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Holocaust-Überlebende im BaltikumVerfolgt, vergessen, gedemütigt: Der Leidensweg jüdischer Menschen in Litauen, Lettland und Estland begann im Sommer 1941. Er ist bis heute nicht zu Ende. Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten im Baltikum etwa 350.000 Juden, davon sieben Zehntel in Litauen und dem zu Polen gehörigen Gebiet von Vilnius, 95.000 in Lettland und 4.300 in Est-land. Vilnius (Wilne) und Riga waren bedeutende Zentren jüdischen Lebens und jüdischer Kultur. Wilne mit seinen rund hundert Synagogen und Talmudschulen und einer der besten hebräischen Bibliotheken der Welt trug den stolzen Titel eines "litauischen Jerusalem". Mit der Besetzung der drei baltischen Staaten durch die Wehrmacht begannen deutsche Einsatzgruppen von Sicherheitspolizei und SD zusammen mit einheimischen Helfershelfern ein beispielloses Morden. Angestiftet von der Einsatzgruppe A unter Walter Stahlecker erschossen und erschlugen Zivilisten in der litauischen Hauptstadt Kaunas schon am 25. Juni 1.500 Juden, zum Teil in unmittelbarer Nähe des Hauptquartiers der 16. Armee und unter den Augen vieler zuschau-ernder deutscher Soldaten. Am 4. Juli 1941 wurden die Rigaer Synagogen niedergebrannt und zerstört. Viele hundert Menschen kamen in der Flammen um, darunter ungefähr dreihundert litauische Juden, die in der Großen Choralsynagoge auf der Flucht vor den Nazis Unterkunft gefunden hatten. In den zwischen August und Oktober entstehenden Ghettos wurden Zehntausende Menschen zusammengepfercht: in Kaunas 29.000, in Vilnius 39.000 Menschen, in Riga 30.000. Die meisten Ghettohäftlinge wurden wenige Wochen später im IX. Fort bei Kaunas, im Wald von Panierai bei Vilnius und neben der Bahnstation Rumbula am Rande Rigas erschossen. Bei der Ermordung der über 27.000 Rigaer Juden am 30. November und 8. Dezember 1941 habe es am Tatort "von Uniformierten gewimmelt", berichteten später Zeugen. Oberster Planer dieses Massakers war der Höhere SS- und Polizeiführer Ostland, Friedrich Jeckeln, der 1938 bis 1940 dieselbe Position in "Mitte" (Wehrkreis XI, Sitz Brauschweig) und 1941 in Rußland Süd innegehabt hatte, wo er Ende September die Ermordung 33.771 ukrainischen Juden in der Schlucht von Babi-Yar bei Kiew organisiert hatte. In Rumbula und im IX. Fort trafen erstmals die Leidenswege der baltischen und der deutschen Juden aufeinander. Im Oktober hatte das Reichssicherheitshauptamt die Deportation von 50.000 Juden aus dem "Großdeutschen Reich" in die Räume Riga und Minsk angeordnet. Wegen fehlender Aufnahmekapazitäten wurden die ersten fünf für Riga bestimmten Züge nach Kaunas umgeleitet, wo ihre ca. 5.000 Insassen am 25. und 29. November im IX. Fort sofort erschossen wurden. Der sechste Zug mit 942 Berliner Juden traf am frühen Morgen des 30. November in Riga ein. Die Verschleppten wurden noch vor den Insassen des Rigaer Ghettos in den Gruben von Rumbula erschossen. Bis Anfang Februar 1942 trafen allein neunzehn Deportationszüge aus Berlin, Hamburg, Leipzig, aus Westfalen, dem Rheinland, aus Süddeutschland, Wien und Prag in Riga ein, am 18. Dezember 1941 ein Zug mit 1001 Menschen aus Hannover. Weitere Züge folgten bis zum Herbst 1942. Im ehemaligen "Großen Ghettos" entstand das "Reichsjudenghetto", durch einen Zaun auf der Leipziger Straße vom "Kleinen Ghetto" der