Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bremer Str. 54; 48155 Münster, TEL 0251 66 22 80, FAX 0251 66 22 96 Email: news@nachtwei.de |
Anmerkungen zur Mandatsverlängerung „Enduring Freedom“Berlin, 14. November 2002 Claudia Roth, Winni Nachtwei Vor einem Jahr ging die Bundestagsentscheidung zur deutschen Beteiligung an Enduring Freedom (E.F.) mit einer extremen Belastung für die Koalition und die Grünen einher. Die Bündnisgrünen hatten letztendlich ihre Bereitschaft zur kritischen Solidarität – auch im militärischen Bereich - betont. Die damaligen Befürchtungen, die Bundesrepublik gerate dadurch in ein Kriegsabenteuer, bewahrheiteten sich nicht. Ein Jahr später hat der Bundestag über die Fortsetzung der Bundeswehreinsätze zu befinden – erst zu Enduring Freedom, im Dezember zu ISAF. Beides sind kostspielige und z.T. sehr riskante Einsätze im geographischen Umfeld und zeitlichen Vorfeld eines möglichen Irakkriegs. Eine verantwortliche Entscheidung setzt deshalb die sorgfältige Prüfung einiger Schlüsselfragen voraus – insbesondere nach der bisherigen Wirksamkeit und künftigen Notwendigkeit von E.F. bzw. der deutschen Beteiligung daran, nach neuen Risiken im Kontext des Irak. Viele, die vor einem Jahr eine deutsche Beteiligung an Enduring Freedom aus Sorge um eine militärisch verengte globale Terrorismusbekämpfung abgelehnt haben, sind vor dem Hintergrund der konkreten deutschen zivilen und militärischen Beiträge zu der Überzeugung gelangt, dass das deutsche Unterstützungsangebot alles in allem ausgewogen und verhältnismäßig war und im militärischen Bereich zurückhaltend ausgeschöpft wurde. Dementsprechend stellte die von Parteitagen der Grünen und der SPD sowie allen Koalitionsabgeordneten gebilligte Koalitionsvereinbarung klar: Die Koalition ist „entschlossen, den Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Rahmen der weltweiten Koalition fortzuführen und wo erforderlich zu intensivieren. (...) Auch im Rahmen der Operation Enduring Freedom beteiligt sich die Bundeswehr an den militärischen Maßnahmen der internationalen Antiterror-Koalition. Ihr Beitrag macht deutlich, dass sich Deutschland der internationalen Verantwortung (...) stellt und die Zusage seiner Solidarität mit den Vereinigten Staaten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einlöst.“ (1) Internationale Terrorismusgefahr Seit den Terrorangriffen vom 11. September 2001 war Rot-Grün erstmalig mit einer umfassenden und existentiellen Bedrohung der eigenen Gesellschaft konfrontiert. Die staatliche Grundverantwortung für den Schutz der eigenen Bevölkerung, der internationalen Sicherheit und der offenen Gesellschaft war und ist seitdem gefordert wie seit Jahrzehnten nicht. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat sich verschoben, hält aber an. Die Anschläge von Djerba und Bali sowie der Angriff auf den Öltanker Limburg zeigen nachdrücklich, dass die terroristischen Angriffe vor allem auf die verwundbaren Stellen der globalen offenen Gesellschaft zielen. Der Tod von möglichst vielen Zivilisten ist Teil dieser Strategie. Dabei gerät auch die Bundesrepublik vermehrt ins Visier. Eine Steigerung ist möglich. Eine Erwartung, durch „Raushalten“ aus der Terrorbekämpfung das Anschlagsrisiko für das eigene Land und die eigenen Bürger minimieren zu können, ist illusionär. Ein Raushalten der Bundesrepublik kann es auch deshalb nicht geben, weil sie zumindest bis in die jüngste Vergangenheit ein wichtiger Ruhe- und Vorbereitungsraum für den internationalen Terrorismus war. Die rotgrüne Regierung hat wiederholt klar gestellt, dass ein Irakkrieg die breite Koalition und den Kampf gegen den Terrorismus weit zurückwerfen würde. Ein Irakkrieg würde die Stimmung gegen die USA und den Westen allgemein verschärfen und dem islamistischen Terrorismus enormen Zulauf verschaffen. Die Sicherheitslage würde sich global und regional verschlechtern, die Risiken für die Soldaten bei E.F. und ISAF aber auch für die zivilen Helfer und Experten aus dem Westen würden zunehmen. (2) Gesamtstrategie Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist, wie wir auch in der Koalitionsvereinbarung 2002 betonen, „primär eine politische Aufgabe.