtet.

7. Die Bundesregierung verpflichtet sich, den Deutschen Bundestag jährlich über die Umsetzung der Politischen Grundsätze und die erteilten Exportgenehmigungen unterrichten.

Fazit und Ausblick

Wir haben uns erfolgreich für die Beachtung von strikteren Kriterien für Rüstungsexporte eingesetzt. Im Bereich der Menschenrechte, der nachhaltigen Entwicklung und der Rüstungskooperationen haben wir künftigen Rüstungsexporten enge Grenzen gesetzt und damit einen für uns tragfähigen Kompromiss erzielt. Aus bündnisgrüner Sicht gilt es folgende Schritte in die Wege zu leiten.

1. Bei den Rüstungsexportrichtlinien handelt es sich um politische Grundsätze. Sie eroeffnen der Bundesregierung die Moeglichkeit eine restriktive Rüstungsexportpolitik zu betreiben. Jetzt liegt es an der Bundesregierung das solide Fundament der Grundsätze umzusetzen.

2. Besonders vordringlich ist eine EU- und NATO-weite restriktive Vereinheitlichung. Nationale Exportrichtlinien koennen nicht sämtliche Problemfelder einer immer stärker von der internationalen Arbeitsteilung geprägten Rüstungsproduktion erfassen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung in den neuen Politischen Grundsätzen dazu bekannt, darauf hinzuwirken, dass z. B: der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren als rechtsverbindlich anerkannt wird. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung auch anderen internationalen Vereinbarungen, wie z.B. bei den gegenwärtigen Letter-of-Intent-Verhandlungen, für eine weitestgehende Restriktivität und Transparenz einsetzt.

3. Ziel grüner Rüstungsexportpolitik ist die Schaffung einer umfassenden Transparenz und parlamentarischen Kontrolle. Wir wollen gemeinsam mit der SPD zu einer parlamentarischen Kontrolle gelangen, die einem Vergleich mit Schweden oder den USA standhält. Der Tenor entsprechender Beschlüsse vom SPD-Parteitag geben hier Anlass zur Hoffnung auf eine positive Entwicklung. Transparenz und Oeffentlichkeit würden Schmiergeld-Affären im Bereich des Rüstungsexports deutlich erschweren.

Weitere Informationen:

Claudia Roth, MdB, eMail: Claudia.Roth@bundestag.de Telefon: 030 227 73138 Telefax: 030 22756124

Andreas Koerner, eMail: Winfried.Nachtwei@bundestag.de Telefon: 030 227 71555 Telefax: 030 227 7601