wenigen tausend lettischen Juden getrennt, die die Nazis zwecks Ausbeutung ihrer Arbeitskraft noch am Leben gelassen hatten. Die allermeisten Gefangenen fielen bis 1944/45 den Haft- und Arbeitsbedingungen, den Schikanen und Erschießungskommandos der SS zum Opfer. Der physischen Vernichtung durch die Nazis folgte die Unterdrückung allen Jüdischen, das Verschweigen des Holocaust unter der Sowjetherrschaft. Erst mit der Perestroika wurde eine offene Erinnerung an den Holocaust möglich, konnten sich die ehemaligen jüdischen Ghetto- und KZ-Häftlinge 1989/1990 in Vereinen zusammenschließen und öffentlich artikulieren. Der litauische Verein hatte bei seiner Gründung ca. 400, heute um 180 Mitglieder, der lettische Verein ursprünglich 130, heute knapp über 80 Mitglieder. Alle sind inzwischen über 70 Jahre alt, die allermeisten bitterarm, viele sind krank. Die Inflation hat ihre Ersparnisse verschlungen, die Rente reicht gerade für die Miete, nicht für Essen, Heizung und Medikamente. Die Bundesregierung weigerte sich bisher, ihnen eine würdige individuelle Entschädigung zukommen zu lassen. Erste Hilferufe Im April 1990 wandte sich die Vollversammlung der ehemaligen jüdischen Ghetto- und KZ-Häftlinge Lettlands erstmalig an Bundespräsident von Weiszäcker: "Von mehr als 70.000 Juden Lettlands, die nach dem Einmarsch der deutschen Truppen unter das NS-Regime gelangten, überlebten den Holocaust bloß ca. 1000 jüdische Staatsbürger Lettlands. Von dieser Zahl befinden sich gegenwärtig in Lettland 120 Survivors. Wir haben alle das Inferno der Ghettos, Todes- und Konzentrationslager durchlitten, sind über 65 Jahre als und mit zerrütteter Gesundheit. (..) Durch Deutschlands Verschulden verloren wir seinerzeit unsere Angehörigen, Gesundheit und Eigentum. Darum wäre es gerecht, daß der deutsche Staat, dem wir noch zusätzlich unter unmenschlichen Verhältnissen und beständiger Lebensbedrohung Zwangsarbeit zu leisten gezwungen wurden, nun dafür sorgt, daß wir wenigstens unser Alter würdig beschließen können." 1993 machte das Fernsehmagazin "Panorama" bekannt, daß kriegsversehrte ehemalige Ange-hörige der lettischen Waffen-SS aus der Bundesrepublik 100 bis 300 DM Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, während die NS-Opfer weiterhin keinerlei Entschädigung bekommen. Dieser skandalöse Widerspruch veranlaßte BürgerInnen in mehreren deutschen Städten, Spenden zur direkten Unterstützung der baltischen NS-Opfer zu sammeln. Am 30. März 1993 vereinbarte die Bundesregierung mit den Regierungen von Belarus, Russi-scher Föderation und Ukraine die Gründung der Stiftungen "Verständigung und Versöhnung", denen sie insgesamt 1 Milliarde DM zur Verfügung stellte. Die Stiftungen sollten an NS-Opfer aus der ehemaligen Sowjetunion nach selbst gesetzten Kriterien Entschädigungen zahlen. Trotz der Unabhängigkeit der baltischen Staaten wurde somit baltischen NS-Opfern zugemutet, in Moskau (zuständig für Lettland und Litauen) und Minsk (Estland) eine Entschädigung zu beantragen. Bei Besuchen der Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und des Bundespräsidenten von Weiszäcker im Baltikum stellten beide eine "humanitäre Geste" in Aussicht, die "den Opfern in persönlicher Form zugute" kommen solle. (Weiszäcker) Zum 50. Jahrestag der "Auflösung" der Ghettos von Vilnius und Riga im Herbst 1993 erschien ein Aufruf, in dem