“ Direkte Täterverfolgung, Gefahrenabwehr und längerfristige Ursachenbekämpfung gehören untrennbar zusammen. Eine Schlüsselrolle hat dabei die Eindämmung und Lösung von Regionalkonflikten, die oft Resonanz- und Nährböden für Terrorismus sind. Erforderlich ist das ganze Spektrum an diplomatischen, polizeilichen, geheimdienstlichen, finanz-, rüstungskontroll-, entwicklungs- und kulturpolitischen etc. Maßnahmen. Diese können nur wirken, wenn sie von einer globalen Koalition gegen den Terrorismus mit getragen werden. Dabei muss die „Wahrung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Standards gewährleistet sein.“ (Koalitionsvereinbarung) Die Erfahrung zeigt: Die Bekämpfung von Terrorismus braucht langen Atem und hat strategisch nur Aussicht auf Erfolg als Kampf um Herzen und Hirne. Das Hydra-Problem des transnationalen Terrorismus lässt sich nicht militärisch lösen. Aber es kann angesichts der zentralen Rolle Afghanistans als seinem Ausbildungs- und Rückzugsgebiet, der Verquickung von Taliban-Regime und Al Qaida und des hohen Militarisierungsgrades eines Teils der Terroristen auch nicht ohne Militär eingedämmt werden. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 15/43) betont die politische Einbettung des deutschen militärischen Beitrags in ein politisches strategisches Gesamtkonzept. (3) Deutsche Beiträge im internationalen Kampf gegen den Terrorismus In ihren „bilanzierenden Gesamtberichten“ vom 8.5.2002 (BT-Drs. 14/8990) und 12.11.2002 gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Maßnahmen von VN, EU, NATO, OSZE und G8. Der EU-Aktionsplan wird laufend aktualisiert. Er umfaßt polizeiliche, justiz- und innenpolitische, außen-, verkehrs- und finanzpolitischen Vorhaben und Maßnahmen z.B. zur Stabilisierung Afghanistans, zur Verbesserung der Flugsicherheit und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zusammen. Der Schwerpunkt der OSZE liegt bei der Prävention, der Förderung rechtsstaatlicher und demokratischer Institutionen und politischer, ethnischer und religiöser Toleranz Die Bundesregierung ergriff polizeiliche, nachrichtendienstliche, diplomatisch-präventive, humanitäre, wirtschaftliche, entwicklungspolitische, kulturpolitische und militärische Maßnahmen. Sie reichten von Kontensperrungen, dem verstärkten Schutz amerikanischer, britischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen bis zu einem Sonderprogramm „Europäisch-Islamischer Kulturdialog“ im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. (vgl. auch den BMZ-Bericht „Beitrag deutscher Entwicklungspolitik zur Prävention und Bekämpfung weltweiten Terrorismus“ vom 5.11.2002; Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU zum „Umgang mit dem Zerfall staatlicher Autorität“, BT-Drs. 14/9623) Im Rahmen der multilateralen Export- und Rüstungskontrolle sowie Abrüstungszusammenarbeit engagiert sich die Bundesrepublik gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und den Zugang nicht-staatlicher Akteuren auf sie. Die Bundesrepublik leistet führende und vorbildliche Beiträge zur Friedensförderung in Afghanistan. Die Stabilisierung dieses geschundenen Landes ist von zentraler Bedeutung für eine wirksame Terrorbekämpfung. An der Operation E.F. sind z. Zt. 90 Nationen beteiligt, davon 20 als Truppensteller. Bundeswehrkräfte sollten zur Operation „Enduring Freedom“ beitragen mit dem Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen des Al Qaida-Netzwerks