Bundestag und Bundesregierung aufgefordert wurden, "schnellstmöglich für Entschädigungsleistungen an die ehemaligen Ghetto- und KZ-Häftlinge in Estland, Lettland und Litauen zu sorgen. (...) Verpassen Sie nicht die letzte Chance, den wenigen vergessenen Überlebenden des NS-Terrors um Baltikum einen Lebensabend ohne materielle Not zu ermöglichen." Unterzeichner des Aufrufes waren Prominente, die "Jewish Survivors of Latvia" und die "Society of Survivors of the Riga Ghetto" in New York sowie Oberbürgermeister, Ratsfraktionen und BürgerInnen aus Herkunftsorten der Deportation von 1941/42. Noch im Jahr 1993 stellte Bundesfinanzminister Waigel den baltischen Staaten als "Entschädi-gung für NS-Opfer humanitäre Hilfe in Form zukunftsorientierter Sachleistungen" in Aussicht, zum Beispiel eine Unterstützung für "Sanatorien und Altersheimen für den betroffenen Perso-nenkreis", den Ausbau von Krankenhäusern etc. Waigel lehnte es ab, den baltischen NS-Opfern eigene Entschädigungsansprüche einzuräumen, weil dies "im Gegensatz zum bisherigen System der deutschen Kriegsfolgen- und Entschädigungsregelungen stehen und ganz erhebliche Forderungen von Betroffenen aus dem gesamten Ostblock auslösen" würde. Dr. Alexander Bergmann, Vorsitzender des Vereins der ehemaligen jüdischen Ghetto- und KZ-Häftlinge Lettlands, antwortete in einem Offenen Brief an die Minister Waigel und Kinkel: "Wir benötigen eine systematische, adressierte finanzielle Hilfe, um die Zeit, die uns noch verblieben ist, gebührend leben zu können. Unsere Situation kann man mit der eines Ertrinkenden vergleichen. Als solcher braucht er Hilfe heute, augenblicklich. Morgen und übermorgen wird es schon zu spät sein. Dringende Hilfe ist auch darum erforderlich, weil jeder von uns nach Erhalt der Rente vor der Wahl steht, entweder die Wohnungsmiete zu zahlen oder Brot zu kaufen. Für beides reicht es nicht. Ein Altersheim erbauen das wäre für uns das Gleiche, wie einem Ertrinkenden an Stelle eines Rettungsringes eine Rettungsstation erbauen zu wollen." Am 29. Juni 1994 begrüßte der Deutsche Bundestag den Vorschlag der Bundesregierung zu einer humanitären Geste und die Tatsache, daß damit für die NS-Opfer im Baltikum "eine eigenständige Regelung vorgenommen wird", unabhängig von den Stiftungen in den drei GUS-Staaten. Er "fordert die Bundesregierung auf, bei weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, daß diese Lösung den individuellen Bedürfnissen der Opfer nahekommt." Bundestagsinitiative für eine individuelle Entschädigung Auf Initiative der Bundestagsabgeordneten von Stetten (CDU), Weisskirchen (SPD) und Nachtwei (Bündnis 90/Die Grünen) wurde im Mai 1995 ein von 40 Abgeordneten ihrer Frak-tionen unterzeichneter Gruppenantrag "Humanitäre Geste für Opfer des NS-Unrechts in den drei baltischen Staaten" in den Bundestag eingebracht. In ihm wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Bundestagsbeschluß vom Juni 1994 einzulösen, wonach eine Entschädigung "den individuellen Bedürfnissen der NS-Opfer nahekommen" solle. Hierfür solle der bereits bewilligte Betrag von je 2 Mio. DM für die drei baltischen Staaten angemessen aufgestockt und einer zur kostenlosen Verteilung fähigen Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Bei der Bundestagsdebatte am 12. Oktober unterstützten alle Redner den Antrag. Wie berechtigt und notwendig die Forderung nach einer individuellen Entschädigung war, hatte sich schon im Juni 1995 bei dem Notenaustausch zwischen der deutschen und der estnischen Regierung hinsichtlich der "humanitären Geste" gezeigt: Die zwei Mio. DM sollten landesweit für den Bau von Altersheim und andere soziale Einrichtungen verwandt werden. (Im Juli 1996 erfolgte ein zweiter Notenaustausch mit der litauischen Regierung: Die Hälfte der zwei Mio. DM ging an ein Invalidenheim, in dem sich bisher kein Holocaust-Überlebender befindet, ein Viertel an die Uni-Klinik und ein Viertel an das Sapiega Hospital für Kriegsveteranen in Vilnius. Mit Lettland kam vier Jahre nach der Ankündigung immer noch keine Regelung zustande! Am 30. Januar 1997 bestätigte im Bundestag die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Frau Karwatzki, der Bundesregierung sei bekannt, daß sich die mit Estland und Litauen getroffenen Regelungen auf soziale Einrichtungen allgemein beziehen und den ursprünglichen Adressaten im besten Fall zufällig zugute kommen. Mit anderen Worten: Die Gelder der "humanitären Geste für NS-Opfer" wurden mit Billigung der Bundesregierung zum größten Teil zweckentfremdend verwandt!) Nichtsdestoweniger blieb das Bundesfinanzministerium bei seiner kategorischen Ablehnung einer individuellen Entschädigung. Gegenüber dem Haushaltsausschuß des Bundestages begründete das Ministerium seine Position folgendermaßen: "Jede Aufstockung des Angebots der Bundesregierung würde andere Staaten ermuntern, mit Forderungen, die im Kriegsfolgenrecht wurzeln, an uns heranzutreten. Jedes Nachverhandeln hätte Präzedenzwirkung auch für die griechischen Klagen. Der außenpolitische Schaden wäre unübersehbar." Sackgasse Anfang Januar 1996 berichtete die Presse, die Bundesregierung habe für 1996 und 1997 je 150.000 DM für baltische NS-Opfer in Aussicht gestellt. Dieses Angebot bewerteten Opposi-tionsabgeordnete sowie in der NS-Opferhilfe aktive Organisationen und Einzelpersonen als inakzeptabel, da es auf geringfügige und auf zwei Jahre befristete Monatsbeträge hinausge-laufen wäre. Der Verein der ehemaligen jüdischen Ghetto- und KZ-Häftlinge Lettlands erklärte deshalb, auf eine Hilfe in dieser Art und Höhe zu verzichten. Im Frühjahr teilte das Auswärtige Amt mit, daß viele NS-Opfer im Baltikum doch eine Ent-schädigung von den Stiftungen "Verständigung und Versöhnung" in Moskau und Minsk erhal-ten hätten. Somit wurde der Eindruck gefördert, als sei das Problem der Entschädigung im Baltikum praktisch gelöst. Verschwiegen wurde allerdings, daß nach den Regelungen der Moskauer Stiftung ehemalige Ghetto- und KZ-Häftlinge einen Grundbetrag von 300 DM und je Haftmonat 25 DM als Einmahlzahlung erhielten - also angesichts durchschnittlicher Monats-renten um 100 DM nicht mehr als ein Almosen! Ungesagt blieb auch, daß die Holocaust-Überlebenden gegenüber der Gruppe der sogenannten "Minderjährigen" benachteiligt wurden und daß Zeiten im Versteck gar nicht zählten. Von den ehemaligen Ghetto-Häftlingen Lettlands hat fast niemand einen Antrag in Moskau gestellt. Koalitionsabgeordnete sahen nun nichtsdestoweniger das Anliegen des Gruppenantrages "Humanitäre Geste für NS-Opfer im Baltikum" als erledigt an, so daß er bei den nachfolgenden parlamentarischen Beratungen mit den Stimmen der Koalition abgelehnt wurde. Besuche im Baltikum, Vortragsveranstaltungen