auszuschalten, diese zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von deren Unterstützung abzuhalten. Einsatzraum war die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete. Auch wenn deutsche Soldaten einem US-Kommando zugeordnet sind, bleibt die nationale politische Kontrolle und Einflussmöglichkeit auf ihren Einsatz durchgängig und uneingeschränkt gewährleistet. Sie werden vom Verteidigungsministerium jeweils – ggf. mit Auflagen - „freigegeben“. Die deutschen Einsatzregeln (Rules of Engagement) wurden für die verschiedenen militärischen Aufträge auf der Grundlage des Bundestagsbeschlusses vom 16.11.2001 festgelegt. Wider manche Befürchtungen machte die Bundesregierung ausgesprochen zurückhaltenden Gebrauch von dem Mandat und passte die Einsatzkräfte der jeweiligen Lage an. Die Obergrenzen gewährleisten zugleich Flexibilität bei möglichen Lageverschärfungen. Laut Bundestagsbeschluss konnten bis zu 3.900 Soldaten für E.F. bereit gestellt werden, davon bis 800 ABC-Soldaten, 1.800 Marine. Im April war das Maximum mit 1.710 Soldaten erreicht, Anfang November 1.130, davon 800 Marine. Der zur Verfügung gestellte Sanitäts-Airbus wurde in diesem Kontext bisher nicht eingesetzt. Für die USA wurden 116 Lufttransporteinsätze mit 540 to Material – überwiegend Hilfsgüter für die afghanische Bevölkerung – geflogen. Die Unterstützungsflüge wurden im Januar eingestellt. Ohne den E.F.-Beitrag verharmlosen zu wollen: Insgesamt hat der deutsche militärische Beitrag überwiegend vorbeugend-überwachenden und unterstützenden Charakter. Hinsichtlich Auftrag und Einsatzregeln ist er „polizeinah“ mit militärischen Mitteln. Für die beteiligten Soldaten sind die Einsätze dennoch hoch riskant (KSK) und äußerst strapaziös (Schiffsbesatzungen in extremer Klimazone). ABC-Abwehrkräfte mit sechs Fuchs-Spürpanzern wurden im Februar nach Kuwait verlegt mit dem Auftrag, im gesamten Einsatzraum die Bewältigung von Folgen eines möglichen Terrorangriffs mit Massenvernichtungswaffen oder von Angriffen auf Industrieanlagen zu unterstützen. Die Annahme einer solchen Bedrohung ist keineswegs aus der Luft gegriffen. ABC-Abwehrkräfte wie das gepanzerte Labor „Fuchs“ sind international Mangelware, auch bei den USA. Nach einer Übung vor Ort kehrten 190 der insgesamt ca. 250 Soldaten nach Deutschland zurück und befinden sich nun in 72-Stunden-Verlegebereitschaft. Eine kurzfristige Einsatzbereitschaft lässt sich wegen der extremen klimatischen Bedingungen nur mit einer Vorabstationierung im potentiellen Einsatzraum gewährleisten. In einem dortigen US-Camp ist die notwendige Infrastruktur und schnelle Luftverladefähigkeit gegeben. Die ABC-Kräfte dürfen nur im Rahmen des Bundestagsmandats und mit Einwilligung der jeweiligen Regierung eingesetzt werden. Ein Marinekontingent ist seit Februar am Horn von Afrika zusammen mit britischen, amerikanischen, französischen und spanischen Schiffen eingesetzt, um Absetzbewegungen von Terroristen z.B. Richtung Somalia zu erschweren, um den Seeraum zu überwachen und Terroranschläge gegen zivile Schiffe mit gefährlicher Ladung zu verhindern. Dass die terroristische Bedrohung auf See real ist, zeigte vor dem jüngsten Angriff auf den Tanker Limburg das Jahr 2000, wo innerhalb eines Monats Kamikaze-Schnellboote von Al Qaida, der tamilischen „Befreiungstiger“ (LTTE) und der palästinensischen Hamas Angriffe gegen ein amerikanisches und israelisches Kriegsschiff sowie auf Personenfähren fuhren. Die Seeraumüberwachung erfolgt durch drei Marineaufklärungsflugzeuge von Mombasa aus, durch Abfrage bei Schiffen (bisher mehr als 4.000), Registrierung der regelmäßig verkehrenden Schiffe sowie Geleitschutz und Beschattungen in wenigen Fällen. Bis zu hundert Spezialsoldaten der Bundeswehr wurden in Afghanistan eingesetzt. Die Soldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK) haben besondere Einsatzerfahrung mit der Festnahme mutmaßlicher Kriegsverbrecher in Ex-Jugoslawien. Sie sind die wohl präziseste Waffengattung der Bundeswehr und auch für Geiselbefreiungen in feindlichem Umfeld ausgebildet. Inzwischen bestätigte die Bundesregierung öffentlich Medienberichte, wonach die KSK-Soldaten „nur“ zur Aufklärung von terroristischen Gefahren und Verdächtigen und nicht zum Zugriff eingesetzt würden. Dabei sind sie ausdrücklich an das Grundgesetz und die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte gebunden. Eine Auslieferung oder Übergabe von Verhafteten findet nicht statt. Dieser begrenzte Auftrag kann aber nicht verhindern, dass mit der Weitergabe von Aufklärungsdaten an die US-Kräfte eine ethische „Grauzone“ bleibt. Jüngste Pressemeldungen über einen „erweiterten Auftrag“ des KSK entsprachen nicht den Tatsachen und waren eine künstliche Dramatisierung im Vorfeld der Bundestagsentscheidung. Unter Scharping konnte von einer parlamentarischen Kontrolle des KSK keine Rede sein. Erst mit dem neuen Verteidigungsminister findet eine ordentliche Unterrichtung des Bundestags in Gestalt der Obleute über diesen besonders geheimen Einsatz statt. Insgesamt beteiligte sich die Bundesrepublik an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus von Anfang an nicht mit bedingungsloser, sondern mit eigenständiger Solidarität: primär politisch, unbedingt multilateral, begrenzt auch militärisch. Sie hat immer wieder betont, dass beim Kampf gegen den Terrorismus die „Wahrung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Standards gewährleistet“ sein muss. (Koalitionsvereinbarung, vgl. auch Beschlüsse des Bundestages vom 16.11.2001 und 15.11.2002, die Reden des Außenministers vor der VN-Generalversammlung, vor der OSZE etc.) Wir haben keinen Anlass daran zu zweifeln, dass sich die Soldaten nicht daran halten würden. Die deutschen militärischen Beiträge zur Bekämpfung des Terrorismus entsprechen der Linie, wie sie auch im Friedensgutachten 2002 der deutschen Friedensforschungsinstitute vor dem Hintergrund der Praxis bisheriger Terrorbekämpfung entwickelt wird. (4) Zwischenbilanz Was hat die militärische Bekämpfung des Terrorismus und der deutsche Beitrag dazu gebracht? Wieweit wurde der gesetzte Auftrag erfüllt? Angesichts der Struktur und Unsichtbarkeit der terroristischen Bedrohung, angesichts der vielen Komponenten und Akteure der internationalen Terrorismusbekämpfung lässt sich das nur zum Teil eindeutig beantworten. Kurzfristige Durchbrüche sind nicht zu erwarten. Auch Verhaftungen von führenden mutmaßlichen Terroristen haben bei einem lockeren Netzwerk nur begrenzte Wirkung. (a) Afghanistan war seit
Jahren d e r Ausbildungs- und Rückzugsraum des internationalen
islamistischen Terrorismus. Zwischen 1995 und 2001 sollen hier mindestens
20.000 Kämpfer ausgebildet worden sein. „Mit dem Sturz des
Taliban-Regimes und dem schrittweisen Aufbau einer neuen politischen Ordnung
wurde den terroristischen Strukturen in Afghanistan weitgehend der Rückhalt
entzogen.“ Al Qaida wurde „die Möglichkeit der ungehinderten Nutzung
Afghanistans als Operationsbasis genommen, aber ihre weltweiten Strukturen
sind noch nicht zerschlagen.“ (Gesamtbericht der Bundesregierung)
Zahlreiche führende Taliban- und Al-Qaida-Mitglieder konnten entkommen. Die
Rede ist von 1.500 Kämpfern, die aus Afghanistan herausgebracht wurden. In
Afghanistan wird eine Reorganisation von Restkräften von Al Qaida und
Taliban beobachtet. Eingedämmt, wenn auch noch nicht beendet wurde das 23-jährige
Kriegschaos. Kriminelle Banden, v.a. im Norden um Einflussbereiche kämpfende
Milizführer und Warlords sorgen für Instabilität. Die US-geführte
Antiterror-Koalition führt seit längere keine Großoperationen mehr durch.