mit Dr. Alexander Bergmann, Margers Vestermanis (Leiter des Museums "Juden in Lettland") und anderen Referenten in vielen deutschen Städten sowie etliche Reportagen in Zeitungen, Funk und Fernsehen machten aber deutlich, daß das Problem der Entschädigung baltischer NS-Opfer ganz und gar nicht "erledigt" war, daß im Gegenteil die Not der "vergessenen" Opfer weiter zunahm. Engagierte Bürgerinnen und Bürger in Freiburg, Tübingen, Göttingen, Köln, Wuppertal, Münster, Leipzig, Berlin, Hamburg, Lübeck, Bremen und anderen Orten, die Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit und Vorstandsmitglieder der Deutsch-Baltischen Parlamentarier-gruppe organisierten Spendensammlungen und Hilfslieferungen, helfen den Holocaust-Überlebenden zu überleben. Transatlantische Solidarität In der politischen Sackgasse wurde ein Symposium zu einem Lichtblick, das am 2. Mai 1996 das American Jewish Committee (AJC) zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung in Washing-ton durchführte und an dem Vertreter von NS-Verfolgtenverbänden aus Tschechien, der Slowakei und Lettland, Bundestagsabgeordnete sowie der bisherige US-Botschafter bei der EU, Stuart Eizenstadt, teilnahmen. Die Gäste aus Osteuropa beschrieben die absurde Situation, daß nicht das Verfolgungsschick-sal, sondern der heutige Wohnort darüber entscheidet, ob jemand eine Entschädigung (nicht) erhält. Schwergeschädigte jüdische Verfolgte, die mindestens sechs Monate in einem KZ oder mindestens 18 Monate in einem Ghetto inhaftiert waren und bisher keine oder nur eine sehr geringe Entschädigung bekommen haben, erhalten nach den Bestimmungen des sogenannten Artikel-2-Fonds eine Monatsrente von 500 DM, wenn sie im Westen leben bzw. in den Westen auswandern. Holocaust-Überlebende in Osteuropa sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Wer zu Hause bleibt, wird, bestraft, erhält bestenfalls eine Almosen-zahlung. "Belohnt" wird, wer noch im hohen Alter die Heimat verläßt. Die Konferenzteilnehmer kamen überein, sich für die Ausweitung der Artikel-2-Fonds-Rege-lung auf Osteuropa einzusetzten. Dies geschah in der amerikanischen und deutschen Öffentlichkeit mit einem Internationalen Appell des American Jewish Committee und des "Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte", dies geschah mit einem Antragsentwurf grüner Abgeordneter, der die volle Unterstützung des Zentralrates der Juden in Deutschland, der Jewish Claims Conference, des AJC fand und zunächst vertraulich zwischen den Fraktionen beraten wurde. Obwohl alle Beteiligten die akute Not der Holocaust-Überlebenden sahen, kam keine Einigung zustande. Allerdings beschloß die Koalition, für noch zu gründende Stiftungen "Verständigung und Aussöhnung" in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, der Slowakei, Albanien und den Staaten Ex-Jugoslawiens jeweils 30 Mio. DM für 1998 und 1999 und 20 Mio. DM für das Jahr 2000 zur Verfügung zu stellen. Nach Jahren politischer Bewegungslosigkeit ist das ein erster, aber noch völlig unzureichender Schritt. Denn die 80 Mio. DM ermöglichen nur minimale Auszah-lungsbeiträge, Rentenzahlungen sind weiterhin ausgeschlossen, die Diskriminierung der NS-Opfer in Osteuropa bleibt bestehen. Deshalb brachten die beiden Oppositionsfraktionen am 30. Januar 1997, drei Tage nach den großen Reden zum Holocaust-Gedenktag, den Antrag "Entschädigung für die Opfer des Nationalsozialismus in den osteuropäischen Staaten" in den Bundestag ein: Danach soll die Bundesregierung mit der Jewish Claims Conference eine Vereinbarung treffen, die Leistungen des Artikel-2-Fonds auch für die schätzungsweise 13.000 Holocaust-Überlebenden in Osteuropa ermöglicht. In diese Regelung sollen nicht-jüdische Verfolgte mit einem gleich schweren Verfolgungssschicksal (schätzungsweise 5.000 bis 7.000) einbezogen werden. Bezüglich der anderen NS-Opfer sollen mit den osteuropäischen Staaten Globalabkommen zur individuellen Entschädigung geschlossen werden, mit denen es noch keine solchen Vereinba-rungen gibt. Der Antrag zeigt einen praktikablen und finanziell kalkulierbaren Weg, wie dieje-nigen NS-Verfolgten in würdiger Weise entschädigt werden können, die entweder über ein halbes Jahrhundert ganz "vergessen" oder zuletzt mit Almosen abgespeist wurden und bis heute als NS-Opfer 2. Klasse diskriminiert werden. Am 7. Mai erschien in der New York Times eine Anzeige des American Jewish Committee, die unter den Fotos eines osteuropäischen Ghetto-Überlebenden und eines Veteranen der lettischen Waffen-SS den schreienden Gegensatz zwischen Kriegsopferrenten und verweigerter Entschädigung anprangerte. (Unter den ca. 1 Millionen Beziehern einer deutschen Kriegsopfer-rente befinden sich schätzungsweise um die 50.000 mutmaßliche Kriegsverbrecher, die 637 Mio. DM/Jahr erhalten) Kanzleramtsminister Bohl reagierte sofort, indem er auf die - unbe-streitbar - umfangreichen Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik verwies, die besonders prekäre Lage der Holocaust-Überlebenden in Osteuropa aber mit keinem Wort erwähnte. Auf der 91. Jahrestagung des American Jewish Committee in Washington, an der Vertreter jüdischer Einrichtungen aus 33 Staaten teilnahmen, wurde deutlich, daß das offene Kapitel der Entschädigung von NS-Opfern in Osteuropa zunehmend auch zu einem Thema in den amerikanisch-deutschen Beziehungen wird. Mehrere Abgeordnete des US-Congress forderten die Bundesregierung inzwischen zum Einlenken auf. Wer einmal an den Orten des Judenmords in den baltischen Staaten gestanden hat, wer einem der wenigen Überlebenden begegnet ist, die damals ihre ganzen Familien verloren haben und selbst unermeßliche Torturen haben durchmachen müssen, kann sich für die bundesdeutsche Entschädigungspolitik Richtung Osteuropa nur schämen: angesichts ihrer Ignoranz gegenüber Lebensschicksal und Situation der NS-Opfer, angesichts ihres Desinteresses gegenüber der Frage, was von einer "humanitären Geste" überhaupt bei den Betroffenen ankommt, angesichts ihrer offenkundigen Antriebslosigkeit, zu einer Regelung mit Lettland zu kommen. Ein Überlebender des Rigaer Ghettos, der KZ Kaiserwald, Stutthof und Buchenwald: "Wir existieren nicht für die Politiker in Bonn!" Die Vereine der ehemaligen Ghetto- und KZ-Häftlinge verlieren von Monat zu Monat Mitglieder durch Tod oder Auswanderung. In wenigen Jahren wird es die Vereine nicht mehr geben. Dann ist das Problem der Entschädigung biologisch "gelöst". Umso mehr kommt es auf die Bürgerinnen und Bürger an: Ihre praktische Hilfe, damit die Opfer des Nationalsozialismus im Baltikum, in Osteuropa überleben können; Ihren politischen Druck, damit Ihnen endlich noch Gerechtigkeit widerfährt.
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