Im Mittelpunkt stehen Überwachungsoperationen. Dem Land und seinen 20
Millionen Menschen wurde eine einmalige Friedenschance eröffnet. Verhindert
wurde die für den Winter 2001/02 drohende humanitäre Katastrophe mit
damals befürchteten vielen tausend Opfern. Dieser große Erfolg wurde von
der Öffentlichkeit praktisch nicht wahrgenommen! (b) Eindeutig nicht bewahrheitet haben sich die vor einem Jahr verbreiteten Befürchtungen, die Bundesrepublik beteilige sich an einem „Krieg gegen Afghanistan“ und gerate in ein amerikanisch-afghanisches Kriegsabenteuer. Das Gegenteil wurde wahr: Die Bundesrepublik beteiligt sich führend und vorbildlich an Kriegseindämmung und Friedensförderung in Afghanistan. Der Pauschalvorwurf, die Bundesrepublik unterstütze durch ihre E.F.-Teilnahme einen „schmutzigen und Vernichtungskrieg“ spielt nicht nur mit historisch unvergleichlichen Assoziationen. Der Vorwurf negiert zugleich die andere Praxis. Er transportiert ein so weites Verständnis von Mitverantwortung, dass bei konsequenter Anwendung alle Unterstützer der Koalition in der Mitschuld stünden, unabhängig von ihrer Position zu E.F.. (c) Die weltweite Fahndung und Verfolgung von mutmaßlichen Terroristen sowie verschärfte Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen haben die Bewegungs- und Handlungsfreiheit der Terrornetzwerke behindert. Somalia wurde nicht wie befürchtet zum terroristischen Rückzugsgebiet. Wieweit geplante Anschläge verhindert wurden, lässt sich vermuten, aber nicht belegen. (d) Zu den kontraproduktiven Akten und eindeutigen Rückschlägen gehört, dass nach Feststellung des Jahresberichts 2002 von Amnesty International die Terror-Bekämpfung mit einer Relativierung von Menschenrechten in vielen Staaten einher geht, ja dass Terrorbekämpfung zum Vorwand wird, um Minderheiten- und Menschenrechte außer Kraft zu setzen. Extrembeispiel dafür ist das russische Vorgehen in Tschetschenien. Das fördert den Nährboden von Terrorismus statt ihn auszutrocknen. Hierzu haben Bundestag und Bundesregierung immer wieder Stellung genommen. Auf die Partner der Antiterror-Koalition muss in diesem Sinne glaubwürdig eingewirkt werden. Kritische statt bedingungslose Solidarität gilt in alle Richtungen. Der Bundespräsident hat völlig zu recht gefordert, dass die Allianz gegen den Terror einher gehen muss mit einer Allianz für die Menschenrechte. (e) Unübersehbar sind viele andere Lücken und Widersprüche in der internationalen Allianz gegen den Terror – als Stichworte seien nur genannt die Rolle Saudi-Arabiens bei der Förderung des Terrors, die doppelten Standards bei der Bewertung von Massenvernichtungswaffen, die Verweigerungshaltung der USA gegenüber einem B-Waffenverbot, das auch kontrollierbar ist. Diese Widersprüche verdeutlichen die Inkohärenz der internationalen Politik gegen den Terrorismus und die Notwendigkeit, sie zu verbessern. Sie ändern aber nichts an der Unverzichtbarkeit der vereinbarten Maßnahmen. (5) Zusammenfassung und Konsequenzen · Der Antrag der Bundesregierung zur 12-monatigen Verlängerung der deutschen Beteiligung an der Operation Enduring Freedom (BT-Drs. 15/37) ist identisch mit dem vor einem Jahr beschlossenen Mandat und umfaßt auch die im Rahmen der damaligen Protokollerklärung gemachten präzisierenden Einschränkungen. Die Auswertung des bisherigen deutschen Beitrags zur Operation Enduring hat ergeben, dass sich die Bundeswehr keineswegs an einem von einigen befürchteten unbegrenzten militärischen Feldzug gegen den internationalen Terrorismus beteiligt hat. Derzeit sind von den 3.900 bereitgestellten Soldaten 1.100 Soldaten im Einsatz. Davon sind ca. 830 Marinesoldaten (Horn von Afrika), 100 Soldaten des Kommando Spezialkräfte (Afghanistan) und ca. 50 ABC-Abwehrsoldaten (Kuwait). · Die politischen Erklärungen der Bundesregierung, der Koalition, des Bundestages können eindeutiger nicht sein: Die bei E.F. eingesetzten Kräfte dürfen nur im Rahmen ihres Mandates eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat gegenüber dem Parlament klar gestellt, dass sich die KSK-Kräfte in erster Linie an der militärischen Aufklärung von Al Qaida und Taliban-Kräften beteiligt und dabei die Grundsätze des humanitären Kriegsvölkerrechts eingehalten haben. Dies soll auch künftig gelten. Außerdem ist der Auftrag für die in Kuwait stationierten ABC-Spürpanzer eindeutig auf Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Operation Enduring Freedom begrenzt. Ein Einsatz im Rahmen eines Krieges gegen den Irak ist damit politisch ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es Notwendigkeit, Art und Umfang der deutschen militärischen Beteiligung an Enduring Freedom permanent zu überprüfen gilt. Sie hat bei den parlamentarischen Beratungen klargestellt, dass sie dies - schon aus Rücksicht auf die eingesetzten Soldaten und die finanziellen Belastungen - auch künftig tun wird. · Aus E.F. ganz oder teilweise auszusteigen, hieße, der Reorganisation und den Umtrieben von Al Qaida und Unterstützern dort freien Lauf zu lassen, wo polizeiliche und geheimdienstliche Maßnahmen nicht hinreichen bzw. nichts ausrichten können. Das wäre der einseitige Ausstieg aus der internationalen Antiterror-Allianz und würde diese zentral schwächen. Damit würde zugleich der klaren deutschen Position gegen den Irakkrieg der Boden internationaler Glaubwürdigkeit entzogen. Da die Bundesrepublik ab Januar Mitglied des VN-Sicherheitsrates ist, dort kurz später vermutlich die Präsidentschaft und den Vorsitz des Sanktionsausschusses übernimmt, wäre damit ihre Autorität in einer zentralen politischen Rolle in einer besonders kritischen Zeit katastrophal beschädigt. · Die deutschen Beiträge zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschränken sich nicht auf die Beteiligung an der Militäroperation Enduring Freedom oder der militärischen Friedenssicherung im Rahmen der UN-mandatierten ISAF-Truppe in Afghanistan. Gerade die Bundesregierung hat mit der Petersberg-Konferenz und ihren vielfältigen diplomatischen, finanziellen, personellen und humanitären Beiträgen wesentlich zu einer politischen Schwerpunktsetzung beigetragen. Im Entschließungsantrag zur Mandatsverlängerung unterstreichen die Koalitionsfraktionen die Einbettung in diese politische Gesamtstrategie. Deshalb ist die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Operation Enduring Freedom aus unserer Sicht notwendig und verantwortbar. |